Schwengelrecht

Diskutiere Schwengelrecht im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo und guten Abend. Ich bin ganz neu hier. Danke für's Freischalten. Obwohl ich selbst ein Bauplanungsbüro betreibe, gelingt es mir nicht,...

  1. Hovi

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    Hallo und guten Abend.
    Ich bin ganz neu hier. Danke für's Freischalten.

    Obwohl ich selbst ein Bauplanungsbüro betreibe, gelingt es mir nicht, folgenden Sachverhalt zu klären:

    Auf Grund des Schwengelrechts (anderswo wohl auch Wenderecht genannt) bleibt der Wohnhauseigentümer mit seiner Einfriedung 50 cm von der Grenze zum landwirtschaftlich genutzten Grundstück zurück, damit der Bauer seinen Acker bis zur gleichen Grenze bearbeiten kann (indem er mit seinen Rädern halt den 50 cm - Bereich nutzt).

    Alles soweit ok. Nun hat der Bauer im konkreten Fall auf der Grundstücksgrenze selbst einen Zaun gezogen und weidet sein Vieh.

    Somit schließen zwei Zäune einen ungenutzten Streifen von 50 cm Breite ein, der sich auf dem Grundstück des Whs.-Eigentümers befindet.

    Nun die ultimative Frage: Wer hat den ungenutzten Streifen, auf dem sich Disteln und Brennesseln etc. tummeln, zu pflegen?

    Sagt man da einfach "Eigentum verpflichtet" - also Sache des Wohners?

    Weiß jemand ob, wie und wo das geregelt ist? Hier geht es zwar um Hessen, mir sind aber auch Antworten zu anderen Bundesländern recht. Falls keiner was weiß, nicht traurig sein: Ich habe etliche Anwälte gefragt und auch verschiedene Bauämter. Manche konnten sich das Eine oder Andere vorstellen. Wieder Andere kannten nicht mal das S.-Recht.

    Vielen Dank, für die Müh', die ich gemacht hab' ;)

    Gruß Hovi
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 12.07.2006
    Zuletzt bearbeitet: 12.07.2006
    VolkerKugel (†)

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    Also ...

    außer hier http://de.wikipedia.org/wiki/Schwengelrecht
    hab´ich auch nichts weiter gefunden Das "Nachbarrecht in Hessen" gibt für diesen speziellen Fall auch nicht viel her.

    Hier könnte man eigentlich nur an den gesunden Menschenverstand der Beteiligten apellieren :Roll .

    ... wieso baut der "Wohner" nicht eigentlich dann seinen Zaun ab, wenn der Bauer offensichtlich sein Schwengelrecht nicht mehr in Anspruch nehmen will? Dann hat er doch 50cm mehr Garten als jetzt - oder nicht?
     
  3. Hovi

    Hovi

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    Hallo Volker,
    danke für Ihre Mühe und die Antwort. Das Wikipedia-Dingens hatte ich schon gelesen.

    Es geht bei den beiden eigentlich nicht um Stress. Die kommen ansich gut aus. Der Bauer möchte aber, dass der "Wohner" den Streifen sauber hält. Dieser hat entlang seines Zaunes aber so allerlei Büsche und Hecken (Grenzlänge ca. 30 m). Er müsste also auf das Grundstück des Bauern. Dazu muss er 2 Nachbargrundstücke mit Schubkarre, Mäh- und sonstigem Kamfwerkzeug umwandern. Eine Strecke über 500 m.

    Ein lästiger Umstand.

    "Den eigenen Zaun abbauen". Na ja, der Bauer hat einen Stacheldrahtzaun, der "Wohner" hat einen Maschendrahtzaun. Ohne den eigenen Zaun würden alle möglichen Tiere (Hunde, Katzen) auf das Grundstück des "Wohners" gelangen. Im Extremfall sogar die Rinder.

    Aber der Ansatz, dass der Bauer mit der eigenen Einfriedung evtl. auf sein Recht verzichtet ist interessant. In der Richtung werde ich nochmal weiter forschen.

    Ok, nochmals danke. Es würde in einem Rechtsstreit vermutlich darauf hinauslaufen, dass Eigentum verpflichtet und dass dem Whs.-Eigentümer die Rechtslage ja vorher bekannt war. Also "halt dei Sach' in Odnung".

    Bemerkung: Das Wort "Wohner" habe ich hier übrigens zum 1. Mal benutzt ;)

    Gruß Hovi
     
  4. Lukas

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    Wo steht denn, wie so eine Sache in Ordnung zu halten ist?

    Gruß Lukas
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 12.07.2006
    VolkerKugel (†)

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    Oh Mann ...

    ... das weiß doch eben keiner. Vielleicht durch Brandrodung :yikes ?

    @Hovi
    "Wohner" find´ ich aber irgendwie gut :28: .
     
  6. Lukas

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    Ich meinte eher, wer bestimmt, was Ordnung ist.
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 12.07.2006
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    In diesem Falle ...

    ... das oben schon zitierte Nachbarrecht in Hessen. Wenn das Gemüse durch den Stacheldraht auf die Straße wächst, muss es weg. Und wer muss es wegmachen? der "Wohner" - es ist seins :cool: .
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2006
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    Warum ...

    macht sich denn der "Wohner" kein Loch in den Zaun - und das mit einem Törle wieder zu??? Spart 500 m Weg. Oder so was, was die Förster bei Wegen durch Schonungen machen - diese merkwürdenen "Leitern".
    MfG
     
  9. Lukas

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  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2006
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    OT @ Lukas....

    Der Sohn des Generals, der den Einsatz von AO befohlen hatte, ist eines der Opfer von dem Zeugs.
    MfG
     
  11. Lukas

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    Ja Ralf,

    das ist auch das Beste an dem Zeug.

    Außerdem bin ich froh, nicht in Hessen zu leben.

    :winken
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 12.07.2006
    VolkerKugel (†)

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    Sorry, Hovi ...

    ... die Diskussion ist etwas abgeglitten - kommt hier öfters vor :konfusius .

    @Lukas - ich finde das überhaupt nicht lustig (und damit meine ich nicht Deine Freude als Außerhessischer).
     
  13. Lukas

    Lukas

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    Siehste Volker,
    lustig fand ich auch nur das mit dem Außerhessischen.
    Aber ich finde es gut, wenn dem Bombenbauer das eigene Produkt auf die Füße fällt.

    Gruß Lukas
     
  14. Hovi

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    tja

    Ja schon. Über die Jahre rechnet sich das sicher. Es geht aber primär um's Prinzip des Rechts (wie üblich).

    Was wär' das Leben ohne Spaß. Ich habe nach meinen vorherigen Recherchen auch nicht wirklich viel erwartet. Bin schon dankbar, dass eins zwei Leute ernsthaft darüber nachgedacht haben.

    Ach so, von wegen "wie" und "was". Der Bauer ist zufrieden, wenn auf dem Streifen einfach gar nichts wächst. Wenn ich es richtig verstehe, will er halt nicht, dass irgend etwas in seine "gepflegte" Kuhweide hinein ragt.
    Im Grunde könnte man zwei- oder dreimal im Jahr ein Kännchen RoundUP versprühen und gut ist's.

    Gruß Hovi
     
  15. #15 susannede, 13.07.2006
    Zuletzt bearbeitet: 13.07.2006
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    Hallo Hovi,

    die gepflegte Kuhweide bringt mich jetzt doch auf den Gedanken, dass sich der Wohner eine Ziege zulegen möge, um das Gemüse in Schach zu halten.

    Allerdings finde ich die Einzäunung mit Stacheldraht sehr bedenklich - für die Kühe, für den Gemüsebeseitiger, als auch für die denkbare Ziege.

    Was sagt denn Hessen zu der Art der Einfriedung von Wiesen?

    Grüße!

    Susanne
     
  16. Eric

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    Hessen sagt im speziellen Fall: § 16 hess. Nachbarrechtsgesetz: Mit Zaun 50 cm von der Grenze zum landwirtschaftlich genutzten Nachbargrundstück wegbleiben.

    Das bedeutet aber nicht, daß der Nachbar dann die 50 cm pflegen muß.
    Muß der " Wohner " als Eigentümer selbst machen.

    Da steht dann aber auch nichts davon, daß der Kuhbauer einen weiteren Zaun vor den zürückgesetzten Zaun setzen darf. Aber, ob das zum Problem gemacht werden könnte ( Mehraufwand durch zweiten Zaun ? ), kann dahinstehen. Denn Hovi findet den Kuhbauer-Zaun zum Schutz des eigenen Zauns ja i.O. Also lassen wir den zweiten Zaun in jedem Fall stehen:) .

    Die Idee von Ralf mit der Tür find ich gut. Ralf ist halt Pragmatiker. Ich wüßte auch nicht, wie man sich sonst den Umweg ( außenrum ) bei den zurückzusetzenden Zäunen ersparen sollte.

    § 16 hess. NachbRG regelt übrigens kein Schwengel- oder Wenderecht. Denn dann dürfte der Nachbar mit Pferd, Kuh, Traktor usw. auf die 50 cm drauf. Daß darf er nach dieser Vorschrift aber nicht. Weil der Kuhbauer das wahrscheinlich weiß oder " im Gefühl " hat ( die sind schlau und clever !), wird er den 2. Zaun aufgestellt haben.

    Schwengel- oder Wenderecht gibts nur in einigen ländlichen Gebieten kraft Gewohnheitsrecht. Wers nachlesen will: Dehner, Nachbarrecht, Luchterhand-Verlag.

    @Hovi: Bei sonem Exoten-Fall mußt Du einen Anwalt/Notar auf dem platten Land befragen. Wir Städter haben davon null Ahnung. Welcher Anwalt hat schon in der Stadt eine Kuhwiese neben seinem Wohnhaus?
     
  17. #17 numerobis1, 13.07.2006
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    mal anders betrachtet...

    welches Recht hat der Nachbar vom Wohner zu verlagen seinen Streifen in "Ordnung" zu halten?

    solange da nix meldepflichtiges wie Genmais oder so wächst....

    Ich kann doch meine Wiese so gestalten, wie ich möchte!

    Wenn ich der Naturblumenwiesenliebhaber mit Wildkräuterambitionen bin, kann mir das doch mein nachbar nicht verbieten, nur weil er Angst um seinen englischen Rasen hat....
     
  18. #18 Carden. Mark, 13.07.2006
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    Der könnte das dann aber in Zeiten der Dürre abfackeln
     
Thema: Schwengelrecht
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