Reihenhaus nach WEG kaufen.

Diskutiere Reihenhaus nach WEG kaufen. im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Nachdem was ihr so schreibt und so schrecklich davon abratet bin ich mir halt nicht mehr so sicher. Sowas verunsichert einen halt. Allerdings...

  1. #41 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Nachdem was ihr so schreibt und so schrecklich davon abratet bin ich mir halt nicht mehr so sicher. Sowas verunsichert einen halt.

    Allerdings hab ich tatsächlich noch kein Argument gefunden wo ich sage, oh Gott das ist aber doof.

    Ich sehe irgendwie sogar mehr die Vorteile einer Eigentümergemeinschaft im Bezug auf Reihenhäuser. Aber irgendwie ist meine Ansicht scheinbar da ganz komisch.
     
  2. #42 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Naja hier in der Gegend bekommst kaum ein Reihenhaus mit Keller unter 300000.

    Wir haben uns z. B. ein bereits fertiges RMH in einem OT von Fürth angesehen. Da war auch Teilung nach WEG. Das war nicht unterkellert, kleiner wie das was wir uns jetzt ausgeguckt haben. Ein Jahr alt, direkt an der Flutwiese zur Pegnitz (die nächste Überschwemmung kommt bestimmt) und war unterm Strich teurer. Okay die Küche wäre noch dabei gewesen.

    Fürth ist aber von den Grundstücken etwas teurer wie Schwabach.
     
  3. #43 Bautine, 19.11.2012
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    Nur für kurze Zeit - ein paar Minuten, ich meine 5 oder so. Danach nicht mehr. Ist sinnvoll, damit nicht durch Änderung eines Eröffnungsbeitrages oder eines kontroversen Beitrages alle nachfolgenden ad absurdum geführt werden.
     
  4. #44 Thomas B, 19.11.2012
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    Ach ja....laß mal hören!
     
  5. #45 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Okay kenne ich anders von anderen Foren.

    Ich bin jetzt dermaßen kirre. Da denkt man man hat nach 2 Jahren intensiver Suche endlich das Traumhaus gefunden und dann Naja.....

    Also das wegen dem WEG schreckt mich jetzt nicht so ab muss ich sagen. Da ich wie gesagt schon auch Vorteile sehe. Einige angesprochene Nachteile nicht unbedingt WEG bezogen sind. Probleme mit doofen Nachbarn kann man auch so haben. Aber egal, ich denke es gibt genügend Leute die kommen damit klar sonst gäbe es keine Eigentumswohnungen. Man muss halt wissen worauf man sich einlässt.

    Was mich mehr kirre macht ist das mit dem Schallschutz.

    Also wir haben jetzt einen Schallschutz von min. 67 dB. nach Norm 4109 Beiblatt 2. Demnach wird von einem Erhöhten Schallschutz gesprochen.

    Jedes Haus hat vier eigene Wände, wobei die Außenwände 24er Wände sind die Wände zum Nachbarn 15ner Wände sind. Also zwischen und und Nachbar sind 30 cm plus Fuge, da weiß ich die Größe nicht. Die Geschossdecken sind auch für jedes Haus separat. Sind das nun eigenständige Reihenhäuser oder eher aneinander gereihte Eigentumswohnungen.

    Ist der Schallschutz Okay oder eben zu wenig.
     
  6. #46 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Naja ich finde es toll mit Tiefgarage geht aber nur über eine WEG
    Dann finde ich es gut, dass eben nicht jeder machen kann was er will, z. B. im Nachbarhaus ein zwielichtiges Massagestudio
    Wenn es Probleme mit einem lieben Nachbarn gibt, weil der meint er müsste seinen Garten als Müllplatz nutzen, kann man auch mal übern Verwalter gehen. Dann hats halt der gesehen und man ist nicht der dumme Nachbar, bzw. er weiß nicht welcher der 9 anderen gepetzt hat.
    Hat man einen Nachbarn der meint er müsste jeden Tag seinen Holzkohlegrill anzünden und alles einräuchern kann man sowas in der Eigentümerversamlung beschränken auf z. B. 2 mal im Monat.
    Winterräumdienst z. B. für die Stellplätze sowas muss ja organisiert werden.

    Probleme kann es meiner Meinung nach genauso oder noch mehr geben, wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht.
     
  7. #47 Thomas B, 19.11.2012
    Zuletzt bearbeitet: 19.11.2012
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    Absolut richtig. Nur endet dann seine Einflussphäre exakt an der Grundstücksgrenze. Bei einer WEG-Konstellation sind die Berührungspunkte mit einem evtl. blöden Nachbarn virlfältiger, seine Einflussnahme auf Euer Gebäude (oder hier: -anteil) deutlich größer und mit deutlich größerer Durchschlagskraft.

    WEG beim MFH: Dort ist es einfach nicht anders möglich. Das sehe ich ein. Also schluckt man diese Kröte eben oder läßt es bleiben. Bei einem eigenen Haus würde ich ein Mitspracherecht von Außenstehenden als höchst nachteilig empfinden.

    Du scheinst diesem Konstrukt aber durchweg Positives abgewinnen zu wollen, wenngleich es sich mir noch nicht erschließt WAS denn bei einer WEG-Konstellation besser sein soll.

    ...habe soeben gelesen, was Du als Vorteile siehst.....(NACHTRAG)
     
  8. #48 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Na ja ganz einfach.

    Es bleibt nicht aus, dass es bei einem Reihenauskomplex immer gewissen Gemeinschaftsflächen gibt. Sei es nur der Weg vor den Häusern, die Stellplätze, der Garagenhof. Irgendwer muss sich drum kümmern. Ganz selten ist da gar nichts diesbezüglich vorhanden.

    Bei meinem Schwiegereltern ist es nur ein Komplex mit drei Häusern. Allerdings auch geteilt nach WEG. Es gibt keinen Verwalter. Irgendwann ist die Müllplatzumfriedung morsch geworden und fast zusammengebrochen. Wenn nicht mein Schwiegervater das Zepter in die Hand genommen hätte, wäre keiner auf die Idee gekommen da was zu reparieren. Sind die Grundstücke Real geteilt kümmert sich keiner um irgendwas. Hab ich bei meinem Ex-Freund gesehen. Grundstücke geteilt nur für den Garagenhof gab es ne Teilungserklärung, der war aber separat und von den Grundstücken getrennt. Der Hof hätte dringend gepflastert werden müssen, wurde aber von 20 und Parteien genutzt. Da es keinen Verwalter gab hat es natürlich niemanden interessiert, die Leute anzuschreiben.

    Was kann mir der Nachbar schon im Bezug auf mein Haus reinreden?
     
  9. #49 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Jetzt hat mir aber noch keiner die Frage wegen Schallschutz beantwortet ist das Okay, Gut oder eher Schlecht
     
  10. #50 Gast036816, 19.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die wand zum nachbarn mit 150 mm besteht aus was?
     
  11. #51 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Also so wie ich das jetzt verstanden habe 1500 mm Kaklsandstein, Luftraum mit möglicherweise Dämmung weis ich jetzt nicht, und 1500 mm Kalksandstein für den Nachbarn.

    Es wird auf jeden Fall ein Schallschutz von 67 dB erreicht.
     
  12. #52 feelfree, 19.11.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Lass dich nicht kirre machen, deine Argumente sind alle in Ordnung. Der Schallschutz sollte bei 2 getrennten Kommunwänden einigermaßen in Ordnung sein, solange da beim Bauen nicht gepfuscht wird und Schallbrücken reingeschlampt werden. Das gilt aber auch für real geteilte RH. Mehr als 2 getrennte 17,5er KS Wände plus 2x2,5cm Dämmung habe ich da noch nie gesehen.

    Ich wohne seit 10 Jahren in einer ETW, die jährlichen Eigentümerversammlungen laufen komplett harmonisch ab, es gibt keinerlei Streitpunkte zwischen den Parteien. Der Verwalter wurde damals vom Bauträger eingesetzt und gehört faktisch zu ein- und derselben Firma (in öffentlicher Hand). Die Aufschreie, wenn ich nach Meinungen zu so einer Konstellation hier gefragt hätte, hätte man wohl durch's ganze Internet gehört ;-)
    Fakt ist, dass z.B. der Verwalter im Auftrag der Eigentümer dem Bauträger innerhalb der Gewährleistungsfrist mächtig Druck gemacht hat, strittige Punkte zu beheben, obwohl sich die ausführenden Firmen aus der Gewährleistung rausziehen wollten. Ob die Behebung letztlich durch die Firma oder durch den Bauträger bezahlt wurde weiß ich gar nicht. Ich weiß nur, dass ich als Alleineigentümer da längst die Waffen gestreckt hätte und den Mangel dann halt nicht beheben lassen hätte oder aus eigener Tasche bezahlt hätte. So umfangreich, dass sich da ein Rechtsstreit mit anwaltlicher Unterstützung gelohnt hätte, waren die Mängel nicht.

    Natürlich KANN es auch ganz anders laufen. Eine Garantie wird dir keiner geben. Es wird dir aber auch keiner eine Garantie geben, dass es mit dem Nachbarn im real geteilten RMH klappt.

    Ich würde versuchen, mit anderen Interessenten und Käufern in Kontakt zu kommen, bevor ich einen Kaufvertrag unterschreibe. Da merkt man dann vielleicht eher, ob es passt oder ob es nach Streit riecht.

    Übrigens gibt's auch real geteilte Reihenhäuser mit Tiefgarage, nur die TG-Zufahrt und Stellplätze in der TG, die sich nicht in den Häusern befinden, sind nach WEG geteilt. Selbst schon besichtigt so eine Konstellation. Wie das dann mit dem Vorplatz samt Hauszugang ist, der sich auf der TG befindet weiß ich aber nicht.
     
  13. #53 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Das Problem hier ist, aufgrund der Platzsituation, dass der von der Tiefgaragen zu den Häusern sich unter den Häuser befindet, dort hab ich quasi den Gemeinschaftsflur wie bei einer ETW. Die Keller selbst sind aber wieder vollständig voneinander getrennt. Der Keller ist dann quasi etwas kleiner wie die Grundfläche des Hauses. Was mich aber jetzt nicht so stört. Hauptsache ich hab nen Hauswirtschaftsraum, nen kleinen Abstellraum und für meinen Mann ne kleine Werkstatt und dafür reicht es.

    Der Vorteil ist man kann z. B. auch mit den Rädern über die Tiefgarage in den Keller und muss sie nicht wie z. B. meine Schwiegereltern durchs Haus tragen.

    Ich habe irgendwie immer das Gefühl hier wird eben viel geschrieben und gewarnt und eigentlich sieht jeder nur die Theorie und wo es nicht funktioniert.

    Ich bin als Polizistin auch schon x Mal zu Nachbarschaftstreitigkeiten bei Real geteilten Häuser gerufen worden wo es um irgendwelche Bäume, Anbauten, Zäune, Grenzmarkierungen, Grillfeste etc. ging.

    Wenn man keinen Verwalter hat bzw, gegen gewisse Dinge einfach ein Veto einlegen kann, dann braucht man halt die Polizei. Das ist dann besser.

    Klar kann mich mein Nachbar einschränken, aber ich ihn auch.
     
  14. #54 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Ich muss mal schnell ein Sorry einfügen. Ich seh meine Fehler irgendwie immer erst wenn ich es abgeschickt habe. Tut mir leid. Mir fehlt einfach die Änderungsfunktion die ich im anderen Forum hab wo ich immer schreibe. Also seit bitte nachsichtig mit mir.
     
  15. #55 RHM2012, 19.11.2012
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    @walzerprinzessin

    Wenn man keinen Verwalter hat bzw, gegen gewisse Dinge einfach ein Veto einlegen kann, dann braucht man halt die Polizei. Das ist dann besser.

    Der Verwalter wird den "aufmüpfigen" Nachbarn auch nicht zur Vernunft bringen können. Nicht jeder Beschluss bei der Eigentümerversammlung wird auch eingehalten. Dies ist ja keine Garantie, dass das auch so laufen muss. Meine Nachbarin füttert seit Jahren im Winter Vögel, obwohl man dies in der Versammlung ihr "verboten" hatte da nicht nur Vögel, sondern auch Ratten gerne das Futterzeug mögen.

    Dir kann es aber auch passieren, dass Dinge beschlossen werden die dir nicht gefallen oder wo du deine Stimme nicht abgegeben hast.
    Ich würde den Vertrag wirklich auf Hernz und Nieren prüfen lassen. Vielleicht wird man als Eigentümer in deinem Fall doch nicht so eingeschränkt wie ich es kenne.

    Jeder oder DU musst selber wissen was du tust und ich kenne das Gefühl ewig zu suchen und nichts zu finden. Wir mussten auch mit der Zeit immer größere Kompromisse eingehen. Das 100%ige Objekt gibt es nicht - irgendetwas könnte immer besser sein.

    Grüße RHM
     
  16. #56 Thomas B, 19.11.2012
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    Naja.....

    Auch "unsere" Argumente entbehren nicht eines gewissen Wahrheitsgehalts...glaube mir das einfach.

    Nun wurden die Argumente dargelegt und es steht ja jedem frei was er hören will und was er lieber ignoriert. Abnehmen kann einem die Entscheidung sowieso keiner.

    Ist das so????? 15 cm mit einer ordentlichen Rohdichte kann passen. Oder mit einer geringen Rohdichten dann eben nicht. Die reine Abmessung sagt erstmal nicht viel. Brandschutz beachten!

    Dafür kann ja nun niemand was. 2 x 24 cm sehe ich nicht selten, 2 x 17,5 kommt allerdings häufiger vor.

    Priml. Die ist dann ja gleich vor Ort ;)
     
  17. #57 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Natürlich da geb ich Dir völlig recht.

    Ich wollte nur damit sagen auch ohne Eigentümergemeinschaft kann es zu Problemen kommen, vielleicht manchmal noch mehr.

    Vielleicht wird ohne Eigentümergemeinschaft viel mehr geduldet weil man kann es eh nicht reglementieren, was der Nachbar auf seinem Grundstück tut, aber aufregen tut es einen trotzdem. Irgendwann bringt einer das Fass zum Überlaufen und dann kommt die Polizei und es ist mit dem Frieden endgültig dahin.

    Da stellt sich halt für mich die Frage was dann tatsächlich besser ist Real geteiltes Eigentum oder Nach WEG geteilt.

    Wenn nach WEG geteilt...

    Mag zwar sein, dass einen nicht alles passt was in der Versammlung beschlossen wird, bzw. es immer noch welche gibt, die sich nicht dran halten, aber man hat zumindest ein Ventil darüber zu reden.

    Ich denke mir entweder man rauft sich Zusammen oder es funktioniert so und so nicht wirklich gut.

    Wir werden die Verträge auf jeden Fall nochmal prüfen lassen.

    Für die Bauleistungsbeschreibung hätten wir theoretisch schon jemanden aber der hat gemeint die Prüfung würde so 400 Euro kosten. Das kommt mir schon ein bisschen viel vor für das dass er sich ein paar Seiten durchliest und sagt ist Okay oder nicht. Ist das ein üblicher Preis.
     
  18. #58 RHM2012, 19.11.2012
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    Ein paar Seiten ? In Zahlen ??

    Wenn es ein nur ein paar Seiten sind wird er mit 100% iger Sicherheit sagen NICHT okay!!

    400 € klingt nach einem fairen Preis. Wobei keiner weiss was und wie lange er prüft ?? Überleg mal welche Stundensätzen in anderen Dienstleistungsbereichen genommen werden....
     
  19. #59 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Ich habe nie gesagt, dass sich Eure Argumente nicht einen gewissen Wahrheitsgehalt haben

    Ich habe nur geschrieben wie ich es sehe und auch meine Argumente sind nicht wirklich von der Hand zu weisen.

    Es gibt immer ein schwarz und weiß. Ich wollte ja nur schreiben so schwarz wie alle das sehen finde ich es gar nicht, auch wenn ich mir der Risiken durchaus bewusst bin.
     
  20. #60 walzerprinzessi, 19.11.2012
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    Naja ich weiß nicht, das was ich gelesen habe waren ein paar Seiten. Aber ich glaube das war nur das für den Laien. Wir haben soviel Blätter mittlerweile bekommen, dass ich mich selbst eh nicht mehr auskenne.
     
Thema: Reihenhaus nach WEG kaufen.
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