Schwellenhöhe am Balkon zu gering

Diskutiere Schwellenhöhe am Balkon zu gering im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten! Über den kompletten Sommer wurde an unserem Haus die Terrasse und ein neuer Balkon von einem Metallbaubetrieb erneuert. Als das...

  1. #1 HJUlmer, 12.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 12.11.2018
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    Hallo Experten!

    Über den kompletten Sommer wurde an unserem Haus die Terrasse und ein neuer Balkon von einem Metallbaubetrieb erneuert. Als das Unterkonstruktion der Terrasse montiert war, ist uns schon aufgefallen, dass die neue Höhe des Holzbelages deutlich über der alten liegen wird. Auf Nachfrage hieß es, das sei so beabsichtigt, damit der Hausinnenbelag und der Terrassenbelag ungefähr auf gleicher Höhe wären. Nachdem der Holzbelag verlegt war, ergab sich sogar ein Höhenunterschied von 2cm (außen jetzt höher). Am Balkon, der in die Konstruktion integriert ist, ist es genauso: der Holzdielenbelag überteigt das Innenniveau um 2cm und liegt exakt 3cm unterhalb der Türenentwässerungsöffnung im Türrahmen.Das hat uns zu Beginn weniger gestört, da wir nicht darüber nachgedacht haben, dass eintretendes Wasser in dem Fall eine echte Gefahr darstellen. Aber die Höhendifferenz zum umliegenden Garten war jetzt um ca. 15cm gestiegen und ohne Stufe nur noch schlecht zu überwinden. Jetzt habe ich durch einen Bauingenieur erfahren, dass es durchaus DIN-Vorschriften gibt, die die Höhe der Schwelle vom Außenbelag zu Terrassen- oder Balkontüren regeln. Ein Maß von 150mm sei das Minimum. Bei Überdachung oder einem Ablaufgitter vor der Türe sind auch 50mm drin. Gelten diese Regeln heute noch und hat der Handwerksbetrieb durch dieses eigenmächtige Erhöhen ohne Absprache einen Fehler gemacht? Muss ich das so abnehmen? Ist das ein Mangel, der korrigiert werden muß.

    Vielen Dank für nützliche Antworten!
     
  2. #2 SIL, 12.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 12.11.2018
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    Ja 150 mm ist die Differenz zur letzten wasserführenden Lage, da aber niemand solche Stufen oder Senkungen nach aussen gerne hat 'heisst es sinngemäß bei Unterschreitung sind technische Maßnahmen zu treffen, wie anbringen von Rinnen, Rosten oder Troge in unmittelbarer Nähe des Schwellbereiches' dies gilt uniso bis zur 'Nullage' Belag - Schwelle oder Schwellprofil. Üblicherweise werden dann Linienentwässerung eingebaut wobei diese aber bei Standard Fenster oder Türelementen, diesen immer noch die Entwässerung der Profile zulassen müssen, ergo nicht jede Rinne ist für 0 Ausgleich oder bündigen Anschluss geeignet,
    Fazit in Ihrem Fall ein deutlicher Mangel da der Belag sogar höher als 'die innere Seite' geführt ist, DIN 18195 ff, Kommentare zur Flachdachrichtlinie, die Hersteller und DIN EN auch die etwas neueren DIN für die 18195 etc

    Empfehlungen für den Besuch von Herstellern im web
    ACO, MEA, Hauraton, richard-brink..... Man möge mir mit Nachsicht verzeihen falls ein anderer Hersteller von 'Experten' bevorzugt wird...

    Alt DIN 18195, 18025 und 18040 T 1 und T2 ( Barrerie frei etc DIN 18531 ff und auch im ZDVH... auf die DIN in thermischer Hinsicht etc und Beiblätter gehen wir mal nicht ein...


    Ein 'Heilen' kann bei Ihnen nur das Absenken des Belags und Einbau einer geeigneten Rinne darstellen, etwas anders fällt mir momentan nicht ein...
     
  3. #3 Fabian Weber, 12.11.2018
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    Wenn der Balkon wie ein Vordach wirkt, dann ist das vollkommen ok so. Wenn kein Vordach, dann muss z.B. ein Gitterrost anstelle der ersten Dielen gelegt werden, damit die 15cm eingehalten werde. Euren Terassenrand könnt Ihr doch bestimmt anschütten.
     
  4. #4 Lexmaul, 12.11.2018
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    Immer diese ängstlichen Menschen - bei Holzbelag (=aufgeständert) würde ich da gar nix machen.
     
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    Was hat das damit zu tun Lexmäulchen :confused: es ist ein Mangel und fertig, und gerade Lexmäulchen wäre der erste der schimpft eine 'Stolperkante' nach aussen zu haben :p
     
  6. #6 Lexmaul, 12.11.2018
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    Ne Kante hat man fast immer (ausser schwellenlos) .

    Klar ist es nach DIN nen Mangel, aber wenigstens optisch hübsch :).

    Und schrecklich, ich schaue nachher mal auf meinen Fliesenbelag, der direkt ans Haus geht ohne hässliche Rinne (auch Schlitz ist hässlich).

    Und nochmal: Nach DIN Mangel, aber nach real life passiert gerade bei Holzbelag genau was?
     
  7. #7 Fabian Weber, 12.11.2018
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    Ich sehe da noch keinen Mangel. Der Balkon wirkt doch wie ein Vordach. Warum sollte man da stolpern? Über die Türschwelle muss man ja sowieso, der Terassenbelag ist ja noch unterhalb der Falzentwässerung.

    Hilft wohl nur noch ein Foto
     
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  8. #8 HJUlmer, 13.11.2018
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    In erster Linie geht es mir nicht darum, ob da was passieren kann (bei Starkregen oder Schnee kann ich mir das aber durchaus vorstellen, da der Balkon überhaupt nicht geschützt ist), sondern es geht um das weitere Vorgehen mit dem Handwerksbetrieb, der so tut, als wäre das so geplant gewesen. Rückbauen lässt sich das Ganze kaum, da der Belag auf einer 10t Stahlkonstruktion liegt. Wie wird mit so einem Mangel verfahren?
     
  9. #9 Fabian Weber, 13.11.2018
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    Es ist ja gar kein Mangel, wie ich schon geschrieben habe. Alles korrekt so.
     
  10. #10 HJUlmer, 13.11.2018
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    Wozu gibt es dann Richtlinien, Regelwerke und DIN-Normen? Es geht doch nicht um das "Stolperhindernis", sondern um einen möglichen Wassereitritt. Deswegen ja auch die Vorgabe mit den 150mm. Mit speziellen Türrahmen wäre das ja kein Problem, aber die habe ich ja nicht. Das sind ja die von vor 20 Jahren eingebaut.
     
  11. #11 Andybaut, 13.11.2018
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    das ganze ist recht komplex beschrieben und lässt verschiedene Interpreatationen zu.
    Bild würde uns allen helfen.

    Aber im Grundsatz zur DIN.
    Eine DIN Einhaltung ist erstmal nicht geschuldet, da das Institut keine hoheitlichen Rechte hat.
    Das ist erstmal so verpflichtend, O-Ton einer Anwältin "wie die Satzung des VfB Stuttgart".
    Nun gibt es aber DIN Normen die vom Gesetzgeber eingeführt sind und als rechtlich bindend anzusehen sind.
    Da gehört die DIN 18195 soweit ich weiß nicht dazu.
    Es gibt aber noch die "annerkannten Fachregeln" und die wiederum schuldet jeder Handwerker.
    Zu den Fachregeln wird nun auch die 18195 zu zählen sein.

    Und was bedeutet das nun für dich?

    Der Handwerker hat vermutlich, Bilder haben wir ja keine, gegen die Fachregeln verstossen und damit eine mangelhafte Arbeit abgeliefert.
    Mangel ist aber nicht gleich Schaden.
    Schaden hast du ja scheinbar keinen.
    Was der Mangel nun im einzelnen bedeutet ist formal wohl nur durch einen Richter zu beurteilen, da es hier keinen Standard gibt.
    Also z.B. 1cm weniger Abstand wie DIN=3% weniger Werklohn.

    Du kannst nun natürlich dem Handwerker einen Teil vom Lohn abziehen, aber du solltest dich nicht wundern, wenn er dich dann vor den Richter bringt.
    Ausgang ungewiss.
     
  12. #12 HJUlmer, 13.11.2018
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    Habe mal ein Schema hochgeladen, wie es der Norm entspricht. Ein Foto von der Situation vor Ort kann ich später nachliefern. Jetzt zum Schema: bei mir existieren die 150mm überhaupt nicht, sondern der Außenbelag liegt sogar 20mm höher! Der Türrahmen ist bei mir natürlich ein wenig höher, aber wer kann mir sagen, ob der Türrahmen auch dicht ist?
     

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  13. SIL

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     :mega_lol::mega_lol:
    An die Herren Architekten @Andybaut und Fabian- auf Grundlage wessen geltender DIN oder a. R. d. T ist eine Unterschreitung zulässig? Gerne bin ich bereit mich dazu zu korrigieren - unabhängig von jeglichen Belag sind die 5 cm unterschritten und wo bitte ist der Passus eine 'Überdachung' wie Balkon oder ausstehende Bauteile, befreien davon.... viel Spass beim Suchen..... :not_w1:
     
  14. #14 Fabian Weber, 13.11.2018
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    Steht doch in der DIN 18533-1 Punkt 9.3 Abbildung 27 so drin, dass es wie bei Dir ausgeführt werden darf. Macht man z.B. dann bei Barrierefreien Bauten so.
     
  15. #15 Fabian Weber, 13.11.2018
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    So wie links dargestellt ist es z.B. zulässig. Anstelle der Rinne kann auch eine Vordach o.ä. dienen. Außerdem, wenn der Belag 3cm unter der Falzentwässerung liegt, dann sind es ja mehr als 5cm bis OK Schwelle.

    Ich bleibe dabei, es ist kein Mangel.
     

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  16. #16 Jo Bauherr, 13.11.2018
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    DIN 18195-9
    5.4.4 Anordnung der Abdichtung bei Türschwellen
    Sind die unter 5.4.2 und 5.4.3 genannten Aufkantungshöhen im Einzelfall nicht herstellbar (z. B. bei
    behindertengerechten Hauseingängen, Terrassentüren, Balkon- oder Dachterrassentüren), so sind
    dort besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das Hinterlaufen der
    Abdichtung einzuplanen. So sind z. B. Türschwellen und Türpfosten von der Abdichtung zu
    hinterfahren (Bild 9) oder an ihrer Außenoberfläche so zu gestalten, dass die Abdichtung z. B. mit
    Klemmprofilen wasserdicht angeschlossen werden kann.
    Schwellenabschlüsse mit geringer oder ohne Aufkantung sind zusätzlich z. B. durch

    * ausreichend große Vordächer,
    * Fassadenrücksprünge und/oder
    * unmittelbar entwässerten Rinnen mit Gitterrosten
    vor starker Wasserbelastung zu schützen.

    Das Oberflächengefälle sollte nicht zur Tür hin gerichtet sein.
    [textgleich auch in DIN 18195-5 Nr. 8.1.5; DIN 18195 Beiblatt 1; etc.]
     
  17. #17 Fabian Weber, 13.11.2018
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    Jo Bauherr, stimmt alles, nur die DIN ist veraltet :) Die heißt jetzt 18533-1. Aber der Inhalt passt.
     
  18. #18 HJUlmer, 13.11.2018
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    Es existiert aber keine spezielle Abdichtung an der Balkontüre, noch gibt es ein Vordach!!!
     
  19. #19 Fabian Weber, 13.11.2018
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    Die Abdichtung an die Tür hätte doch schon immer da sein müssen.

    Und ich denke der Balkon kann als Vordach gewertet werden.

    Ansonsten bleibt nur ein Rost vor der Tür.
     
  20. #20 Andybaut, 13.11.2018
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    schreibe ich das irgendwo, dass eine Unterschreitung zulässig ist?
    Nein, tue ich nicht.
     
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