TREI Schein: Vorbereitung & Prüfung

Diskutiere TREI Schein: Vorbereitung & Prüfung im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ich bin als Elektroingenieur quasi Quereinsteiger und möchte nächstes Jahr die TREI-Schein Prüfung in Schwaben (Bayern) ablegen. Die örtliche...

  1. #1 Markovicz, 25.11.2023
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    Ich bin als Elektroingenieur quasi Quereinsteiger und möchte nächstes Jahr die TREI-Schein Prüfung in Schwaben (Bayern) ablegen. Die örtliche Handwerkskammer bietet erst einen Kurs im September an, der meistens sofort überfüllt ist.

    Welche Vorbereitungsmöglichkeiten könnt ihr mir empfehlen? Ich würde mir denke ich erst mal Bücher zur Gesellprüfung Elektrotechnik und dann Meisterprüfung anschauen. Dann ist denke ich auch noch der praktische Teil wichtig.
     
  2. #2 simon84, 25.11.2023
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  3. #3 Gast 85175, 26.11.2023
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    Es ist regelmäßig so, dass derartige Kurse nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung sind. Es ist regelmäßig auch so, dass Prüflinge die den Kurs nicht besucht haben ganz unabhängig von den Prüfungsleistungen von den Prüfern abgeschossen werden, was zwar vollkommen rechtswidrig, denen aber vollkommen egal ist. Aber das nur am Rande, wenn der Handlungsdruck akut ist, dann wäre sowas zumindest einen Versuch wert...

    Jein, ich glaube diese Bücher für Gesellen und Meister sind schon eher die Vorbereitung auf den "praktischen Teil". Den theoretischen Teil sehe ich da eher direkt in den technischen Regelwerken, also den VDI und DIN-Normen. Diese Bücher sind ja oft nur die Übersetzung dieser Normen in die Praxis... Ohne dir Prüfung zu kennen, den "der praktische Teil" kann eigentlich nicht so dolle sein, Elektroinstallation ist ja nicht die ganz große praktische Handwerkskunst und bei einem Schein zu "technischen Regeln", darf sowas mE sowieso nicht verlangt werden.

    Und dann muss es zu jeder derartigen Prüfung eine Prüfungsordnung geben, die allen Prüflingen auch zugänglich ist. Die würde ich mir auch mal noch ansehen. Irgendwelche "Musterprüfungen" oder auch die Prüfungen von vorletztem Jahr sind auch noch Gold wert, wenn es darum geht das Niveau solcher Prüfungen mal einschätzen zu können...
     
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  4. Dipol

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    Wenn zugelassene Prüflinge trotz guter Prüfungsleistungen regelmäßig "abgeschossen" werden, wundert mich, dass ich kein einziges Beispiel aus der Presse kenne.
     
  5. #5 HansFranz, 26.11.2023
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    Weil sowas für die Presse auch ein völliges No-Go ist. Den gleichen Fall hatte ich selber schon erlebt, ohne Vorbereitungskurs in die Prüfung u. eigentlich nur einen Bereich vergeigt. Von der HWK wurde aber die Erklärung der Bewertung verweigert, es kam nicht mal ein Einzel-Benotungs-Durchschnitt.
     
  6. Dipol

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    Siehe Verfahrensordnung:
    Wenn man schon nach eigener Einschätzung einen Teil "vergeigt" hat, erübrigt sich die in unserem Rechtsstaat mögliche gerichtliche Anfechtung. Das ist aber etwas gänzlich anderes als die von @chillig80 unterstellte willkürliche Ablehnung auch bei über 50 %.

    Ich stand zwar in einem der Prüfungsinstitute für HF- und Antennentechnik temporär auf der anderen Seite des Pultes, habe aber keinen Einblick in den Schwierigkeitsgrad der Prüfungsfragen und kenne nur Begleitliteratur von einer anderen Einrichtung, die mir gemessen an Anforderungen für EFK-Meisterprüfung human vorkam. Den Eindruck haben auch Forenuser in einem Elektroforum bestätigt, welche die Prüfung bestanden haben.

    In einer Nation, in der in Kleinstatterei jedes Bundesland abweichende LBOs und eigene Kulturhoheit hat, wäre es kein Wunder, wenn die Prüfungsinstitutionen unterschiedliche Anforderungen stellen. Ob die Prüfungen analog zum Abitur aber weniger stressig sind, wenn man sie möglichst nahe an Bremen ablegt, weiß ich nicht. Für das BFE in Oldenburg schließe ich das aber aus. ;)
     
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  7. #7 Gast 85175, 27.11.2023
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    Der Trick ist ja auch der, dass die auf dem Papier nie eine "gute" Prüfungsleistung hatten. Dass es 50 Punkte braucht ist schön und gut, aber wie die Punkte vergeben werden ist halt doch was anderes.

    Wie auch immer, ich hatte es in meinem Leben nur selten mit Prüfern zu tun, die überhaupt wussten, was sie da gerade tun. Dass sie bei Prüfungen die auch nur teilweise mit irgendwas mit Zugang zu Berufen zu tun haben immer eine Prüfungsbehörde sind und deshalb an die strengen Regeln des Verwaltungsrechts gebunden sind, kommt bei denen regelmäßig nicht vor. Prüfer zu sein bedeutet bei denen, den dicken Max rauszuhängen und frei Schnauze irgendwelche Noten zu vergeben... Ich habe während des Studiums keinen einzigen Prof erlebt, der sich als Prüfungsbehörde betrachtet hat, eher als Halbgott und bei allen Prüfungen danach war das nicht wesentlich anders.

    Von mir selbst haben sie Gott sei Dank die Finger gelassen, ich habe aber sehr wohl gesehen, was sie bei anderen gemacht haben.

    Im Übrigen unterstelle ich nicht eine "Ablehnung von 50%", sondern dass die sich ihre teuren Kurse nicht kaputt machen lassen, indem sie Prüflinge die nicht im Kurs waren bestehen lassen. Ich unterstelle eine Variante von Schutzgelderpressung, nicht mehr und nicht weniger.
     
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  8. #8 Dipol, 27.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 27.11.2023
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    Auch Varianten von Schutzgelderpressungen sind krimininell. Unterstellung steht für "ich kann es nicht beweisen" und heißt strafrechtlich Verleumdung.

    Falls deine Unterstellung auch nur ansatzweise zutreffen sollte, muss das Übel schleunigst geändert werden. Daher werde ich sie dem ZVEH als Träger der TREI-Prüfungen weiterreichen.

    Dieser Beitrag aus einem anderen Forum lässt mit nur 17 % Durchfallquote keinen Anfangsverdacht zu:
     
  9. #9 ichweisnix, 27.11.2023
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    Wieso. Geographie gefehlt in der Schule??
     
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    Die bayrisch besetzten Zonen Schwaben und Franken sind nicht allen bekannt. ;)

    Dipol, unter bayrischem Joch geborener schwäbischer Datschiburger. :D
     
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  11. #11 Gast 85175, 27.11.2023
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    Naja Verleumdung ist was anderes, aber egal...

    Mach mal, ich habe zwar nicht explizit vom ZVEH gesprochen, aber von mir aus auch die, die bekommen sogar auf erste Anfrage hin eine ladefähige Adresse von mir. Die Ausarbeitung dazu in welcher Situation sie sich das deutsche System der Zulassungsschranken für Handwerksberufe europarechtlich befindet und die Adressen von einigen interessierten Botschaftern gibt's auch noch gleich dazu. Wie sich die Prüfungsordnung mit alledem verträgt, das werde ich mir am Wochenende mal ansehen, vermutlich gleich wenig wie die Meisterprüfungsordnungen. Man ist da ja immer nur einen cleveren und rücksichtlosen Kläger davon entfernt, das komplette System abgeschossen zu bekommen. Vielleicht melde ich mich sogar zur Prüfung an, so eine grundsätzliche Überprüfung hinsichtlich der Verträglichkeit der Prüfungsordnung mit Art 12 GG und EU-Recht hat ja noch nie geschadet.

    Das Spielchen mit den impliziten Drohungen kann ich viel besser als Du und irgendwelche Verbände, der Schaden den ich potentiell anrichten kann liegt um viele Größenordnungen über dem Schaden den die bei mir anrichten können.
     
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  12. #12 simon84, 27.11.2023
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    Frag mal nen Schwab ob er sich als Bayer sieht :biggthumpup:
     
  13. #13 Dipol, 27.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 27.11.2023
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    In diesem Thema hat ein Elektroingenieur die Absicht bekundet einen TREI-Schein zu machen und flugs wird wie unter anderen Nicks gegen den VDE die Gelegenheit genutzt um das Thema für bislang völlig unbewiesene Verdächtigungen zu kapern.

    Wenn die Unterstellung (Dein O-Ton) aus den Fingern gesogen wurde, ist das kein bisschen egal und eine Verleumdung. Sollten entgegen meiner Erwartung noch Belege nachgeliefert werden, ist es keine Unterstellung sondern ein bewiesener Misstand, der umgehend beseitigt gehört. Daran kann auch ein kleines Rädchen im Getriebe wie ein technischer Delegierter des ZVEH mitwirken.
     
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  14. #14 Gast 85175, 27.11.2023
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    Jaja, jetzt mach einfach mal und leg los mit der "Verleumdung".
     
  15. #15 petra345, 27.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 27.11.2023
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    Ob Verleumdung oder nicht, man hat kein Interesse an bestandenen Prüfungen!

    Das fängt schon damit an, daß man alte Prüfungsfragen zur Vorbereitung nicht bekommt!
    Das geht weiter, indem bei einem nicht bestandenen Teil, die gesamte Prüfung wiederholt werden muß.
    Gibt es das bei der Führerscheinprüfung auch?
    Die Presse stört sich auch nicht daran, daß der "Idiotentest" bei jeder sich bietenden Gelegenheit als nicht bestanden gilt. Prüfer und Prüfungsvorbereitung sind in einer Hand. Nur mit Wiederholungen verdient man Kohle. Ich bin allerdings auch der Ansicht, saufen oder fahren, aber nicht beides.

    Man kommt nach psychischen Störungen währen der Ausbildung offenbar leichter in das Cokpit eines Verkehrsflugzeuges bei einer Tochtergesellschaft unserer Kranichlinie als mit Gesundheitsproblemen in den Schuldienst.

    Irgendwelche Bücher sind zur Vorbereitung völlig unzureichend!
    Evtl. könnte man es mit Prüfungsfragen zur Meisterprüfung versuchen. Aber die wird man auch nicht bekommen.

    Ein INteresse daran hat der VDE-Verlag. Früher bestanden "fürchterliche Zustände"! Frage man nach, erfährt man das die Vorschriften bei der Überprüfung der Elektriker eines Ortes alle den gleichen Fettfleck an der gleichen Stelle hatten. Deswegen muß man jetzt ein abgeschlossenes Abo für die Vorschriften nachweißen.

    Neben viel Sinnvollem steht aber auch darin, mit welchem Faktor man den Durchmesser einer Leitung multiplizieren muß, um den Abstand zur nächsten Schelle zu berechnen und daß man die Leitung abrollen soll und nicht abziehen darf. Ich kenne noch Stegleitung. Da hätte man nur einmal die Leitung abgezogen. Dann hatte man es begriffen. Jetzt eine VDE-Vorschrift. Einfach lächerlich! Die Länge des Hammerstiels war unser Schellenabstand, Basta.

    Auch ein Betrieb mit 50 Rumänen als Elektriker auf der Baustelle muß ein(!) Abo nachweisen!
    Chancengleicheit der besonderen Art eben.

    Bei einem größeren Betrieb mit einer 100 km entfernten Filiale hat man allerdings gefordert, daß noch ein zweites Abo notwendig ist.

    Nach der nicht bestandenen Prüfung (so bei 75%) darf man die Ergebnisse unter Aufsicht einsehen. Grundsätzlich gilt bei Akteneinsicht auch das Recht auf Kopien oder Fotos. Ich bin sicher , man darf nicht fotographieren.

    Man bekommt die VDE-Vorschriften ermäßigt, wenn man den Vorbereitungskurs belegt hat. Aber sie treffen erst ein, wenn der Kurs weitgehend vorbei ist. Angeblich wegen Mißbrauch wird so spät bestellt. Als wenn sich jemand die Vorschriften kauft, weil sein Schrank wackelt und etwas untergelegt werden muß.

    Sinnvoll zur Vorbereitung und etwa auf dem Nieveau der Prüfung sind die Webinare von Hager.
    Aber sie sind nicht ausreichend zum Bestehen.
     
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  16. #16 Gast 85175, 27.11.2023
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    Ja gut, wenn die bei der Akteneinsicht Spielchen treiben, dann muss man halt dafür sorgen, dass die Akte bald beim Verwaltungsgericht liegt, dort bekommt man dann schon eine Kopie... Man muss sich nicht alle Spielchen einfach gefallen lassen...
     
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  17. Dipol

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    Wenn zu der behaupteten Variante der kriminellen Schutzgelderpressung noch Fakten für eine einzige Bildungseinrichtung nachgereicht werden, gebe ich sie an den ZVEH weiter.

    Durch Gänsefüßchen wird eine strafbare Verleumdung nicht anständiger und an deren Verbreitung wirke ich nicht mit. Dein Alter Ego ist nicht zufällig EBC 41? :o
     
  18. #18 Gast 85175, 27.11.2023
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    Nachdem Du mich jetzt dazu gezwungen hast mich näher mit diesem ulkigen TREI zu beschäftigen, bin ich mittelgradig beeindruckt die Geschwätzkunst betreffend die man da aufgeboten hat, aber großartige Sorgen macht mir das alles noch immer nicht.

    Man hat es da tatsächlich geschafft, die strengen Anforderungen die sich aus dem Art 12 ergeben zu umgehen, in dem man sich ausschließlich aufs Privatrecht beruft und man als "Privater" natürlich nicht grundrechtsverpflichtet ist. Den letzten Rest putzt man dann aus, in dem man Kläger ins Leere laufen lässt, weil die sich dann nur noch auf das Kartellrecht und den Kontrahierungszwang berufen können, was nicht sehr erfolgversprechend ist... Da rennen sich die Kläger die Köpfe ein, weil sie das über das Kartellrecht und die Eintragung ins Installateuersverzeichnis angehen und die Innung steht daneben und lacht sich ins Fäustchen... Wieso die Kläger nicht das viel lustigere Spielchen "Zerstörst Du mich, zerstöre ich dich!" spielen, verstehe ich nicht, aber ich muss ja nicht alles verstehen...

    Man antizipiert hier nur Kläger denen es einzig um die Eintragung ins Installateursverzeichnis geht. Den Kläger dem die Eintragung vollkommen egal ist und dem es nur darum geht, ein korruptes System zu zerstören, den hat man da nicht auf dem Schirm.

    Bundesinnungen die ein Monopol auf Prüfungen haben, Vorbereitungskurse die ganz überwiegend monopolartig von Innungen angeboten werden und für einen Teil der Prüflinge sogar verpflichtend sind, dazu noch ein privates Prüfungsgremium, bestehend aus 3 Mitgliedern, zwei davon entsandt von den Monopolisten... Der Hinweis vom TE, demnach die "Kurse immer sehr schnell ausgebucht seien", deutet übrigens auf einen Missbrauch der Monopolstellung hin, diesem potentiellen Mißstand könntest Du ja auch mal nachgehen lassen! Oder ich könnte das tun, ob sich die Monopolkomission für sowas interressiert weiß ich zwar nicht, aber etwas "externe Prüfung" hat bei sowas ja noch nie geschadet, ich sollte es wohl einfach mal versuchen...

    Der "Prüfungsvertrag" den es bei derartigen Privatgeschäften geben müsste, den hast nicht zufällig parat? Oder reicht das BGB da aus? Werkvertrag mit Erfolgsgarantie? Muhahaha....

    Und wieso das alles? Einzig und alleine, um schädliche Rückwirkungen ins öffentliche Stromnetz vollkommen privatrechtlich zu verhindern! Das kann man sich alles nicht ausdenken, wenn man nicht jahrzehntelang in Verbänden oder der Rechtsabteilung irgendwelcher Großkonzerne herumgedrückt hat, dann kommt man nie auf eine solche Idee...

    Ich bin zu Beginn irrigerweise davon ausgegangen, dass es sich hier um die übliche Variante der Schutzgelderpressung, wie sie bei den Meisterprüfungen ja lange Tradition zu haben scheint, handelt, aber das ist falsch. Das hier ist die privatrechtliche Variante, hier ist das komplette Prüfungsrecht noch nicht einmal theoretisch einklagbar, es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit, keine Akteneinsicht, nichts. Ein rein privatrechtliches Geschäft und ich habe keinerlei Mustervertrag oder sowas gefunden, in dem geregelt wäre was denn da für Regeln gelten, wenn doch das komplette Prüfungsrecht eben nicht gilt.

    Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich gerade davon aus, dass man als "Teilnehmer" bei diesen "Verfahren" (man vermeidet es von Prüflingen und Prüfungen zu reden), der Willkür der "Prüfungsgremien" (man vermeidet es das eine Prüfungskommission zu nennen) vollkommen ausgeliefert ist. Im Privatrecht dürfte da maximal die Schlechtleistung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags anzugehen sein.... Beweist das mal ohne umfassende Akteneinsicht, ohne die Pflicht der "Prüfungsbehörde" eine solche Akte auch ordentlich zu führen, sie vollständig dem Gericht vorzulegen, etc...

    Deshalb ist auch @Dipol s Aufregung vollkommen verfehlt. Es gibt da keine "Mißstände", weil es da kein öffentliches Prüfungsrecht gibt, dass da überhaupt gilt. Wo kein Gesetz, da kein Gesetzesverstoß! Es geht ja auch nicht um den Berufszugang, sondern nur darum, schädliche Rückwirkungen ins Netz ganz privatrechtlich zu verhindern!

    Das ist also auch kein skandalöses Schutzgeld in dem Sinn, in dem einem der Staat den Zugang zum Beruf verwährt wenn man es nicht zahlt, nein, das ist einfach nur ein privatrechtlicher Vertrag, zur Wahrung der privaten Interessen der Netzbetreiber, eine Dienstleistung die man nur bei privaten Monopolisten bekommt, weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen!

    Es ist ein Dienstleistungsvertrag über die Durchführung eines "Verfahrens", durch Zahlung des Kaufpreises ist man dazu berechtigt an diesem Verfahren "teilzunehmen", ein "Gremium" befindet dann nach gesetzlich nicht vorgegebenen Regeln, im Idealfall "vertragsgemäß", schlechterdings vollkommen willkürlich (aber noch innerhalb der Schranken des BGB), über irgendeine Punktzahl und stellt dann ein "Zertifikat" aus, oder lässt es halt bleiben...

    Wieso man Teile der AGB "Verfahrensordnung" genannt hat verstehe ich nicht, aber man muss ja nicht alles verstehen.

    Im Muster für das Zertifikat findet sich der Satz "Er/Sie hat damit das erforderliche Qualifikationsprofil erworben.", da wird jeder Jurist zustimmen, man hat es sich im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags gekauft, das ist also vollkommen korrekt. Ob es da im Hintergrund eine ordentliches Prüfungsverfahren nach den strengen Regeln des Prüfungsrechts, oder doch nur so etwas wie eine Lotterie gibt, ist für mich nicht ersichtlich, wenn es da öffentlich einsehbare Vertragstexte gibt die Aufschluß darüber geben könnten, dann habe ich die jedenfalls nicht gefunden und diese Verfahrensordnung die eine ordentliche Prüfungsordnung nachäfft, gibt dazu nichts her. Sachdienliche Hinweise sind hier jederzeit willkommen.

    Kuckt mich nicht so an, mir wäre es ja auch lieber, wenn die zugeben würden, dass das eine berufsständische Prüfung ist, sich von einem Bundesministerium eine ordentliche Prüfungsordnung verpassen lassen würden, dann zur Prüfungsbehörde mutierten, deshalb unter Fachaufsicht gestellt und der Verwaltungsgerichtbarkeit unterworfen würden, aber nein, die wollen lieber "privat" tätig sein, damit das ganze lästige Zeug nicht gilt und dann kommt man am Ende halt beim hochnotpeinlichen Dienstleistungsvertrag raus.
     
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  19. #19 hansmeier, 27.11.2023
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    In diesem sehr ungleichen Duell „grundrechtliches Florett gegen verbandshuberndes (Elektro-)Taschenmesser“ mal ein kleiner Tip von den juristisch halbwegs versierten Zuschauerrängen: jetzt tu’ Dir halt vor der vierten Wiederholung dieser schwächlichen Parade den Gefallen und lies wenigstens die paar knappen Zeilen im StGB wie „Verleumdung“ definiert ist.
    Das wird ja wohl drin sein, wenn man anderen strafbares Verhalten attestieren möchte.
     
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  20. Dipol

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    Dazu ist selbst ein stumpfes "verbandshuberndes (Elektro-)Taschenmesser“ imstande :mauer.

    @Markovicz hätte sicher nichts dagegen gehabt den TREI-Lehrgang zum Nulltarif zu buchen, ob er die Gebühr auch als Schutzgelderpressung ansieht?

    Auf den neuerlichen OT-Roman gehe ich nicht ein. Meine Frage, ob @chillig80 mit User EBC41 als bekennend normfreier Rundumschläger gegen den VDE identisch ist, ist zwar auch OT und passt dazu, wurde aber nicht beantwortet.;)
     
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