Spitzboden auf Kosten der Hausgemeinschaft dämmen

Diskutiere Spitzboden auf Kosten der Hausgemeinschaft dämmen im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich bin Eigentümer einer Wohnung im Dachgeschoss in einem Doppelhaus mit 15 Wohneinheiten, Baujahr 1998. Als ich damals nach Fertigstellung...

  1. #1 Termite, 11.09.2022
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    Hallo,
    ich bin Eigentümer einer Wohnung im Dachgeschoss in einem Doppelhaus mit 15 Wohneinheiten, Baujahr 1998.
    Als ich damals nach Fertigstellung in die Wohnung einzog, dichtete ich erst mal den Bodenanschluss der Rigipsplatten ab und baute winddichte Steckdosen ein, weil bei starkem Wind die Luft durchkam.
    Nun war die Ausführung der Dämmung zu dieser Zeit üblich. Die Abdichtung erschien mir als notwendiger Bestandteil meiner Eigenleistung.
    Der Spitzboden ist teilgedämmt. Die Pappdocken der Dachfläche sind sichtbar. Mineralwolle ist zwischen die Kehlbalken gelegt.

    [​IMG]
    Eine andere Dachgeschosswohnung im Haus wurde vor kurzem verkauft. Der neue Eigentümer bemängelte, dass bei Sturm Luft durch die Steckdosen und undichte Spalten zieht. Nach einer Begehung mit Handwerker und Hausverwaltung wurde nun entschieden, die Dachflächen im Spitzboden mit Dampfsperre und Mineralwolle zu dämmen. Die Hausverwaltung möchte die Kosten für diese Maßnahmen der Hausgemeinschaft in Rechnung stellen: 6000€. Begründung: Es handle sich um eine mangelhafte Ausführung.

    Da ich selbst schon 23 Jahre hier wohne, wundere ich mich, dass eine solche Maßnahme der Gemeinschaft in Rechnung gestellt werden kann. Auch in den anderen 11 Dachgeschosswohnungen ist der Spitzboden identisch gedämmt.
    Ich frage mich auch, was die Dämmung des Spitzbodens daran ändern soll, dass Luft im Wohnbereich durch die Steckdosen zieht. Immerhin zieht's durch die Mineralwolle in der gesamten Dachfläche, weil die Folie nicht winddicht angeschlossen ist. War damals so üblich.

    Wie seht ihr das?
    Müssen nach 23 Jahren die Kosten der Dämmung des Nachbarspitzbodens von der Hausgemeinschaft getragen werden?
    ...oder ist das Privatsache des neuen Eigentümers?

    Ich verbleibe In Erwartung kundiger Antworten...

    Herzliche Grüße
    Andreas
     
  2. #2 simon84, 11.09.2022
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    Was steht in der Teilungerklärung ? Wortlaut
     
  3. #3 Fred Astair, 11.09.2022
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    Die Instandsetzung der äußeren Hüllfläche ist Sache der ETG.
    Vor Jahren bereits war die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Dachhaut mit einem mindest-U-Wert 0.24 Pflicht. Die Kosten sind als Modernisierungskosten umlagefähig.
    Ein winddichter Einbau der Dämmung ist zum Schutz vor Kondensation notwendig, also auch umlagefähig.
    Du und die anderen Eigentümer werden nicht um eine Beteiligung herumkommen.
     
    simon84 gefällt das.
  4. #4 Termite, 11.09.2022
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    Die Teilungserklärung für meine Wohnung lautet wie folgt:
    [​IMG]
    Es gibt keine andere textliche Abgrenzung zu Bestandteilen wie Außenbereich des Hauses.
    Der Spitzboden ist hier explizit genannt.
     
  5. #5 simon84, 11.09.2022
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    Bei der Dämmung der kehlbalken könnte man evtl noch diskutieren aber die Dachflächen selbst müssten aufgeteilt werden wenn nicht explizit die Dachflächen als sondereigentum deklariert sind.
    Sowas ist im MFH unüblich. Sonderfälle gibts aber immer deshalb habe ich gefragt.
     
  6. #6 Termite, 11.09.2022
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    Hi Fred Astair,
    vielen Dank für deine Antwort. "Vor Jahren" ist jetzt etwas ungenau.
    Ich weiß von einem Energieberater, dass der Einbau einer Folie im Juli 1999 Pflicht wurde. Ich selbst habe meine Wohnung September 1999 übernommen. Das Baurecht ist damals also gerade geändert worden. Trotzdem wurden Blowtests aber erst später durchgeführt.

    Wenn das hier Schule macht, können alle Dachgeschossbewohner diesen Ausbau fordern. Das kann ja lustig werden.
    Wie schließt man denn nachträglich die Dachfläche winddicht ab? Muss dafür das Dach abgedeckt werden...?
     
  7. #7 Fred Astair, 11.09.2022
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    Meines Wissens war das der 31.12.2012. Googeln musst Du schon selber. Mich betrifft das nicht mehr, da mein einziger Bau aus dem letzten Jahrtausend bereits 2010 EnEV-konform gedämmt wurde.
    Ja das können sie und das sollten sie auch. Die luftdichte Ebene ist dabei auf der warmen Seite einzubauen.
     
  8. #8 Termite, 11.09.2022
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    Alles klar, Dachflächen sind Sache der ETG. Wenn der neue Eigentümer auf die Idee kommt, die Dachfläche komplett abdichten zu lassen, würde ich das verstehen.
    Aber die Dämmung der Spitzbodendachfläche macht doch gar keinen Sinn im Hinblick auf die Dämmung der darunter liegenden Wohnung.
    Ich bezweifle, dass die Dämmung notwendig war. Der Wind wird weiterhin durchziehen. Das ist das eigentliche Problem. Die Maßnahme war nicht verhältnismäßig. Oder übersehe ich da etwas?
     
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