Riemchen statt Ziegelmauerwerk

Diskutiere Riemchen statt Ziegelmauerwerk im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum! Frage: B-Plan sagt "Aussenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen" Baubeschriebung zum genehmigten Bauantrag sagt: "Fassade...

  1. #1 Funworker, 11.10.2023
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    Hallo Forum!
    Frage: B-Plan sagt "Aussenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen"
    Baubeschriebung zum genehmigten Bauantrag sagt: "Fassade aus rotem Klnker"
    Kann ich aus Kostengründen umschwenken auf WDVS+ Klinkerriemchen?
    Danke für "Literatur-". und andere Hinweise
    VG und schönen Wochenmittenabend
     
  2. #2 Fabian Weber, 11.10.2023
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    Nein, Riemchen sind keine Ziegel.
     
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  3. 11ant

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    Der Bebauungsplan meint wohl eher eine Ziegelfassade, als Poroton hinter Putz. Klinker sind schon die Ziegel, die da gemeint sind. Allerdings wirst Du bei WDVS eher eine Verblendmauerschale aus ganzen Klinkern vorsetzen als Riemchen. Riemchen kann man nämlich nicht mauern. Was Du dabei mit Kostengründen meinst, vollziehe ich nicht nach.
     
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  4. #4 Funworker, 12.10.2023
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    Hallo und Danke für die flotten Antworten.
    @Fabian:
    Das Riemchen keine Klinker aind ist mir schon klar, es geht mir darum, ob jemand Behördenerfahrung damit hat, ob so ein grundsätzlicb geänderter Wandaufbau toleriert wird bzw. ob die Behörde überhaupt fordern kann, mit rotem Verblender zu arbeiten, wo die Optik an sich gleich bliebe wie „gewünscht „.
    @11ant:
    Ne, sorry, vor WDVS wird keine Verblendschale gesetzt, das wäre falsch. Entweder Kerndämmung und Verblender/ gemauerter Klinker oder „WDVS“ natürlich ohne Armierung und Putz) und darauf geklebte Riemchen. Letztere Variante ist einfach günstiger.
    Aber meine Frage geht ja ohnehin in eine andere Richtung, von daher dennoch Danke ….. und falls jemand noch was datu weiß…. Gern antworten. 1000 Da k vorab für sachdienliche Hinweise :))
     
  5. #5 Fasanenhof, 12.10.2023
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    Das solltest du beim Amt einmal erfragen.

    Nach meinem Wissen sind diese Gestaltungsrichtlinien für die äußere Erscheinung maßgeblich, nicht für den Aufbau der Wand an sich.

    es ist dem Amt komplett piepe, ob dein Haus aus Holz, Stein, Hohlblock, Stahl oder Lebkuchen gebaut ist... solange die Gestaltungsrichtlinien erfüllt werden.
     
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  6. #6 Tikonteroga, 12.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 12.10.2023
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    Verstehe ich dich richtig, dass ursprünglich ein Wandaufbau von Innen nach Außen aus Ziegelmauerwerk + Dämmung + Klinker geplant war und du jetzt auf Ziegelmauerwerk + WDVS + Klinkerriemchen umschwenken möchtest?

    Vielleicht wird ja aufgrund einer örtlichen Gestaltungsrichtlinie oder des aktuellen "Straßénbildes" auf die Ziegel-/Klinkeroptik (rot) wert gelegt und es besteht die Möglichkeit sich mit den Behörden auf Klinkerriemchen anstatt Klinker zu einigen.
     
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  7. #7 nordanney, 12.10.2023
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    Ist die letztere Variante wirklich so viel günstiger? Das wäre mir neu.
     
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  8. #8 Singlewohnung, 12.10.2023
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    Bei meinen Angebot waren Riemchen etwas teurer als Klinker und ich hätte mind, zwei Monate länger warten müssen weil die Firma nur einen Mitarbeiter hat der das schick hinbekommt.
    Laut aussage vom Chef sind riemchen nicht so leicht zu kleben wenn es gut werden soll.

    Selbst habe ich schon zweimal Fassade und Farbe der Pfannen eigenmächtig geändert.
    Am Ende hat kein Hahn danach gekräht.
    Haus wurde irgendwann eingemessen und fertig.
     
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  9. #9 Viethps, 12.10.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Von wann datiert der Bebauungsplan? In NdS hat man in den 90ern noch so gebaut:
    Tragendes MW 17 bis 24cm, 10cm Mineralwolle,2- 3cm Luftschicht, Sparverblender
    Bei der angedachten Variante mit z. B. 16cm Dämmung und Kleberiemchen wäre die gleiche Optik herstellbar.
     
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  10. #10 Fabian Weber, 12.10.2023
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    Langfristig sicherlich nicht, denn die Lebensdauer der Riemchenfassade ist ja recht kurz gegenüber der Klinkerfassade.
     
  11. 11ant

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    Die Behörde prüft die Einhaltung der Vorschriften und genehmigt den Antrag in der gestellten Form. Willst Du nach der Genehmigung den Wandaufbau ändern, mußt Du eine Tektur einreichen und die neuen Berechnungen beifügen (der Wärmedurchgang ist ja ein andersartiger). Stillschweigend umdisponieren so lange der Stein rot bleibt ist nicht.
     
  12. BaUT

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    Da gibt es soooo viel Ermessensspielraum und Auslegungspotential!

    Kunstrasen ist auch kein Rasen und trotzdem erfüllt er offenbar die Auflagen von B-Plänen und Flächennutzungsplänen dass unversiegelte Flächen zu "begrünen" sind.
     
  13. #13 Funworker, 14.10.2023
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    Moin und Uppsiii,
    Da sind ja schon wieder diverse feedbacks eingetroffen. :) War ein paar Tage „off“, deshalb erst jetzt vielen Dank für den diversen input.
    Um es nochmal zusammen zu fassen:
    Ja, es mag Ermessensspielraum geben und
    Ja, man kann sich er hier und da mal etwas von der genehmigten Planung abweichen, wenn es. Kcht gegen Baurecht verstößt,
    Ich wollte für mich einfach nur klären, ob jemand originäre Behördenerfahrung damit hat, einen Baustoff, d
     
  14. #14 Funworker, 14.10.2023
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    der „rotes Ziegelmauerwerk“ fordert, so weit gedehnt werden kann, dass man eben „nur“ Ziegelriemchen verwendet. Das der ENEV- Nachweis neu zu führen wäre, ist klar.
    Aber müsste ich für die Riemchen einen Nachtrag zum Bauantrag stellen? Und ich such eben. Icht den hypothetisch dehnbaren Begriff des Ermessensspielraums, der immer genau so weit offen ist wie der zugehörige Bauprüfer Mut hat ‍♂️
     
  15. #15 Funworker, 14.10.2023
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    Es ist übrigens. Icht der Baustoffsondern der B-Plan gemeint gewesen … Gruß von der Autokorrektur <{8-)
     
  16. 11ant

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    Also nochmal: der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen. In diesem Gremium sitzen nicht nur Autisten. Du brauchst also den Begriff des "Ziegelmauerwerks" hier nicht auf die Goldwaage zu legen. Es steht nach der Lebenswirklichkeit (und dem GEG) außer Frage, daß damit keineswegs die Verpflichtung zu einem Wandaufbau durchgängig aus Vollziegeln gemeint sein kann. Der Gestaltungsvorschrift geht es hier um die ziegelsteinige Anmutung der Wandoberfläche, die ungeachtet der Dicke der Klinker von Riemchen wie von Verblendern gleichermaßen erfüllt werden kann. Dahinter muß kein Porenziegel sein, Du kannst auch Porenbeton, Kalksandstein oder Bims verwenden.

    Mit dem Bauantrag hast Du die Errichtung eines wie darin beschriebenen Gebäudes begehrt - mit der Genehmigung wird Dir also auch nur genau dies zu dürfen beschieden. Diese Deine Absicht darfst Du nun nicht mehr stillschweigend ändern, sonst würde das der Gültigkeit der Genehmigung schaden. Du mußt nun also das Begehren kundtun, die Genehmigung einem veränderten Gegenstand umzuwidmen (Tektur zum Bauantrag). Um zu erleichtern, dem stattgeben zu können, mußt Du in den veränderten Punkten die entsprechenden Unterlagen dazu einreichen - hier also a) den Nachweis, daß der neue Wandaufbau die gleichen Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllt und b) soweit die neue Wandstärke die Hausabmessungen verändert, auch die entsprechende Lageänderung des Baukörpers im Grundstück darstellen.

    Von Ermessensspielräumen kann hier keine Rede sein. Der Sachbearbeiter kann hier kein Baurecht beugen, selbst wenn Ihr im selben Gesangsverein seid. Die Tektur muß her. In der Praxis wird das für Lesen und Stempeln zehn Minuten brauchen und eine eher symbolische Gebühr kosten, aber seine Ordnung für die Akten haben muß es.
     
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