Situation Wohngemeinschaft: partielle Dämmung / Dämmplatten lose aufbringen

Diskutiere Situation Wohngemeinschaft: partielle Dämmung / Dämmplatten lose aufbringen im Dach Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum, folgendes Anliegen beschäftigt mich, und ich freue mich über Eure kompetenten Ratschläge: Wohngemeinschaft im 4. OG Über uns...

  1. Miriam

    Miriam

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    Liebes Forum,

    folgendes Anliegen beschäftigt mich, und ich freue mich über Eure kompetenten Ratschläge:
    • Wohngemeinschaft im 4. OG
    • Über uns oberste Geschossdecke (unbeheizt und ungenutzt) zu Kaltdach, ungedämmt. Winter kalt, Sommer heiß. Es besteht nur Zugang durch unsere Wohnung.
    • Vermieter hat kein Interesse an Dämmung bzw. ist nicht erreichbar.
    • Gerne würde ich oberhalb meiner Schlafzimmer und Dusche Dämmmaterial in Form von Mineralwolle bzw. Styroporplatten anbringen. Da wir eine WG sind, und mein Mitbewohner kein Interesse daran hat, würde ich gerne von Euch wissen, ob es überhaupt was bringt. (Also gerne Aussagen wie „bringt Nullkomma Null“, „besser als nichts“, „ganz ok“.
    • Gibt es einen Dämmstoff, den Ihr empfehlen könnt?
    • Ich weiß, dass eine professionelle Lösung besser wäre. Da ich aber nicht mehr ewig da wohnen werde, kommt nur diese improvisierte Lösung in Frage.
    • Achja: Wie lange dauert Schimmelbildung? Auf eine Dampfsperre/-bremse würde ich gerne verzichten. Bis jetzt haben wir noch nie Probleme mit Schimmel gehabt.
    Danke!

    Liebe Grüße
    Miriam
     
  2. #2 Fred Astair, 26.08.2018
    Fred Astair

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    Wenn die zu dämmende Fläche nicht begangen oder anderweitig genutzt wird, reicht es, Mineralwolle ohne Alukaschierung 120mm oder mehr auszurollen. Du wirst sowohl im Sommer als auch im Winter den Effekt spüren.
    Da die MiWo diffusionsoffen ist, brauchst Du Taupunktunterschreitung und Schimmel nicht zu fürchten.
     
  3. Miriam

    Miriam

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    Hi Fred,

    danke für die Antwort. Bin froh, dass ein Effekt mit einer vergleichsweise einfachen Lösung zu erzielen ist.
    Was meinst du mit Mineralwolle ohne Alukaschierung? Ist damit ganz normale MiWo gemeint?

    Würde ggf. zu dieser hier bei OBI greifen: Ursa Home Klemmfilz WLG 040 140 mm (Links gehen erst ab 10 Beiträgen)

    Passt das? Und gibt es noch irgendwas, was ich bei der Anbringung beachten müsste?

    Zusätzlich würde ich noch Kälteschutzfolie auf die Fenster kleben. Dann kann der Winter kommen :)

    LG + Danke Miriam
     
  4. #4 Fred Astair, 26.08.2018
    Fred Astair

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    Ja, ich meine ganz einfache Mineralwolle. Die gibts als Rolle.
    Was ist Kälteschutzfolie und was hast Du für Fenster?
     
  5. #5 Fabian Weber, 27.08.2018
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    ohne Dampfbremse kann es schon zu Schimmel kommen. Das hat mit der Diffusionsoffenheit der Dämmung jetzt erstmal nichts zu tun.
     
  6. #6 Fred Astair, 27.08.2018
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    Aha, dann erklär das doch mal näher. Bisher, ohne Dämmung, ist ja wohl nichts passiert. Wo soll es denn bitteschön mit Dämmung schimmeln?
     
  7. #7 Gast84552, 27.08.2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.08.2018
    Gast84552

    Gast84552 Gast

    Hi Miriam,

    vermutlich nicht die Antwort, die du hören willst, aber von mir gibt es aus folgendem Grund keinen baufachlichen Hinweis:

    dein Vorhaben stellt einen Eingriff in die Bausubstanz dir - die dir nicht gehört. Das darfst du nicht ohne dass der Vermieter zustimmt, denn es ist sein Haus, dir gehört davon nix Substanzielles....machst du es trotzdem, riskierst du viel: er kann dich auf Schadensersatz verklagen, wenn er einen Schaden findet....wenn du Pech hast, schiebt er dir eventuelle für dich nicht sichtbare Schäden im Dachstuhl in die Schuhe und selbstverständlich kann ein nicht fachmännisch geplanter und ausgeführter Eingriff in die Bausubstanz uU zu ungeahnten Schäden führen....für die du dann haftest.
    du stehst durch so eine Aktion schlimmstenfalls schneller auf der Strasse (fristlose Kündigung) und zusätzlich vor Gericht (Schadensersatzklage) als dir lieb ist.....daher mein Rat: lass das sein....
     
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  8. #8 simon84, 27.08.2018
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    Ganz üble Nummer wäre natürlich auch den Verstoß der EnEV zu melden.
     
  9. #9 Lexmaul, 27.08.2018
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    Wieso? Muss er dämmen?
     
  10. #10 Gast84552, 27.08.2018
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    Gast84552 Gast

    Gute Frage...dazu bräuchte man mehr Infos....
    Er muss den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen bzw. schon bis 2015 erfüllt haben.
    Daher müsste geprüft werden, ob die Geschossdecke oder eine evtl. Dämmung des Daches diese Vorgaben erfüllen....
     
  11. #11 simon84, 27.08.2018
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    hört sich zumindest aufs erste so an.
     
  12. #12 Lexmaul, 27.08.2018
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    Ja, aber wieso MUSS der Vermieter da was machen?
     
  13. #13 Fred Astair, 27.08.2018
    Zuletzt bearbeitet: 27.08.2018
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    Weil er nach EnEV bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke dämmen musste.
    Bis man den soweit hat, kann die Mieterin schnell zwei Rollen Miwo auslegen und bei Auszug wieder mitnehmen. Das ist kein Eingriff in die Bausubstanz, zumal sie allein Zugang zum Dachspitz hat.

    PS: Habe die Jahreszahl korrigiert.
     
  14. #14 Lexmaul, 27.08.2018
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    Ach, echt? Wusste gar nicht, dass der Bestand dazu gezwungen wurde..? Wahrscheinlich nur bei Mietobjekten?
     
  15. #15 Fred Astair, 27.08.2018
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    Nein bei allen. Es kontrolliert nur keiner.
     
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  16. #16 simon84, 27.08.2018
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    Ja, nachrüstpflicht besteht. ist eher bei mietobjekten so, dass die weg vom Verwalter darauf hingewiesen wird.
    Beim echt macht ja doch eher so wie er will :)

    Da das Bußgeld doch empfindlich ist wird der Vermieter schon handeln, aber danach ist euer Verhältnis natürlich im arsch.

    Zum selber dämmen würde ich mir das ok vom Vermieter holen und dass man das Material mit der Miete verrechnet. Sind doch schnell mal 1000 EUR
     
  17. #17 Gast84552, 27.08.2018
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    Es gibt schon Ausnahmen in der EnEV.....ich glaube eine ist zb:
    Eigentümer wohnt selbst im Haus u dies hat nicht mehr als 2 Whg....


    Mal ein bisschen Dämmung auslegen birgt - da Veränderung d Bauphysik - immer die Gefahr der Haftung im Schadensfall und damit auch immer die Gefahr, beweisen zu müssen dass vom Vermieter entdeckte wer-weiss-was-für Schäden damit nix zu tun haben. Den Stress muss man mögen....denn oftmals werden untätige Vermieter besonders dann sehr erfinderisch und rührig, wenn sie sich an den Karren gepisst fühlen. Darauf, dass der davon gar nix merkt, würde ich nicht unbedingt vertrauen....denn rechtlich gesehen ist diese Massnahme eindeutig zustimmungspflichtig.
     
  18. #18 simon84, 27.08.2018
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    Ja, Paragraph 10 Absatz 4

    EnEV 2014: § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

    Ansonsten, wenn Mindestwärmeschutz DIN 4108-2 mit U-Wert von 0,91 durch die Decke erfüllt ist, muss er ebenfalls nicht dämmen.
    Wird in der Regel aber nicht der Fall sein
     
  19. #19 Fritz531, 27.08.2018
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    siehe EnEV §10, Absatz 3
    danach sind oberste Geschossdecken bei beheizten Gebäuden,=>19 Grad, und der Mindestwärmeschutz nicht eingehalten ist, bis 31.12.2015, so zu dämmen, dass der U-Wert von 0,24W/m²*K nicht überschritten wird. Dies gilt als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist und dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 entspricht.
     
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Thema: Situation Wohngemeinschaft: partielle Dämmung / Dämmplatten lose aufbringen
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