Trittschalldämmung und Elektroinstallation

Diskutiere Trittschalldämmung und Elektroinstallation im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; @Julius: sehe auch ich so, d.h. ich habe zwei Elektromeister (!) gefragt und die kannten die Inst.-Zonen auf der Decke nicht , in der Wand klar!...

  1. #21 Mathias1980, 17.10.2013
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    @Julius: sehe auch ich so, d.h. ich habe zwei Elektromeister (!) gefragt und die kannten die Inst.-Zonen auf der Decke nicht , in der Wand klar!
    Bitte um Auskunft:
    - mechanischer Schutz der NYM- Leitung , wovor? wann? (Bei der Inst. der FBH bzw. bei der Verlegung des Trittschalls , als Schutz vor Beschädigung durch Mensch oder Werkzeug?)
    - Ist dies eine Forderung (MUSS) oder eine Empfehlung des Praktikers (SOLL)?

    Danke für dein Interesse an meinen Problemen!
     
  2. #22 feelfree, 17.10.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Genau das.

    Soll. Ist halt sowohl für den Elektriker als auch für dich blöd, wenn sich beim Anklemmen der Leitungen herausstellt, das eine Leitung kaputt ist und deshalb irgendwo wieder Wände aufgestemmt werden müssen.
     
  3. #23 Knobler, 17.10.2013
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    Jetzt muss ich mich auch mal einbringen, denn wir hatten ein ähnliches Problem. Bei uns wurden im Bad Wasserrohre auf der Rohdecke verlegt, die inkl. Ummantelung deutlich höher waren als die 1. Dämmlage. Eine höhere 1. Dämmschicht (dann im gesamten Stock!), welche eigentlich lt. meinem Sachverständigen die korrekte Lösung nach Vorschrift gewesen wäre, war nicht realisierbar - denn auch bei uns hätte dann Treppe/Türhöhe nicht mehr gepasst. Bei uns wurde nun zwischen den Rohren Dämmschüttung eingebracht. Über den Rohren wurde das Styropor der 2. Schicht (=Trittschalldämmung) manuell entfernt, da es ja zu hoch gewesen wäre. Über den Rohren liegt Dämmschüttung in erforderlicher Höhe (damit alles eben ist) und die Folie. Dies ist zwar nicht die Lösung nach Vorschrift, aber schien uns insgesamt noch vertretbar zu sein. Bzw. das kleinere Übel... Und jetzt hoffe ich, dass ihr diese Lösung nicht komplett zerpflückt :)
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 17.10.2013
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    Die ist malüberhaupt nicht vertretbar, weil entweder
    a) die Schüttung korrekt verdichtet und dauerhaft am Platz bleibend 1) eine Schallbrücke und 2) ein starres Auflager zwischen federnden Flächen ergibt -> Rissgefahr
    b) die Schüttung wegsackt und so unzulässige Hohlräume entstehen
     
  5. Julius

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    Dann fehlts bei denen an der laufenden Weiterbildung!
    Denn diese Festlegung ist erst kürzlich getroffen worden.
    Übrigens hat es auch bei den Zonen IN der Decke Änderungen gegeben (früher: diagonal erlaubt, jetzt nurmehr parallel und rechtwinklig).
     
  6. #26 Mathias1980, 19.10.2013
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    @alle: Danke für eure Auskünfte!
    @Ralf: Habe ich technisch vollständig verstanden und wenn man es mechanisch durchdenkt, dann ist es schlüssig!
    1. Maßnahme meinerseits: Ich habe Architekt, Elektriker und Heizungsbauer (weil der denn Trittschall mitbringt) für den Montag einbestellt und möchte mir in einem gemeinsamen Gespräch die Lösung erklären lassen und werde Sie mit den o.g. Punkten konfrontieren.
    2. Maßnahme meinerseits: Das durchführende Ingenieurbüro für den Blower- Door- Test ist auch Sachverständiger öbuv für das Estrichleger- Handwerk und dann werde ich um eine Beurteilung bitten bzw. mit dieser beauftragen. (wird zeitnah, aber nicht am Montag auf der Baustelle erscheinen)
    3. Maßnahme meinerseits: Ich biete im Interesse der (meiner) Sache Kooperationsbereitschaft und und würde Verlegung der Leerrohre in Trockenbau zustimmen, aber ohne Akzeptanz der zusätzlichen Verlegekosten (zusätzlicher Trockenbau ist Mehraufwand, okay)
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    1. Bitte in das Forum:
    Für das Gespräch am Montag bitte ich euch um "Futter" , nicht zur falschen Auslegung, da habt ihr mir vollständig geholfen, sondern zu den damit verbundenen Risiken:
    - Rissbildung (Mikrorisse oder durchgehende Risse)?
    - lokales Absenken des Estrichs? => in Verbindung mit einem unebenen Bodenbelag
    - Gefahr mangelhafter Wärmeübertragung

    2. Bitte in das Forum:
    Was haltet ihr von den o.g. Maßnahmen? Ergänzungen?

    3. Bitte in das Forum:
    Habt ihr noch einen zusätzlichen Tipp für die weitere Vorgehensweise?

    MfG
    M.
     
  7. #27 Mathias1980, 23.10.2013
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    neues vom Estrich:
    öbuv- Sachverständiger: gleiche oder nahezu gleiche Antwort, wie Ralf (technisch identisch) , d.h. der geplante Fußbodenaufbau ist falsch
    Estrichleger, Planer und Heizungsbauer: bleiben bei 35 / 32 mm Trittschalldämmung und Bereiche Installtionen mit gebundener Schüttung verfüllen. Es wird mir schriftlich bestätigt, dass gegen diese Lösung keinerlei Bedenken der drei o.g. bestehen. Ggf. könnten die Bereiche, da Randlage, durch geeignete Fugen (mit Harz verfüllt, glaube ich) entkoppelt werden; Umdrehen des Spießes: Die Lösung ist alternativlos (ich dachte das gibt es nur in der Politik :-) ) , da sich ansonsten der Bau verzögert. Weiterhin brauche ich mir keine Gedanken machen, da in den betroffenen Bereichen, eh keine Fliesen liegen und nur diese könnte von Rissen negativ betroffen sein.

    ?
    Gruß
    M.
     
  8. H.PF

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    Dann gibts halt eine Bauverzögerung...

    Sollen die dir doch einen sinnvollen Aufbau liefern, hätten sie ja vorher richtig planen können...

    Ich würde mich nie auf die Aussage: Liegen sowieso keine FLiesen verlassen.

    Die wollen ihren Aufbau gesund beten...
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 23.10.2013
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    Wenn der Planer von Dir (und nicht einem Bauunternehmen) beauftragt wurde, dann soll er Dir schon mal Namen und Versicherungsnummer seiner Haftpflichtversicherung aufgeben!

    Was kommt denn als Bodenbelag?
    Teppich/PVC-> wirft ne Falte
    Parkett fest verklebt -> kann sich lösen und dann klappern
    Laminat/Parkett lose -> liegt hohl
     
  10. #30 Mathias1980, 23.10.2013
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    Planung und Bauüberwachung (LP 1 - LP 8) von mir beauftragt.
    Fußbodenbelag: Laminat
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Tja.

    Musst dich halt entscheiden, ob du einen ordentlichen Boden willst, oder den Murks einbauen lässt.

    Davon hängt ab, wie du weiter vorgehst.
     
  12. #32 Mathias1980, 26.10.2013
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    @Lebski: Das ist so!
    Ich bin von der Situation etwas überfordert, da Architekt, Estrichleger und Heizungsbauer schriftlich die Lösung bestätigen, ich mir aber mechanisch erklären Kann, dass das nicht richtig ist (ist es auch falsch?) und der SV bestätigt dies auch. Wenn ich jetzt den SV mit einer schriftlichen Stellungnahme beauftrage, dann läuft das Thema richtig an "Schriftverkehr hin und her, Bauverzögerung bzw. -stillstand, eventuelle Mehr- Kosten" dagegen kann ich den potentiellen Schaden der jetzt geplanten Lösung nicht einschätzen. (Risse? Wenn ja, was macht der Riss unter Laminat? Kann man den Riss ausschleifen und nachträglich mit Harz ausfugen?)
    Ist es geschickter nach dem dokumentierten Einbau den SV zwecks Stellungnahme zu beauftragen und mit dem Gutachten nach dem Einbau einen größeren Sicherheitseinbehalt oder eine längere Gewährleistung durchzusetzen?
    Frage: Wäre der Einbau der Lösung ein Mangel (meine Einschätzung) oder erst der eventuell eintretende Schaden (hohl liegendes Laminat)?
    (Ich verstehe Architekt und Handwerker nicht, dass Sie solche Lösungen planen und ausführen wollen, denn ich habe schriftlich meine Bedenken angezeigt und zur Lösung aufgefordert...)
     
  13. Lebski

    Lebski Gast

    Das eine solche Lösung angeboten wird hat folgenden Grund: Der Architekt will sich rauswinden. Die Haftpflicht zu einzschalten, kann höhere Prämien oder deren Kündigung zur Folge haben.

    Persönlich würde ich sowas nie akzeptieren. Was machst du, wenn du anderen Belag möchtest? Oder verkaufst? Solche Mängel musst du vor Verkauf offen legen, das mindert den Preis. Über Haltbarkeit, Schadenshäufigkeit und Umfang kann man gar nichts sagen.
    Zusätzlich kann es sein (bin kein Spezialist für solche Fälle), dass die Versicherung für Leitungswasser im Schadensfall an der FBH nicht bezahlt, da die Konstruktion bewussst gegen allle Regeln verstößt. Bei einem Schaden könnte dich das ruinieren. Auch das sollte man sich überlegen.

    Ich würde zum Anwalt für Baurecht raten.
     
  14. #34 Mathias1980, 26.10.2013
    Mathias1980

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    @Lebski:
    Belag: Ja, wichtig aber nicht kritisch
    Schaden: Ja, wichtig aber KRITISCH

    Ich habe große Bauchschmerzen, egal welche Richtung, aber du hast Recht, lieber einmal richtig, als Pfusch, wobei ich auch die Gewerke nicht verstehe, denn die hängen auch in der Gewährleistung drin.

    Tipps zur Reihenfolge: erst Anwalt und dann SV oder erst zum SV und dann ggf. zum Anwalt (Ich habe die Hoffnung, dies ohne Anwalt lösen zu können.)

    Danke Lebski!
    MfG
    M.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2013
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    Tipp zum Vorgehen:
    Schriftstück vom es SV an Dich.
    Termin mit den drei *piep*
    Das Schriftstück dem Inhalt nach vorstellen, in Kopie zum späteren verteilen dabei haben und den Herrschaften folgendes klarmachen:

    0) Du hast erstmal allein das Wort, man möge Dir zuhören, ohne gleich unter die Decke zu gehen!
    1) Dein Interesse ist ein mängefreier Bau
    2) Du willst keinen (Rechts)Streit, bist aber notfalls bereit, ihn in Kauf zu nehmen.
    3) Die drei von der Zankstelle haben Dir schriftlich gegeben, dass sie pfuschen wollen
    4) Das kann bedeuten, dass ihre Haftpflichtversicherer wg. grober Fahrlässigkeit bis Vorsatz nicht leisten müssen
    5) Wenn die Drei eine Lösung präsentieren, wie das Problem gelöst wird, wie sie sich die Kosten teilen wollen und das auch ohne Gezänk (mit Dir) durchziehen, ist alles gut
    6) Läuft das nicht sauber, verkündest einen Baustopp, gehst zum Anwalt und die Drei tragen die Kosten der "grossen Lösung", eine Chance vor Gericht haben sie nicht bzw zumindest der Planer hat keine!
    7) Ich gehe jetzt mal 10 Minuten spazieren,in der Zeit können Sie sich besprechen
    Mal sehen, obs wirkt.

    Wenn nicht, hast Du alles getan zur Streitvermeidung, dann ab zum Anwalt und der schweren Artillerie "Feuer frei"

    Schlucken Sie das, erklär Ihnen, dass Du diese Vereinbarung schriftlich fixieren und Ihne zur Gegenzeichnung zukommen lassen wirst.
    Das Schriftstück lässt Du einen Anwalt formulieren. Per paste&copy dann mit Deinem Briefkopf gedruckt
     
  16. #36 Mathias1980, 26.10.2013
    Mathias1980

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    @ralf: Die Antwort samt Ablauf ist genial! So werde ich es machen!
     
  17. #37 Mathias1980, 26.10.2013
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    @alle: Danke!
    @ralf: ganz besonders
     
Thema: Trittschalldämmung und Elektroinstallation
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