Sind Geländehöhen nach der Bauamtabnahme "abgesegnet"`?

Diskutiere Sind Geländehöhen nach der Bauamtabnahme "abgesegnet"`? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben 2017 unser Haus mit Hanglage in NRW fertig gebaut. Wir wollten auf Straßenhöhe unter das Haus fahren daher musste der 1....

  1. #1 JimboJackson, 13.05.2020
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    Hallo,

    wir haben 2017 unser Haus mit Hanglage in NRW fertig gebaut. Wir wollten auf Straßenhöhe unter das Haus fahren daher musste der 1. Stock höher gelegt werden. Nachteil an dieser Planung war dass der gewachsene Boden hinter dem Haus 1,50m tiefer lag als unserer Terassenausgang.

    Im Bauantrag war es so geplant, dass wir im Garten eine leichte Rampe haben dh. wir wären im ersten Stock rausgegangen und wären dann einen kleinen Berg runter auf eine kleinere ebene Fläche.

    Da diese Rampe uns zu viel nutzbare Gartenfläche genommen hätte haben wir ohne groß zu überlegen den ganzen Garten aufgeschüttet.

    Kommen wir zum Punkt:
    L.t. Bauvorordnung ist es ja so dass an der Grenze 99cm hoch etwas errichtet werdnen kann. Es gelten danach die 3 Abstandfläche.
    Es ist nun so, dass wir zum Nachbarn dementsprechend die Aufschüttung abböschen mussten. (der Nachbar ist ein Acker dessen Besitzer mit Unterschrift dies erlaubt hat) Wir haben also auf 35m länge eine Böschung mit 1,5höhe. Dh. Der Böschungsfuß +-0 ist an der Grenze und die Maxhöhe der Böschung (1,50) ist 2m in unserem Grundstück.

    Die Bauabnahme hat dazu nichts gesagt. Müssen wir jetzt trotzdem das ganze absegnen lassen?! Wir wollen keine schlafenden Hunde wecken. Allerdings wollen wir unsere Terrasse ausbauen. Ein Rückbau wäre mehr als ärgerlich.

    Danke und Gruß
     
  2. #2 simon84, 13.05.2020
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    Habt ihr das bei der bauabnahme erwähnt ?

    eine bauabnahme bei der was übersehen wurde heilt nicht wenn absichtlich anders als beantragt gebaut wurde

    PS. Wie hat euer Nachbar das "mit unterschrift" erlaubt ?
    Ist es ein einseitiger Vertrag (ihr dürft ohne Gegenleistung abböschen) ? Falls ja, die sind besonders gut anfechtbar, wenn es hart auf hart kommt. (Acker wird Baugrundstück, andere nutzung etc)
     
  3. #3 JimboJackson, 13.05.2020
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    Wir haben es erwähnt . Die Bauabnahme hier bei uns ist aber eher so dass einmal ums Haus gegangen wird und fertig.

    Das Thema mit der Unterschrift hatten wir schon mit dem Rechtsberater besprochen.
    Falls da jemals etwas gebaut werden sollte gibt es 2 Möglichkeiten die Vereinbarung festzuhalten.
    1. Eintrag ins Grundbuch oder 2. kleinen Bauantrag stellen
     
  4. #4 Fabian Weber, 13.05.2020
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  5. #5 simon84, 14.05.2020
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    Rein rechtlich ist es so, wenn anders gebaut wurde als genehmigt dann habt ihr im Zweifelsfall ein Problem, falls euch der, oder ein anderer Nachbar anschwärzt.

    Das ganze wird mit einem Wisch Papier nicht genehmigungsfähig sein.
     
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