Sammelthread: Vertrag Fertighaus

Diskutiere Sammelthread: Vertrag Fertighaus im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Aus einem anderen Thread ist die Idee entstanden eine Sammlung von persönlichen Erfahrungen der Forums-Schreiber zu erstellen. Der Hintergrund:...

  1. Ckfh

    Ckfh

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    Aus einem anderen Thread ist die Idee entstanden eine Sammlung von persönlichen Erfahrungen der Forums-Schreiber zu erstellen.

    Der Hintergrund:
    Ich selber bin im Bereich Bau für Privat ein absoluter Laie und habe mich die letzten 12 Monate relativ intensiv in das Thema eingearbeitet.
    Es gibt endlos Quellen im Internet mit Guten, aber auch Schlechten Tipps.

    In diesem Thread können wir allgemeine Erfahrungen zu den Verträgen mit Fertighausfirmen sammeln.
    Dies ist aber explizit KEINE Rechtsberatung, sondern nur eine Sammlung von Erfahrungen.
    Es steht dann Jedem selber frei, was er daraus macht.

    Gerne können wir auch noch einen 2. Thread für BLB machen.

    Ich werde hier sporadisch im Start-Post die einzelnen Punkte sammeln.
     
  2. Ckfh

    Ckfh

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    Rücktrittsrechte
    Auf meinem Weg habe ich zahlreiche Verträge von unterschiedlichen Fertighaus-Anbietern versucht mit den Anbietern zu verhandeln.
    Am tatsächlichen Vertrag konnte ich NIE etwas ändern - das Einzige was ich rausschlagen konnte, waren Rücktrittsrechte oder Zusaztvereinbarungen.
    Das Spannende dabei:
    Jeder Verkaufsberater hat von Beginn an behauptet: Vertrag ist Vertrag, wir können nichts machen.
    Hat man dann aber explizit z.B. ein Rücktrittsrecht angesprochen, kamen sie dann plötzlich mit Standart-Formularen.
    Also ganz nach dem Prinzip: Was der Kunde nicht weis, bieten wir ihm nicht an.

    Ich habe folgende Rücktrittsrechte mitgenommen:

    Grundstück
    Bei einem ersten Vertrag hatte ich das Grundstück noch nicht auf sicher, habe mich aber trotzdem dazu verleiten lassen den Vertrag zu unterzeichnen.
    Dies aber nur mit einem Rücktrittsrecht, welches explizit auf das in Verhandlung befindliche Grundstück getextet ist.

    Vorsicht: Das Rücktrittsrecht ist befristet. Läuft die Frist ab, ist der Vertrag bindend.
    Da ich das Grundstück am Schluss nicht erhalten hatte, konnte ich kostenlos zurücktreten.
    Der Anbieter hat den Rücktritt anstandslos bestätigt - ohne Kostenfolgen.

    Stolperfallen:
    - Frist
    - Nicht explizit auf ein Grundstück formuliert
    (Was geschieht, wenn der Anbieter mir ein Grundstück anbietet?)


    Finanzierung
    Mein aktueller Bauvertrag hatte ein Rücktritt falls die Finanzierung nicht zu Stande kommt.
    Auch hier gibt es eine Ablauffrist, ab wann das Rücktrittsrecht nicht mehr gilt.

    Stolperfallen:
    - Frist
    - Formulierung: Sind nicht explizite Eckdaten erwähnt, könnte der Anbieter mir theoretisch eine Finanzierung vermitteln, welche mir nicht passt (z.B. zu Teuer).
    Dementsprechend würde der Rücktritt nicht mehr greifen - oder würde zumindest wohl streitbar


    Baustelleneinrichtung/Machbarkeit
    Ein ganz heisses Thema - habe ich selber miterlebt.
    Ich habe mir ein Rücktritt zusichern lassen, mit den Bedingungen:
    Sind die Mehrkosten für die Baustellenlogistik, Hausstellung, Zufahrt,... höher als x EUR kann ich vom Vertrag zurücktreten.
    Gleichzeitig habe ich einen Zusatzauftrag in der Höhe von ein paar Hundert Euro unterzeichnen müssen, mit welchem der Anbieter diese Machbarkeit frühzeitig (vor Baueingabe) überprüft und verbindlich die Mehrkosten mitteilt.

    Stolperfallen:
    Ich bin mir unklar wieviel das Papier wirklich Wert ist. Da gibt es viel Diskussionspotential.
    Ich musste den Anbieter mehrfach auffordern den Auftrag zu erfüllen und mir den Bericht zuzusenden.
    Gem. Bericht ist die Machbarkeit gegeben und es muss evtl. auf einen kleineren Mobilkran gewechselt werden. (Mehrkosten weit unter der Limite)

    Fraglich: Was geschieht, wenn die Mehrkosten sich dann plötzlich doch darüber abzeichnen?
    Was geschieht, wenn der Anbieter einzelne Punkte dann plötlzich nicht mehr in dieser Vereinbarung sieht (z.B. extra provisorisches Fundament für Kran)


    Baugenehmigung
    In einem Rücktrittsrecht habe ich definiert bis wann die Baugenehmigung für das vereinbarte Projekt vorliegen muss.
    Liegt sie dann nicht vor, kann ich zurücktreten.
    Gemeinsam mit diesem Rücktritt haben wir einen zusätzlichen Vertrag geschlossen über die Planungsarbeiten des Architekten.
    Diese Vereinbarung bewirkt:
    - Anzahlung erfolgt nicht nach Vertragsunterzeichnung (so steht es im ursprünglichen Vertrag), sondern erst nach Baugenehmigung
    - Die Vorarbeiten für die Baugenehmigung (Vermesser, Bodengutachten, Architekt) werden genau beziffert und im Falle eines Rücktritts verrechnet.
    (Erachte ich als fair - die Kosten sind auch tatsächlich angefallen)


    Mehr kommt demnächst.
     
    Gisela Teplitzky gefällt das.
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