Umwandlung Gewerbegebiet

Diskutiere Umwandlung Gewerbegebiet im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir wohnen derzeit in einem Gewerbegebiet und möchten gerne aufgrund des Rentenalters meines Vaters unsere Lagerflächen als...

  1. #1 Sonnenschein84, 04.02.2020
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    Hallo Zusammen,

    wir wohnen derzeit in einem Gewerbegebiet und möchten gerne aufgrund des Rentenalters meines Vaters
    unsere Lagerflächen als Wohnungen umbauen und vermieten.
    Mein Vater selbst wohnt auch auf diesem Grundstück in einem Wohnhaus.
    Bei dem kompletten Gewerbegebiet handelt es sich um ein kleines Gebiet mit kleineren Inhabergeführten
    Gewerbebetrieben, bei dem die Inhaber auch alle gleichzeitig dort wohnen.
    Gegenüber des Gewerbegebietes soll nun ein weiteres Baugebiet (Mischgebiet) geschaffen werden.
    Gibt es die Möglichkeit das derzeitige Gewerbegebiet in eine Mischgebiet umzuwandeln.
    Wie geht man da am besten vor und wie begründet man dies vor der Stadt?
    Das Gebiet wurde vor rund 40 Jahren zum Gewerbegebiet gemacht und seitdem hat sich viel getan.

    Würde mich über Anregungen und Hilfe sehr freuen.
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 07.02.2020
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    Vergeude nicht deine Zeit mit derartigen Überlegungen.
     
  3. #3 Jo Bauherr, 07.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 08.02.2020
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    Nettes Thema: "Änderung Gebietscharakter von Gewerbe (§8 BauNVO) zu Wohnen (§4 oder mind. §6 BauNVO)".

    Impressionen eines möglichen Verfahrensweges aus der Praxis (fiktiv):

    1. Man braucht zuallererst den politischen Willen von Gemeinde + Landkreis zur Änderung des FNP(!) (für Berlin etc.: = Bezirk + Land)
    ... hier ist erstens extreme Lobbyarbeit und als zweites sehr viel cleverer Fleiß der vom Investor beauftragten Stadtplaner gefragt ...

    2. Wenn 1. passt (alle so: "Oh, Wohnungsbau! Hier? GAAANZ TOLL!"), dann: Kostenklärung!
    ... falls nicht in absolutem öffentlichem Interesse = absolutes Eigenproblem des Investors

    3. Machbarkeitsstudie (nebst vereinfachten Gutachten aller Art, wie z.B.: Altlasten, Natur (Flora/Fauna), Lärm, Verkehr, etc.)
    ... wir sind an dem Punkt ca. 5- bis knapp 6-stellig bei den Kosten und es ist ca. 2-3 Jahre später ...

    4. (Fiktion) Alle politischen Bedenkenträger stimmen zu - die Verwaltung daraufhin irgendwann auch, daraufhin:
    ...
    5. Änderungs-/Neuantrag Bebauungsplan (sh. 1.+2.) ...
    ... weil FNP-Änderung alleine reicht nicht aus, da ja niemand in Politik oder Verwaltung die Verantwortung tragen will, das dann nach §34 BauGB zu genehmigen (sofern überhaupt möglich). (Tip zu §34: Alle ringsherum als Beispiel benannten bestehenden Bestandsgebäude sind im Zweifel aus Sicht der Verwaltung niemals dem zu beurteilenden Quartier zuzuordnen ... )
    ...
    6. zum Bebauungsplanantrag dann Einholung der ausführlichen Gutachten aller Art, wie z.B.: Altlasten, Grundwasser, Kampfmittel, Natur (Flora/Fauna/?), Belichtung, Lärm, Verkehr, Erschließung, etc..
    .. plötzlich einige politische Beteiligte nun so: "Oh, das ist ja ein ... Immobilieninvestor! HIER??? :boxing " ...

    ... Und nun kommt es: Es könnte der 'Behörde' dann garantiert gaaanz kurz vor Schluß*) doch noch etwas einfallen, was sowohl der Investor, noch seine Finanziers und Berater, oder seine Planer niemals geahnt hatten ...
    ...
    ... wir sind übrigens an dem Punkt ca. 6-7-stellig und es sind ca. 4-5 Jahre seit der blöden Idee vergangen ...

    ...

    7. Die Zeit läuft.
    ...
    8. Immer noch ...
    ...
    13. Läuft!
    ...
    23. Der Markt hat sich unerwartet gedreht, z.B. wegen Mietpreisgesetzen etc. -> Wir bauen jetzt Gewerbe. :bierchen:


    *) Ganz tolles Beispiel dazu:
    "Berlin. Nach mehr als fünf Jahren Planung ist das Bauprojekt Wilhelmsruher Tor in Pankow mit 400 Wohnungen gescheitert. Der Grund: Gestank. Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nun bekannt gibt, ..."
     
  4. #4 simon84, 08.02.2020
    simon84

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    Moderator

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    Wenn es direkt gegenüber ein Wohngebiet gibt, dann ist doch offensichtlich kein öffentliches Interesse gegeben :)
    Es gibt doch schon ein Neubaugebiet!!!

    Da wirst du dir die Zähne dran ausbeissen.
     
  5. SIL

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    Nee, richtig lesen Simon es besteht bereits Splitting bzw genehmigte Wohn oder Mischgebäude - bebauter Aussen Bereich, da diese Struktur dort schon vorhanden ist, sieht das eher nicht so schlecht aus.
    :winken
     
Thema: Umwandlung Gewerbegebiet
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