Trockenestrich wackelt und liegt schief

Diskutiere Trockenestrich wackelt und liegt schief im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Leider war es aber genau so. Die Rohre waren zwar ummantelt, doch das macht wohl keinen Unterschied. Und ich, als wirklich absoluter Laie, bemerke...

  1. #21 nutella, 03.09.2014
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    Leider war es aber genau so. Die Rohre waren zwar ummantelt, doch das macht wohl keinen Unterschied. Und ich, als wirklich absoluter Laie, bemerke erst jetzt, was für Auswirkungen das alles hat. Genau weil ich Laie bin, habe ich mich auf den Architekten verlassen.... :mauer
     
  2. Flip74

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    also wenn z.B. die Kupferrohre aus der geb. Schüttung ein wenig rauslugten und darauf wurden die ich vermute mal EPS Platten mit den Vertiefungen für die FBH Rohre gelegt, dann haben die aber eine schöne Wippe eingebaut.

    Ich tippe mal in diese Richtung wirds tendieren.

    So, guts Nächtle .............

    Tom
     
  3. #23 nutella, 04.09.2014
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    Aber warum wackelt es dann in den anderen Räumen, ohne Rohre, genauso??
     
  4. Flip74

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    puh ........ ist jetzt reine Spekulation !!! Die Estrichplatten werden ja meine ich verklebt und verschraubt, sollten somit eine lotrechte und planebene Oberfläche bilden. Wenn die da jetzt eine Wippe (vielleicht auch 2 oder 3 eingebaut haben) dann könnte sich das ja ggf übertragen.

    Aber bitte, ich bin kein Fachmann. Warte nochmal ab was Dir / Euch hier die Experten sagen. Hier gibts wirklich gute welche auch weiter helfen.

    Grüsle

    Tom
     
  5. Flip74

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    puh ........ ist jetzt reine Spekulation !!! Die Estrichplatten werden ja meine ich verklebt und verschraubt, sollten somit eine lotrechte und planebene Oberfläche bilden. Wenn die da jetzt eine Wippe (vielleicht auch 2 oder 3 eingebaut haben) dann könnte sich das ja ggf übertragen.

    Aber bitte, ich bin kein Fachmann. Warte nochmal ab was Dir / Euch hier die Experten sagen. Hier gibts wirklich gute welche auch weiter helfen.

    Grüsle

    Tom
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 04.09.2014
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    Warum wackelt der Boden???

    Gute Frage! Nächste Frage? ;)

    Möglichkeiten
    1) Der Untergrund war nie eben oder wurde schlicht zertreten. Dann hätte zwar eigentlich der FBH-Verleger Bedenken anmelden müssen, aber das passiert selten
    2) Die Platten waren verzogen. Sehr unwahrscheinlich.
    3) die Ausgleichsschicht war nicht ausreichend trocken, die nachstoßende Feuchte hat die Trockenestrichelemente unterseitig aufgefeuchtet, diese haben sich gelängt (unterseitg) und liegen deswegen hohl.

    Erstmal mit einer langen Wasserwaage die Fläche (unbelastet) prüfen. Sind a) die federnden Stellen eben oder b) stehen sie hoch oder c) steht es um die federnden Stellen herum hoch

    a) = Ausgleich hat Lunken
    b) = Platten verzogen durch Lagerung oder Feuchte
    c) = "Deiche" in der Schüttung, die dahinter Hohllagen erzeugen
     
  7. #27 nutella, 04.09.2014
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    Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen und Mühe. Das ist schonmal eine gute Argumentationshilfe.

    Das die Schüttung noch zu feucht war, kann ich mir nicht vorstellen. Wir sind am Folgetag der Schüttung für 3 Wochen in Urlaub gefahren. Die hatte also 3 Wochen Zeit zum Trocken.

    Mit der Wasserwaage kommt a und c zum Tragen.....
     
  8. #28 nutella, 04.09.2014
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    Die Platten könnten aber viell trotzdem feucht geworden sein. Sie wurden bei Baubeginn (April) mit dem Kran hoch befördert. Zwischenzeitlich kam eine große Gaube rein, es waren zeitweise keine Fenster drin usw....!?!?
     
  9. #29 Ralf Wortmann, 04.09.2014
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    Gern. Um die bauausführende Firma (also euren direkten Vertragspartner) und auch euren Architekten zu motivieren, die Sache nicht auch die leichte Schulter zu nehmen, könntet ihr (wenn ihr wollt) der Firma z.B. per Einwurf-Einschreiben (vorab per Mail oder Fax) Folgendes schreiben:

    ========================================================================
    Hiermit zeigen wir Ihnen im Rahmen einer Mängelanzeige vor Abnahme folgende Mängel an:

    a) Die von ihnen aufgebrachten Trockenestrichplatten bewegen sich in allen Räumen stark sowohl an den Türschwellen, als auch in den Raumecken, wenn sie betreten werden.

    b) Anscheinend lag die Schüttung des Thermozell Wärmedämm Leichtbetons nach der Trockung an einigen Stellen nicht ganz auf der Decke auf und es traten zum Teil Risse auf.

    c) Es besteht der Verdacht, dass die Schüttung insbesondere im Bereich von Wasserleitungen und Elektrokabeln und auch an den Ecken und Randbereichen der Räume nicht fachgerecht verlegt wurde und dass z.T. nicht die erforderliche Mindesteinbaustärke / Überdeckung eingehalten wurde.

    d) Es besteht für uns der Eindruck, als würden sich die Fußbodenflächen der jeweiligen Räume zu den Ecken hin hochbiegen.

    e) Es besteht für uns der Eindruck, dass die Fußbodenfläche in sich zu uneben ist.

    Soweit unsere (laienhafte) Auslistung möglicher Mängel. Wir weisen darauf hin, dass wir uns als Auftragnehmer nach der Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 26.03.1992, Az. VII ZR 258/90) damit begnügen dürfen, die für uns wahrnehmbaren Symptome der Mängel zu schildern. Wenn die geschilderten Symptome ihre Ursachen in Mängeln haben sollten, die auch in anderen Bereichen (unerkannt) vorhanden sind, sind diese automatisch von der Mängelanzeige umfasst.

    Soweit Mängel, die in Ihren Verantwortungsbereich fallen, objektiv vorliegen, dürfen wir Sie bitten, diese

    binnen 3 Wochen ab Datum dieses Schreibens

    ordnungsgemäß, fachgerecht und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beseitigen. Die Wahl der geeigneten Mängelbeseitigungsmaßnahme obliegt Ihnen, solange sie im Ergebnis fachgerecht, vertragsgerecht und vollständig ist.

    Sollten Sie einen längeren Zeitraum zur Mängelbeseitigung benötigen, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe der Gründe mit. Begründeten Einwendungen werden wir uns nicht verschließen.

    Höchst vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es unserem Architekt nicht gestattet ist, Anweisungen zur Bauausführung zu erteilen, die vom werkvertraglich vereinbarten Leistungssoll abweichen und dass dieser auch keine Zusatzaufträge in unserem Namen erteilen darf.

    Nach fruchtlosem Ablauf der oben erbetenen Frist behalten wir uns vor, anwaltliche Hilfe und den fachlichen Rat eines Sachverständigen in Anspruch zu nehmen, was dann, wenn objektiv mangelhaft gearbeitet worden sein sollte, u.U. zu vermeidbaren Kosten für Sie führen könnte. Dieser Anwalt wird ggf. auch überprüfen, ob unser Architekt fehlerhaft gearbeitet und evtl. Bauüberwachungsfehler begangen hat.

    Sollten tatsächlich Mängel vorliegen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass wir berechtigt sind, von fälligen Werklohnansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten einzubehalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    ========================================================================

    Soweit der Textvorschlag. Eine Durchschrift davon an euren Architekten zur Kenntnisnahme.

    Ich habe das alles so vorsichtig wie möglich formuliert, da ihr zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen könnte, was die Ursachen der Mängel sind und wer daran Schuld hat.
    Nach fruchtlosem Fristablauf erstmal einen SV mit der Prüfung beauftragen und erst danach ggf. einen RA. Ob ihr ggf. Rechte aus der Verstreichen der gesetzten Frist ableiten könnt, hängt davon ab, ob ihr die VOB/B vereinbart, oder einen reinen BGB-Vertrag abgeschlossen habt.

    Viele Grüße und viel Erfolg

    Ralf
     
  10. #30 nutella, 04.09.2014
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    Hallo Ralf,
    das ist wirklich super und sehr nett! Das werden wir auf jeden Fall gebrauchen. Eine Frage aber noch..der Trockenbauer hat ja nur den Trockenestrich verlegt. Die Schüttung wurde durch einen Estrichleger aufgebracht, der von der Heizungsfirma bestellt wurde. Reicht es denn, zunächst nur dem Trockenbauer eine Mängelanzeige zu schreiben?
    Danke schön!
    Manuela
     
  11. #31 Ralf Wortmann, 05.09.2014
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    Wenn das so ist, dann könnten sowohl die Heizungsfirma (nicht der Estrichleger, denn der ist ja nur der Subunternehmer der Heizungsfirma und somit nicht euer direkter Vertragspartner), als auch der Trockenbauer ein Einwurfeinschreiben mit diesem Text (insoweit fast gleichlautend) erhalten.

    Die Heizungsbaufirma (wegen der Symptomtheorie des BGH) mit folgenden Mängelpositionen:

    -----------------------------------------------------------
    a) Die nach Ihrer Leistung aufgebrachten Trockenestrichplatten bewegen sich in allen Räumen stark sowohl an den Türschwellen, als auch in den Raumecken, wenn sie betreten werden.

    b) Anscheinend lag die Schüttung des Thermozell Wärmedämm-Leichtbetons nach der Trockung an einigen Stellen nicht ganz auf der Decke auf und es traten zum Teil Risse auf.

    c) Es besteht der Verdacht, dass die Schüttung insbesondere im Bereich von Wasserleitungen und Elektrokabeln und auch an den Ecken und Randbereichen der Räume nicht fachgerecht verlegt wurde und dass z.T. nicht die erforderliche Mindesteinbaustärke / Überdeckung eingehalten wurde.

    d) Es besteht für uns der Eindruck, als würden sich die Fußbodenflächen der jeweiligen Räume zu den Ecken hin hochbiegen.

    e) Es besteht für uns der Eindruck, dass die Fußbodenfläche in sich zu uneben ist.
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------

    ... und der Trockenbauer mit folgenden Mängelpositionen:
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------
    a) Die von ihnen aufgebrachten Trockenestrichplatten bewegen sich in allen Räumen stark sowohl an den Türschwellen, als auch in den Raumecken, wenn sie betreten werden.

    b) Anscheinend lag die Schüttung des Thermozell Wärmedämm Leichtbetons nach der Trockung an einigen Stellen nicht ganz auf der Decke auf und es traten zum Teil Risse auf, was von Ihnen bejahendenfalls vor Beginn Ihrer Leistung hätte erkannt werden müssen.

    c) Es besteht der Verdacht, dass die Schüttung insbesondere im Bereich von Wasserleitungen und Elektrokabeln und auch an den Ecken und Randbereichen der Räume nicht fachgerecht verlegt wurde und dass z.T. nicht die erforderliche Mindesteinbaustärke / Überdeckung eingehalten wurde, was von Ihnen bejahendenfalls vor Beginn Ihrer Leistung hätte erkannt werden müssen.

    d) Es besteht für uns der Eindruck, als würden sich die Fußbodenflächen der jeweiligen Räume zu den Ecken hin hochbiegen.

    e) Es besteht für uns der Eindruck, dass die Fußbodenfläche in sich zu uneben ist.
    --------------

    So, jetzt sollte es passen.

    Schönen Start in den Freitag!

    Ralf
     
  12. #32 nutella, 07.09.2014
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    So, das wäre dann erledigt. Mal sehen, wie es weiter geht. Am Freitag hat der Fliesenleger noch seine Arbeit eingestellt, da der Boden im Bad zb Höhenunterschiede von 1,3 cm aufweist. Für unsere 15x1,20 Fliesen viel zu viel. In den anderen Räumen sieht es ähnlich aus. Habe übrigens noch vielsagende Fotos gefunden....einmal unmittelbar nach Aufbringen der Schüttung und dann kurz vor Fußbodenheizungsverlegung :yikes

    Schönen Sonntag noch!
     

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  13. #33 nutella, 11.09.2014
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    Hallo nochmal,
    ich brauche nochmal einen Rat. Man möchte jetzt den Trockenestrich rausbauen und dann auf die Fbh eine Perlite Schüttung zum Höhenausgleich auftragen. Macht das Sinn? Da ist doch die Wärmeabgabe gar nicht mehr zu 100 Prozent gewährleistet! Nochmal danke!
     
  14. #34 ThomasMD, 11.09.2014
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    Auf keinen Fall ist das sinnvoll und machen tut es schon gar keinen Sinn.
    Die Schüttung gehört unter die Verlegeplatten oder -bahnen der FBH und zwar verrutschsicher.
     
  15. #35 nutella, 25.09.2014
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    Einen schönen Donnerstag zusammen,

    mittlerweile haben wir 2 Gutachter an der Sache dran. Der eine, vom Trockenbauer bestellt, hat den Vorschlag gemacht den Trockenestrich an den sich bewegenden Ecken längst, über die komplette Raumseite hinweg, einzuschneiden, zu beschweren und dann die Fuge mit dem Kleber des Trockenestrichs zu füllen. Ein Versuch wurde getätigt. Die Ecken bewegen sich immer noch. Meiner Meinung nach nur mit minimalen Unterschied zu vorher. Es gibt zur Mitte des Raumes immer noch einen Höhenunterschied von etwa 1cm.
    Der Sachverständige meinte jetzt, dass das so in Ordnung wäre. Die komplette Fläche, also alle Räume, sollten mit einer Ausgleichsmasse begradigt werden. Allerdings ist die Lage im Flur so katastrophal, dass hier der Trockenestrich aufgenommen wurde. Die Fußbodenheizung darunter wackelt entsprechend genauso. Die Platten lagen z.T. auf den Rohren auf, da sie nicht in der Styroporführung lagen. (die Rohre liegen vor dem Verteiler zu eng, so dass keine Wärmeleitbleche verwendet werden konnten) Hier mußte dann selbst der Gutachter zugeben, dass nur ein kompletter Rückbau sinnvoll ist. Die Räume sollen allerdings bleiben. Es soll geprüft werden, ob die FBH mit einem anderen System kompatibel ist (Noppen) oder aber normal getackert werden kann und nur im Flur dann Naßestrich darauf. Dieser wurde zuvor aus statischen Gründen für die gesamte Decke ausgeschlossen. Wenn man die Rohre durchtrennt, müßten alle mittels Kupplung wieder verbunden werden. Dadurch würden wieder Höhenunterschiede entstehen.

    Da uns all diese Maßnahmen ziemlich suspekt vorkamen, haben wir einen eigenen Sachverständigen beauftragt. Der Termin steht noch aus.

    Was haltet ihr von den Maßnahmen?

    Die Thermozellschüttung ist einfach kaputt getreten worden, zusätzlich wurde wohl auch der Metriß von Anfang an nicht richtig angebracht, so dass es plötzlich zu Problemen mit der Höhe im Bodenaufbau kam. Aus diesem Grund hat man die Thermozellschüttung im Bad (alle Armaturen etc waren schon angebracht) nachträglich auch wieder rausgenommen. Dort haben wir nun keinen Trittschall. Trotzdem war alles schief und es wurde viel Ausgleichmasse unter die FBH laufen lassen, um Stabilität zu bekommen. Auf den Trockenestrich kam nochmal zusätzlich 1,3 cm Ausgleichsmasse oben drauf, damit gefliest werden konnte. Die Rohdecke wurde vor der Thermozellschüttung in 2 Räumen noch abgeschliffen, damit man überhaupt mit der Höhe hinkam!Sowas muss doch vorher berechnet werden, oder!?

    Gruß
    Manuela
     
  16. R.B.

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    Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage, "wo war da der Planer?"
    Da lief anscheinend schon im Vorfeld einiges schief.

    FBH Rohre bitte nicht trennen und die Trennstelle dann irgendwo im Boden versenken, zumindest nicht ohne Freigabe des Herstellers. Ich für meinen Teil mag so etwas gar nicht, egal was die Hersteller versprechen.
     
  17. #37 nutella, 25.09.2014
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    Der Planer (Architekt) war da, hat sich das angeguckt und hat das Ganze mitgetragen. Abschleifen und Schüttung raus etc war seine Idee!
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2014
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    @ Vornamensvetter
    Das ist einer der Fälle, bei denen auch der Rat nichts verhindert hat - vermutlich dank völliger Absens von Fachwissen beim Kollegen :cry
     
  19. #39 nutella, 25.09.2014
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    Und wir haben uns nach reiflicher Überlegung extra für eine Bauleitung durch einen Architekten entschieden, um genau das zu verhindern. Schade, wohl den falschen gefunden.......
     
  20. R.B.

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    Da kam mein verkürzter Satz wohl falsch rüber. Ich meinte mit "wo war der Planer" ob er nur geschlafen hat.

    Das war wohl ein Griff in´s Kl... Leider gibt es keine absolute Sicherheit. Es ist aber besonders ärgerlich wenn es, wie beim Bauen, um viel Geld geht. Keine Ahnung ob man diesen "Planer, Berater, baueiter, Bauüberwacher" in die Haftung nehmen kann.
     
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