Schon was neues von der Wfa?

Diskutiere Schon was neues von der Wfa? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Baubeschreibung erstellt der Architekt auf einem Formular der NRW.BANK und unterzeichnet dieses, so, wie Ihr auch. Wohnflächen- und...

  1. cc24

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    Die Baubeschreibung erstellt der Architekt auf einem Formular der NRW.BANK und unterzeichnet dieses, so, wie Ihr auch.
    Wohnflächen- und Kubaturberechnung erstellt der Architekt ebenfalls. ( Muss er nach Wohnflächenverordnung und nicht nach DIN erstellen. ( Kubatur nach DIN ).

    Das Andere ist die Bauleistungsbeschreibung. Die bekommst Du von dem Bauträger.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  2. kmw62

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    achso

    danke für die aufklärung...

    ..zu Bauleistung, ich werde, wenn, dann selber bauen:hammer::bau_1:

    nur einige Schritte lasse ich erstellen...

    Gruß
    Waldemar
     
  3. cc24

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    Hallo Waldemar,
    dann aber darauf achten, dass die Selbsthilfeleistungen, die Du selbst durchführen willst, schlüssig sind. Es werden für die einzelnen Gewerke bestimmte Kosten, aufgeteilt nach Lohn und Material angesetzt. Für Selbsthilfeleistungen gelten ebenfalls bestimmte Stundensätze. Aber das alles macht der Berater.
     
  4. kmw62

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    ja

    ..müsste klappen

    danke dir nochmal!
     
  5. kmw62

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    eine dumme frage

    guten Abend zusammen!

    ich stehe grad aufm schlauch und bin etwas verwirrt. Ich war gerade bei meiner Beraterin und wir haben uns die Tabelle von Einkommensgrenzen angeschaut. Dabei nahm sie die Tabelle mit 4.Personen als Richscheit.

    Kurz zu mir, ich habe eine Frau :) und zwei Kinder. Ich muss auch sagen, dass die Tabelle nicht ganz verständlich ist. Denn oben steht:

    1-Personen-Haushalt 17.000 € je Kind zzgl. 600 €
    2-Personen-Haushalt 20.500 €
    je weitere Person zzgl. 4.700 €
    ---------------
    unten steht:
    Bei dem 1-Personen-Haushalt handelt es sich um einen allein stehenden Behinderten, bei dem 2-Personen-Haushalt um einen Erwachsenen und ein Kind.
    Ausgehend von einem Ehepaar wurde bei der dritten und jeder weiteren Person unterstellt, dass es sich um Kinder handelt.
    D.h. die EKG sowie der Nettobetrag des jährlichen Einkommens sind bei Haushalten mit Kindern um 600 Euro je Kind erhöht, der Bruttobetrag liegt um 857 Euro je Kind höher.
    Beim 2-Personen-Haushalt wurde ein Freibetrag in Höhe von 4.000 € berücksichtigt.
    --------------

    Das bedeutet für mich, dass ich 20.500 Euro nehmen muss, was kommt dann noch dazu? Und wo muss ich schauen, bei 4. oder 2. Personen Spalte?

    Vielen Dank im Voraus!

    Waldemar
     
  6. #86 Baufuchs, 01.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vergiss mal die von Dir aufgeführten Einzelangaben. Die verwirren nur.

    Guck in der Spalte "4 Personen" unter Brutto, da bist Du richtig. Dein eigenes Bruttoeinkommen vergleichst Du mit den dort aufgeführten Beträgen, dann weisst Du ganz grob, ob Du die Einkommensgrenze einhälts.

    Ganz grob deshalb, weil es u.U. Bestandteile Deines Bruttoeinkommens gibt, die nicht angerechnet werden oder (z.B. wg. "Junge Famile") Dein Einkommen höher sein darf.
     
  7. cc24

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    Ich frage mich, was Du dann bei Deiner WfA Beraterin machst, wenn Du hinterher immer auf dem Schlauch stehst.
    4 Personen-Haushalt kann nach Tabelle ca. 48.000 EUT brutto verdienen. Ist, wie baufuchs schreibt, nur ein grobe Angabe.

    Gruß
    Stefan
     
  8. #88 Hausfrau10, 01.02.2011
    Hausfrau10

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  9. cc24

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    Für Dich zur Erklärung:
    In der Tabelle ist das voraussichtliche BRUTTOEINKOMMEN beschrieben, welches man verdienen könnte, um die EINKOMMENSGRENZEN einzuhalten.

    Ihr seid ein 4-Personen-Haushalt. Die Einkommensgrenze, damit Ihr förderfähig seid, berechnet sich:
    20.500 EUR für 2 Personen
    zzgl. 4.700 EUR x 2 weitere Personen = 9.400 EUR
    zzgl. 600 EUR x 2, da Ihr 2 Kinder habt= 1.200 EUR

    20.500 EUR
    9.400 EUR
    1.200 EUR

    31.100 EUR

    Diese 31.100 ist die Einkommensgrenze für die Förderfähigkeit

    Seid Ihr unter 40 Jahre und nicht länger als 5 Jahre verheiratet, dann wird die Einkommensgrenze um 4.000 EUR erhöht, also 35.100 EUR.

    Verdienst Du brutto 48.000 EUR / Jahr, dann werden davon die Werbungskosten z.B. 920 EUR abgezogen. Ergebnis: 47.080 EUR.
    Von diesem Betrag gehen 12% für Zahlung Lohnsteuer ( 5.650 EUR) und 10% für Zahlung Krankenversicherung ( 4.708 EUR) und 12% für Zahlung Rentenversicherung (5.650 EUR) ab. Also gesamt: 16.008 EUR.
    47.080 EUR abzgl. 16.008 EUR= 31.072 EUR.
    Und somit: Innerhalb der Einkommensgrenze

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  10. kmw62

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    MAN Leute!!!

    Ich danke Euch allen!!! Echt super Beiträge!!
    Geil ich passe darein! :respekt:bierchen::winken

    Vielen Dank!!!

    @Beraterin, die hatte schon Recht und ich nicht ... :)
     
  11. #91 Mel3006, 03.02.2011
    Mel3006

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    Hallo!

    Bin am verzweifeln!

    Gestern habe ich mit meinem Berater / zuständigen Mitarbeiter wg. der WFA-Förderung beim Rhein-Sieg-Kreis gesprochen. Und der sagte mir, dass vom Budget 2011 99,36 % für die Alt-Anträge draufgehen und nur die geringen 0,64 % an Neuantragsteller gehen und wir zwar dieses Jahr den Antrag abgeben können, so schnell wie möglich, aber vor 2012 nicht anfangen dürften, da das dann aufs Budget 2012 mit den neuen Bestimmungen 2012 geht???!!
    Bitte, weiß da jemand was von?
    Das heißt für uns als junge Familie jetzt nämlich das Aus!
    Ohne die Förderung ist es für uns nicht möglich. Durch die Kürzung in 2011 (K1-Stadt) wäre es schon eng geworden. Und jetzt alles für den Eimer?
    Wir hätten Ende Februar das Grundstück gekauft.
    Ist nur der Berater von mir unfähig oder hat er Recht? Ist das von Kreis zu Kreis vielleicht unterschiedlich? Dass es nur so im Rhein-Sieg-Kreis ist? Es gibt auch dort auf dem Amt niemand anderen, der einen beraten kann, nur dieser eine Mann ist zuständig.

    Danke schon mal.
    Gruß, Melanie
     
  12. cc24

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    Hallo Mel,
    wie baufuchs schon hinwies ( WoFP Punkt 4.2 ) ist die Vorgehensweise in der Tat übel.
    Einzige Hoffnung ist, dass einiger Antragsteller aus 2010 ihren Antrag zurückziehen oder dass die Antragsteller nicht in der Lage sind, fehlende Unterlagen zu beschaffen und die Behörde den Antrag ablehnt. Dann kann ein Antrag aus 2011 wieder in die Förderung 2011 kommen. Ist leider nur eine kleine Hoffnung.

    Ich befürchte, dass die Mittel nicht einmal bis Mai reichen werden.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  13. #93 apollo280278, 03.02.2011
    apollo280278

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    Hallo,

    ich habe die Info, dass bei uns (im Kreis) 4 M€ insgesamt zur Verfügung stehen, und 3,5 M€ für Altanträge ausgegeben werden müssen.
    So haben die Leute die neue Antrag stellen, nur 500 T€. Und das ist mega wenig, meine Meinung nach. :frust
     
  14. #94 Mel3006, 03.02.2011
    Mel3006

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    Danke schön für eure Antworten!
     
  15. ankaro

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    hach ja, ich hatte ne frage,aber die letzten beiträge erklären fast alles.
    Hab heute von der WFA-beraterin gehört,das die eben noch keine zusagen machen können, wann er die gelder gibt. Wir haben *unser* haus gefunden, befindet sich im rohbau u wir würden gerne zuschlagen, aber geht das denn so? ich meine der wirds ja kaum bis nä jahr stehen lassen :mauer zwischenfinanzieren .. geht das? was ist wenn wir doch keine mittel kriegen?
    alles blöd blöd blöd :motz, haben so gewartet auf ende januar, was gefunden und nu? schall u rauch ...
     
  16. cc24

    cc24

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    Öffentliche Mittel und Baufinanzierungen
    Wie gesagt, ist momentan alles recht unplanbar.
    Wenn Ihr Ersterwerber seid, muss in dem Notarvertrag ein Rücktrittsrecht von bis zu 2 Jahren gem. WFB 5.5.3 vereinbart werden. Ob damit ein Verkäufer glücklich ist ????? Ist auch für den unplanbar.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  17. kmw62

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    hallo an alle

    und Mel

    wir haben momentan das gleiche Problem. Das Grundstück ist bis 15 Februar reserviert, da Wfa noch unklar. Jetzt ist WfA zwar da, aber fast kein Geld mehr zur Verfügung... Wegen Rhen Sieg stimmt, mein Berater hat mir so ähnlich gesagt. Dahin gehen jetzt 50 Mio.!! Ich will in Rhein Erft bauen...

    Man kann das Grundstück bis nächste Jahr finanzieren, d.h. man nimmt ein Teil vom Kredit, bezahlt das Grundstück und zahlt dafür nur Zinsen. Dabei muß man hoffen, dass man in 2012 Geld bekommt...Risiko ist klar, denn falls in 2012 überhaupt nix raus kommt was dann??

    Oder man gibt das Grundstück ab

    Oder man kauft nur Grundstück und baut in 10 Jahren ;)

    Alles ist echt kacke! Und alles nur wegen WfA! Hätten die mehr Geld rausgerückt, wäre alles top! Aber nein die überweisen lieber 200 Mio zu Lehman Brothers in den Ofen!!!!
    alles gleiche Bande!
     
  18. kmw62

    kmw62

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    achso und wegen Kürzung

    ich glaube, dass die, die die Anträge in 2010 abgegeben hatten, bekommen jetzt das Geld nach den vorigen Tabellen oder?

    das heißt, dass wenn wir in 2011 die Anträge abschicken und erst in 2012 bedient werden, so werden wir nach jetztigen Tabellen bedient und nicht nach 2012-ern Tabellen, die möglicherweise wieder mal gekürzt werden?

    was meint ihr?
     
  19. dampf4

    dampf4 Gast

    Förderzusage erhalten

    Hallo, habe heute meine Förderzusage vom Rhein Sieg Kreis erhalten. Abgabe Juni 2010, Erlaubnis vorzeitiger Baubeginn Oktober 2010, Förderzusage nach alten Bestimmungen heute,

    ein grosser Tag zum Feiern...
     
  20. #100 Neuling80, 03.02.2011
    Neuling80

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