Überwachung der Baustelle mit Bildern die automatisch ca. alle 20 Sekunden gemacht werden

Diskutiere Überwachung der Baustelle mit Bildern die automatisch ca. alle 20 Sekunden gemacht werden im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich würde gerne eine Baustelle überwachen und dabei eine Kamera mit internem Speicher nutzen, die aber nur beispielweise alle 20 Sekunden...

  1. #1 Darius1, 10.04.2023
    Zuletzt bearbeitet: 10.04.2023
    Darius1

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    Hallo,

    ich würde gerne eine Baustelle überwachen und dabei eine Kamera mit internem Speicher nutzen, die aber nur beispielweise alle 20 Sekunden ein Foto machen braucht anstatt zu filmen, damit man nachvollziehen könnte, ob nachts jemand unbefugt das Grundstück betreten hätte.

    Kennt da jemand etwas? (müsste nicht wetterfest sein und auch keinen Nachtsichtmodus haben)
     
  2. SvenvH

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    Eine Wildkamera macht nur Bilder wenn jemand auftaucht. Dennoch sollte gut sichtbar darauf hingewiesen werden.
     
  3. #3 hanghaus2000, 10.04.2023
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    Warum das denn? Auf meinem Grundstück mache ich, was ich will. Es ist nur darauf zu achten, das man kein Nachbargrundstücke / Straße fotografiert oder filmt.
     
  4. #4 thomenec, 10.04.2023
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    Die gefilmten oder fotografierten Bauarbeiter haben aber auch Rechte am eigenen Bild, nicht nur die Nachbarn und Passanten... sie könnten grundsätzlich auch die Einstellung der Aufnahmen verlangen bevor sie weiter dort arbeiten. Sie werden ja auch für die Arbeit bezahlt und nicht als Komparsen.

    Heimlich, gänzlich ohne Hinweis(schilder) sollte man solche Aufnahmen tunlichst nicht machen, das könnte reichlich Ärger geben.
     
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  5. #5 Malunga, 10.04.2023
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    …und keine Handwerker
     
  6. #6 Darius1, 10.04.2023
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    naja um ehrlich zu sein will ich keine "Baustelle" im eigentlichen Sinne kontrollieren, sondern das Flachdach von einem Bungalow, bei dem im Rahmen eines gerichtlichen Beweisverfahrens bald ein Sachverständiger kommt um festzustellen, ob die Behauptung des Mieters zutreffend ist, dass es bei Starkregen zu überschwemmungen kommt. (was eine Falschbehauptung ist)

    Meine Befürchtung ist, dass der Mieter auf das Dach steigen und ein Loch bohren könnte, deswegen will ich das Dach kontrollieren.

    Es wäre auch möglich, nur das Flachdach des Bungalow zu filmen/fotografieren, ohne die Terasse oder anderweitige Flächen mit zu erfassen.
     
  7. #7 Malunga, 10.04.2023
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    Für präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (oder vorbeugenden Sachbeschädigung) gibts die Polizei.
     
  8. #8 thomenec, 10.04.2023
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    So ganz erschließt sich mir der Sachverhalt noch nicht, ist aber vielleicht ja auch gar nicht nötig ...

    Ein Sachverständiger dürfte ein Bohrloch sicher erkennen können, die Herstellung eines solchen einer behaupteten Überschwemmung auch eher vorbeugen als diese herbeiführen... von daher würde ich dem Sachverständigen erst einmal vertrauen. Ein Hinweis an ihn das Du eine mögliche Manipulation in Betracht ziehst sei ja durchaus erlaubt.

    Aber wenn Du eh schon bei Gericht bist und Dich dann mit der Videoüberwachung Deines Mieters selbst belastest, keine Ahnung wie der Richter das aufnimmt. Kann so oder so ausgehen ...
     
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  9. #9 Hercule, 11.04.2023
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    Die lacht dich aus.
    Für solche Jobs gibt es Detektive.
    Die haben auch das passende Equipment und können entsprechend vor Gericht als Zeuge aussagen.
    Alles andere ist Murks.
    Detektive werden übrigens auch von Behörden enagiert um Schwarzarbeit am Bau nachzuweisen.
     
  10. #10 Darius1, 11.04.2023
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    will ja nur das Dach filmen, wo man ohne leider gar nicht hochkommt und die nicht zum Wohnraum zählt...
     
  11. #11 Darius1, 11.04.2023
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    wieso sollte eine Kamera die nur auf das Dach gerichtet wäre Murks?
     
  12. BaUT

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    Installiere eine Wildkamera, die kann per Bewegungssensor / IR-Sensor Fotos oder Videosequenzen aufnehmen.
    Ich glaube nicht, dass du dafür Hinweisschilder aufhängen musst, denn du filmst keine öffentlichen Verkehrswege und auch keine Personen auf deinem Grundstück, sondern überwachst ja nur die Dachfläche um die benannten Schäden zu dokumentieren, falls sie denn tatsächlich eintreten.

    Als Sachverständiger würde ich mich allerdings eher um eine Überprüfung der Entwässerung des Flachdaches inkl. Versickerung kümmern und um eine Dimensionierungsberechnung der Abläufe. Wenn da alles i. O. ist steht im Gutachten dann sowieso "Die Mängelbehauptungen des Mieters sind technisch nicht nachvollziehbar. Die Entwässerung ist frei von Sachmängeln. Auf die Notwendigkeit halbjährlicher Wartung der Dachabläufe wird hingewiesen. Diese obliegen (je nach Mietvertrag) dem Nutzer oder dem Eigentümer."
     
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  13. Alex88

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    ich geh mal davon aus, dass wirklich nur das Dach erfasst werden soll, dann käme für mich nur die Wildkamera
    infrage, die nur bei Bewegung aktiv wird
     
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  14. #14 Gast 85175, 11.04.2023
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    Dazu brauchst ja aber keine Kamera auf dem Dach, so eine "Überschwemmung" müsste man ja schon heute sehen und auch gut dokumentieren können... Und von einem kleine Loch das man da irgendwo "bohrt" gibt's noch immer keine "Überschwemmung".

    Das ist alles Unsinn...
     
  15. BaUT

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    Wieso Unsinn? Ist vielleicht nur unvollständig erklärt!
    Kann ja sein, dass der Mieter behauptet hat, dass es infolge überstautem Dachablauf zu einem Durchlaufschaden gekommen sei. Nun könnte es ja sein, dass er dem Schadensbild durch Sachbeschädigung des Daches etwas nachhelfen will, damit es plausibel erscheint.

    Haben wir alles schon gehabt!
    Krasses Beispiel war, dass ein Käufer einer Eigentumswohnung die letzten Raten nicht gezahlt hatte mit der Behauptung die WU-Bodenplatte des Kellers sei undicht. Am Morgen des Sachverständigen-Ortstermins im laufenden Gerichtsverfahren wurde er dann von Nachbarn im Keller mit einer Gießkanne angetroffen, wo er "Feuchteschäden simuliert" hat.
    An einem anderen Tag nach drei Tagen Dauerregen konnte hingegen bei einer unangekündigten Nachbesichtigung der Kellerräume vom Sachverständigen kein einziger Feuchtefleck festgestellt werden :respekt
     
  16. #16 Gast 85175, 11.04.2023
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    Jo, es kann auch sein, dass man den Elefanten auf dem Kirschbaum nur deshalb nicht sieht, weil er rote Augen hat und deshalb perfekt getarnt ist. Nur muss das dann von einem TE halt erstmal so erklärt werden, weil von alleine kommst da halt nicht drauf.

    Eine "Überschwemmung bei Starkregen" ist halt was anderes...
     
  17. #17 Darius1, 11.04.2023
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    Das stimmt und spricht dafür, dass du gut mitdenkst, der gute Mann ist aber leider etwas eigen und hat schon ganz andere Sachen gemacht, auf die ich gar nicht eingehen will... ;-)
     
  18. #18 Hercule, 11.04.2023
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    Geh zu einem Anwalt, der wird dir erklären was er dann vor Gericht mit deiner Aufnahme vs Detektiv anfangen kann.
     
  19. #19 Darius1, 11.04.2023
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    Sag du es mir, denn wenn auf beiden Aufnahmen das gleiche zu sehen ist und auch das Aufnahmedatum mit Uhrzeit bei beiden drauf ist, macht es keinen Unterschied, jedenfalls würden keine anderen Normen gelten
     
  20. #20 msfox30, 11.04.2023
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