Schriftliche Freigabe vom Parkettleger

Diskutiere Schriftliche Freigabe vom Parkettleger im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei unserem Neubau (Schlüsselfertig) haben wir das Gerwek Parkett-Verlegen selbst vergeben. Die Parkettleger haben mir mündlich...

  1. urky85

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    Hallo,

    bei unserem Neubau (Schlüsselfertig) haben wir das Gerwek Parkett-Verlegen selbst vergeben.

    Die Parkettleger haben mir mündlich genauestens mitgeteilt, wann die Innentüren als nächstes Gerwerk frühestens eingebaut werden können.

    Jetzt verlangt der Bauunternehmer plötzlich eine schriftiche Freigabe von den Parkettlegern, bevor er weitermacht. Hiervon war im Vorfeld nie die Rede.

    Ist so etwas üblich? Besorgen kann ich so eine solche "Freigabe" zwar recht schnell, aber ich finde es schon merkwürdig, was da von uns verlangt wird.

    Gruß

    Urky
     
  2. #2 Gast036816, 13.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das ist üblich, dass das folgegewerk eine schriftliche freigabe vom auftragnehmer der vorleistung verlangt. dagegen kannst du dich wehren, bringt aber nichts.
     
  3. urky85

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    Ok, das habe ich verstanden, denke ich.
    Verlangen tut dies nun das Bauunternehmen. Und dies ist denen auch wirklich spät eingefallen, sodass eine Verzögerung recht unvermeidlich scheint.
    Kann ich als Auftraggeber, dem die mündliche Aussage des Parkettlegers ausreicht nicht diese Freigabe erteilen?
    Schließlich ist es ja auch eine Eigenleistung, die ich erbracht habe. Ich habe halt nur jemanden damit beauftragt.
    Versteht mich dabei bitte nicht falsch, das Bauunternehmen hat bei den nicht wenigen Beanstandungen fast immer versucht sich rauszuziehen und uns in Kontakt zu den jeweiligen subunternehmern gebracht. Das hat mich ziemlich gestört, weil ich so ständig andere Ansprechpartner hatte, obwohl wir uns an ein Bauunternehmen gewandt hatten um schlüsselfertig zu bauen und dabei möglichst nur einen Ansprechpartner zu haben. Sonst hätten wir ja auch alle gewerke selber vergeben können. Und weil mich das gestört hat, will ich mich selbst nicht so verhalten wie das Bauunternehmen.
     
  4. #4 Gast036816, 13.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    laufen die ausbaugewerke unter der aufsicht - gem. vertrag - des hauptauftragnehmers oder sind die von euch direkt beauftragt worden? die ausbaugewerke unter der flagge des gu/gü segeln, muss er die in vollem umfang koordinieren. übernimmst du das, wirst du vorgeführt.

    wie du mit einer mündlichen freigabe des parkettlegers umgehst, ist deine sache. ich würde auf eine schriftliche aussage bestehen und nur diese weiterleiten.
     
  5. urky85

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    Lediglich die Fußbodenbelege wurden von uns beauftragt. Alles andere wurde von Baununternehmen beauftragt. Wie gesagt, der Bauunternehmer hat immer versucht uns in Kontakt mit den Subunternehmern zu bringen. Ich habe versucht micht nicht darauf einzulassen, was dann oft so lief: Ich schreibe eine eMail an den Unternehmer und der Subunternehmer schreibt die Antwort.

    Im vorliegenden Fall werde ich also schauen, dass ich diese Freigaben von unseren Fußbodenlegern bekomme. Gibt es da etwas worauf ich achten sollte, oder reicht ein formloses schreiben.
    "Hiermit bestätige ich, dass der Parketfußboden begehbar ist und Nachfolgegewerke dort arbeiten können"
     
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