Schweissbahn unter Estrich??

Diskutiere Schweissbahn unter Estrich?? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; was vergessen In der Tabelle sind die Materialien oder Werkstoffe aufgeführt, die ich verwenden muß oder kann. Nach Ihrer Theorie könnte ich...

  1. #21 Gast360547, 18.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    was vergessen

    In der Tabelle sind die Materialien oder Werkstoffe aufgeführt, die ich verwenden muß oder kann.
    Nach Ihrer Theorie könnte ich nach Tabelle 1 ja auch lediglich Bitumenlösungen als Abdichtung verwenden.
    Nee, hier ist schon die Verbindung mit Bahnenware erforderlich.
    stefan ibold
     
  2. MB

    MB Gast

    Soll ich es vorlesen?

    Das ganze lenkt vom eigentlichen Thema ab und geht auf Kosten des Fragestellers. Es ist eindeutig. Es ist zwar auch unsinnig, steht aber nun mal so in der DIN.

    Schaumglas natürlich nicht. Aber die Dichtigkeit dieses Systems anzuzweifeln, nur weil es nicht in der DIN steht ist wie ner Kuh das vierte Bein abzusprechen, weil es keine Kuh-Din bzw. DIN-Kuh gibt.

    Übrigens sollte man mal die Überschriften der Tabellen lesen:
    Tabelle 1: Bitumen-Voranstrichmittel
    Tabelle 2: Klebemassen und Deckaufstrichmittel, heiß zu verarbeiten.
     
  3. #23 Gast360547, 18.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    und was sagen uns die überschriften?

    Nämlich genau das:
    Voranstrichmittel = nicht alleine gegen irgendwas einzusetzen.

    Klebemassen und Deckaufstrichmittel, heiß zu verarbeiten. = nicht alleine gegen irgendwas einzusetzen.

    Schaumglas = unbestritten gut, ABER - wer schreibt denn immer?
    Entspricht die vorhandene Ausführung den Vorschriften der DIN 18195?
    Und die Antwort kann dann nur heißen: NEIN.

    Im übrigen sollte wg. des Schutzes des Schaumglases IMMER mindestens 1 Decklage aufgebracht werden.

    Ihre eigenen Worte, Herr Beisse.

    si
     
  4. MB

    MB Gast

    Gott beschütze

    Bauherren vor solchen Paragraphenreitern, die auf den Fragesteller keine Rücksicht nehmen.

    Es ist zulässig, da beißt die Maus keinen Faden ab. Sogar Lösemittelhaltiger Bitumenvoranstrich ist im Keller zulässig, aber Wahnsinn.

    Ich schließe mich nicht der Doktrin an: "DIN erspart Denken".
     
  5. MB

    MB Gast

    Im Übrigen

    ist das Wortverdreherei immer noch auf Kosten des Fragestellers. Niemand hat den Vorschlag gemacht, Heißbitumen als Abdichtung alleine einzusetzen.

    Die Frage - aus welchem Grunde auch immer - von mls lief eben nur darauf hinaus, ob Bitumen als Abdichtung zulässig ist. Ist es. Völlig sinnlos, aber zulässig.

    Wir sind auch schon längst von Schaumglas weg. Daher möchte ich Josef Thalhammer bitten, den gesamten irrelevanten und für den Fragesteller sinnlosen Teil zu löschen.

    Bitte wieder da einsetzen, wo es um die Anschlußhöhe geht. Da waren wrir nämlich schon längst bei Bahnen, aber noch nicht konkretisiert, welche.

    DAS würde dem Fragesteller weiterhelfen. Nicht aber sinnlose Profilierungssucht, die dann auch noch in Falschinformationen mündet.
     
  6. #26 Gast360547, 18.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    hmm

    Ich zitiere mal:
    mls
    Board Moderator

    Registriert seit: 10.2002
    Wohnort: bayern ... natürlich :-)
    Beiträge: 606

    is foamglas in heissbitumen e. abdichtung im sinn der din 18195?

    MB
    Experte im Forum
    Martin Beisse

    Registriert seit: 06.2003
    Wohnort: Dortmund, Nordhausen/Harz
    Beiträge: 758
    Ja

    Das Heißbitumen alleine schon.

    Steht so aber nicht in der DIN. Sie wissen, Herr Beisse, ich bin nicht DIN-gläubig. Sie sind es, der bei entsprechenden Fragen zum Beweisbeschluß immer wieder die genaue Formulierung nach den Fachregeln oder den DIN anprangert.

    Was würden Sie machen, wenn Sie einen solchen Vorschlag unterbreiten würden und dann ein Schaden eintritt? Wenn dann die Frage vom Gericht kommt: ist die Ausführung den Regeln oder der DIN 18195 entsprechend?
    Es ist hier keine Wortverdreherei, es ist schlicht so, daß Sie hier offensichtlich in die falsche Richtung marschieren.

    Sie sollten daran denken: gegen den Strom rudert es sich schlecht.
    si
     
  7. #27 bau.de_RS, 18.09.2003
    bau.de_RS

    bau.de_RS

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    Frage

    Sind es nicht die öbuvSvs, welche in Gerichten regelmäßig auf die Frage: Ist es nach DIN ... bzw ist es nach den anerkannten Regeln der Technik... mit Ja/nein zu antworten haben und sind es dann nicht die Richter, die auf diese Antwort Urteile zu fällen haben? Welche Lösungen gäbe es also im konkreten Falle, daß weder AG noch AN später die Dummen sind?
     
  8. MB

    MB Gast

    Ich schreibe jetzt mal extra langsam

    Vielleicht habe ich zu schnell getippt. Mag ja sein.

    Diese Diskussion kann man gerne in einem Fachforum weiterführen. Aber nicht hier.

    Es geht immer nioch um den Fragesteller. Ansonsten habe ich, und eben auch der Fragesteller, den Sinn des Forums völlig falsch verstanden.

    Es sind seit diesem völlug unwichtigem Nebeneffekt keine verwertbaren Informatoionen für den Fragesteller gekommen.

    Ja, Bau.de RS: das ist zwar wieder ein eigenes Thema, aber da es ja nicht mehr um den Fragesteller sondern um Profilierung geht auch hier die Antwort: wie würde die vom Gericht gestellte Frage denn lauten?

    Nicht DIN-gläubig werte ich übrigens als Sarkasmus.
     
  9. #29 bau.de_RS, 18.09.2003
    bau.de_RS

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    Vermutung

    Die vom Gericht gestellte Frage würde lauten:
    a) von einem vom AN soufflierten öbuvSv: Funktioniert die Abdichtung wie sie eingebracht wurde?
    b) von einem vom AG soufflierten öbuvSv. Ist dese Abdichtung nach DIN bzw. nach den anerkannten Regeln....

    am i wrong?
     
  10. JDB

    JDB

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    soso...
    ist der beisse inner sackgasse, wollen sich die andern profilieren.

    Bekanntes schema.
    Genauso wie: "Lösch doch!" und nachher beschweren...

    Der Verlegenheitsspruch "Das gehört hier nicht her, das würde den rahmen sprengen, das geht am thema vorbei, blabla, passt hier nicht !
    Du bist nicht im fernsehn! Hier gibt's keine "Zeitnot"

    Wen's nicht interessiert, der kann ja wegklicken.

    Ich bin der Meinung, das sollte ausdiskutiert werden.
    Es geht ja schließlich auch um Glaubwürdigkeit.

    Daran dürften der Fragesteller und auch stille Mitleser brennend interessiert sein.
     
  11. MB

    MB Gast

    Bravo RS!

    Genau das ist es!

    Wir sind zwar immer noch ganz weg vom eigentlichen Thema, aber das alles paßt in einen getrennten Beitrag. Daher möchte ich Josef nochmal bitten, diesen Teil zu verschieben.

    Wir hatten übrigens gerade heute wieder so einen Fall. Die Besonderheit: diesmal hat nicht einer der Anwälte die Beweisfrage festgelegt, sondern der Richter selbst.

    Es war ein Amtsgericht :-(

    Die Frage ist völlig am Problem vorbei. Ich kann das Gutachten schreiben. Ich kann auch die Frage eindeutig beantworten.

    Nur: es wird keinem nutzen.

    Ohne zuviel preiszugeben warne ich wie ehh und je davor, sich auf irgendwelche Merkblätter, Normen, Regelwerke etc. zu verlassen. Stimmt die Frage nicht, ist alles für die Katz'

    Andererseits: kommt es nicht zu einem Schaden, funktioniert es also, warum sollte dann ein Gericht einspringen?

    Noch anders ausgedrückt: gieße ich selbst bei starker Beanspruchung (durch Wasser natürlich) simples Oxidbitumen auf dem Boden aus, ohne Voranstrich, ohne hochziehen auf 15 cm (das soll mir mal einer mit Heißbiztumen vormachen :) ), werfe da ne Dämmung drauf und darauf einen Estrich. Es wird nie was passieren. Es funktioniert und daher wird auch nie ein Rechtsanwalt, überhaupt ein Jurist davon in Kenntnis gesetzt. Wozu auch.

    Aber jetzt werde ich mal gemein: angenommen, die Dämmung säuft ab. Was dann?
     
  12. MB

    MB Gast

    Krümel stören nicht nur im bett

    Sondern auch hier. JDB hat noch nichts Konstruktives zu diesem Beitrag geschrieben. Ich hatte schon vorher geschrieben, daß es bitte verschoben werden möge.

    Aber JDB beschimpft ja lieber Bauherren. Die Fragestellung hat einen "JDB" ja noch nie interessiert. Den Fragesteller erst recht nicht.

    RS hat in der Tat das erste mal zu diesem Thema (nicht zu der eigentlichen Frage) eine intelligente Frage gestellt.
     
  13. JDB

    JDB

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    Kausalkette, warum ich mich zu Wort gemeldet hab:

    Ich kann zum Thema nix schreiben, weil ich davon keine Ahnung habe.
    Aber es interessiert mich. (Verboten?)
    Deswegen lese ich.
    Du erklärst uns allen was.
    Wir glauben es. Einer mehr, der andere weniger. ;)
    Dann kommt Skepsis auf. (durch mls+si)
    Du willst Dich vom Acker machen:
    *beginn_dreh+wind_like_1000x_before*

    Danach melde ich mich und sage:
    "Bleib schön hier und stelle Dich."

    Wo is problem?
     
  14. MB

    MB Gast

    Zitat

    "Ich kann zum Thema nix schreiben, weil ich davon keine Ahnung habe"

    Dann tus auch nicht
     
  15. JDB

    JDB

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    habe ich auch nicht.
     
  16. #36 Gast360547, 19.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    genau das war meine frage, herr beisse

    Was passiert, wenn die Dämmungg, die Sie in Ihrem Aufbau vorschlagen absäuft (Schaumglas kann das ansich nicht, deshalb war meine Frage ja nach einem Schaden)?
    Und was passiert, wenn der Richter/die Richterin (es soll ja nicht nur Idioten darunter geben) mal eine nach Herrn Beisse intelligente Frage stellt?
    Ich warte immer noch auf Antwort. Und solange frage ich mich, weshalb Herr Thalhammer die Frage verschieben soll?
    Wegen mir braucht er das nicht, denn wenn ich Mist geschrieben habe, dann bitte ich um sachliche Aufklärung. Aber dabei nciht so drehen, daß mir schwindelig beim lesen wird.
    si
     
  17. #37 spicy_fungus, 19.09.2003
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    Ich mal wieder.

    Das ganze dreht sich etwas im Kreis, das gleiche hatte ich mit der selben Frage in einem anderen Forum auch schon! => Lest doch bitte noch mal meine "Initialfrage" (steht ganz am Anfang).

    Mein Fazit bis jetzt:
    "Passieren kann immer was, ob und vor allem wo nun abgedichtet ist oder nicht und verantwortlich ist eh niemeand dafür!"

    Wenn dem so ist, dann ist die einzigste gesamtheitliche Lösung der gesunde Menschenverstand bei Kenntnis der physikalischen Sachverhalte und Zusammenhänge, d.h. einfach nur dämmen, nichts abdichten, Zementestrich drauf und regelmäßig LÜFTEN!!! Da es sich bei mir um selbstgenutzten Wohnraum handelt, sollte ich das hinbekommen!

    "Die Wege des Wassers sind unergründlich".
     
  18. MB

    MB Gast

    Sehen Sie

    Wegen Beleidigung eines Forumsmitglied zensiert (!)


    J.T.
     
  19. Arno

    Arno Gast

    OK, ich fasse zusammen:

    Wenn ich (warum auch immer) auf Schaumglas verzichte, bleiben follgende Varianten:

    a) Beton, Dämmung, Estrich und regelmäßig lüften
    b) Beton, Bitumenanstrich (z.B. Eurolan 3K), Dämmung, u.s.w.
    c) Beton, Bitumenscheissbahn, Dämmung, u.s.w.


    Daraus ergeben sich follgede Fragen:

    1) Was kann ich bei einem schlüsselfertigen EFH von einem Bauträger verlangen, wenn im Vertrag / Leistungsbeschreibung nichts vereinbart ist?

    2) Ist a) die schlechteste und c) die beste dieser drei Varianten? (Schaumgals wird ja erstmal nicht berücksichtigt)

    3) Wäre etwas besonderes zu beachten, wenn Bodenbelag in diesem (Wohn-)Keller Teppichboden ist und nicht z.B. Fliesen?

    Gruß
    Arno
     
  20. #40 spicy_fungus, 19.09.2003
    spicy_fungus

    spicy_fungus

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    Sehr gut Arno, wir verstehen uns!

    Also Jungs, bitte, bitte Pro´s und Contra´s für die Varianten

    a.), b.) und c.) !!und nur die!!

    Man nennt sowas dann ENTSCHEIDUNGSMATRIX!

    Danke schon mal an alle, die uns "Ungläubigen" weiterhelfen.
     
Thema: Schweissbahn unter Estrich??
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