TREI Schein: Vorbereitung & Prüfung

Diskutiere TREI Schein: Vorbereitung & Prüfung im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Wo bin ich ein "Rundumschläger gegen den VDE"? Steckt der VDE in dem Zertifikatshandel auch drin oder wie? Eine "Gebühr" im eigentlichen Sinn gibt...

  1. #21 Gast 85175, 28.11.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wo bin ich ein "Rundumschläger gegen den VDE"? Steckt der VDE in dem Zertifikatshandel auch drin oder wie? Eine "Gebühr" im eigentlichen Sinn gibt es da übrigens auch nicht, weil Gebührenordnungen können nur staatliche Stellen erlassen, die Innungen können zwar behaupten es sei eine Gebühr, aber es ist halt doch nur ein Kaufpreis...

    Dazu noch ein paar Takte, was ich dem VDE primär vorzuwerfen habe ist, dass es erstens einmal eigentlich nicht geht, praktisch allgemeinverbindliche Standards setzen zu wollen und dann ein Haufen Geld zu verlangen. Dafür kann der VDE aber wenig, es wäre mE Aufgabe unserer Staates das anders zu regeln, es wäre aber auch Aufgabe des VDE darauf hin zu wirken, so wäre das aus meiner Sicht seriös, ist es aber halt nicht. Und dann ist es wie beim DIN, man schafft es nicht den Einfluss von Partikularinteressen ausreichend zu zügeln. Am Ende stehen wir mit dem komplexesten Regelwerk fast weltweit da und machen aber unterm Strich nichts wirklich besser als andere Industrienationen.
    Die Folge sind dann Erscheinungen wie Du sie vor einigen Wochen einmal beschrieben hast, da kommen Sachverständige dann zum Schluß, dass die VDEs schon deshalb nicht mehr aaRdT sein können, weil sich die Fachschaft nicht mehr dafür interessiert und einer Mehrzahl die aktuelle Normlage unbekannt ist... Es fehlt nur noch ein Obergericht das sich dieser Meinung in einem Leitsatz anschließt, dann liegt das komplette System in Trümmern, was aber weder VDE noch DIN davon abhält, ständig noch mehr unnütze Komplexität drauf zu setzen... Eine von vielen Folgen des Wahns ist dann auch dieser TREI-Schein, da müssen sich dann Elektroingenieure in der Raketenwissenschaft der Hausinstallation prüfen lassen, um schädliche Rückwirkungen ins Netz verhindern zu können und Blablablubb... 50 /100 Punkten reichen dann aus, wenn man die Hälfte aller aller schädlichen Rückwirkungen verhindern kann, ist das ja gut genug... Das ist alles nur großer Käse, man bekommt das alles nur sprachlich hübsch verpackt, in Gesamtschau sehe ich da aber nur unanständige Geldmacherei.

    Und von einem EBC weiß ich übrigens nichts, ich brauche auch keine zwei Alter Egos um eine einzige Meinung zu vertreten, das fände ich auch albern.

    Dass Du als ehemaliger "Dozent" (oder sogar "Prüfer"?), also als Angestellter/Vertragspartner, ohnehin befangen bist, das ist ja eh klar, das aber nur der Guten Ordnung halber.
     
  2. #22 petra345, 29.11.2023
    petra345

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    Dem kann ich nur zustimmen.

    Aber ich muß auch sagen, daß zwar die Berufsschule oft sehr gut auf die VDE-Vorschriften eingeht, ich dies aber von Fachhochschulen nicht sagen kann.
    Dort gibt es eine große Bibliothek mit den 6 oder 7 Bänden der Vorschriften. Aber das Exemplar wird selten ausgeliehen, also auch selten in den Vorlesungen erwähnt.
    Im Unterschied dazu, legt man an der Uni sehr großen Wert auf dieses Thema. Angeblich sind das ja die Theoretiker und an den Fachhochschulen wird die Praxis gelehrt. Völliger Unsinn kann ich da nur sagen. Selbst den richtigen Betoneinbau habe ich an der Uni erfahren aber nie an der FH.

    Wenn es nicht gerade Quereinsteiger sind, haben die Berufsschullehrer eine Ausbildung an der Uni. Sie können also die Vorschriften kennen.

    Ein promovierter Dipl-Ing. hat zwar diese Ausbildung auch durchlaufen. Aber lang ist´s her und es zählt nicht zur verpflichtenden Grundausbildung.

    Auf jeden Fall wird mit dieser TREI-Zusatzausbildung der Meisterbrief, auf den man ja so stolz ist, entwertet. Entweder ist man Meister oder nicht. Jetzt nennt man sich zwar Meister aber hat nur wenig mehr Kompetenz als ein Geselle.
     
  3. Dipol

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    Siehe da, noch ein Hellseher-User, der weder mich noch den Umfang meiner überschaubaren Wochenendauftritte vor IT-Meisterschülern kennt mir aber trotzdem Befangenheit diagnostizieren kann. Dass ich ein Schuljahr lang einen Tag/Woche an einer Berufsschule als nebenberuflicher Teilzeitlehrer ausgeholfen habe, muss sich dann noch viel übler auf meine Unbefangenheit ausgewirkt haben.

    Ich bekenne, meine eigene Absicht, selbst den TREI-Schein zu erwerben, nie umgesetzt zu haben. Dusel gehabt, das wäre für Ferndiagnostiker ein weiteres "Argument" gewesen um mir Befangenheit zu attestieren. :irre
     
    Fabian Weber und simon84 gefällt das.
  4. #24 Gast 85175, 29.11.2023
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    Gast 85175 Gast

    Für die Befangenheit reicht der Anschein.

    Als man dich als Berufsschullehrer und Dozent im Meisterkurs eingesetzt hat, bist dir da nie veräppelt vorgekommen? Das alles ging, aber dass Du eine einfache Hausinstallation machst, das ging nicht?

    Und ja, wer eingetragener Installateur ist, ist da befangen. Weil zusätzliche eingetragene Installateure sind halt nicht gut fürs Geschäft...

    Es ist auch hier so, unsere Gesellschaft braucht dringend Leute, die ihren Arsch bewegen und mit eigenen Händen wirklich etwas bauen. Aber wehe es kommt ein Elektroingenieur daher und will eine Hausinstallation machen! TREI-Schein, Handwerkskammer, VDE-Abo, was weiß ich...

    Ich sehe gerade zunehmend zufrieden dabei zu, wie das verlogene System den Bach runter geht. Es ist nicht mehr lange hin, dann hausen 100.000 unter Brücken, dann 1 Mio., dann 2 Mio... Ich sehe gerade nichts, was das aufhalten könnte. Der Punkt an dem man diese ganzen wichtigtuerischen Bremser über Nacht aus dem Spiel nehmen wird, für immer, vollständige Entmachtung, kommt gerade jeden Tag um einen Tag näher. Deine Innung, deine Kammer, dein VDE, sie werden bald auf den Platz am Katzentisch verwiesen, ganz einfach weil sie keinerlei Beitrag zur Problemlösung leisten, den sie nicht auch am Katzentisch leisten würden. Aber wenn die erst einmal weg vom Fenster sind, dann können sie nicht mehr bremsen.
     
  5. Dipol

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    Ihro Hoheit entscheidet von der Kanzel nicht nur was ein Schutzgeld sondern auch was ein Anschein ist? :hammer:
    Mein Interesse für die Starkstromtechnik wurde erst mit Änderung der Berufsfelder geweckt und ich habe nur in Radio- und Fernsehtechnik sowie später vorwiegend in Antennen- und Blitzschutztechnik unterrichtet.

    Auch wenn ich mir manchmal bei der Reihe DIN VDE 0100 und den VDE-Anwendungsregeln normkundiger als mancher Eli vorkomme, lasse ich ohne VNB-Konzession NAV § 13 auch gegen mich selbst gelten.

    Zum restlichen OT-Text fällt mir nur eines ein: Was ist mir doch erspart geblieben, dass ich die von Mijo 2020-09 angebotene Moderatorentätigkeit wegen meinem Alter abgelehnt habe und ich mich nicht mit Sperrungen befassen muss.
     
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    Nennt sich "Besorgnis der Befangenheit" = es genügt der Anschein das es so sein könnte = Anträge machen Rechtsanwälte besonders gerne gegen alles und jeden, wenn ihnen nicht mehr einfällt und sie Ihre Felle davon Schwimmen sehen:winken

    Soweit mir bekannt werden aber Anträge auch nicht selten als unbegründet abgewiesen Dummer weiße muss der Richter das aber genau begründen:bef1021:
     
  7. #27 Gast 85175, 29.11.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    OT, das waren immer die Anderen. Schon klar...

    Innungsgeldmacherei, gepaart mit einem Weltbild aus den 1960ern, zur Adaption einer fundamental anderen politischen und gesellschaftlichen Lage unfähig. Das passt alles sehr gut ins Universum der Innungen, Kammern, DIN, VDE und wie die Bremser und Kostentreiber halt alle heißen.

    Der Wohnungsmangel und der Handlungsdruck bei der Energiewende werden alle einfach nur hinwegfegen. Niemand braucht träge Institute die nur im Weg stehen, das können wir uns nicht mehr leisten.

    Dass sogar der Richterbund neulich schon die Entmachtung der Normungsinstitute gefordert hat, in dem er dem Gesetzgeber mehrfach dazu rät "gleichwertige" Lösungen explizit und generell zuzulassen, dringt da schon nicht mehr durch. Die einfache Frage: Gleichwertig zu was? ist schon zu hoch. Jetzt muss nur noch einer auf die Idee kommen, aus "gleichwertig" das Wörtchen "vergleichbar" zu machen und dann ist das Ende der Wichtigtuer besiegelt. Voller Stolz teile ich dir hiermit mit, dass ich diesen Vorschlag bereits letzte Woche an den genau richtigen Stellen platziert habe. Der Ball ist im Spiel, von nun an sehe ich dem Spielchen zu und genieße die Show!
     
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