Türband locker, fällt sowas noch unter Gewährleisung?

Diskutiere Türband locker, fällt sowas noch unter Gewährleisung? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir sind Anfang April in unser schlüsselfertiges Haus eingezogen. Jetzt im Oktober hat sich an einer einzelnen Tür das obere Türband...

  1. Hembo

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    Hallo,
    wir sind Anfang April in unser schlüsselfertiges Haus eingezogen.
    Jetzt im Oktober hat sich an einer einzelnen Tür das obere Türband gelockert, so dass das Türband fast rausfällt.
    das wirkt so als ob das Loch etwas zu breit für das Türband ist (nichts rausgebrochen)
    (Sieht etwa so aus
    Die Tür schleift und lässt sich nicht mehr richtig schließen.
    Zunächst hatte ich gehofft, dass man sowas vielleicht selbst einfach reparieren kann, aber wie ich jetzt gelesen habe, ist das ja doch schon was aufwändiger und mit Leim und Holzspänen sollte man da nicht selbst ran.
    [Wie ich gelesen hatte sollte man die Stelle großflächig ausstemmen/auszufräsen und ein neues passendes Stück Holz einzusetzen. Dort hinein bohren Sie neue Löcher für das Türband].

    Meine Frage.
    Theoretisch befinde ich mich noch in den 5 Jahren Gewährleistung.
    Fällt darunter theoretisch auch so ein Türband oder fällt das unter Gebrauchsabnutzung? Wobei ich das nach nur knapp einem halben Jahr schon etwas schnell finde.

    Hat jemand Erfahrung wie Teuer so ein Austausch ist?

    Vielen Dank& viele Grüße
     
  2. BaUT

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    Foto machen, Mangel schriftlich melden und abwarten.
    Dann kommt der Tischler und repariert das. Du zahlst die Rechnung wenn der Tischler dir nachweisen kann, dass sich deine Kinder an die Tür gehängt haben und das Band deshalb rausgerissen ist (Gebrauchsschaden) ansonsten ist sowas eigentlich Gewährleistung.
     
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  3. #3 Tscharlie, 26.10.2021
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    ... und einfach mit dem Imbus neu anziehen geht nicht ??
     
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  4. #4 Fabian Weber, 26.10.2021
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    Gewährleistung auf bewegliche Teile ist 2 Jahre.
     
  5. #5 DerSchreiner, 26.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 26.10.2021
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    Hallo

    Dein Scharnier/Türband wird in eine Anschraubtasche ( im Türrahmen versteckt) gesteckt und diese Tasche ist mit einem 4rer Imbus versehen ( im Türfalz ) diese Schraube wieder anziehen und dabei das Scharnier ausrichten, dann passt alles, die Schraube ist nur locker !

     

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    wo steht das?
     
  7. #7 Fabian Weber, 26.10.2021
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    § 13 VOB/B
     
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    da war doch was mit VOB.... ich würde einen Rechtsanwalt fragen...
     
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    So nachgelesen VOB 2019 finde nichts ... Mal abgesehen davon wurde VOB vereinbart?
     
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  11. #11 BaUT, 27.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 27.10.2021
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    Stimmt - gilt doch aber nur für VOB-Verträge?

    Naja - der Fall läge ja auch noch innerhalb dieser 2-Jahres-Frist.
     
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    Ich liebe Rechtsfragen.... zum Glück:bef1021: darf/soll/muß ich die nicht beantworten.
     
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  13. #13 DerSchreiner, 27.10.2021
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    Rechtsfragen sind ja interessant, aber nur wenn man nicht selbst davon betroffen ist :biggthumpup:

    Naja im Grund ist ja kein Rechtsstreit dafür notwendig, notwendig ist es einen Imbus in die Hand zu nehmen und eine Schraube nachzuziehen und die Geschichte ist aus und vorbei !
     
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  14. Hembo

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    Hey Danke für den Tipp,
    das hatte ich nicht gewusst ,dass man das so einfach reparieren/richten kann! Jetzt hab ich auch die Schraube hinter der Gummiabdichtung gefunden und konnte das mit nem Imbus schnell richten.
    Da bin ich ja froh dass ich nicht versucht habe das mit Leim und Holzspänen zu kitten wie ich schon mal gelesen hatte ;)
    Danke auch allen mit dem gleichen Tipp und so oder so auch davon abgesehen gut zu hören, wie ansonsten die rechtliche Lage eher ist.
    Super Danke!
     
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  15. #15 DerSchreiner, 02.11.2021
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    Kostet aber eine runde Bier :bierchen::D
     
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