Starterpaket jenseits HOAI

Diskutiere Starterpaket jenseits HOAI im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, mein Architekt hat mir (im Rahmen einer größeren energetischen Sanierung) ein Starterpaket über 4.000€ angeboten, die im...

  1. #1 Heizi, 20.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 20.10.2023
    Heizi

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    Hallo zusammen,

    mein Architekt hat mir (im Rahmen einer größeren energetischen Sanierung) ein Starterpaket über 4.000€ angeboten, die im Auftragsfall dann mit dem Honorar verrechnet würde.

    Inhalt ist im Wesentlichen ebergetische Berechnung und Kostenschätzung. (Siege Bild)
    Also quasi Phase 1&2 nach HOAI
    Dürfen diese Phasen außerhalb der HOAI abgerechnet werden?

    Hintergrund der Frage ist, dass dann im eigentlichen Architektenvertrag alle Bauphasen nach HOAI Bepreisung sind, er aber behauptet er hätte damals das Starterpaket in seiner Honorarberechnung schon abgezogen gehabt.

    danke für eure Rückmeldungen
     

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  2. #2 Gast 85175, 20.10.2023
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    Gast 85175 Gast

    Also wenn man ein "Starterpaket" beauftragt und dann die LP1+2 nochmal separat, dann ist das halt so...

    Unter "Privaten" darf Planungsleistungen abrechnen wie man will (bzw. man kann dazu vereinbaren was man will und muss dann halt nach der Vereinbarung abrechnen), spätestens seit der EuGH vor ein paar Jahren die deutsche Marktordnung bei den Bauleistungen kassiert hat, ist die HOAI eigentlich nur noch ein "Vorschlag".

    Und dann kommt man aufgrund deiner Fragestellung auch nicht eindeutig drauf was Du sagen willst. Wurde da ein "Starterpaket" und zusätzlich LP 1+2 nach HOAI abgerechnet oder wie jetzt? Und wo wurde das abgezogen? Wenn ich sowas abziehen wollte, dann würde ich alle LP durch berechnen und ganz am Ende beim Gesamthonorar den "Abzug Starterpaket" ansetzen. Vielleicht stelle ich es mir auch nur zu einfach vor, man kommt jedenfalls aufgrund deiner Beschreibung nicht wirklich drauf worum es geht...

    Zum Schluss noch die Gretchenfrage: Was steht denn eigentlich im Vertrag?
     
  3. #3 Fabian Weber, 20.10.2023
    Fabian Weber

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    Ich verstehe es so, bitte korrigieren wenn falsch.

    Du hast quasi 4000€ vorab erhalten für einen begrenzten Teil der Leistung.

    Dann wurdest Du nach HOAI beauftragt.

    Dann würde ich meinen, dass Du Deine Rechnung nun nach HOAI stellst und die 4.000€ dann entsprechend schon als 1. Teilzahlung wieder abziehst.
     
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