Stornogebühren Fensterbauer

Diskutiere Stornogebühren Fensterbauer im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Schönen guten Tag, Ich bräuchte mal einen Rat, wir haben letztes Jahr ein Haus gekauft und dann auch zeitnah nach einem Fensterbauer geschaut....

  1. #1 Normann, 15.01.2024
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    Schönen guten Tag,

    Ich bräuchte mal einen Rat, wir haben letztes Jahr ein Haus gekauft und dann auch zeitnah nach einem Fensterbauer geschaut. Wir haben dann zeitnah einen Termin direkt in der Firma bekommen. Der Chef zeigt uns mehrere Fenster von ihm, wir sind zusätzlich eine Runde mit ihm gefahren, wo er uns seine Fenster gezeigt hat. Wieder im Büro haben wir alle Fenster soweit besprochen und der Chef hat handschriftlich, ohne Aufmaß mal unsere Fenster zusammen geschrieben. zudem hat er einen Preis aufgeführt, was es ungefähr kosten wird. Dies bat er uns dann zu unterschreiben. Dies taten wir auch, da wir dachten, dass ein konkretes Angebot nach Aufmaß kommt.
    Es ging dann immer wieder hin und her, die Firma kam auch zum Aufmaß erstellen. Auf eine Auftragsbestätigung haben wir jedoch lange warten müssen. Als die erste AB dann endlich da war, sagten wir diesem nicht zu und teilten ihnen mit, dass dies zu teuer sei. Zudem fehlten auch noch Positionen auf der AB.
    Nach geraumer Zeit haben wir dann endlich eine neue AB bekommen, mit einem etwas günstigeren Preis, jedoch fehlten immer noch Positionen. Auf diese haben wir schon frühzeitig bei der letzten AB hingewiesen.
    Da wir durch dieses Verhalten, kein Vertrauen mehr zu dem Fensterbauer hatten, haben wir uns entschieden zu einem anderen zu gehen.
    Bei dem ursprünglichen haben wir dann ordentlich abgesagt, und denn Auftrag storniert.
    Bislang haben wir ja auch nur den Handzettel mit den handschriftlichen Fenstern unterschrieben, sonst nichts.
    Heute ruft mich die Fensterbaufirma an und teilt mir mit, dass Sie eine Stornogebühr berechnen möchten.
    Ich habe Sie dann höflich gefragt, auf welcher Grundlage sie dies denn tun möchte.

    Ihre Aussage war dann, dass Sie aufgrund diesem handgeschriebenen Zettel, welchen wir unterschrieben haben, ein Fensterkontigent vorbestellt haben.

    Die Firma beruft sich nun darauf, wobei bislang nur die Buchhaltung bei mir angerufen hat. Der Chef müsste nun schlussendlich entscheiden.

    Nun meine Frage: Geht das überhaupt? Dürfen Sie bei uns eine Stornogebühr verlangen ohne AB. Dies war unser erster Termin und dauerte weit mehr als eine Stunde und wir haben zwar einen groben Plan, aber wir dachten nicht dass wir uns in dem ersten Gespräch auf was festlegen, wenn wir dies unterschreiben. Zudem hat bis dahin noch kein Aufmaß stattgefunden, geschweige denn eine AB.
    Der Chef hat auch nicht gesagt, dass dies was verbindliches ist, sondern, dass man dann noch genau schauen muss.

    Ich würde mich freuen eure Meinung zu hören
     
  2. #2 Fred Astair, 15.01.2024
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    Meinung kannst Du haben, Rechtsauskunft nicht.

    Du hast etwas unterschrieben. Was es ist, wissen wir nicht und ob handschriftlich oder in Stein gemeißelt spielt keine Rolle.
    Du hast in den Räumen des Auftragnehmers unterschrieben. Damit fällt sowohl das Haustürgesetz weg, das Fernabgabegesetz sowieso.

    Das ist erstmal der bekannte Sachverhalt.

    Wenn Du jetzt ins BGB schaust, findest Du Regelungen zum Schadensersatz für einseitige Vertragskündigung.

    Bevor Du aber aus dem Fenster springst, warte erst mal ab. Es kommen sicher auch andere Meinungen...
     
    VollNormal gefällt das.
  3. #3 nordanney, 15.01.2024
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    Jep. Butter bei die Fische. Stell doch den Zettel mit geschwärzten Namen hier ein. Dann wird Meinung fundierter. Und wie groß ist die Preisabweichung zwischen Zettel und AB?
     
  4. #4 Normann, 15.01.2024
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    Ja genau das ist das Problem, diesen Zettel haben wir nicht.
    Es war ein einfaches Blockpapier. Dort stand nichts, also hiermit bestätige ich, oder hiermit schließe ich ein Vertrag oder sonstiges.
    Es waren aufgeführt 16 Fenster, ohne Maße und ohne sonstige Angaben, wie was ein Fenster kostet.
    Der Preis war 21000€
    Was Sie uns zudem noch anrechnen sind 2 Haustüren, welches wir aber mündlich besprochen haben. Schlussendlich kam die offizielle AB mit 35000€
    Dort hat aber immer noch was gefehlt, also war unvollständig. Bis dato waren wir auch noch bereit, bei ihm zu bleiben. Wir haben mit der Firma das gesprochen und sie sind uns preislich dann auch entgegengekommen, jedoch bei der nächsten AB hat schon wieder ein Teil gefehlt.
    Also AB wieder unvollständig.
    Wir haben trotz mehrfacher Versuche keine klare Aussage, was den nun der Auftrag kosten sollte. Das ganze hat sich über 3 Monate gezogen, bis wir uns entschieden haben zu einem anderen Fensterbauer zu gehen.
     
  5. #5 Normann, 15.01.2024
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    Apropos die zwei Haustüren hätten 9000€ gekostet, also wäre die Preisabweichung 5000€.
    Obwohl wir auf dem Handzettel noch überall, die Hochwertigen Fenster drin hatten. Wir haben uns aber entschieden, auf die Nichtwetterseite mit zusätzlicher Überdachung auf günstigere zu gehen
     
  6. #6 nordanney, 15.01.2024
    nordanney

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    Dann fragt den Fensterbauer doch einfach mal nach der Grundlage für die Kosten. Sie sollen euch den Vertrag vorlegen. Also einen Vertrag mit eurer Unterschrift. Ich denke, dass sich das Thema dann schnell erledigt.
     
    Piofan, Viethps und WilderSueden gefällt das.
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