Ungereimtheiten bei Honorar Architekt

Diskutiere Ungereimtheiten bei Honorar Architekt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, in 2020 haben wir einen Architekten beauftragt, unser EFH zu planen und ihn für Gebäude, Innenräume, Freianlage und technische Ausrüstung...

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  1. #1 eilathan74, 22.01.2023
    eilathan74

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    Hallo,
    in 2020 haben wir einen Architekten beauftragt, unser EFH zu planen und ihn für Gebäude, Innenräume, Freianlage und technische Ausrüstung Starkstromanlagen-Beleuchtung engagiert. Die damalige Kostenschätzung lag bei 3.685.000 € brutto inkl. Planungshonorare.
    Im Feb 2021 haben wird Auf Grundlage dieser Berechnung mit dem Architekten einen Vertrag unterschrieben. Feb 2022 bekamen wir die Genehmigung und auch eine neue Kostenschätzung, die nun bei 4.030.000 € lag. Baubeginn war April 2022.
    Im Sep 2022 kam dann die 1. Kostenberechnung, die dann bei 5.500.000 € lag...wir haben keine Änderungswünsche seit 2020 eingebracht! Allein sein Honorar ist im Verhältnis um 224% gestiegen.
    Sein Honorarsatz §§35 ff, Zuschlag 20% also liegt es 1,2 fache von der Bausumme + 5% NK und Honorarzone bei IV, außer Beleuchtung, da Honorarzone III.
    Fragen:
    1.) kann er die Kostenberechnung Sept 2022 als Grundlage nehmen?
    2.) Hätte er nicht nach Lph 3 die Kostenberechnung vorlegen müssen?
    3.) Kann er am Ende Lphs nach Kostenfeststellung berechnen? Wir dachten, er muss sich an die Kostenschätzung halten. Das erschließt sich uns nicht, da er dann ja davon profitiert ohne Mehrarbeit leisten, dass alles teurer geworden ist und er dann natürlich ein Interesse hat, dass die Kosten steigen.
    4.) kann diese Kostenberechnung auch als Grundlage nehmen und Lph 1 & 2 nachberechnen? Waren im Grunde in 2020 erbracht und abgenommen.
    5.) wir mussten für Haustechnik Fachplaner engagieren, Architekt übernimmt keine Haftung berechnet aber seinen vollen Satz Lph 1-8, obwohl Lph 4 gar nicht stattgefunden hat und Lph 5-7 vom Fachbüro ausgeführt wurde.
    6.) allein für die Beleuchtung verlangt er ein Honorar von 44.272,67 €, wobei die anrechenbaren Kosten für Beleuchtung bei 78.000 € liegen...wie ist sowas möglich?
    7.) Im Vertrag steht Lph 3 mit 8: Entwurfsplanung mit Objektüberwachung: bedeutet das dann 3 bis 8 oder 3 und 8?
    8.) Kann uns jemand einen guten RA im Raum München empfehlen?

    Danke für Eure Hilfe!
     
  2. #2 simon84, 22.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 22.01.2023
    simon84

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    Die Fragestellung ist nicht geeignet für ein öffentliches Forum. Ich mache daher hier zu.

    Empfehlungen für Anwälte sind sowieso immer schwierig.
    Selbst bei einer kurzen Google Suche kamen alle gängigen Namen hoch.

    [editiert wegen Neutralität]
     
  3. Alex88

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    Zu deiner Meldung: ein „Recht“ auf Antwort gibt es in einem Forum generell nicht,
    Außerdem darf keine Rechtsberatung stattfinden, somit ist Simons Reaktion richtig
     
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