Regeldachneigung unterschreiten

Diskutiere Regeldachneigung unterschreiten im Dach Forum im Bereich Neubau; so, hier mal die Idee, ich habs schnell aufgemalt und mit dem Handy fotografiert... Falls Ihr die Maße überhaupt erkennen könnt versteht ihr...

  1. #41 producer72, 06.03.2014
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    so, hier mal die Idee, ich habs schnell aufgemalt und mit dem Handy fotografiert...

    Falls Ihr die Maße überhaupt erkennen könnt versteht ihr dann auch, warum ich ein Schleppdach brauche...

    250cm Ende Küchenfenster (gleiche Höhe wie in der Ansicht) + 25cm Rolladenkasten + 30cm Buntsteinputz Keller (Endhöhe Lichtschacht) heißt:

    bei 305cm kann ich erst ANFANGEN eine Pfette ans Haus zu schrauben, hier kommt also noch der Aufbau dazu...

    Geländeoberfläche des Nachbarn liegt aber nochmal 50cm tiefer als meine Auffahrt, also das ganze +50cm...355cm + Dachaufbau

    3m im Mittel...also ein gerader Carport ist nicht drin
     

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  2. #42 Gast360547, 06.03.2014
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    Gast360547 Gast

    Moin Absoluter Grenzfall!! Unterschreitung ist 8° der Mindestregeldachneigung bei Dachziegeln und Dachsteinen. Wenn es mein Dach wäre, dann regensicheres Unterdach, weil ohne Dämmung.

    Grüße

    si
     
  3. #43 Ralf Wortmann, 06.03.2014
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    In einem Link für Dachpfannenbleche habe ich gerade gelesen:
    Empfohlene Mindestdachneigung: ab 6,8°

    Also nicht nur Blechdachpfannen, sondern auch mal „Dachpfannenblech Neigung“ googeln!

    Da finden sich sogar Montageanleitungen mit näheren Hinweisen zum Aufbau.

    So ein Blechdach stelle ich mir bei Regen aber ziemlich lärmintensiv vor.
    Ich sicher nicht jedermanns Sache.

    Viele Grüße
    Ralf
     
  4. #44 producer72, 06.03.2014
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    Nach allem Für und Wieder ist zumindest schon mal klar, dass alle Blechgeschichten ausscheiden. Die Lärmbelästigung bei Regen und Hagel geht auf die Lebensqualität, das wäre der falsche Ansatz.
    Trotzdem Danke. Würden denn die Experten hier -aus funktionaler Sicht- bei einer Eindeckung mit Pfanne Doppel-S bei 15 Grad und Regensicheren Unterdachabdichtung mitgehen wollen?
     
  5. #45 Kalle88, 06.03.2014
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    Regensicher und gut, du wirst es ja wohl nicht dämmen wollen und so kann Feuchtigkeit, wenn der Fall mal eintreten sollte, auch wieder ablüften. Funktional sieht aber anders aus.. Ich habs leider immer noch nicht verstanden warum man sich so einen Krampf an tut.
     
  6. #46 producer72, 06.03.2014
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    weil ich bei einem "geraden" Carport eine mittlere Wandhöhe (sogar beim Nachbarn direkt vor der Nase) von etwa 3,70m hätte...da kann ich nach dem Aufbau auch glatt gleich wieder mit dem Rückbau anfangen-wahrscheinlich kommt das Schreiben vom Anwalt bereits in der Bauphase (was für den fall des Rückbaus ja sogar besser wäre)
     
  7. #47 Kalle88, 06.03.2014
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    Und warum? Ist dein "Baukörper" per Definition eine Garage oder ein überdachter Einstellplatz und was sagt diesbezüglich deine Landesbauordnung? Du hast Eingangs ja geschrieben, dass du dir das Geld für einen Planer sparen willst, dann musst das halt selber machen. Also?
     
  8. H.PF

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    Die steht warscheinlich direkt auf der Grenze, da sind Höhenbegrenzungen einzuhalten.
     
  9. #49 Kalle88, 06.03.2014
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    Schon klar. In SH sind es 9m Grenzbebauung und 2,75m Wandhöhe. Nun gibt es bei der Höhe selber aber auch noch unterschiede. Messe ich von der Geländeoberfläche (Wo liegt die, wenn Neubau) oder kann ich vom Boden der Auffahrt messen, weil er als Geländeoberfläche angesehen werden kann?

    Ist ja nicht unerheblich, wenn 50cm abgetragen oder aufgeschütet wurden. Je nachdem kann man sich ganz schnell vergallopieren. Da wollte ich eigentlich drauf hinaus.

    Zählt die Hauswand an die angeschlossen wird eigentlich auch als Wand?
     
  10. #50 Baufuchs, 06.03.2014
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    In MeckPomm für Grenzgarage/Grenzcarport = max. 3M. Höhe der Wand auf der Grenze.

    Wenn im B.-Plan/Baugenehmigung nichts anderes bestimmt ist, gilt natürliche Geländeoberfläche als Bemessungspunkt für die Wandhöhe.

    Insoweit ist die Skizze des TE richtig.
     
  11. #51 Thomas Traut, 07.03.2014
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    Ich habe in der hoffentlich aktuellen LBauO M-V (Stand 2011) folgendes gefunden:

    Da steht nix von Wand an der Grenze. Ich würde da rauslesen, dass damit die gesamte Garage gemeint ist, also auch die anderen Wände.

    Es wäre auch zu klären, ob in MeckPomm ein Carport einer Garage gleichgestellt ist. In Brandenburg ist das so. Außerdem ist das Carport bei einer Befestigung am Haus kein eigenständiges Gebäude. In Brandenburg fiele es deshalb nicht mehr unter die Genehmigungsfreistellung.

    Zuerst wäre also zu klären, was überhaupt genehmigungsfrei zulässig ist, bevor man sich den Kopf über die Dachdeckung zerbricht.
     
  12. #52 producer72, 07.03.2014
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    es ist so wie Baufuchs schreibt: 3m mittlere Wandhöhe, mögliche Länge 9m. Carport zählt in MV zu den Garagen (Garagenverordnung). Und ja, natürlich, wird vom gewachsenen Boden ausgegangen. Überbauungstoleranzen (ähnlich wie in Brandenburg) sind in MV nicht aufzufinden. Auch wenn der gewachsene Boden schwer nachweisbar ist (buddelt ja jeder irgendwie rum), so ist schnell erkennbar, dass ICH 50cm gg meinem Nachbar aufgeschüttet habe. Diese 50 cm fehlen mir natürlich schonmal. Da das Haus ebenfalls höher rausgezogen wurde (Eckgrundstück, extrem Gefälle: im Westen 20cm über Straße, im Osten 130cm über Strasse) befindet sich mein oberer Abschluss des Küchenfensters bereits 3,55m über dem "gewachsenen" also nicht aufgefüllten Boden des Nachbarn, dadurch wird klar, dass ich die mittlere Wandhöhe von 3m mit einem geraden Carport niemals hinbekommen werde, egal wie man misst und rechnet. Eine Möglichkeit gäbe es um das zu realisieren bzw. zwei Möglichkeiten: mit einer Pfette vor dem Küchenfenster, die ich mir dann von drinnen angucken kann, leben bzw. das Küchenfenster zumauern...dann brauch ich sie nicht sehen :) Damit ist es immer eine Rechnerei von den Höhen links und rechts um die 3m (MITTEL) einzuhalten...und entsprechend dieser Änderungen ändert sich dann auch wieder die Dachneigung.
     
  13. #53 producer72, 07.03.2014
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    und Ziel dieses Threads war ja ursprünglich, ob ich mit der Unterschreitung der Regeldachneigung "arbeiten" kann, welche Zusatzanforderungen durch die Unterschreitung bestehen, ob es Alternativen gibt. Natürlich gibt's Alternativen, die hier auch aufgelistet wurden (Bleche, Ethernitplatten). Die Entscheidung WELCHEN Aufbau ich nun wähle ist nämlich (logischerweise) entscheidend für das, was ich dem Statikus vorlege. Ein verblechtes oder Ethernitdach zieht mit Sicherheit eine andere Statik nach sich (weil deutlich leichter), als meine Betondachziegel Br..s Doppel-S. Ziel der Übung war und ist also, dass ich zum Statikus gehen kann und ihm meinen Dachaufbau mitteilen kann, daran berechnet er Pfetten, Sparren, Wände, Bewährungen, Ringanker des Schuppens und den ganzen Kram. Bleche fallen aus wegen "zu laut", Ethernit fällt aus wegen "zu teuer" (3mal so teuer wie die Dachpfannen). Somit bin ich wieder bei den Pfannen und mache dann logischerweise die Abdichtungen, auch gerne inkl. Konterlattung.
     
  14. #54 producer72, 07.03.2014
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    P.S.: und diese Daten des Statikus benötige ich natürlich, um dann für die Zimmerer und Dachmenschen eine korrekte Leistungsbeschreibung machen zu können, zumindest was Aufbau und Materialien betrifft.
     
  15. #55 Thomas Traut, 07.03.2014
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    Ein paar Sachen sind für mich noch unklar:

    1. Das Carport soll am Haus befestigt werden. Ist es dann genehmigungsfrei? In Bbg wäre es das nicht, weil die Genehmigungsfreistellung nur für eigenständige Gebäude, nicht aber für Anbauten gilt.
    2. Zählt die Firstseite dann als Wand?
    2. Wenn die mittlere Wandhöhe aller Wände und nicht nur der Grenzwände <= 3 m sein muss, ist Deine Planung hinfällig.
     
  16. #56 producer72, 07.03.2014
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    1.das mit der Genehmigungsfreiheit weiß ich nicht, ich habe den Carport eh gleich mit dem Bauantrag fürs Haus mitgenehmigen lassen.
    2. Nach meinen Infos zählen beide Höhen (Höhe Nachbar=Wand h1) und Höhe Anbau Haus (h2) und werden dann gemittelt. Und nach den Messverfahren die ich herausgelesen habe,
    ist es so, dass ich an der Grenze vom gewachsenen Boden ausgehe, also so ca. Höhe des Bodens Nachbar und auf der Hausseite messe ich dann von Höhe Auffahrt. So absolut 100%
    komme ich mit den 3m eh nicht hin, darauf lass ichs aber (aus Gründen der Machbarkeit) ankommen. Nur möchte ich natürlich nicht gleich auf Nachbars Seite schon die 3m überschreiten...da lieg ich dann so ca. bei 260cm und zeige schonmal guten Willen. Gleich dort höher zu gehen wäre wohl Harakiri. Aber es ist kaum möglich sich exakt auf die 3m einzupendeln (im Mittel), ich denke darauf wolltest du hinaus.
     
  17. #57 producer72, 07.03.2014
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    PS: es werden alle Höhen gemittelt...also auch wenn bereits auf Nachbars Grundstück Gefälle ist wäre allein schön h1 zu mitteln, dann wiederum mit h2 zu mitteln. die 50cm auf Nachbars Seite sind nicht überall 50cm, ich könnte also auch hier bereits auf eine "kleinere" gemittelte Wand kommen...mit der ganzen buddelei usw. ist das eh ganz schwierig wenns vors gericht gehen würde. Deshalb verlass ich mich darauf, dass es UNGEFÄHR hinkommt, so kann man auf "Toleranz" und schwer ermittelbare gewachsene Böden setzen (Nachbar könnte ja auch 10cm abgraben zB). ich will nur nicht so offensichtlich drüber liegen dass man mir gleich vorwerfen kann, dass es mit Vorsatz so konzipiert wurde. Und wenn ich auf Nachbars Seite noch lang keine 3m habe...wird er hoffentlich keinen Klagegrund haben.
     
  18. #58 producer72, 07.03.2014
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    wenn man mal nach Urteilen geht zu diesen Themen ist immer wichtig: Vorsatz, wirtschaftlicher Schaden (zB bei Rückbau), Beeinträchtigung des "Geschädigten/Klägers" (in dem Fall Nachbar) und sozialer Frieden...setz ich auf "knapp drüber" und unter 3m an der Grenze...möchte ich erst einmal den Richter sehen der gegen mich entscheidet: guter Wille, 3m an Grenze unterschritten (Beschattung geringer als bei geradem Carport unter voller Ausreizung der 3m), wo ist also die Beeinträchtigung? Wie hoch hingegen mein wirtschaftlicher Schaden bei Rückbau...alle ENtscheidungen gingen in diese Richtung. Außerdem haperts hier stark an den Messmethoden, ist halt schwer gewachsenen Boden festzulegen und es wird eindeutig gesagt, dass das NICHT OK Straße oder sowas ist...wer hat wieviel abgegarben bzw aufgefüllt, schwieriges Thema...mit einem "leicht drüber" denke ich also wird niemand den Klageweg bestreiten (zumal ja keine höhere Beeinträchtigung für den Nachbarn da ist-im Gegenteil), ich würde jedenfalls nicht klagen-zu risikoreich
     
  19. #59 Thomas Traut, 07.03.2014
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    Wenn das Carport genehmigt ist, stehen doch die Höhen fest.
     
  20. #60 producer72, 07.03.2014
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    nein, das war nur in der Baugenehmigung so mit eingezeichnet und da hat man sich ganz allgemein gehalten: Doppelcarport, Grenzbebauung, Einhaltung von... (also 3m Höhe max, 9m Länge max.), da steht ja nichts zur genauen Bauausführung (also dass ich das Ding massiv oder Holz mache oder diese Dinge), meine Nachbarn haben das genauso gemacht, und da stehen jetzt auch vom Baumarkt Carport bis massive Mauern, Attika und Stahlträgern alle möglichen Konstruktionen. Ich dachte es reicht, wenn das als Doppelcarport und Grenzbebauung genehmigt ist und dass ich mich an LBO, Statiknachweis etc. halten muss ist ja eh klar, weitere Vorschriften über Material etc. gibt es hier im Gebiet für Carports nicht, also sehe ich das als "genehmigt" an. Ist das falsch?
     
Thema: Regeldachneigung unterschreiten
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