Standsicherheitsnachweis

Diskutiere Standsicherheitsnachweis im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Guten Tag und Frohe Weihnachten! Unser Rohbau steht, die vorausgegangene Statik wurde teilweise nicht angewendet. So zum Beispiel wurde ein Dach...

  1. #1 haschel, 25.12.2022
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    Guten Tag und Frohe Weihnachten!

    Unser Rohbau steht, die vorausgegangene Statik wurde teilweise nicht angewendet. So zum Beispiel wurde ein Dach mit Dachblechen verbaut und nicht mit Ziegeln. Die Statikerin hatte zwar die Info, hat aber die Statik nicht angepasst. Jetzt soll ja der Nachweis unterschrieben werden. Wie geht man am besten vor? Muss sie nun eine komplett neue Statik erstellen? Es ist schon klar, dass wir mit ihr reden müssen, aber ich weiß gerne auf was ich mich unter Umständen einstellen/gefasst machen muss :-)

    haschel grüßt
     
  2. #2 JohnBirlo, 25.12.2022
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    Es wurde eine Statik erstellt, du bist beim Bau davon abgewichen und hast die Statikerin lediglich drauf hingewiesen und jetzt hoffst du, dass sie dir das konstrukt unterschreibt?
     
  3. #3 haschel, 25.12.2022
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    Nein, ich denke eher, dass ein Änderungsanzeige oder sowas gemacht werden müsste, aber eben weil ich das Prozedere nicht kenne, frage ich ja hier :-)
     
  4. #4 simon84, 25.12.2022
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    Das musst du deine Statikerin fragen und nicht uns da es sehr vom Einzelfall abhängt.

    ganze eindeckung auf etwas wesentlich schwereres ändern kann schon dazu führen dass du im Prinzip genauso viel Aufwand hast den ganzen Dachstuhl neu zu rechnen.

    und es kann auch sein dass nicht genug Reserve da ist und ihr noch am Dachstuhl nachbessern müsst etc

    einfach mal mit „Änderungsanzeige“ und schön rechnen …. Nicht unbedingt !
     
  5. #5 haschel, 25.12.2022
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    Ja, das stimmt schon, wird einTermin mit ihr gemacht!
     
  6. #6 thomenec, 25.12.2022
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    Hallo,
    haschel schrieb, dass anstelle der Ziegeleindeckung eine (von mir vermutet) leichtere Blecheindeckung realisiert wurde. Somit stellt ein geringeres Gewicht möglicherweise kein Problem mit dem Dachstuhl dar. Allerdings schrieb er auch, dass "zum Beispiel" die Dacheindeckung abweicht, was noch alles abweicht weiss nur er selber.

    Ich denke, die Statikerin muss ganz offen ins Bild gesetzt werden, was hier tatsächlich gebaut wurde. Das gehört dann kostenpflichtig ggf. kontrolliert und nachgerechnet. Zu ihrer eigenen Sicherheit benennt sie ja auch, was sie geplant und berechnet hat. Wenn dann nachher dem Amt etwas auffällt, es darauf aufmerksam gemacht wird oder irgendetwas passiert und der Bau grundsätzlich abweicht, wird es jede Menge unangenehme Fragen an alle Beteiligten wie auch Dich geben.

    Viele Grüße
     
  7. #7 haschel, 26.12.2022
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    Vielen Dank thomenec, genau so werde ich es machen! Ich finde auch, dass ist die einzig richtige Vorgehensweise! Haschel grüßt
     
  8. #8 petra345, 27.12.2022
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    Das andere Aussehen könnte die Bauaufsicht stören.
    Wenn die Dachdeckung jetzt leichter ist als gerechnet, stört das niemand.
    .
     
  9. #9 haschel, 27.12.2022
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    Es ist mit Blechen in Ziegeloptik gedeckt, das sieht tatsächlich nahezu genauso aus :-) Ja, leichter ist es definitiv!
     
  10. #10 Fred Astair, 27.12.2022
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    Vielleicht könnte gerade das zum Problem werden und unterschätze die MA der Baubehörde nicht. Die sind nicht blöd.
    Ich verstehe die ganze Fragerei nicht.
    Du hast abweichend von der Statik gebaut und brauchst nun eine Bestätigung, dass Deine Ausführungen mit den eingereichten Unterlagen übereinstimmen.
    Da gibts doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder den Bau an die Pläne anpassen oder die Pläne an den Bau und dann die Änderungen als Tektur nachreichen und hoffen, dass sich niemand daran stößt
     
  11. #11 haschel, 27.12.2022
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    Nun ja, ich würde ja nicht fragen, wenn mir alles klar wäre. Für mich ist es der erste (und letzte) Bau meines Lebens, eine kleine 1,5 Zi Hütte fürs Alter :-) Ich habe auch überhaupt nicht vor, irgendetwas zu verschleiern, deshalb waren auch einige Antwrten sehr hilfreich, nämlich das offene Gespräch mit der Statikerin zu suchen. Das war auch mein Empfinden und so mache ich das auch! Aber sorry, wenn ich hier nicht fragen soll, dann lass ich das natürlich...
     
  12. #12 petra345, 27.12.2022
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    Wenn die Änderung genehmigungsfähig ist, muß notfalls eine Genehmigung eingeholt werden.

    Der Bauherr ist kein Bittsteller sondern hat ein Anrecht auf eine Genehmigung, wenn es genehmigungsfähig ist! Das sollte man immer wissen.
     
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  13. #13 haschel, 18.01.2023
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    Als Info, alles ist super glatt gegangen, man konnte sehr gut mit dem Statiker reden, alles kein Ding :-)
     
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