Übertriebene Gerüstkosten bei PV-Montage?

Diskutiere Übertriebene Gerüstkosten bei PV-Montage? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Leute, ein bundesweit tätiger PV-Anbieter veranschlagt fast 1.000 EUR netto für Gerüstkosten (Arbeitsschutz und Absicherung Kategorie 1,...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #1 HausMatt, 09.02.2022
    HausMatt

    HausMatt

    Dabei seit:
    19.09.2018
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    8
    Hallo Leute,

    ein bundesweit tätiger PV-Anbieter veranschlagt fast 1.000 EUR netto für Gerüstkosten (Arbeitsschutz und Absicherung Kategorie 1, Arbeitsschutz und Absicherung).
    Auf den Einwand hin, dass dies sehr teuer sei, entgegnete er, dass bei einem Gebäude mit zwei Vollgeschossen sowohl an der vorderen als auch hinteren Traufseite ein Gerüst erforderlich sei.


    Schlussendlich wurde nur so ein Minigerüst innerhalb kürzester Zeit aufgebaut:
    Gerüst.jpg

    Seht Ihr es auch so, dass vor diesem Hintergrund der Preis für den Gerüstbau nicht angemessen ist?
     
  2. #2 petra345, 09.02.2022
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.579
    Zustimmungen:
    832
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Ich bin mir nicht sicher, daß auch die BG dieses Gerüst für ausreichend hält. Ich habe da Bedenken.
    Wer aus dieser Höhe auf das Pflaster fällt kommt nicht nächste Woche wieder zur Arbeit.

    .
     
  3. Yilmaz

    Yilmaz

    Dabei seit:
    28.03.2006
    Beiträge:
    6.919
    Zustimmungen:
    975
    Beruf:
    Maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Delbrück/Westfalen
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer-und Betonbauermeister
    Nur diese eine Feld kostet 1000 Euro?
     
  4. #4 petra345, 09.02.2022
    petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    4.579
    Zustimmungen:
    832
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Ich denke ein richtiges Gerüst hätte dies gekostet.
     
  5. #5 HausMatt, 09.02.2022
    HausMatt

    HausMatt

    Dabei seit:
    19.09.2018
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    8
    Ja, deswegen wurde ja zähneknirschend der Auftrag mit diesem Posten unterschrieben, da mit einem richtigen Gerüst die 1000 EUR erklärt worden sind.
    Und sind sie mit diesem Gerüstchen daher gekommen.

    Schon denkbar, dass die BG etwas dagegen hätte. Dem Auftragnehmer ist das BG-Thema aber vermutlich egal, da die PV-Montage ein Subunternehmer (ich vermute Werkvertrag) durchgeführt hatte.
     
  6. #6 Gast 85175, 10.02.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Der Preis ist halt erstmal vereinbart und wenn da nur „Arbeitsschutz und Absicherung“ steht, dann ist das nicht zwangsweise ein komplettes Gerüst. Dass man dir das so mündlich mitgeteilt hat ist ja schön und gut, bringt dir im Zweifel aber halt wenig…

    Anders wäre es, wenn da Preise für m2, lfm oder auch nur pauschal für ein „komplettes Fassaden- und Fanggerüst“ vereinbart worden wären. Aber bei einer Leistungsbeschreibung die viel bedeuten kann (der AN hat da die Wahl wie er „Arbeitsschutz und Absicherung“ gewährleistet), und gleichzeitig noch einer Pauschalsumme kannst da nicht wirklich meckern… Du hast es ja auch so bestellt…
     
    HausMatt gefällt das.
  7. #7 Gast82596, 10.02.2022
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Typisches GU gehabe.
    Erst den Billigsten raus suchen, und dann die einzelenen Pos. nachverhandel wollen.
    Ich hatte jahrelang mit denen zu tun.
    Bei mir hieß es: da steht der Endpreis und passta.
     
  8. #8 HausMatt, 10.02.2022
    HausMatt

    HausMatt

    Dabei seit:
    19.09.2018
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    8
    Damit ist wohl der Generalunternehmer, also der Vertragspartner gemeint.

    Nein, den billigsten habe ich ganz sicher nicht heraus gesucht.

    Wie bitte!? Nach Rücksprache erklärt man, dass ein umfangreiches Gerüst gestellt wird und dann kommt man stattdessen mit der Einfachstlösung daher? Natürlich ist da ein Nachverhandeln mehr als angebracht und alles andere als vorwurfsvoll.
     
  9. #9 Gast82596, 11.02.2022
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Also nochmal.
    Du hast einer PV Fa. einen Auftrag erteilt einmal PV Anlage liefern und montieren. Wie er die Anlage montiert ist doch völlig wurscht, ob mit einem schönen Gerüst oder einem weniger schönem Gerüst (ich nehme an es wird danach wieder entfernt).
    Wenn, dann hättest du bei der Vertragsverhandlung eben sagen sollen welches Gerüst du haben willst, und nicht danach kommen "das Gerüst gefällt mit nicht, das ist keine 1000,- wert". Woher willst du wissen was er für das Gerüst zahlen muss.
     
  10. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Naja - spricht ja nix dagegen, die Rüstkosten bei Begleichung der Schlussrechnung zu halbieren, mit der Begründung dass die vom Unternehmer angesagte angebotene Rüstung (Rüstung auf beiden Gebäudeseiten) letztlich auf der anderen Gebäudeseite dann ja wohl erspart geblieben ist.
     
  11. #11 simon84, 11.02.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.894
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Es war nicht schlau vom Auftragnehmer darüber überhaupt zu diskutieren. Angebot ist Festpreis inklusive notwendiger Arbeitssicherung. Fertig.

    Wenn man ein Gerüst separat aufführt kommt es natürlich zu Rückfragen.

    wenn ein bestimmtes Gerüst vertraglich zugesichert war, aber ein anderes geliefert wurde, dann hat @BaUT recht , kann man mal versuchen
     
  12. ynnus

    ynnus

    Dabei seit:
    19.09.2018
    Beiträge:
    515
    Zustimmungen:
    211
    Beruf:
    Programmierer
    Es ist natürlich ärgerlich, wenn man sieht, dass der Anbieter womöglich beim Gerüst gespart hat, um eine höhere Marge zu haben. Das ist natürlich auf seine eigene Gefahr, wenn es um Bausicherheit geht. Zum Glück ist ja nichts passiert.
    Andererseits waren dir ja die Kosten für die PV-Anlage bekannt und du hast zugestimmt. Am Ende bekommst du die Anlage auf's Dach und das Gerüst kommt wieder weg. Es dient also nur dem Zweck, dass du deine Anlage auf dem Dach hast. Und dieser wurde voll erfüllt, zu dem Preis, der dir im Vorfeld mitgeteilt wurde. Ich kann also deinen Ärger nachvollziehen aber man kann es auch anders herum argumentieren. Die Anlage ist montiert und der Preis wie im Vorfeld besprochen. Zwischendrin wurden Leistungen gekürzt, die sich aber nicht auf die von dir bestellte Anlage auswirken.

    Es spricht aber wohl nichts dagegen mal nachzufragen, wie es sich mit den Gerüstkosten verhält, da ja nun nur einseitig eingerüstet wurde und nicht beidseitig. Ich glaube aber kaum, dass der Anbieter dir hier freiwillig entgegen kommen wird. ;)
     
    simon84 gefällt das.
  13. #13 Gast82596, 11.02.2022
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Das Gerüst dient nur zur Montage und sonst nix. Wenn jetzt einer einen Posten in sei Angebot rein schreibt z. B. Bereitstellung der Geräte zum Abtransport vom Bauschutt. Dann kannst du auch nicht sagen, der AN ist nich mit einem 20 Tonner gekommen sonder nur mit einem 10 Tonner.
     
  14. ynnus

    ynnus

    Dabei seit:
    19.09.2018
    Beiträge:
    515
    Zustimmungen:
    211
    Beruf:
    Programmierer
    Ich stimme im großen und ganzen zu, dass das Gerüst nur Mittel zum Zweck ist. Aber wenn als Grund für den Preis des Gerüsts gesagt wurde, dass ein aufwändiges Gerüst nach Norm XYZ erforderlich ist und das eben so viel kostet - dann aber ein viel einfacheres und günstigeres gestellt wird - würde ich schon sagen, dass dann im Vorfeld eine falsche Auskunft gegeben wurde. Das hat zumindest einen Beigeschmack und wirft kein optimales Licht auf den Dienstleister.
     
    HausMatt gefällt das.
  15. #15 simon84, 11.02.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.894
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    deshalb würde ich mich auch gar nicht als Auftragnehmer auf solche Formulierungen einlassen
    Führt doch nur zu Missverständnissen
    Aber nun gut …
     
  16. #16 HausMatt, 12.02.2022
    Zuletzt bearbeitet: 12.02.2022
    HausMatt

    HausMatt

    Dabei seit:
    19.09.2018
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    8
    Genau so ist es!
    Man hat deutlich während der Vertragsverhandlung angegeben, dass ein aufwändiges Gerüst zum Einsatz kommt. Hätte man korrekt und ehrlich auf die Frage nach dem Gerüstumfang geantwortet, wäre der Vertrag so nicht zu Stande gekommen. Man darf sich hier zu recht betrogen fühlen.
    Ich habe leider den Fehler gemacht, dass dies nicht schriftlich dokumentiert wurde.

    Was ich aber inzwischen in Erfahrung gebracht habe:
    1. Ich habe zwei Vergleichsangebote, die so ein Gerüst für 500 EUR weniger stellen würden, und zwar inkl. An- und Abfahrt, die bei der PV-Montage noch nicht einmal angefallen ist, da eh da.
      Insofern kann man hier schon von Wucher reden.
    2. Zudem habe ich die klare Auskunft von der BG Bau erhalten, dass das gezeigte Gerüst definitiv nicht zulässig sei.

    Nein, keine Missverständnisse. Es ist schlichtweg aufgeflogen, dass die Leistung nicht der angepriesenen Leistung entspricht. Ob das auf der Auftragnehmer- oder auf der Subunternehmerseite passiert ist, ist noch unklar.


    Anders wäre natürlich der Sachverhalt, wenn es einen Pauschalpreis für die PV-Anlage gegeben hätte. Aber der Auftragnehmer möchte sich offenbar Extra-Euros verdienen. Wenn er diese mit besonderen Aufwänden erklärt, dann soll er diese besonderen Aufwände gefälligst auch ausführen.
     
  17. #17 simon84, 12.02.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.894
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Genau das meine ich.
    Man sollte Pauschalpreise vereinbaren und das Gerüst einkalkulieren.

    Wirklich ? Dann hättest du wen anders beauftragt ?

    das Gefühl spürt man deutlich in deinen Worten


    dann wird das wohl leider nix


    Gefühlt ja, aber vertraglich und rechtlich belegbar ist es nicht, du schreibst doch scheinbar es sei schriftlich nur „Gerüst“ vereinbart und „Gerüst“ wurde geliefert


    Ab hier wird’s lächerlich. Grundsätze und übliche Entscheidungen zu Wucher in der deutschen Rechtsprechung mal anschauen.

    ob man jetzt wegen 500 Euro bei einer Investition von vermutlich 10.000 und mehr einen Riesen Aufriss macht bleibt jedem selber überlassen.

    Rechtsfragen sind hier auch schlecht aufgehoben dazu bitte zum Fachanwalt gehen

    reklabox bzw. öffentliche Bewertung kann man evtl machen aber ich denke die Situation wird hier schon sehr voreilig und einseitig beschrieben.

    wurde denn überhaupt mit dem Anbieter gesprochen ? Mal ein Foto vom Gerüst schicken ?
     
    Fred Astair gefällt das.
  18. #18 HausMatt, 12.02.2022
    HausMatt

    HausMatt

    Dabei seit:
    19.09.2018
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    8
    Wenn man mir den Umfang des Gerüstes korrekt erklärt hätte, so hätte ich dann ein anderes Unternehmen für den Gerüstbau beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt hätte ich ja davon ausgehen können, dass es auch den BG-Anforderungen gerecht wird, wenn der Anbietet ein entsprechendes Gerüst definiert.

    Nein, noch nicht. Die Diskussion hier ist auch ein wenig entgleist. Ich wollte lediglich eine erste Einschätzung haben, ohne derart weit diskutieren zu wollen, um dann mit dem Auftragnehmer ein Gespräch zu führen. Hierfür sind aber die getätigten Einschätzungen im Hintergrund hier, die schlussendlich auch zu Vergleichsangeboten und einer BG-Einschätzung geführt hatten, wichtig gewesen im Sinne einer guten Vorbereitung.


    Vielen Dank an dieser Stelle an Euch für den Input. Bei Interesse werde ich über das Ergebnis berichten.
     
    Maape838 und simon84 gefällt das.
  19. #19 Gast82596, 12.02.2022
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Am Anfang stand nicht das es ein Pauschalangebot war. Wenn das das Gerüsst seperat vergeben wurde hättest du dir eben noch weiter suchen müssen.
    Aber mal ganz ehrlich, musst du auf den Gerüst rumturnen oder dein AN. Wenn der runterfällt ist es sein Problem. Das Ding kommt wieder weg und gut ists.
     
    Fred Astair gefällt das.
  20. #20 simon84, 12.02.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.894
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Die offenen Fragen sind rein rechtlicher und vertraglicher Natur :)
    Das werden wir hier nicht klären können.
    Ich glaube auf die bautechnischen Fragen wurden alle antworten gegeben. ich mache hier mal zu damit es nicht weiter entgleist.

    der einzige letzte Tipp, falls man sowas streiten will, den strittigen Betrag einbehalten denn wenn das Geld mal weg ist wird es noch schwieriger

    @HausMatt falls du später eine abschließende Rückmeldung (zB Teil Rückerstattung etc) geben willst melde dich einfach per PN
     
    HausMatt gefällt das.
Thema:

Übertriebene Gerüstkosten bei PV-Montage?

Die Seite wird geladen...

Übertriebene Gerüstkosten bei PV-Montage? - Ähnliche Themen

  1. Gerüstkosten und Standzeit

    Gerüstkosten und Standzeit: Das Gerüst stand für den Dachdecker von Juni bis Juli hier, danach steht es bis heute für die Fassade. Die Verputzer sind leider erst zwei Monate...
  2. Sparrendach, Sparrenstärke übertrieben?

    Sparrendach, Sparrenstärke übertrieben?: Hallo zusammen. Ich möchte auf einen älteren Haus einen neuen Dachstuhl bauen. Um Raum zu gewinnen plane ich ein Sparrendach. Der Winkel...
  3. Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr

    Wer trägt Gerüstkosten? BU oder Bauherr: Hallo Zusammen, ich habe schon ähnliche Themen bzgl. der Gerüstkosten hier gelesen, möchte dennoch zu unserem Sachverhalt gerne eine...
  4. Malerarbeiten übertrieben?

    Malerarbeiten übertrieben?: Hallo Experten, ich habe mich vor einigen Tagen mit einem Maler getroffen. Dieser hat mir heute ein Angebot zukommen lassen. Der Preis war...
  5. !HILFE! Beendigung Zusammenarbeit mit Architekt - übertriebene Honorarforderung

    !HILFE! Beendigung Zusammenarbeit mit Architekt - übertriebene Honorarforderung: Hallo liebe Teilnehmer des Forums, vielen Dank,dass ihr euch die Zeit nehmt, mir zu helfen. Folgendes Problem: Ich beabsichtige mit meiner...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.