Schon was neues von der Wfa?

Diskutiere Schon was neues von der Wfa? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ihr, hallo kmw62, ja richtig, mein Berater sagte mir gestern noch mal, dass wir jetzt zwar den Antrag stellen könnten, aber dann in 2012...

  1. Mel3006

    Mel3006

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    Hallo ihr, hallo kmw62,

    ja richtig, mein Berater sagte mir gestern noch mal, dass wir jetzt zwar den Antrag stellen könnten, aber dann in 2012 (wahrsch. Frühjahr) das Geld erst käme, aus dem Budget 2012, aber zu den jetzigen Konditionen. Aber wer sagt mir, dass 2012 überhaupt noch was kommt von der Wfa? Bei uns ist es so: Grundstück ist reserviert, soll wohl Ende Feb. verkauft werden. Waren dabei Lageplan zu erstellen, wg. Architektenzeichnung, Bauantrag, Antrag Förderung pipapo. Haben jetzt vorgestern nach der Hiobs-Botschaft den Lageplan abgeblasen um erstmal zu überlegen. Wir sind jetzt hin- und hergerissen zwischen machen oder nicht. Risiko oder nicht. Einerseits soll es anscheinend nicht sein, man soll ja auch nix erzwingen?? Andererseits sagt es sich immer so schön, es findet sich irgendwann ne andere Möglichkeit, aber für uns im MOment, ohne WfA = unmöglich in Eigentum zu kommen.

    Aber ich habe noch ein ganz anderes AKUTES Problem, vielleicht weiß da einer Rat???

    Ich bin noch bis Nov. 2011 in Elternzeit, verdiene in der Elternzeit ca. 350-400 € Minijob.
    Mein Mann hat brutto im Jahr ca. 28.000 €
    Einkommensgrenze lt. aktueller Tabelle ist 25.800 €. Ist das unten die Grenze oder nach oben? Weil daneben steht mögl. Brutto-Jahreseinkommen 40.100 €. Demnach vermute ich das erste ist netto, alle Abzüge rausgerechnet, sprich auch die 920 € und bei mir pauschal die 200 €?

    Jetzt aber zu dem Problem (entschuldigt bitte die Ausschweifungen):
    Habe HEUTE vormittag mein Arbeitgebergespräch, wie es nach Nov. weitergeht, sprich ich will Teilzeit auf meinen Festarbeitsvertrag, aber zu mehr Geld. Und ich muss wissen, bei o.g. Tabellen, wieviel DARF ICH dann überhaupt verdienen, um noch in die Grenze zu fallen? Sind es dann die fehlenden 12.000 € brutto bis zu den 40.100 € und was ist mit dem Kindergeld, wird das auch miteinbezogen in die Rechnung? Und es werden ja bei Antragsstellung die letzten 12 Monate zu Grunde gelegt, demnach mit mir und dem Minijob kein Problem wahrscheinlich wg. der Grenzen. Aber der Berater (der ansch. etwas unfähig im Erklären und Ausrechnen ist, und Termine??? geht ja gar nicht im Moment...) sagte mir, mein Arbeitgeber müsste mir auf mind. die nächsten 12 MOnate meinen VErdienst bescheinigen, heißt das das "neue" höhere Gehalt würde dann zu Grunde gelegt für die Einkommensprüfung?
    Ich steh total unter Druck und weiß im MOment nicht mehr, wo ich dran bin.
    Sprich ICH MUSS es jetzt klären. Eigtl. wollt ich klotzen gleich im Gespräch und wesentlich mehr Geld verlangen/erfragen, aber es kann dann sein, dass wir die WfA nihct kriegen und es sich dann deshalb noch zusätzlich erledigt hat.

    Zurück zum Grundstück: Wir sind am überlegen, es trotzdem zu kaufen mit Eigenkapital+Fremdkapital (Fremdkapital wird auch nur 10 Monate bereit gestellt, und die WFA kann später in 2012 zusagen), was wenn nicht, hat man n andern Kredit an der Backe und n Grundstück dazu, was man veräußern kann (auch wenn keine Zusage kommt). RISIKO!
    Was meint ihr?

    Entschuldigung für den ellenlangen Text, aber bei der komplizierten Sachlage wüsste ich nicht, wie ich mich kürzer fassen könnte.
    Ich dreh bald echt durch.

    Viele Grüße
    Melanie
     
  2. Mel3006

    Mel3006

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    Ich vermute fast, ich stehe mich besser mit dem 400 €-Job, zumindest von den Grenzen her. Aber zu den alten Konditionen in Teilzeit zu gehen, lohnt sich nicht. Daher der Versuch, so war es eigtl. gedacht, nach mehr zu fragen. Wenn nicht, ob dann zumindest weiter 400 € bei denen drin wär. Jetzt ist im Moment nicht nur die Hausgeschichte auf der Kippe, auch mein Job entscheidet sich. Muss immer alles auf einmal kommen? Eigtl. hatte ich vorgehabt im Sommer das Arbeitgeber-Gespräch zu führen, da meine Kollegin vorher sagen will, dass sie in Rente geht und ich hätte auf den Zug aufspringen können.
    Aber das gehört ja nicht hierher jetzt in das Wfa-Forum, geht ja nur um die Gehaltsgrenze.
    Ich danke aber allen Fachkundigen hier für die Unterstützung. Bei den Schnarchnasen auf den Ämtern teilweise kann man froh sein, dass es so ein Forum gibt!!!
     
  3. #103 Baufuchs, 04.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    25.800.- € ist das sogenannte "anrechenbare Bruttoeinkommen". Dieses ermittelt sich aus dem tatsächlichen Bruttoeinkommen von 40011 €.

    Das "anrechenbare Einkommen" ist deshalb niedriger, weil vom tatsächlichen Bruttoeinkommen bestimmte Pauschalbeträge abgezogen werden können. Z.B. für Zahlung von Steuern vom Einkommen/Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung/Beiträge zur Sozialversicherung und Werbungskostenpauschale.
     
  4. kmw62

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    hi


    Frage:
    Haben Sie davor in 2010 ein Bescheid bekommen, ob Sie in 2011 das Geld bekommen werden, da ja Budget schon im September zu Ende war?
    Oder dann nur im Oktober die Erlaubnis zum vorzeitigen Bau ?

    gruß
     
  5. Mel3006

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    Ach so! Danke
     
  6. cc24

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    Hallo Mel,
    wie sich das anrechenbare Einkommen errechnet, hatte ich in diesem Thread ja schon beschrieben. (Na, zumindest versucht). Es werden allerdings auch künftige Einkommen berücksichtigt, die innerhalb der nächsten 11 Monate feststehen. Sowohl nach "unten" als auch nach "oben". Wenn also feststeht, dass Du im November mehr Geld als jetzt verdienst, dann wird das neue Einkommen berücksichtigt. Hier gelten die Einkommensverhältnisse, die zum ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG feststehen.
    Am Rande bemerkt:
    Ich frage mich manchmal, was der/die Berater von manchen Themenerstellern so machen und wofür die Geld kassieren ????

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  7. kmw62

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    @Mel

    Hi,

    nur so nebenbei, habe eben mit Finanzberater gesprochen, wegen Grundstück. Fazit: ich glaube, dass das beste wäre wenn man jetzt das Grundstück finanziert und zwar mit variablem Zinssatz (es gibt zun´mindest eine Bank, die das macht). So kann man, wenn man in 2012 WfA genehmigt bekommt, entweder bei gleicher Bank den Restbetrag dazuholen und den ganzen Kredit in Festzinssatz umwandeln, oder den bestehenden variablen Kredit für das Grundstück durch ein anderes Kredit ablösen, falls dieser atrektiver erscheint.

    Vorteil bei variablem Zinssatz, dort kann man jederzeit raus und man bekommt den Betrag, den man bereits getilgt hat, wieder zurück erstattet.

    Nachteil, man zahlt 1-2% vom Kaufpreis Grundstück Bearbeitungsgebühr

    Aber so kann man das Grundstück sichern ohne groß Risiko einzugehen.

    gruß
     
  8. cc24

    cc24

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    Ob das die Lösung ist ???
    natürlich kann man ein Grundstück förderunschädlich erwerben. Die Kosten für einen variablen Kredit müssen ja neben der Miete auch aufgebracht werden. Und wenn die Belastung aus der Finanzierung schon recht eng ist, dann muss man sich die Frage stellen, wie es aussieht, wenn in einem Jahr das Zinsniveau bei 5,5% liegt. Und halten die Bauunternehmer die Preise auch im nächsten Jahr ?
     
  9. kmw62

    kmw62

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    ja

    das sind die Faktoren, aber wie gesagt man kann das Grundstück kaufen, sprich finanzieren und jederzeit raus... und wenn in einem Jahr die Zinsen sehr hoch sind, dann muss man entscheiden, entweder man zahlt das Grundstück weiter und baut erst in x Jahren wenn die Zinsen günstig sind, oder man löst den Kredit auf...
    Und ja wenn das Grundstück 150k kostet, dann zahlt man schon gute summe,
    wenn 50k dann kann man schon ... je nach dem wieviel man verdient...usw...
     
  10. kmw62

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    und ja

    man muss auch dafür sorgen, dass man im nächsten jahr mehr verdient ;9
    man muss sich ja an die Baustoffpreise anpassen :)
     
  11. kmw62

    kmw62

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    doch über EKG???

    hallo,
    jetzt gehe ich auf die Seite von nrwbank.de auf Förderrechner und gebe meine Daten ein. Also 4 Personen, davon 2 Kinder. Gehalt 50k. brutto. der spuckt aus :
    zitat:
    ...Nach Auswertung Ihrer Angaben zum Einkommen und zum Bauort ergibt diese vereinfachte Chancenprüfung, dass eine Förderung leider nicht möglich ist....

    wenn ich aber die Tabelle (bei 4 Personen)anschauen, wie CC24 erklärt hat
    bin ich um weniger als 5% drüber. Man darf aber doch um bis zu 40% überschreiten!?

    was ist jetzt richtig???

    wäre toll wenn einer eine Antwort hat

    Viele Grüße
    Waldemar
     
  12. #112 ThomasausNRW, 04.02.2011
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    Modell B (40% Überschreitung) ist wohl ganz rausgefallen. Stimmt das?
     
  13. Mel3006

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    @ Thomas: Ja, Modell B ist ganz weggefallen, sagte mir gestern der WfA-Berater.
     
  14. Mel3006

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    @ cc24: Danke für die Antwort. Ja, mein WfA-Berater sagt irgendwie jedes Mal, wenn ich mit ihm gesprochen habe, was anderes und selbst meine Mutter, die gestern mit ihm telefoniert hatte, stieg bei ihm kaum durch. Deshalb bin ich natürlich auch so froh über die Infos hier.

    Aber noch mal zu deiner letzten Antwort. D.h. die nächsten 11 Monate werden mitberücksichtigt, wenn ich also ab Dezember 2011 mehr verdiene, bis dahin aber nur 400 € (letzten 12 Bescheinigungen auch 400 €/Monat), wie rechne ich das denn dann aus, ob wir über EKG sind oder nicht. Bin grad beim Förderrechner der nrwbank online und die wollen jetzt mein Bruttoeinkommen jährlich. Gehe von Antragstellung Febr. aus. Also quasi dann ab jetzt rechnen: Feb.-Nov. je 400 € und dann entsprechend Dez+Jan. das höhere Einkommen, das addieren. Oder gebe ich dann hier die letzten 12 M. mit je 400 € ein. Oder zählt das ab Dez. höhere Einkommen für die ganzen letzten 12 M.? Entschuldigung, wenn ich da etwas schwerfällig bin. Mein WfA-Berater ist nat. jetzt nicht mehr da, den hab ich eben kontaktieren wollen.
     
  15. #115 semmlerob, 04.02.2011
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    keine tollen Aussichten.
    Wollten eigentlich ein Reihenhaus vom Bauträger kaufen.
    Mit WFA gut finanzierbar.
    Ohne eher schlecht als recht.

    Baubeginn ist dies Jahr im März.
    Fertigstellung wohl Anfang nächsten Jahres.

    Lt. Beraterin der Stadt Oberhausen sieht es mit einer Bewillung 2010 schlecht aus.
    Traum aus?
    oder wie könnte ich vorgehen?
     
  16. #116 Baufuchs, 04.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @mel

    Es wird dann das höhere Einkommen auf 12 Monate hochgerechnet.
     
  17. Mel3006

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    Hallo Baufuchs,
    oh, ok, alles klar. Mal sehen, was dabei rumkommt. Ich danke euch. :winken
     
  18. #118 Baufuchs, 04.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @kmw62

    Vom Einkommen können außer den Pauschalen für Steuer/Krankenkasse/Rentenbeitrag und Werbungskostenpauschale u.U. noch weitere Teile abgezogen werden.

    Z.B. Höhere Werbungskosten, wenn vorhanden.
    Auch Beiträge zu Direktversicherungen über Arbeitsgeber bleiben unberücksichtigt.

    Also:

    Entweder mit allen Gehaltsunterlagen zur Kreisverwaltung (Wohnbauförderungsamt) oder zu einem freien Berater und das Ganz exakt rechnen lassen.

    Übrigens, gem. Auskunft Kreis Soest:

    Künftig wird nicht nur nach Reihenfolge des Antragseingangs entschieden, sondern auch nach sozialen Gesichtspunkten, also Familien mit 3 Kindern vor Familien mit 2 Kindern usw.

    Fazit:
    Alles nicht mehr planbar.
     
  19. Mel3006

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    @kmw62: Wenn würden wir das Grundstück sehr wahrscheinlich mit Eigenmitteln von uns und unseren Eltern vorfinanziert bekommen. Wenn das Grundstück dann beim Antrag als Eigenkapital bzw. Eigenmittel mitzählt, zu den 15 %, die man haben muss. Das weiß ich noch nicht.

    Laut Online-Förderprüfung sähe es auch wenn ich mehr verdiene ab Dez., dann auf 12 M. hochgerechnet, noch gut aus. Gott sei Dank.

    Wenn alles Stricke reißen würden nächstes Jahr, sprich, Rot-Grün entscheidet sich, die WFA-Förderung ganz auszusetzen oder es gebe ab 2012 noch weniger Budget, kann das nat. auch in die Hose gehen, dass man trotz Antrag und Grundstück keine Förderung bekommt. Dann müsste eben das Grundstück wieder verkauft werden.

    Gesetzt den Fall, man würde das Grundstück jetzt fremdfinanzieren (liebäugeln mit Schwäbisch Hall-Wohnriester), und die Förderung 2012 klappt nicht, könnte man dann von der Fremdfinanzierung nicht auch zurücktreten? Sprich, muss da nicht auch das 2-jährige Rücktrittsrecht rein? Ach so, muss das nicht auch in den Grundstückskaufvertrag? Oder ist das nur bei Bauträgergeschichten so und Bauwerksvertrag.
     
  20. #120 Hausfrau10, 04.02.2011
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    Hallo Alle zusammen,

    wir haben den Antrag am 31.01.2011 eingereicht, so wie es hier aussieht können wir ebenfalls bis 2012 auf die Genehmigung warten. Meine Frage ist, aus welchen Gründen kann man den vorzeitigen Baubeginn beantragen? Wir müssen evtl. noch dieses Jahr aus der Mietwohnung raus, da diese Verkauft werden soll und eine potenzielle Käuferin ist schon in Aussicht. Zählt das auch als einer der Gründe? Denn eine andere Wohnung wollen wir uns natürlich nicht suchen, wenn das Haus schon geplannt ist.
     
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