Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Bin ja eher auf die Märchen gespannt die der TE heute zu hören kriegt. als kostenfreie zugabe gibt es dann noch eine 100-er packung awg-hormone!

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  1. #21 Gast036816, 24.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    als kostenfreie zugabe gibt es dann noch eine 100-er packung awg-hormone!
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2015
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    Ich kann die Bilder nicht sehen, weil bei mir die Keckse, die die Wurfbox mitbringt, nicht rein dürfen (schmecken mir zu sehr nach NSA), aber kann es sich bei der "Wasserleitung" um alte Felddrainagen handeln. Gerade wenn das mal ein Sumpf war!
     
  3. Jan81

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    dachte ich auch :D als das gesehen habe.
     
  4. #24 Baufuchs, 24.08.2015
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    Baufuchs Gast

    Wenn Du dich da nicht mal täuscht. Übliche Formulierung im Notarvertrag "wird verkauft wie es steht und liegt, ohne Gewähr für Größe, Güte und Beschaffenheit".
     
  5. #25 AlexSinger, 24.08.2015
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    Kasernengelände? Da könnten aber noch mehr surpris drin sein!
    Oft sind solche Grundstücke stark mit Öl oder Schwermetallen verunreinigt, manchmal findet sich der eine oder andere Blindgänger dort, oder gar eine Mine.... kein Grund zu Sorge?
     
  6. Baumal

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    ursachenforschung betreiben, so bleiben kann es jedenfalls.
    du kannst doch nicht unkronrolliert diese suppe durch deine baugrube
    rinnen lassen. weiße wanne hin oder her, wobei man sich beim anblick der
    "sauberkeitsschicht" auch die frage stellen muß, ob der kellerbauer überhaupt
    eine weiße wanne gebacken bekommt.

    ich denke auch, dass im notarvertrag ähnliches steht, wie Baufuchs schrub.
     
  7. #27 Bauqualle, 24.08.2015
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    .. na dann wurde ja bestimmt ein Bodengutachten erstellt und der Geologe hat mit dem Statiker gemeinsam ein entsprechenden Konzept ausgearbeitet wonach sich der Bauunternehmer zu richten hat ..
     
  8. Julius

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    Gemeint ist sicherlich: so bleiben kann es jedenfalls nicht.

    Geht mir genauso (außer, daß es Kekse sind).
    Selbst eine leichte Lockerung meines Datenschutzregimes war nicht ausreichend.
    Daher kann ich nur allen, die diese Dropbox-Bilder sehen konnten, zu gesteigerter Vorsicht raten!

    Den Schilderungen nach muß es allerdings fürchterlich aussehen...

    NB:
    Der Grunderwerbsteuer-Problematik dieser Konstellation bist Du Dir bewußt?
     
  9. Baumal

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    nicht, vergessen...:D
     
  10. Baumal

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  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2015
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    :wow

    Ebi dem Farbspektrum würde ich wirklich mal testen lassen, WAS da alles aus der Leitung kommt. Die sehen nämlich nach alten ABwasserleitungen aus.

    Dann testen, ob der Boden überhaupt feucht werden darf!

    Und dann weitersehen!

    (@andreas - Danke :konfusius)
     
  12. Julius

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    Sieht ja wirklich grauenvoll aus. :yikes
    Das waren doch keine Fachbetrieb, niemalsnicht... :respekt

    Daß er dies NICHT darf, steht doch schon im Bodengutachten. Ausdrücklich!
     
  13. roboco

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    Nochmals, herzlichen Dank an alle!

    Gerade Treffen auf der Baustelle mit den Kellerbauern:

    Vorschlag von denen: Mit der Hilti die überstehenden Felsen rausstemmen und verfüllen. Die Löcher und Pfützen in der SKS auch verfüllen. Dann Bodenplatte.

    Es wurde inzwischen ein zweiter Pumpensumpf an der Quelle einer alten Wasserleitung installiert. Das Wasser kommt nicht aus dem Rohr, sondern dem Kiesbett. Es war wohl eine alte Leitung, die mit Kies zugeschüttet wurde. Da könne man jetzt wohl nichts mehr dran machen.

    Die SKS ist auf keinen Fall überall 5 cm, teilweise nur 1 cm - wenn sie am Fels ausläuft.

    2. Vorschlag: nochmal 5 cm SKS über alles drüberkippen. Dann erhöht sich aber unser Haus um 5 cm.

    Im Bodengutachten steht folgtendes:

    "Freigelegte, stark wasserempfindliche Gründungssohlen im Felszersatz (Schicht 2) sind durch unverzügliche Überbauung (u. a. Versiegelung mit Magerbeton) vor nachträglicher Vernässung zu schützen und vom unterzeichnenden Gutachter abnehmen zu lassen."

    Klärender Anruf auf der Baustelle bei dem Bodengutachter, um zu fragen ob SKS tatsächlich überall 5 cm sein müsse. Dieser sagte nein, müsse nicht dort wo Felsen ist. ABER: Er hätte die Baugrube sehen wollen BEVOR SKS drauf gekommen ist. Dies ist nicht geschehen!!!

    Wir haben gesagt, wir würden es mit einem Experten besprechen und dann Bescheid geben, wie wir verfahren.

    Ich bin gespannt auf euer Urteil!

    Vielen Dank an alle im Voraus - ihr seid eine gigantische Hilfe, ich bin wirklich überwältigt von der vielen Hilfe hier!
     
  14. #34 Bauqualle, 24.08.2015
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    .. oh da kommen alte Erinnerungen hoch ... Befehl : ab auf den Hof und die Militärfahrzeuge mit Diesel abwaschen und anschließend mit einem dicken Wasserschlauch abspülen und mit dem Dreck dann ab in den Kanal ...
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2015
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    Damit ist doch ALLES gesagt. Dabei geht es nicht nur um Niederschlagswasser, sondern eben auch um Wasser aus alten Leitungen, wasserführenden Schichten etc, die Wasser seitlich in die Grube einbringen.

    Grube vergrössern (Fläche) umlaufenden Entwässerungsgraben mit genug Berme zur Gründungsfläche schaffen, diesen Entwässern, DANN Grube tiefer Baggern und neue Sauberkeitsschicht herstellen.
     
  16. Julius

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    Das fängt ja gut an.
    Ich fürchte, gegen diese Helden der Baukunst kommst Du nicht ohne guten fachlichen (und ggf. rechtlichen) Beistand an!

    Da fehlt es ja schon an der grundlegenden Organisation.
    Laienmeinung:
    Wegen der einerseits erforderlichen Freigabe durch den Bodengutachter und andererseits der Notwendigkeit einer umgehenden Bedeckung der freigelegten wasserempfindlichen Stellen hätte der bei jener Arbeit zugegen sein müssen.

    Ist das Grundstück schon im Grundbuch auf Euch überschrieben?
    Was für einen Vertrag genau habt ihr mit dem Hauserrichter?
     
  17. #37 AlexSinger, 24.08.2015
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    Viel Hilti hilft viel!
     
  18. roboco

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    Jetzt Telefonat mit dem Bodengutachter: Er sagt, wenn es sein Haus wäre würde er die SKS abtragen lassen, Boden beurteilen und dann nochmal ordentliche SKS drauf.

    Problem: Eine erneute Beurteilung des Baugrunds ist nur eine Empfehlung seitens des Bodengutachters. Das Kellerbauunternehmen könne aber darauf verzichten und die Verantwortung selbst übernehmen. Davon hätte man in einigen Jahren allerdings auch nichts, wenn Teile des Kellers absacken.

    Nun ist die Frage, ob man den Kellerbauer dazu "zwingen" kann alles nochmal neu zu machen oder ob er mir dann die gesamten Kosten dafür in Rechnung stellen könne.

    Prinzipiell habe ich einen sehr guten Berater, der auch u. a. Kellerbauer ist - der ist jedoch z. Zt. im Urlaub und dort nur schwer erreichbar. Daher wende ich mich so häufig an Euch - sorry! Abgesehen davon scheint mir eine 2. und 3. Meinung hier durch das Forum sehr nützlich!

    Das Grundstück ist im Grundbuch auch uns überschrieben, ja.
    Wir haben das Grundstück vom Bauunternehmen gekauft, sowie das Haus. Das Bauunternehmen hat uns ein Kellerbauunternehmen empfohlen. Wir sind auf Anraten dieser Empfehlung gefolgt, weil es sonst oft Stress gibt. So ist das Bauunternehmen in der moralischen Verpflichtung sich auch um unser "Wohlergehen" beim Kellerbau zu kümmern.
     
  19. artibi

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    Das Bauunternehmen ist maximal dem eigenen Geldbeutel verpflichtet....
     
  20. #40 eltorito, 24.08.2015
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    Meine Laienhafte Meinung: Ich würde es auch so machen. SKS raus, Lehrgeld bezahlen, und der Empfehlung des Bauunternehmen nicht mehr folgen. Wenn doch keine Bindung besteht, warum nicht den eigenen Kellerbauer nehmen wenn man doch so einen hat?.

    Dass sieht mir als Laie aus nach: "Schnell rein das Zeugs bevor einer was sieht"
     
Thema: Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)
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