Übergang Perimeterdämmung auf Sockeldämmung

Diskutiere Übergang Perimeterdämmung auf Sockeldämmung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir bauen aktuell ein KfW40-Haus und ich suche nach Rat zur Ausführung des Übergangs von der Perimeter- zur Sockeldämmung und der...

  1. #1 oliverzieker, 19.12.2021
    oliverzieker

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    Hallo zusammen,

    wir bauen aktuell ein KfW40-Haus und ich suche nach Rat zur Ausführung des Übergangs von der Perimeter- zur Sockeldämmung und der Ausführung der Perimeterdämmung. Folgende Punkte gefallen mir nicht und ich suche nach Unterlagen oder Dokumentationen, die zeigen, dass die Ausführung in Ordnung oder mangelhaft ist.

    Mein Sachverständiger (Architekt) ist der Meinung, dass die Verarbeitung mangelhaft ist und der Bauleiter (auch Architekt) ist der Meinung, dass die Ausführung korrekt sei. Jetzt steht Aussage gegen Aussage.

    Die Punkte, die zur Diskussion stehen:
    • Perimeterdämmung beschädigt und verdreckt
    • Fugen von 7 cm zwischen Perimeter- und Sockeldämmung mit Bauschaum gefüllt (Tiefe des Schaum nicht ermittelbar
    • Fugen zwischen Perimeterdämmungsteilen und der Wand nicht verfüllt.

    Ich habe dazu ein paar Bilder angehängt und hoffe, dass diese aussagekräftig sind.

    Viele Grüße und Danke für die Unterstützung!

    2021-10-09_11-39-09.jpg 2021-11-25_16-04-56.jpg 2021-11-28_16-38-56.jpg 2021-12-13_12-55-09.jpg
     

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  2. #2 Gast 85175, 19.12.2021
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    Das ist böser Pfusch. Da sollte das WDVS eigentlich „von unten her“ dicht sein. Die WDVS-Hersteller haben da eigentlich immer eine ganze Latte an Prinzipdetails dazu, für den schnellen Überblick tut es auch das hier:

    https://www.baeuerle-stuckateure.de...unternehmen/innenausbau/technik/fd_tsr_04.pdf

    Und wie der Bauleiter das da jemals dicht bekommen will, das soll er mal ganz genau erklären…

    Btw. Lass den SV auch noch ne Thermografie machen, wenn ich da schon offene Fugen mit 7cm sehe, dann habe ich da so einen Verdacht…
     
  3. #3 Fabian Weber, 19.12.2021
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    Ja sieht schlimm und gestückelt aus.

    Kleiner Trost, mein Rohbauer reist die Perimeterdämmung jetzt zum 3ten Mal ab.
     
  4. #4 oliverzieker, 19.12.2021
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    Wer ist der SV? Und welchen Verdacht hast du?
     
  5. #5 Gast 85175, 19.12.2021
    Gast 85175

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    Sachverständiger.


    Kuck mal wo das Leerrohr rauskommt, siehst die „offene Fuge“ nach oben hin? Es kann sicher täuschen, aber wenn schon der große Krater nicht mit Dämmstoff verfüllt wurde…. Bilder vom halbfertigen WDVS hast keine?
     
  6. #6 Manufact, 19.12.2021
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    Mein Bildschirm ist zu klein um genaue Aussagen zu machen.
    Fakt ist aber: die "Noppenfolie" ist falsch-herum angebracht.
    Ist denn eine Abdichtung der Fenster-Rahmen gem- DIN 18533 angebracht?
    Die "Abdichtung" mit Schaum ist unzulässig.
    Wo ist die zusätzliche Dichtschlämme AUF der WDVS?
    Was ist das "Rote" unterhalb der Fensterrahmen?
     
  7. #7 Gast 85175, 19.12.2021
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    Gast 85175 Gast

    Sieht auf den Bildern erstmal gut aus.


    Tja. Und wo will man mit der jetzt noch anbinden….?


    Das ist ein vollkommen untauglicher Versuch, das Fenster das wohl der „Nebeneingang“ war vor Beschädigungen zu schützen, hat nicht gut funktioniert… Und der Estrich ist auch gut „bodenbraun“…
     
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  8. #8 oliverzieker, 19.12.2021
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    Ich habe es befürchtet.

    Was könnte das für Folgen haben? Ist es einfach nur schlechter gedämmt oder kann es auch andere Folgen haben?
     
  9. #9 Gast 85175, 19.12.2021
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    Gast 85175 Gast

    Joa. Also lass es mir dir so erklären. Für mich ganz persönlich ist der Sockelbereich da ein Alarmzeichen für alles und noch für mehr. Wer sowas wie den Sockel da bei einem sowieso wenig fehlertoleranten WDVS abliefert, der legt es drauf an… und ich hab da halt meine Zweifel, dass sich das nur auf den Sockel beschränkt…

    Fugen die nicht richtig mit Dämmstoff verschlossen sind neigen dazu sich irgendwann durch Risse in der Oberfläche zu zeigen und das ist dann so eine Spätfolge die oft schlimmer ist als das bisschen fehlende Dämmung. Bei weißer Fassade geht’s evtl. noch ein bis zwei Jahrzehnte gut, bei dunklen Fassadenfarben ist oft schon der erste Sommer zu viel…
     
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  10. #10 oliverzieker, 20.12.2021
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    Es sind zwei unterschiedliche Firmen, die diese Bereiche bearbeiten. Den Sockelbereich macht der Rohrbauer und das WDVS macht eine Gipserfirma. Am WDVS sind die Fugen zwischen den einzelnen Dämmplätten minimal, da alle sauber auf Stoß montiert wurden. Die keinen Fugen wurden dann mit passendem Schaum verfüllt. Auch die Anschlüsse an Fenster, Simse und Rollladenkästen sind mit entsprechenden Materialien (u.a. Kompriband) ausgeführt.

    Das heißt es handelt sich auf jeden Fall um einen groben bzw. wesentlichen Mangel, wegen dem ich die Abnahme verweigern darf?!
     
  11. #11 Fabian Weber, 20.12.2021
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    jedenfalls diesen Teil der Abnahme und Du kannst dafür einen entsprechenden Einbehalt in der Rechnung ziehen (Erdarbeiten und 1x ausbessern).
     
  12. #12 Manufact, 20.12.2021
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    Und AUF KEINEN FALL die Abdichtung / Dämmung bei den derzeitigen Temperaturen.
    Minimum ist 5°C DAUERHAFT (Auch in der Nacht).
     
  13. #13 Gast 85175, 20.12.2021
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    Vorsicht. Wenn der Bauleiter meint das sei gut so, dann ist da erstmal der Planungsfehler plausibel, weil hätte er es anders geplant 7nd ausgeschrieben/angeordnet, dann würde er wohl nicht behaupten, dass das da gut sei.

    Was ich da beim WDVSler mindestens sehe ist die fehlende Sockelabdichtung von vorne her. Wer den Rest (was noch fehlt um es von unten her dicht zu bekommen) schuldet ist alleine aufgrund der Bilder nicht zu sagen. Was aber da den WDVSler auch noch mindestens trifft ist die unterlassene Bedenkenanzeige. Wenn der keine Abdichtung von unten her vorfindet an die er anschließen kann, dann muss er einen Brief schreiben und das Problem mitteilen…

    Alle diese Arbeiten müsstest Du eigentlich bezahlen, also wenn sie ausgeschrieben/angeordnet waren, es müßte dazu also Leistungspositionen geben. Wer da jetzt wie viel für die wesentlich teurere „Sanierung“ bezahlen muss, das ist die Diskussion die dir bevorsteht…

    Wie auch immer, wenn nix anderes hilft, dann erstmal die Abnahme verweigern. Das ist in der Pauschalität evtl. nicht richtig, aber wenn es hilft da Bewegung in die Sache zu bringen kann man das vorerst so machen. Man muss es dann halt irgendwann einsehen, also falls man da gerade den Falschen „bestraft“, aber das ist dann erst der nächste Step…
     
  14. #14 Hundertwasser, 23.12.2021
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    Was ich nicht verstehe: Der Architekt meint, es wäre nicht in Ordnung. Der muss doch nur einen Abgleich machen zwischen seiner Planung und der Ausführung.
    Den Bauleiter können Sie mit Dachlatten vom Hof jagen, der taugt nichts wenn er der Meinung ist, das wäre kein Pfusch.
    Also, zurück auf null:
    Den Bereich planen(lassen) nach der "Richtlinie Fassadensockelputz/Außenanlage" erhältlich bei www.stuck-verband.de
    Den Handwerker anhand der Planung ausführen lassen
    Die Ausführung durch einen fachkundigen Bauleiter überwachen lassen.
     
  15. #15 oliverzieker, 09.02.2022
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    Ich würde das Thema gerne nochmals hervorholen. Demnächst steht eine Besprechung der Mängelliste an. Da wird auch dieses Thema zur Sprache kommen.

    Meine Frage: Als Perimeter Dämmung wird bei uns Styrodur 2800 von BASF verwendet. Gibt es eine Dokumentation bzw. eine DIN-Norm die die maximale Fugen zwischen zwei Dämmplatten vorgibt, die mit Schaum ausgefüllt werden darf? Alle Dokumentationen, die ich finden kann sprechen diese Thema nicht an. Dort wird immer noch von Stoßverlegung gesprochen - sprich ohne Fuge.
     
  16. #16 Gast 85175, 09.02.2022
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    Im Bereich in dem die Platten verputzt wurden würde ich erstmal die Zulassung des WDVS heranziehen. Das ist zwar formal nicht ganz richtig (die gilt eigentlich nur in Kombination mit den Platten vom Systemhersteller), aber das ist mal ein erster Ansatz den man so mE vertreten kann. Wenn wer anderer Meinung ist, dann kann er die ja beweisen (im Zweifel läuft es dann auch eher erst einmal auf „Null Fuge“ aus den von dir genannten Vorschriften raus). In der Zulassung zum bei dir verwendeten WDVS müsstest dazu also was finden. Hier mal als Beispiel einfach irgendeine Zulassung, da steht im Punkt 3.2.4.5 (ziemlich unten in dem Punkt) ganz klar „Das Schließen von Fehlstellen und Spalten bis maximal 5 mm Breite mit einem Fugenschaum ist zulässig.“
    https://www.akurit.de/uploads/downloads/DOC/ABZ/akurit-WDVS-Zulassung-Z-33-4-1-40-EPS-geklebt.pdf

    Im unverputzten Bereich würde ich auf den verwendeten Schaum abstellen. Wenn man da entgegen der Verarbeitungsvorschriften meint große Fugen produzieren zu können und die mit Schaum ausfüllen zu dürfen, dann muss der Schaum explizit für diese Anwendung vorgesehen/freigegeben sein. Ich bin mir gerade überhaupt nicht sicher ob es sowas überhaupt gibt, es gibt zwar „Brunnenschaum“, der ist aber eher für den klassischen Tiefbau gedacht. Wenn es da was gibt, dass da die Anforderungen an Wäremschutz, Feuchtebeständigkeit, Druckfestigkeit und Dauerhaftigkeit gibt, dann werden die Spezialexperten dir das beim Ortstermin ja sofort sagen können. Man darf gespannt sein…
     
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