Satik bzw. Standsicherheitsnachweis Bayern

Diskutiere Satik bzw. Standsicherheitsnachweis Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; das musst du anhand der baubeginnanzeige erkennen, ob das dort abgefragt ist und angegeben wurde. ich kenne die bayrischen formblätter nicht.

  1. #41 Gast036816, 20.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das musst du anhand der baubeginnanzeige erkennen, ob das dort abgefragt ist und angegeben wurde. ich kenne die bayrischen formblätter nicht.
     
  2. #42 Thomas B, 21.10.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ja...Bayern....hmm....

    Es gibt hier weder im Bauantrag noch irgendwann später eine "Bauleitererklärung". Es gibt dazu überhaupt keine Aussage/ Angabe/ was auch immer.

    In der baubeginnsanzeige wird lediglich der Statikus und der der den Bran´dcshutz gemacht hat benannt (und der BH natürlich...und das Projekt). Nicht mal mehr der Entwurfsverfasser! Und BL...? Never!
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    art. 51 - hinsichtlich "nebenpflichten" interpretieren ..
    deswegen wird der "bauleiter" nicht mehr explizit gefordert.
     
  4. #44 Thomas B, 21.10.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Der wurde in BY noch nie gefordert...zumindest solange ich aktiv dabei bin. Wie das gaaaanz früher einmal gewesen sein mag, weiß ich allerdings nicht.
     
  5. #45 Thomas B, 21.10.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...zudem befasst sich Art. 51 mit den hinzuziehenden Fachplanern, also TWP, TGA usw., deren Leistungen der A. mangels Sachkunde ggf. nicht erbringen kann.

    Bauleitung/ Bauleiter wird darin mE nicht erfasst.
     
  6. #46 happyfish, 21.10.2012
    happyfish

    happyfish

    Dabei seit:
    12.12.2010
    Beiträge:
    89
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Schweinfurt
    Beruht diese Meinung von ihnen auf einer Interpretion oder auf Grund von Erfahrungswerten?
    So oft ich den Art. 51 auch durchlese, eine "Nebenpflicht" des Entwurfverfassers Richtung "Bauleiter" kann ich nicht erkennen.
    Außerdem ist der Entwurfverfasser, wenn überhaupt, an dieser Stelle nicht relevant. Der Entwurfverfasser hat, zumindest bei mir, nur die Bauplanmappe unterschrieben und da war, wie bereits erwähnt, noch kein Standsicherheitsnachweis erforderlich. Dieser wurde erst bei der Baubeginnsanzeige abgefragt. Und da hat für den Standsicherheitsnachweis als Nachweisberechtigter ein Ingenieurbüro unterschrieben, welches im Baugenehmigungsantrag überhaupt nicht auftaucht.

    happyfish
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    aus ö-r anforderungen lassen sich keine z-r forderungen ableiten.
    steht so auch in einer erläuterung zur baybo, afair sogar auf
    der ministerienseite.
     
  8. #48 happyfish, 21.10.2012
    happyfish

    happyfish

    Dabei seit:
    12.12.2010
    Beiträge:
    89
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Schweinfurt
    O.K, da es sich hier um z.r handelt, verwirrt der Bezug zu ö.r regelmäßig.

    M.E ist weder der Enwurfsverfasser noch der Unterzeichner des Standsicherheitsnachweises auf der Baubeginnsanzeige für weitergehende Überwachungs.- oder Beratungspflichten verantwortlich. Selbst mit viel Phantasie kann ich da aus der BayLBO nichts herauslesen. Auch wenn mir dieser Umsatand nicht sonderlich einleuchted oder gar gefällt.

    Was mir aber auch nicht logisch bzw. schlüssig vorkommt ist, dass bei aller Reglementierung und anzuwendenden Vorschriften nicht für den Fall vorgesorgt wurde, dass der ausführende Bauunternehmer die technischen Nachweise (Statik) nicht beachtet bzw. nicht umsetzt. Wir reden hier von einem Unternehmer/GmbH. Das mich, hätte ich die BP selbst erstellt, vermutl. auch niemand "kontrolliert" hätte, finde ich persönl. erschreckend, sei aber mal dahingestellt.

    Der Tiefbauer ist demnach für seine Arbeit selbst verantwortlich. Wenn er aber verantwortungslos handelt, sich nicht an die Vorgaben hält ( weil sich angebl. nicht vorliegen oder angebl. nicht gebraucht werden) verschließen alle Instanzen die Augen. Der Bauunternehmer bekommt schon im Vorfeld die Absolution. Dem Bauunternehmer wird quasi der selbe Status zu Teil, wie einem Nachweisberechtigten für den Standsicherheitsnachweis. Nur werden dem Nachweisberechtigten für Standsicherheit weitgehende Qualifikationen abverlangt um auf eine weitere Prüfung seines Nachweises zu verzichten. Er ist auf der Berechnungsseite die letzte Instanz!
    Ein Bauunternehmer ist auf der Ausführungsseite, zumindest in Bayern, ebenfalls die letzte Instanz. Dennoch sehe ich nirgends irgendwelche verpflichtenden Qualifikationen o. vorgeschriebenen Bestätigungen. Da stimmt doch im ganzen Vorgang etwas nicht!?

    happyfish
     
  9. #49 happyfish, 21.10.2012
    happyfish

    happyfish

    Dabei seit:
    12.12.2010
    Beiträge:
    89
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Schweinfurt
    Noch einmal zurück in dieser Sache. Diese Unterscheidung verstehe ich nicht wirklich. Ebenso ihre Ausführungen dazu. In der BayLBO ist eigentlich nur die Rede von öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Wieso und in welcher Form unterscheiden sich diese von möglichen zivilrechtlichen Anforderungen bzw. Konsequenzen. Wenn es diese Unterscheidung gibt, welche Auswirkungen haben sie auf mich und mein mögliches Vorgehen. Falls sie dieses mit z-r. meinen.

    happyfish
     
Thema: Satik bzw. Standsicherheitsnachweis Bayern
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. standsicherheitsnachweis bayern

    ,
  2. baubeginnsanzeige standsicherheitsnachweis

    ,
  3. baubeginnsanzeige forum umbau

    ,
  4. bayern ststik erforderlich,
  5. baubeginnsanzeige bayern standsicherheitsnachweis,
  6. baubeginnsanzeige bayern standsicherheitsnachweis selber,
  7. darf man den standsicherheistnachweiss unterschreiben? ,
  8. baubeginnsanzeige kontrolle,
  9. StandsicherheitsnachweisBayern Kosten,
  10. standsicherheitsnachweis bayern pflicht,
  11. wer unterschreibt standsicherheitsnachweis
Die Seite wird geladen...

Satik bzw. Standsicherheitsnachweis Bayern - Ähnliche Themen

  1. Standsicherheitsnachweis

    Standsicherheitsnachweis: Guten Tag und Frohe Weihnachten! Unser Rohbau steht, die vorausgegangene Statik wurde teilweise nicht angewendet. So zum Beispiel wurde ein Dach...
  2. Standsicherheitsnachweis EFH - stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung in NRW

    Standsicherheitsnachweis EFH - stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung in NRW: Hallo zusammen, lange lange habe ich passiv mitgelesen - und viel gelernt! Jetzt brauche ich mal euren Rat ;) In ein paar Tagen soll bei uns der...
  3. suche statiker für standsicherheitsnachweis von weihnachtsbäumen !!!!

    suche statiker für standsicherheitsnachweis von weihnachtsbäumen !!!!: hallo zusammen - nachdem sich der lacher gelegt hat, hier nun die ernste anfrage: wir brauchen standsicherheitsnachweise für weihnachtsbäume auf...
  4. Bauantrag und Standsicherheitsnachweis für Gartenhaus

    Bauantrag und Standsicherheitsnachweis für Gartenhaus: Hallo zusammen, auf unserem Grundstück befindet sich ein Nebengebäude, das ursprünglich mal ein gemauertes Backhaus mit einem nördlich...
  5. Mauerwerk, Satik, Porenbeton

    Mauerwerk, Satik, Porenbeton: Hallo, ich habe noch mal eine Frage zur Dicke des Mauerwerks. Bei unserem Neubau hat das Mauerwerk (porenbeton) der Tragenden Wände nur eine...