Schallschutz nicht korrekt?

Diskutiere Schallschutz nicht korrekt? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Moin aus Ostfriesland! Vor ca. drei Jahren habe ich eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus gekauft, in welcher ich nun auch seit drei...

  1. #1 Grossmeister, 16.10.2023
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    Moin aus Ostfriesland!
    Vor ca. drei Jahren habe ich eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus gekauft, in welcher ich nun auch seit drei Jahren lebe.
    Das Haus wurde zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt (2020), somit handelt es sich um einen Erstbezug.

    Bereits seit meinem Einzug nehme ich Geräusche von der Wohnung über mir wahr, welche in meinen Augen in einer derartig neuen Wohnung so nicht hörbar sein sollten; angefangen mit der Toilettenspülung und dem Ablaufen jeglichen Abwassers über Husten und Niesen, die Nutzung (ein- und ausstecken) diverser Steckdose und das sortieren von Weinflaschen. Hinzukommend zudem das öffnen und schließen von Schubladen und sogar das Ablegen von Gegenständen/Schmuck auf Keramikablagen wie solche im Badezimmer.
    Um zu unterstreichen, wie deutlich diese Geräusche zu hören und zuzuordnen sind könnte ich hier quasi den Wochenverlauf der Nachbarin niederschreiben.
    Wichtig ist mir zudem darüber zu informieren, dass diese sehr leise ist. Meine Sorge bezieht sich also auch darauf, dass dort vielleicht irgendwann kein älterer Single einzieht, sondern vielleicht ein Mensch, welcher gerne Besuch, Haustiere oder Kinder hat.

    Leider bin ich in dem Thema nicht sehr bewandert und erhoffe mir dementsprechend eine Meinung oder Aufklärung darüber, ob dies dem normalen Rahmen entspricht und tolerierbar ist oder ich noch einmal versuchen sollte, den Weg über einen Gutachter usw. zu gehen?
    Ich weiß, es handelt sich in diesem Fall um ein Mehrfamilienhaus – derartige Erfahrungen sind mir aber dennoch neu.

    Danke im Voraus für jede (weiterhelfende) Antwort! :)

    P.S. Sollte ich mich mit diesem Anliegen im falschen Unterforum befinden, weist mich gerne darauf hin!
     
  2. BaUT

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    Schreiben sie ihrer Hausverwaltung eine Mängelanzeige, die die HV dann an den Bauträger weiter reichen muss.

    Nach drei Jahren Wohnnutzung ist festzustellen, dass folgende Mängel vorliegen:
    Zwischen den Wohnungen X und Y ist
    a) der Installationsschall
    b) der Trittschall
    c) der Luftschall
    unzureichend, so dass sich aus der normalen Wohnnutzung der Wohnung X
    erhebliche Geräuschbelästigungen der Wohnung Y ergeben, welche über das nach Norm (DIN 4109) und Regelwerken zulässige Maß hinaus gehen.

    Mal sehen wie der Bauträger auf diese Anzeige reagiert.

    Sprechen sie darüber hinaus in der nächsten WEG-Versammlung an, ob dieses Problem auch andere Bewohner bemerkt haben.

    Spätestens vor Ablauf der Gewährleistung sollte ein Schallschutzgutachter das mal durchmessen.

    Vielleicht schickt ja auch der Bauträger freiwillig einen Gutachter durch so lange er die evtl. vorhandenen Mängel noch seinen Nachunternehmern überhelfen kann.
     
  3. #3 Grossmeister, 16.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2023
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    Danke für die Antwort.

    Mit der Hausverwaltung habe ich schon gesprochen, und habe Unterlagen zum Thema Schallschutz angefordert. Sowas würde nicht vorliegen, die Baubeschreibungen würden dafür ausreichen.

    Auch an den Bauträger habe ich mich schon gewendet, mit dem Hinweise das ich ein Gutachten machen lassen möchte mit dem Hinweis auf DIN4109. Auch der Bauträger schrieb mir, dass so ein Nachweis nicht angefertigt wurde, "Alle Bauteile unterschreiten aber die Normen".

    In der Eigentümerversammlung wurde das von mir auch schon angesprochen. Außer mir und der Dame über mir (die hört was von über ihr) hört von den Mietern niemand was, bzw es hat sich niemand beklagt. Die Mieter im Haus sind teils schwerhörig oder im Bewegungsapparat eingeschränkt und bewegen sich dadurch nicht soviel und so schnell, was wiederum zu weniger Lärm führt. Durch eine Hörbehinderung, kann es sein das Geräusch nicht wahrgenommen werden. Falls sie überhaupt hörbar sind in der Haushälfte. Über die Spülung Klage nur ich.

    Außerdem muss ich noch erwähnen, dass die Verhältnisse zwischen Bauherr, Hausverwaltung und einem Vermieter sehr fragwürdig sind.

    Der Hausverwalter ist der Stiefsohn des Bauherrn, der eine Vermieter ist der Architekt und blockt sämtliche Anfragen in der Eigentümerversammlung ab. Das wäre nur etwas was mich und die Wohnung über mir betreffen würde.

    Ostfriesischer Standard.
     
  4. #4 Fred Astair, 16.10.2023
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    Es ist weithin üblich, dass der Bauträger den ersten Verwalter einsetzt.
    Zuerst hat er ja alle Stimmen der ETG selbst und kann wählen, was er will.
    Auch ist weder der Bauträger noch der Verwalter verpflichtet, anlasslos ein Gutachten machen zu lassen.
    Ich rate Dir, bevor Du anfängst Geld auszugeben,
    hier im Forum mal alle Threads zu Schallproblemen zu studieren.
    Mir ist nicht einer in Erinnerung, bei dem der Leidtragende gewonnen und beschwerdefrei geworden wäre.

    Nur mal interessehalber: hörst Du die Klospülung im Wohn- oder Schlafzimmer?
     
  5. #5 Grossmeister, 16.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2023
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    Ich werde mal, quer lesen.

    Ich höre die Klospülung im Wohnzimmer im Schlafzimmer und natürlich auch im Bad. Im Schlafzimmer etwas lauter als im Wohnzimmer. Laut genug das man wach werden kann, je nachdem wie gut und tief der Schlaf gerade ist

    Die Wohnung über mir ist von der Aufteilung her gleich.

    Die Steckdosen hören sich so an, als wären die im gleichen Raum und nicht in der Wohnung über uns.
     
  6. #6 ichweisnix, 16.10.2023
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    Sonst geht dir`s noch gut oder?:mad:
     
  7. #7 Grossmeister, 16.10.2023
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    Natürlich möchte ich damit nicht sagen das sämtliche älteren Menschen sich wenig bewegen und schlecht hören. Wollte damit keine Altersdiskriminierung betreiben, tut mir leid.

    Ich korrigiere, die Mieter im Haus sind teils schwerhörig oder im Bewegungsapparat eingeschränkt und bewegen sich dadurch nicht soviel und so schnell, was wiederum zu weniger Lärm führt. Durch eine Hörbehinderung, kann es sein das Geräusch nicht wahrgenommen werden. Falls sie überhaupt hörbar sind in der Haushälfte.

    Ich bitte nochmals um Entschuldigung, so sollte ich mich nicht ausdrücken, gerade mit meinem beruflichen Hintergrund.

    Habe meinen Post überarbeitet und hoffe das ich niemanden damit persönlich verletzt habe, falls es so sein sollte bitte ich vielmals um Entschuldigung, dass war nicht meine Intention.
     
    ichweisnix gefällt das.
  8. #8 Fred Astair, 16.10.2023
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    der da wäre?
    Wenn die Spülung in den Wohnräumen deutlich wahrnehmbar ist, ist die Chance auf einen erheblichen Mangel sehr groß.
    Da würde ich auch auf die Barrikaden gehen. Ich bin allerdings so gut ausgerüstet, dass ich die Schallbrücken selbst finden würde und erst für ein evtl. gerichtliches Beweisverfahren bezahlten Sachverstand hinzuziehen müsste.
    Bin übrigens 72, fahre Rennrad, mache Ju Jitsu und höre die Flöhe husten.
    Soviel zu Deinem Altersbild...
     
  9. #9 Grossmeister, 16.10.2023
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    Wie schön in meinem Post oben drüber geschrieben, war das absolut falsch formuliert und das der Post nicht mein Altersbild wiedergegebenen hat, sollte damit klar sein, hoffe ich zumindest. Falls ich das noch anders klar machen kann, bitte ich darum mir zu sagen wie ich das deutlicher Mitteilen kann.

    Aber auch bei dir entschuldige ich mich natürlich für diese Aussage, die nicht in Ordnung geht. Gibt keine Ausrede für so eine Aussage, ich habe nicht darüber nachgedacht was ich geschrieben habe. Als Physiotherapeut darf mir das nicht passieren.

    Back2 Topic:

    Was für wege gibt es für mich als Laie, um solche Schallbrücken zu finden?
     
  10. SIL

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    Gar keine , da alles verkoffert vermauert etc ist ...hier bleibt nur der Weg der WEG und wenn diese nicht will ...nur der Anwalt .
    Üblich ja , aber stellt einen absoluten Eingriff in die Rechte der Eigentümer dar , sobald der erste Eigentümer seine komplette Zahlung geleistet hat - kann der eingesetzte Verwalter sofort entfernt werden.
     
  11. #11 Fred Astair, 16.10.2023
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    Ohren, ein Schraubenzieher als Stethoskop und ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn, damit sie Dich in die Wohnung lassen und bei Tests mitwirken.
     
  12. SIL

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    Völlig egal ob eine Partei oder mehrere wer Klage einreicht erwirkt hier automatisch für die anderen Parteien mit.
     
  13. #13 Fred Astair, 16.10.2023
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    Kennst Du das Objekt?
    Könnte, aber welcher Käufer ist so konfliktgeil, das durchzustehen?
     
  14. BaUT

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    Sieht schon schlecht aus für dich:
    Sohn des Bautrügers ist der Verwalter, um alle Mängelanzeigen abzubügeln und als ob das noch nicht reicht ist der bauleitende Architekt auch noch Miteigentümer mehrerer Wohnungen um in den WEG-Versammlungen ebenfalls alle Planungs- und Bauleitungsmängel abbügeln zu können.
    Das ist :mauer

    Falls du noch 5.000 - 8.000 EUR unterm Kopfkissen hast: Geh zu einem Fachanwalt für Baurecht und lass beim Landgericht ein selbständiges Beweisverfahren anmelden gegen den Bauträger. Aufgabe des gerichtlich beauftragten Sachverständigen ist dann eine 3teilige Messung und Beantwortung folgender Fragen:
    Wenn der ö.b.u.v. SV dann Mängel feststellt, dann kannst du getrost in ein Hauptsacheverfahren einsteigen und die Gegenseite wird dann auch deine Verfahrenskosten tragen müssen.

    Wenn der SV keine Mängel feststellt, dann bleibt die teure Erkenntnis, dass du zu viel erwartet hast und dein Gehör zu gut ist.
     
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