Regenwasserkanal über privates Grundstück ohne Eintragung im Grundbuch

Diskutiere Regenwasserkanal über privates Grundstück ohne Eintragung im Grundbuch im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten Tag, wir haben im Zuge von Erdarbeiten auf unserem Grundstück den Regenwasserablaufkanal der Straße in der wir wohnen "gefunden". Eine...

  1. #1 Schleuder, 30.06.2022
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    Guten Tag,
    wir haben im Zuge von Erdarbeiten auf unserem Grundstück den Regenwasserablaufkanal der Straße in der wir wohnen "gefunden".
    Eine Eintragung darüber gibt es weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis. Dies möchte die Gemeinde nun gerne nachholen. Natürlich um zu vermeiden, dass sie den Kanal mit enormen Kosten von unserem Grundstück entfernen und umlegen lassen müssen.
    Da wir den Garten gerade komplett neu anlegen, wollen wir natürlich ungerne, dass die Gemeinde im Falle einer Wartung oder Erneuerung unser Grundstück wieder komplett umgräbt.

    Nun die Frage:
    1. Können wir darauf bestehen, dass der Kanal umgelegt wird?
    2. Könnten wir sonst eine Entschädigung verlangen und wenn ja in welcher Höhe? (Der Kanal verläuft in der Länge 16 m über unser Grundstück und ist von der Grundstücksgrenze aus 2,60 m in unserem Grundstück)
    3. Besteht die Möglichkeit notariell zu beurkunden, dass der Kanal jetzt zwar liegen bleiben kann, aber im Falle einer Erneuuerung der Kanal versiegelt wird und die Gemeinde in dann außerhalb unseres Grundstücks verlegt?

    Vielleicht gibt es ja jemanden, der ein ähnliches Problem hatte?

    Grüße
     
  2. #2 simon84, 30.06.2022
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    klar euch stehen dazu Rechtsmittel zur Verfügung! Ein Richter entscheidet dann.


    wofür genau wollt ihr denn entschädigt werden?
    Wolltet ihr zB exakt dort bauen und könnt es nun nicht ?

    natürlich. Man kann fast alles notariell beurkunden lassen oder eine Unterschriften Beglaubigung machen.

    aber wozu ? Ein normaler Vertrag reicht doch auch
     
  3. #3 VollNormal, 30.06.2022
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    Das kann schon mal vorkommen, dass ein öffentlicher Kanal auf privatem Grund verlegt ist, ohne dass es dazu eine grundbuchliche Sicherung gibt. Mal wurde dessen Existenz beim Verkauf eines ehemals städtischen Grundstücks übersehen, mal wurde bei der Planung übersehen, dass ein Teil über Privatgrund verläuft und der Eigentümer hat vom Bau (aus welchem Grund auch immer) nichts mitbekommen.

    Bei einer aktuellen Planung einer Kanalerneuerung haben wir als Stadt ein ähnliches Problem, nur von der anderen Seite aus gesehen. Eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer konnte nicht erzielt werden, deshalb muss die Kanaltrasse verlegt werden, was mit einigem Mehraufwand verbunden ist.

    Zu 1: Vom Grundsatz her ja. Falls der Kanal nicht wirklich stört, würde ich mir aber gut überlegen, ob ich das erstreiten wollte - vor Gericht und auf hoher See ...

    Zu 2: Vermutlich ja. Stichwort "Überbaurente" (§912 f. BGB, beachte aber auch §905 BGB)).

    Zu 3: Bei der Gestaltung des Gestattungsvertrags sind die Parteien weitestgehend frei, so lange der Vertrag nicht gegen geltendes Recht oder die "guten Sitten" verstößt.

    Ich würde der Gemeinde im ersten Schritt mitteilen, dass ich die weitere unrechtmäßige Nutzung des Grundstücks nicht dulden will, und zur Beseitigung des Mißstandes auffordern. Gleichzeitig aber signalisieren, dass ich an einer gütlichen Einigung interessiert bin. Dann soll die Gemeinde erstmal kommen und Vorschläge machen.

    In wie weit beeinträchtigt euch der Kanal denn tatsächlich? Stört der bei irgendwelchen (vielleicht auch erst für die Zukunft) geplanten Vorhaben? Oder habt ihr nur Sorge, dass bei einem zukünftigen Rückbau auf eurem Grundstück Erdarbeiten stattfinden müssten?
     
  4. #4 Schleuder, 30.06.2022
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    Hallo,

    er hat uns tatsächlich jetzt schon gestört, da wir einen der Sickerschächte nicht dort bauen konnten wo wir es ursprünglich geplant hatten und diesen nun mitten im Garten haben (natürlich ein "kleines" Problem aber so halt nicht geplant).

    Primär haben wir Bedenken davor, dass im Zweifelsfall alles was jetzt neu angelegt wird, wieder aufgerissen werden muss wenn gewartet oder erneuert werden muss.

    Außerdem stellt unseres Erachtens ein Eintrag ins Baulastenheft eine Minderung des Grundstückwertes da. Wir wollen an der Stelle zwar nicht bauen, aber auch ein etwaiger Käufer könnte dies nie tun. Laut Bebauungsplan wäre aber genau dort noch die einzige Möglichleit auf dem Grundstück etwas zu bauen.
     
  5. #5 VollNormal, 30.06.2022
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    Dann erstmal zur Beruhigung:
    Für eine Wartung (was im Wesentlichen eine Reinigung wäre) muss nichts aufgegraben werden. Diese erfolgt von den Schächten aus. Auch ein Großteil evtl. erforderlicher Reparaturen lässt sich ohne Erdarbeiten, z.B. durch Einziehen eines Inliners, durchführen.
    Bei einer evtl. zukünftigen Verlegung der Trasse nach außerhalb eures Grundstücks muss auch nicht zwingend der Altkanal entfernt werden. Der wird an geeigneter Stelle abgemauert und verfüllt.

    Für das weitere Vorgehen solltest du dich anwaltlich beraten lassen, damit der Vertrag (wie auch immer dieser dann aussehen mag) formal und inhaltlich wirklich in eurem Sinne ist. Und vorsorglich der unrechtmäßigen Nutzung deines Grundstücks widersprechen. Ich weiß nicht, ob da irgendwelche Fristen nach Kenntniserlangung zu beachten sind. Das sollte aber der Rechtsverdreher deines geringsten Mißtrauens wissen.
     
  6. #6 simon84, 30.06.2022
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    Da müsste man vermutlich auch erstmal eine Einmessung / Grenzfeststellung machen wenn man es ganz genau wissen will.
    Wenn der Kanal im Grenzabstand verläuft, dann betrifft es ja schon mal nur privilegierte Bauvorhaben wie Garage, Gartenschuppen usw.

    Aber ja, ich denke da gibts genug Argumentation um zumindest mal freundlich zurückzuschießen.

    Vielleicht findet sich sogar eine Lösung mit dem Sickerschacht? Ist das Schmutzwasser oder Mischsystem/Regenwasser? Einfach mal nachfragen.
     
  7. #7 VollNormal, 30.06.2022
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    Da der Sickerschacht nach der obigen Schilderung ja bereits gesetzt ist, wäre es wirtschaftlich wohl grober Unfug, jetzt die Kosten für den Rückbau und in Zukunft Gebühren für die Beseitigung des Niederschlagswasser zu zahlen. Ökologisch ist die Versickerung einer Ableitung grundsätzlich auch vorzuziehen.
     
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  8. #8 Schleuder, 30.06.2022
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    Der Sickerschacht ist ja aber nur für unser Grundstück. Durch den Kanal läuft das Regenwasser der Straße und das, was eventuell von anderen Grundstücken in den Kanal eingeführt wird.
    Unser Sickerschacht soll natürlich nicht zurück gebaut werden. Es geht ausschließ um den Regenwasserablaufkanal der Straße, der über unser Grundstück läuft.
     
  9. SIL

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    Nein.

    Nein.

    Nein, selbst eine not. Beurkundung nützt dir hier nicht viel.

    Ich sehe keine Dimension oder Material etc ...


    @Schleuder zuallererst solltest du mal die Satzung und was der Abwasserzweckverband fest gelegt hat dir besorgen, dann kann man weiter vorgehen.

    Völlig andere Sachlage.

    Das will ich noch erleben, das dort finanzielle Entschädigung kommt...
     
  10. #10 VollNormal, 30.06.2022
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    Wieso so sicher? Mit welchem Recht sollte die Gemeinde den Kanal in Privatgrund legen dürfen?

    Völlig egal. Für Reinigungs- oder Wartungszwecke wird das Rohr nicht ausgebuddelt.

    Wieso? Öffentlicher Kanal auf privatem Grund. Keine Grundbuchliche Sicherung. Jetzt steht die Erneuerung an, der Grundstückseigentümer sagt, könnt ihr gerne machen, aber nicht mehr in meinem Grund und Boden. Ob da eine Überbaurente gezahlt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß aber von einem anderen Fall, wo mit dem Supermarktbesitzer als Gegenleistung für eine entsprechende Gestattung eine großzügige Neupflasterung des Parkplatzes, deutlich über die in Anspruch genommene Fläche hinaus, ausgehandelt wurde.
     
  11. #11 simon84, 30.06.2022
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    Man müsste sich erstmal die Historie anschauen und warum das Rohr dort liegt.
    Evtl. waren die 3m Streifen zwischen den Grundstücken früher mal eine Zufahrt und das Grundstück wurde geteilt etc.
    Das ist immer eine Einzelfallbetrachtung.
    Und ob wirklich die Grenze exakt da ist wo man denkt dass sie ist, das ist auch noch so ne Frage ;)
     
  12. #12 VollNormal, 30.06.2022
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    Dass städtische Grundstücke verkauft werden, ohne sich die erforderlichen Dienstbarkeiten zu sichern, ist wohl kein Einzelfall. Dass bei der Planung einer Kanaltrasse die Eigentumsverhältnisse nicht ausreichend gewürdigt werden, leider auch nicht.

    Klar kann Grundstücksgrenze falsch angenommen sein. Aber die Gemeinde ist ja wohl selber der Überzeugung, dass der Grund und Boden ihr nicht gehört - sonst hätte sie ja jetzt nicht die grundbuchliche Sicherung verlangt.
     
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  13. #13 simon84, 30.06.2022
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    Das Gesamtbild zu verstehen hilft jedenfalls.
    Ich persönlich habe kein Problem mit irgendwelchen Regenwasserrohren in meinem Grenzstreifen und bin auch nicht der Meinung, dass das mein Grundstückswert effektiv mindert. Aber gut, versuchen kann man es, Argumente liegen vor, wer nicht versucht zu handeln, zahlt Listenpreis ;)
     
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