Schutz der Bestandsmauer bei neuem, erhöhtem Wegebelag?

Diskutiere Schutz der Bestandsmauer bei neuem, erhöhtem Wegebelag? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage an die Experten hier. Wir haben ein Grundstück mit einer alten Garage übernommen. Das Grundstück liegt...

  1. #1 steffikeit, 17.11.2023
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    Guten Tag zusammen,
    ich habe eine Frage an die Experten hier.
    Wir haben ein Grundstück mit einer alten Garage übernommen.
    Das Grundstück liegt tiefer, als der öffentliche Weg, der direkt daran entlang führt.
    Die Rückwand der Garage steht an der Grundstücksgrenze und ist im unteren Bereich damit quasi auch Abstützung des Weges (im weiteren Verlauf steht ebenfalls eine Mauer zur Abstützung des Weges zu unserem tieferen Grundstück hin).
    Bisher war der Weg asphaltiert, mit 2 Reihen erhöhten Pflastersteinen zur Garagenrückwand hin.
    Nun wurde der Asphalt entfernt und durch eine wassergebundene Wegedecke ersetzt - und dabei der Weg an der Garagenwand deutlich erhöht (man kann plötzlich ohne sich zu strecken auf das Dach schauen). Die Pflastersteine wurden dabei entfernt, diese neue Wegedecke stößt also direkt an die Wand.
    Wir wurden vorher nicht über diese Änderungen informiert, konnten so natürlich unsererseits auch nichts hinsichtlich des Schutzes der Mauer unternehmen.
    Nun sieht man entlang der Mauer deutlich die Verschmutzung durch das hochspritzende Regenwasser - aber auch so 10-15cm Feuchtigkeit an der Wand. Das kann der Wand ja nicht gut tun?
    Ist das korrekt so? Darf die Wegedecke so verändert werden, ohne die Wand entsprechend zu schützen?
    Wer hätte die Aufgabe da gehabt?
    Danke im Vorfeld für jede Hilfe!
    Viele Grüße
    Steffi Garagenwand.jpg
     
  2. BaUT

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    Schutz und Abdichtung des Gebäudes ist Aufgabe des Eigentümers und nicht der Stadt.
    Wenn allerdings nachweislich das Wegeland maßgeblich erhöht wurde (Von wieviel Zentimetern reden wir hier?), dann hätte die Stadt euch darüber informieren müssen um euch die Möäglichkeit zur Ergänzung eurer Bauwerksabdichtung einzuräumen. Da es sich bei der Garage um ein aus Sicht der Gemeinde "untergeordnetes" Gebäude mit geringeren Anforderungen an die Nutzungsqualität handelt, hat sie auf lange Diskussionen mit den Anliegern verzichtet und einfach Tatsachen geschaffen.

    Was passiert, wenn du die wassergebundene Tragschicht entlang der Garage ca. 30 cm breit und einen Spaten tief aushebst und den erdberührten Sockel mit Dichtschlämme einpinselst, so das die DS mind. 5 cm aus der Erde raus schaut (oder besser gleich 20 cm)? Wenn die Stadt dann auf die Barrikaden geht, kann man diese Diskussion ja nachträglich immer noch führen.
     
  3. #3 Gast 85175, 17.11.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das sind ja barbarische Zustände bei euch… Hier im Schwabenland würden die Indigenen mit Mistgabeln und Fackeln in die Rathäuser einfallen, wenn man ihren Garagen sowas antäte…
     
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  4. #4 steffikeit, 17.11.2023
    steffikeit

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    Wir reden von 15-20cm, die der Weg jetzt höher ist.
    Auch die Substanz eines "untergeordneten" Gebäudes ist ja aber wichtig?

    Danke aber für die Idee mit dem "ebenfalls einfach mal machen". Überlegen wir uns...
     
  5. BaUT

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    Achso?
    Gibt es denn in der alten Garage überhaupt eine Horizontalsperre in den Außenwänden und auf welcher Höhe liegt diese?
    Wie sah denn die Feuchtesituation an den Wandsockeln innen in der Garage aus bevor der Weg angehoben wurde?
    Hat sich seither was verschlimmert?
     
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