Sturmschaden....Dachziegel flogen gestern tief

Diskutiere Sturmschaden....Dachziegel flogen gestern tief im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle Experten, der Sturm ist größtenteils durch und uns sind ein paar Dachziegel um die Ohren geflogen. Wir haben einen...

  1. #1 EeneMeeneMuh, 01.04.2015
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    Hallo an alle Experten,

    der Sturm ist größtenteils durch und uns sind ein paar Dachziegel um die Ohren geflogen.

    Wir haben einen Friesengiebel am Haus und da hat es gestern Nacht mehrere Dachziegel an verschiedenen Stellen entschäft und es war auch nicht das erste mal. Soweit ich jetzt weiß, sind die Dachziegel an der Friesennase nicht "geklammert" und das ist der Grund, warum es hier die Ziegel abhebt.

    Meine Frage: Müssten die nicht eigentlich "geklammert" sein bei der steilen Dachneigung? Wie kann ich rausfinden, ob es so sein müsste? Ich habe gerade was von "Windlastzonen" gelesen und danach liegen wir in Windlastzone 2. Außerdem wurden wohl irgendwelche Regelungen zur "Klammerung" 2011 verschärft. Unser Haus wurde jedoch 2010 gebaut. Ich will einfach nur mal schlau machen, ob ich dem Bauträger jetzt auf die Füße springen kann und verlangen kann, dass die Friesennase aufgenommen und geklammert wird, weil damals beim Bau "vergessen" oder ob es auf unsere Rechnung gehen wird. Fakt ist, das Trara haben wir sonst beim nächsten Sturm wieder.

    Im Übrigen bin ich ABSOLUTER Baulaie und robbe mich gerade sachte an das Thema ran.

    Vielen Dank.
    Muh
     
  2. #2 Kalle88, 01.04.2015
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    Geht auf deine Kappe, da aus der Gewährleistung wohl raus. Ob und wie geklammert werden muss ergibt sich nicht aus deinem Beitrag. Da fehlen etliche Werte. Standort, Ziegeltyp, Gebäudebreite, Firsthöhe (Sparrenlänge) usw.
     
  3. #3 Trevors, 01.04.2015
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    Also wenn der Sturm Dachziegel mitgenommen hat dann würde ich euren Dachdecker in Frage stellen, ich wohne im Norden nahe der Ostsee und der Sturm war bei uns auch ziemlich krass, einige Verkehrsschiler sogar umgefallen aber Dachziegel sind mir jetzt nicht aufgefallen.
    Die diese ja eng an eng liegen ist dort nicht viel Platz wo der Wind untergreifen könnte.

    Kommen wir zurück zum Thema, wie kalle schon sagte bräuchte man mehr Angaben zu dem Dach ansonsten kann man nicht wirklich helfen per Ferndiagnose.
     
  4. #4 EeneMeeneMuh, 01.04.2015
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    Hallo,

    also die Gewährleistung läuft Anfang Dezember 2015 ab. Da ist noch etwas Luft.

    Ok, ich versuche es mal:

    Standort: Speckgürtel Berlin, Haus steht in einer Reihe mit anderen Häusern. Hinten dran ist eine Wiese. Wenn Wind ist, steht man zwischen den Häusern wie in einer Düse.
    Ziegeltyp: Betonziegel
    Gebäudemaße: 9m x 11m (der Friesengiebel ist auf der einen 9m-Seite zur Wiese hin, zur Straße auf der anderen 9m-Seite ist auch noch eine Gaube, deren Dachneigung aber nicht so steil ist, wie beim Friesengiebel)
    Haushöhe: 8,50m

    Außerdem habe ich mir mal den dicken Stapel der Bauunterlagen rausgekramt. Ich hab hier auch Berechnungen zur Windlast und Böengeschwindigkeitsdruck usw. gefunden - ist aber alles komplettes Fachchinesisch für mich.

    Vielen Dank.
    Muh
     
  5. Neutal

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    Die Sache mit der Klammerung ist immer etwas zweischneidig, denn Klammern ist eine Zusatzleistung die eben auch gesondert vergütet und beauftragt wird. Wurde einfach nur eine Dacheindeckung mit Betonstein XY beauftragt, dann hätte der Dachdecker zumindest einen Hinweis geben müssen.
    In der Fläche muß fast nie geklammert werden, es ist also wichtig an welcher Stelle vom dach die Betonpfannen abgegangen sind. Desweiteren ist natürlich wichtig wer damals den Auftrag erteilt hat und was genau im beauftragt wurde.
     
  6. #6 EeneMeeneMuh, 01.04.2015
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    Hallo,


    also wir haben damals ein Haus bei einer Baufirma beauftragt und die hat gebaut - fertig, d.h. die Subunternehmer dieser Baufirma haben gebaut. Welchen Auftrag diese Baufirma genau an den Dachdecker gegeben hat, weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Wir wurden auch nicht gefragt, ob wir Klammern möchten oder nicht. Vor zwei Jahren hat schonmal eine Windhose 2 Dachziegel aus dem Giebel geholt. Damals wurde das alles ziemlich schnell von der Baufirma repariert - heißt 2 neue Dachziegel wurden eingesetzt. Nach dem gestrigen Sturm und dem nun etwas größerem Schaden frage ich mich nun aber doch, ob es Regelungen, Bestimmungen oder sonstewas gibt, was Klammern an bestimmten exponierten Stellen eben vorsieht, wenn man ein neues Haus baut. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Gewährleistung bald abläuft.

    Die Dachziegel sind ausschließlich am steilen Friesengiebel abgegangen (Dachneigung wie ich den Bauunterlagen entnehmen konnte 70 Grad) und das nicht mal an den Rändern des Giebels, sondern mitten in der Fläche. Das kommt mir schon komisch vor bei einem relativ neuen Haus. Außerdem weiß ich auch, dass der Dachdecker, der damals unser Haus eingedeckt hat danach pleite war. Da mache ich mir schon etwas Sorgen, ob da nicht bei uns an irgendeiner Stelle an etwas gespart wurde, was ggf. hätte da sein müssen.

    Das will ich eigentlich nur wissen. Hätten am Friesengiebel Klammern sein müssen oder nicht? Wenn nicht, dann müssen wir wohl oder übel dagegen etwas tun - auf unsere Rechnung. Wenn doch, dann nehme ich die Baufirma in die Pflicht. Kann ja sein, es gibt irgendeine Bauvorschrift dazu, die sowas eindeutig regelt?

    Vielen Dank
    Muh
     
  7. Markul

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    Ärgerlich. Aber hoffentlich versichert?
     
  8. #8 Klaus Gross, 01.04.2015
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  9. #9 Kalle88, 01.04.2015
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    Ohne die Klammerkombination (Deckwerkstoff, Klammer) kann man hier nichts zu sagen. Dazu braucht es die Herstellerspezifische Einordnung der 3 Klammergruppen. Man weiß jetzt zwar anhand deiner Daten dass keine exponierte Lage vorhanden ist. Dennoch kann man davon nicht ableiten wie denn nun geklammert werden müsste. Fakt ist, Ortgang müsste auf alle Fälle gesichert sein. Ebenso ist 1m aus der Kehlmitte eine Klammerungslinie anzuordnen, die dem des Ortgangs entspricht. Die Nachweisführung ist in der DIN EN 490 für Betonsteine geregelt. Liegst du unter 40 Kg/m² Eigengewicht so ist ein Nachweis entsprechend zu führen.

    Prinzipiell kann man bei dir aber sagen, durch alle Klammergruppen hinweg wäre eine Klammerung in allen 4 Bereichen (Ortgang, Innenfläche, Traufe, First) nötig. Speziell und genau kann dir das entweder ein Programm sagen - siehe Hersteller - oder ein DDM den du um Stellungnahme bittest.

    Edit: Da war doch wat :D Herr Gross war schneller.
     
  10. #10 Gast360547, 03.04.2015
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    nur mal so nebenbei: Allein die Windlastzone beschreibt noch nicht die Notwendigkeit einer Klammerung. Auch in Windlastzone 2 und 3 kann eine exponierte Lage vorliegen. Dieses zu beurteilen bedarf es eines Fachmanns vor Ort. Ich habe in mehreren Fällen mit Fachleuten gesprochen, die in Sachen Strömung, Winddruck7-sog und dergleichen beruflich unterwegs sind. Man staunt, dass es selbst in der Frankfurter Innenstadt (Beispiel) durchaus exponierte Lagen geben kann.

    Bei 65° und höher ist jeder Dachziegel/Dachstein zu klammern.

    Grüße

    stefan ibold
     
  11. H.PF

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    Stefan, auch 2010 schon? Oder ist das danach gekommen?
    Sinnvoll wäre es auf jeden Fall, das Dach nachzuklammern...

    Und zum Thema exponierte Lage: schon mal in Köln auf der Domplatte gestanden? *g* Danach wundert man sich über nix mehr... ;)
     
  12. #12 Klaus Gross, 05.04.2015
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    Ja mein Lieber, das gab es früher auch schon mit den 65 °....das ist nicht neu.....
     
  13. H.PF

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    Ich habe noch nie so ein steiles Dach gemacht, bei 50 grad war bisher immer Schluß...
    Steiler kenn ich nur aus dem Norden, da werden ja auch Fassaden mit Dachziegeln bekleidet...
     
  14. #14 Biber53, 05.04.2015
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    Ich habe noch nie so ein steiles Dach gemacht....

    Mansardflächen, Turmflächen.... in der Stadt relativ häufig
     
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