Tiefgarage oder 3fach-Garage

Diskutiere Tiefgarage oder 3fach-Garage im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; also ganz ehrlich, bevor ich mein Auto da reinzirkeln würde, würde ich es lieber unter der Laterne parken. Wenn ich richtig zähle braucht man da...

  1. Uli R.

    Uli R.

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    also ganz ehrlich, bevor ich mein Auto da reinzirkeln würde, würde ich es lieber unter der Laterne parken.
    Wenn ich richtig zähle braucht man da immer 4 Züge um rauszukommen, das wären mir deutlich 2 zuviel, man möge mich berichtigen wenn's falsch ist.

    Man stelle sich nur ma vor, man hat den grad da reingequetscht und stellt fest, oh Honig fürs Frühstück vergessen, dann würd ich den mitem Bus holen :D
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    warum werden selbst minitiefgaragen mit einer breite von rd. 16-17m gebaut?
    nur um uns tragwerksplaner zu ärgern? glaub ich ned .. obwohl .. ;)

    nicht in münchen, sondern düsseldorf (noch höhere grundstückspreise): aufzug in die tg, 4 stellplätze.
    würde ich mal rechnen lassen :smoke
     
  3. #23 VolkerKugel (†), 18.02.2006
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    Kann ich nicht beurteilen ...

    ... wenn ich den Anhang anklicke, meldet sich mein CAD-Programm Allplan 2003 und zeigt mir irgeneine meiner Zeichnungen :confused:

    Ich hab´ ja schon sture Leute erlebt, aber Du toppst Alle! :respekt

    Nochmal: eine TG für 3 Autos rechnet sich nicht, schon gar nicht, wenn Du sie etwa auch noch benutzbar in der dafür erforderlichen Größe herstellen willst. Denk´ auch noch mal an das Entwässerungsproblem, das Du hier kriegst und bestell´ Dir ´nen Vertreter von Zapf, die machen schöne Fertiggaragen. Ersparnis übern Daumen € 30-40.000.

    Freundliche Grüße . Volker :smoke
     
  4. #24 bauhexe, 18.02.2006
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    @1heros
    Ist ja spannend, was Du uns hier bietest.
    Hast du mal überlegt wie Du dann aus der Garage wieder raus fährst? Rein kommen ist ja das Eine! und raus?
    Das Haus kommt mir übrigens irgendwie bekannt vor :D nur passt der Dachüberstand nicht zum Stil. Ok, und dieses ist mehr Jura, da im Altmühltal.
     
  5. #25 bauhexe, 18.02.2006
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    Ist eine Power Point Datei.
    Bei mir geht sie aber auf, Allplan sagt nix. Hast Du kein Power Piont?
     
  6. Uli R.

    Uli R.

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  7. #27 VolkerKugel (†), 18.02.2006
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    Danke Uli ...

    ... den hatte ich schon drauf und über den Explorer hat´s dann auch geklappt.

    @1heros

    Nein, das geht auch nicht!
    Aber wieso ist jetzt auf einmal das Grundstück kleiner als bei Deiner Ursprungsversion 2? :confused:
    Was issen das für´n Grenzabstand?


    Freundliche Grüße . Volker :smoke
     
  8. #28 Harald W., 18.02.2006
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    Nein, geht nicht.

    Seufz......
     
  9. 1heros

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    Danke für deine konstruktive Kritik, aber ich glaube du hast das Problem noch nicht ganz erfasst. Wenn ich eine 3fach Garage baue, dann benötige ich ein Grundstück, dass um ca. 150 m² ( = 8 m zusätzliche Garagenbreite x 19 m Grundstückslänge) größer ist als im Vergleich zur TG. Und bei den aktuellen Grundstückspreisen sind hierbei Mehrkosten von ca. 45.000 EURO zu erwarten.
    Und für 45.000 EURO kann ich mir doch locker eine TG bauen, oder?
     
  10. mls

    mls Bauexpertenforum

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    der war gut :respekt :D
    wenn du dann nach 6 jahren einen fachmann für rampensanierung brauchst .. :winken
     
  11. 1heros

    1heros

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    Sind die vorgeschriebenen Grenzabstände eigentlich einheitlich oder sind die für jedes Baugebiet anders geregelt?
    Eine Garage darf man soviel ich weis auf die Grenze stellen. Wie ist dass, wenn die Garage in das Wohnhaus integriert ist, wieviel Abstand muß man dann zur Grenze halten?

    Wäre nett, wenn mir da jemand bzgl. Grenzabstände eine Nachlesquelle angeben könnte.
     
  12. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    was ich ned verstehn mag iss die Tatsache daß ja noch gar kein Grundstück vorhanden iss ... wennste mal ein´s in Aussicht hast und Deine Pläne da ned drauf passen (z.b. wegen der GRZ /GFZ uswusf.) schmeisste dann Deine Pläne weg oder sagst Du zum Grundstück "nein danke" ???
    .
    gelegentlich bau ich auch für mich selber ... da gehe ich wie folgt vor:
    .
    - Grundstück anvisieren ... und die Info der baubarkeit zusammen tragen (!)
    .
    - erste Entwürfe meinerseits nach dem Motto was geht und was will ich (!)
    .
    - Überlegung iss es das Grundstück (die Lage) und der Aufwand wert ... und will ich es wirklich haben (!)
    .
    - wenn letzteres "ja" ... Termin mit Banker = iss es finanzierbar (!)
    .
    - wenn letzteres auch "ja" ... Termin mit dem Architekt = sieht er meine Entwürfe bzw. die verwertbarkeit des Grundstückes nach meinen Vorstellung als möglich an ... im Ungewissen mal mit dem Architekt beim Bauamt vorsprechen ob die uns wohl gesonnt sind (!)
    .
    - alle gesammelten Info´s auf Tisch ... was iss möglich ? ... rechnet es sich noch ? ... bin ich bereit ? ... wenn alles "ja" dann das Grundstück kaufen (!)
    .
    - Notartermin und bezahlen des Grundstückes
    .
    - den Architekt dazu verdonnern daß er mir seine sicher gemachten Vorschläge in die Tat umsetzt ... man könnt des auch Auftrag erteilt nennen.
    .
     
  13. #33 VolkerKugel (†), 18.02.2006
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    Ich wollte ja eigentlich nicht mehr ...

    ... aber ich kann das Elend nicht mehr mit ansehen.
    Schau´mal hier: www.byak.de/kammer/Architektenliste.html

    Freundliche Grüße . Volker :smoke
     
  14. 1heros

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    Gegen diese Vorgehensweise ist ja nichts einzuwenden! Aber man muß ja ungefähr wissen, welche Grundstücksgröße man sucht und welche Mindestbreite bzw. -länge dies aufweisen soll.

    Und um dies Beantworten zu können, hätte ich eben gerne gewußt, in welchen Fällen sich eine TG rentiert oder auch nicht.

    Ich denke, diese Frage dürft doch innerhalb dieses Expertenkreises nicht so schwierig zu beantworten sein, oder?
     
  15. #35 VolkerKugel (†), 18.02.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Dieser Expertenkreis, lieber 1heros ...

    ... hätte Dir schon längst eine Antwort darauf gegeben, wenn Du diese Frage gleich zu Anfang gestellt hättest. Du hast uns mit Deinen ersten beiden Bildern vorgegaukelt, Du hättest ein Grundstück, auf das neben Deinem Haus noch Platz für 3 Garagen ist und hast uns gefragt, welche Alternative die günstigere wäre. Die Antwort hast Du bekommen.

    Was Du jetzt wissen willst, ist was ganz anderes und das solltest Du wirklich in Zusammenarbeit mit einem Architekten ausknobeln, der die bayrische Bauordnung kennt (ich bin froh, mit der hesssischen zurechtzukommen).

    Das hängt doch auch ganz davon ab, nach welcher Himmelsrichtung Du Dein Haus orientieren willst, ob es lieber längs oder quer zur Straße stehen soll.

    Ich wage jetzt mal zu behaupten: wenn die Tiefgarage so groß wird wie sie sein muss, um sicher und bequem nutzbar zu sein muss sie so groß werden und über das eigentliche Haus hinausragen, dass Du bei den erforderlichen Abstandsflächen auf die gleiche GRundstücksgröße bei geschickter Planung auch 3 Stellplätze hinkriegst.

    Freundliche Grüße . Volker :smoke

    Die bayrische BO findest Du hier: http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/baurecht/
     
  16. #36 bauhexe, 18.02.2006
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    Da wird er noch lange suchen müssen oder in Donaumoos gehen. ;)
    Dort stirbt dann die Tiefgarage, weil er erst noch über einen Kanal muß um aufs Grundstück zu kommen :eek: .
     
  17. #37 VolkerKugel (†), 18.02.2006
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    Tschulligung ...

    ... da habe ich doch zu Anfang was verpennt, Danke Bauhexe.

    Ändert aber nix an der Tatsache, dass wir - quasi im luftleeren Raum - nix beurteilen können.

    (Und nimm doch bitte Deinen Smokie aus Deiner Signatur - das ist jetzt Meiner - ich bin Brillenträger und Raucher!)
     
  18. 1heros

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    Danke für den Interessanten Link. Habe mir Artikel 6, Absatz 4 mal durchgelesen. In Kerngebieten muß der Abstand zur Grenzlinie also 0,5H bzw. mindestens 3 m betragen. Wann spricht man von einem Kerngebiet?

    Bedeutet dies, das bei einem 2stöckigen Wohnhaus mit Dachneigung kleiner 75 Grad als Grenzabstand 3 m anzusetzen sind?
    D. h. ich müßte auf den 3 Seiten des geplanten Wohnhauses "nur" 3 m ansetzen bis auf Ausnahme der Garagenseite?
    Wie wirkt es sich auf den erforderlichen Grenzabstand aus, wenn um das ganze Wohnhaus ein kleiner Gehstreifen mit 1,5 m vorgesehen ist. Zählt dieser Gehstreifen dann auch schon zum Grenzabstand oder ist erst ab dem Gehstreifen der Abstand zu zählen?

    Ich weis, die Fragen sind sehr detailliert. Aber ich möchte auf diese Weise meine ungefähre Grundstücksfläche abschätzen.
     
  19. #39 VolkerKugel (†), 19.02.2006
    VolkerKugel (†)

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    So, aber jetzt ist ...

    ... Schluss mit Umme.

    Den Anhang kriegste noch kostenlos, aber dann heißt´s mal in die Tasche greifen!
     
  20. 1heros

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    Danke danke, bevor ich noch eine Rechnung von dir bekomme .... :)
     
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Tiefgarage oder 3fach-Garage

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