Stellplatzsatzung oder Bebauungsplan

Diskutiere Stellplatzsatzung oder Bebauungsplan im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, vielleicht kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen. Unsere Gemeinde hat eine Stellplatzsatzung die besagt, das bei Einfamilienhäuser (pro...

  1. #1 Hansi87, 20.10.2023
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    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen. Unsere Gemeinde hat eine Stellplatzsatzung die besagt, das bei Einfamilienhäuser (pro Wohnung) 1,5 Stellplätze zulässt. Also aufgerundet sind es dann 2 pro Wohnung.
    Jetzt wird zur Zeit ein Neubaugebiet erschlossen und in dem Bebauungsplan steht drin, dass je Grundstück nur 1 Stellplatz erlaubt ist.

    Nun frage ich mich, was ist höher gewichtet, die Stellplatzsatzung oder der Bebauungsplan?
    Zudem habe ich letztens gelesen, dass in einem Bebauungsplan die Anzahl der Stellplätze gar nicht definiert werden kann. Liege ich da richtig oder gibt es da Ausnahmen?

    Schonmal vielen Dank im Voraus.
     
  2. #2 Jo Bauherr, 20.10.2023
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    B-Plan schlägt Satzung ...
     
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  3. Dimeto

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    Hier würde mich der genaue Wortlaut interessieren, da Deine Formulierung so klingt, als ob hier ein Höchstmaß vorgeschrieben sei, während das Instrument der bauordnungsrechtlichen Stellplatzsatzung vielmehr dazu dient, ein Mindestmaß an notwendigen Stellplätzen vorzuschreiben.
    Auch hier wäre der genaue Wortlaut interessant und ob der Bebauungsplan rechtskräftig ist.
    Beide Vorschriften stehen nicht in Kokurrenz zueinander, sondern wirken nebeneinander, die Stellplatzsatzung als bauordungsrechtliches Instrument nach Landesbauordnung (bitte Bundesland angeben) und der Bebauungsplan als städtebauliches Instrument nach BauGB.
    Ich hoffe mal, Du liegst richtig, dass Du es letztens gelesen hast, allerdings liegt der Verfasser des leider nicht näher bezeichneten Schriftstücks falsch, wenn er obige These behauptet (§9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und §12 Abs. 6 BauNVO).

    Vorbehaltlich der genauen Formulierungen vermute ich Folgendes: Nach Stellplatzsatzung sind für ein Einfamilienhaus zwei Stellplätze nachzuweisen, von denen nach Bebauungsplan maximal einer auf dem Baugrundstück selber hergestellt werden darf. Für den anderen sind dann entweder weitere Flächen im BPlan ausgewiesen, z.B. Flächen für Gemeinschaftsstellplätze, oder die Stellplatzsatzung eröffnet die Möglichkeit einen KFZ-Stellplatz durch mehrere Fahrradstellplätze zu ersetzen oder den Stellplatz durch einen Geldbetrag abzulösen.
     
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  4. Dimeto

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    Aufgrund des anderen Threads vom März habe ich die Vorschriften gefunden und gelesen. Nach Stellplatzsatzung brauchst Du zwei Stellplätze. Die Limitierung im BPlan beruht aber nicht wie zunächst vermutet auf Planungsrecht, sondern ist eine gestalterische Festsetzung nach Bauordnungsrecht.

    Nun haben sich die Juristen beim Aufstellen der Regelwerke mit den Begriffsdefinitionen nicht viel Mühe gegeben. Während in der Stellplatzsatzung nur von (notwendigen) Stellplätzen die Rede ist, unterscheidet die HBO Stellplätze und Garagen (§2 Abs. 11 HBO), während die Garagenverordnung zusätzlich noch den Einstellplatz definiert (§1 Abs. 6 GaV).

    Die Limitierung im BPlan lege ich daher so aus, dass lediglich nur ein offener Stellplatz angelegt werden darf, der zweite Stellplatz nach Stellplatzsatzung und eventuell auch noch weitere gewünschte Stellplätze durchaus Einstellplätze in einer Garage sein dürfen.
     
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  5. #5 Hansi87, 21.10.2023
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    Wow, dieses Forum ist echt toll! Das sich jemand solche Arbeit macht und das so genau nachrecherchiert ist einfach super! Vielen Dank dafür :biggthumpup:

    So wie ich die Stellplatzsatzung verstehe ist es das Maximum an Stellplätzen. Stellplatzsatzung

    Der genaue Wortlaut ist "3.2 ... Stellplätze sind nur auf der Nordseite der Gebäude und max. 1 Stellplatz/Grundstück zulässig." Der Bebauungsplan ist auch schon rechtskräftig. Bebauungsplan

    okay, aber wird der Bebauungsplan nicht zur Satzung wenn er rechtskräftig wird?

    Leider finde ich den Artikel nicht mehr, aber der Verfasser hat sich auf §9 BauGB berufen. Denn darin steht zwar das die Flächen für Stellplätze definiert werden können, aber jedoch nicht die Anzahl der Stellplätze.

    Ja, es gibt weitere 46 Parkplätze im Gemeinschaftsgebiet. Jedoch sind diese beim Kindergarten (der auch errichtet wird) und von diesen 46 Parkplätzen sind 10 für das Personal, 10 für Eltern die die Kinder bringen und abholen und 10 für Car-Sharing. Effektiv bleiben nur 16 Stellplätze auf 45 Grundstücke übrig.

    Das ist sehr interessant. So habe ich das noch gar nicht gesehen. Da werde ich mal am Montag direkt beim Bauamt nachfragen.

    Vielen lieben Dank :-)
     
  6. Dimeto

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    Dann hast Du sie falsch verstanden.
    §2 Abs. 1
    ... wenn Stellplätze in ausreichender Zahl ... hergestellt werden.
    Ja, und? Zum einen sehe ich immer noch keine Konkurrenz zur Stellplatzsatzung, da Garagen im BPlan nicht ausgeschlossen werden und zum anderen würde bei anderweitiger Interpretation des BPlanes §10 Abs. 2 der Stellplatzsatzung greifen, der die Aussage von @Jo Bauherr bestätigt:
    (2) Abweichende bauordnungsrechtliche Festsetzungen in Bebauungsplänen bleiben unberührt.
    Na ja, wenn ich nur 18m² pro Grundstück festsetze, ist nur Platz für einen. Außerdem hatte ich bereits auf die BauNVO verwiesen:
    (6) Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass in Baugebieten oder bestimmten Teilen von Baugebieten Stellplätze und Garagen unzulässig oder nur in beschränktem Umfang zulässig sind, soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
    Es ist nicht zu lesen, dass der Umfang nicht durch eine Zahl beschränkt werden darf.
     
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  7. #7 Hansi87, 21.10.2023
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    okay, das leuchtet ein.

    Sorry, aber das verwirrt mich ein wenig. Der B-Plan wird zur Satzung und ist höher gewogen als die Stellplatzsatzung. Also wie @Jo Bauherr richtig gesagt hat. Das bedeutet also doch das nur ein Stellplatz pro Grundstück erlaubt ist und die 2 Stellplätze aus der Stellplatzsatzung hier nicht berücksichtigt werden. Ist das richtig? Somit spielt es eigentlich ja auch keine Rolle ob Garagen im B-Plan ausgeschlossen sind oder nicht, da sowieso nur ein Stellplatz erlaubt ist, egal ob offener oder in der Garage.

    Ja, das ist richtig.


    Nun als Ergebnis wird es dann wohl leider nur bei einem Stellplatz bleiben gehe ich von aus. Denn als Einstellplatz wird die Garage glaube ich nicht funktionieren, weil das KFZ regelmäßig bewegt wird :cry
     
  8. Dimeto

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    Ich nicht. Der Satz
    Stellplätze sind nur auf der Nordseite der Gebäude und max. 1 Stellplatz/Grundstück zulässig
    steht unter Punkt 3.2. Gestaltung der Grundstücksfreiflächen. Es geht also lediglich darum, dass die Bauwilligen nicht die unbebauten Freiflächen ihres Grundstücks ausschweifend als Stellplätze nutzen. Schon der erste Satz stellt klar, dass es um die Minimierung der Flächenversiegelung geht. Und weiter um die Grundstücksfreiflächen außerhalb von ... Garagen.
    Der Bebauungsplan verweist außerdem unter VI. Hinweise, vorletzter Punkt, allgemein auf die Fortgeltung der Ortssatzungen. Wenn er eine abweichende Festsetzung treffen wollte, müsste das ausdrücklich formuliert sein.
    Lies doch bitte meine Hinweise:
    Ein Einstellplatz ist eine Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges in einer Garage oder auf einem Stellplatz dient.
     
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  9. #9 WilderSueden, 21.10.2023
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    Was natürlich an Realsatire grenzt, denn ein Außenstellplatz versiegelt deutlich weniger als ein entsprechender Stellplatz in der Garage. Und zur GRZ zählt ohnehin beides, Versiegelung ist also bereits ohne Detailregelung begrenzt

    Aber bei dem BP ist ohnehin ein krampfhaftes Abhaken der grünen Wunschliste ohne viel Mitdenken dabei. Andernfalls wäre irgendwann jemand aufgefallen, dass eine Hausbatterie mit 10kW (ohne h) nicht ganz dem Gewünschten entspricht. Entsprechend würde mich nicht wundern, wenn tatsächlich die Begrenzung auf 1 Auto pro Haushalt gewünscht war und durch diese Regelung umgesetzt werden sollte
     
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  10. #10 Jo Bauherr, 21.10.2023
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    Der B-Plan ist für die Gemeinde das höchste Planungsinstrument was sie hat. Mehr geht nicht!
    Und ein B-Plan mit konkreten (wie hier zur Stellplatzanzahl!) Festsetzungen hebelt m.E. jegliche(!) sonstige gemeindliche Satzung aus.

    Also DAS wäre mein erster Ansatz für den Planer eines Projektes ...
     
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  11. #11 Hansi87, 21.10.2023
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    Diesen Gedankengang hatte ich gar nicht. Ich war und ehrlich gesagt bin noch der Meinung das Garagen ebenfalls Stellplätze sind und deshalb inklusive Garage nur ein Stellplatz möglich ist. Aber ich werde es am Montag mal beim Bauamt ansprechen. Vielen Dank

    Tatsächlich nicht mal pro Haushalt, sondern pro Grundstück. Wenn man also mit Einliegerwohnung oder eine Doppelhaushälfte bauen will auf einem Grundstück ist trotzdem nur ein Stellplatz möglich. Ich bin der Meinung da ist was schief gelaufen bei der Erstellung des Bebauungsplans.


    da bin ich nicht sicher, aufgrund dessen worauf @Dimeto aufmerksam gemacht hat

     
  12. #12 msfox30, 21.10.2023
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