Unstimmigkeiten bei Abrechnung WDVS und Verputzarbeiten

Diskutiere Unstimmigkeiten bei Abrechnung WDVS und Verputzarbeiten im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, der von uns beauftragte Malerbetrieb hat an unserem Einfamilienhaus eine Fassadendämmung von 14cm angebracht und diese Verputzt....

  1. #1 michael445q, 09.01.2024
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    Hallo zusammen,

    der von uns beauftragte Malerbetrieb hat an unserem Einfamilienhaus eine Fassadendämmung von 14cm angebracht und diese Verputzt. Die Arbeiten sind nahezu abgeschlossen und wir sind damit zufrieden, soweit wir das als Laie beurteilen können.

    Die Abrechnung wurde anhand der VOB durchgeführt.

    Zahlreiche Fensterflächen kleiner 2,5 qm wurden "übermessen" bzw. vollabgerechnet mit Dämmung, Putz, Dübel, etc.

    Zuerst wurde eine deutlich zu große Grundfläche berechnet. Nach dem erneuten Aufmaß zusammen mit dem Maler wurde eine ca. 20% geringere Fläche festgestellt.

    Bei der erneuten Rechnungsstellung mit der korrigierter Grundfläche wurden zusätzlich für die Fensterflächen
    größer 2,5qm die sog. "Ausbildung der Fensterlaibungen" mit 83,- € pro Laufmeter zzgl. Mwst. berechnet.

    Meines wissen wurden die Kanten lediglich mit einer Gewebeanputzleiste verputzt.
    Eine Laibungsdämmplatte wurde nicht aufgebracht.
    Der Rechnungsbetrag ist nun nahezu identisch wie mit der zu hoch berechneten Grundfläche.

    Nun meine Frage: Ist der Preis für die Fensterlaibungen marktgerecht? Im Angebot wurden diese nicht aufgeführt.

    Danke für Eure Expertise und viele Grüße
    Michael
     
  2. #2 Fabian Weber, 09.01.2024
    Fabian Weber

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    Es wurde wahrscheinlich eine Eckleiste gesetzt und dann alles, also auch die alte Leibung verputzt und gestrichen?

    Ich hätte da jetzt eher auf 15-20€ pro Meter getippt.

    Im Grunde verlangt die VOB, dass Nachträge vor Ausführung anzuzeigen sind.

    Aber rechne mal die Meter aus von den übermessenen Fenstern, da darf er nämlich eigentlich auch die Leibungen abrechnen, trotz Übermessung.

    Also wenn du jetzt 10m zu 830€ hast und es sind bei allen Fenster 30m zu 830€ dann wäre der Einheitspreis ja 27.67€/m, das wäre dann schon wieder ok.
     
  3. #3 michael445q, 09.01.2024
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    Hallo Fabian, vielen Dank für deine Antwort.
    Es sind 26m, die sich nur auf die nicht übermessenen Fenster beziehen.
     
  4. #4 Fabian Weber, 09.01.2024
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    Naja das habe ich schon verstanden. Ich will Dir nur sagen, dass die Firma eigentlich auch Anspruch auf die Leibungen bei den übermessenen Fenstern hat. Da die das ja jetzt nicht abgerechnet haben, würde ich an Deiner Stelle keine schlafenden Hunde wecken und erstmal die anderen Leibungen zusammenrechnen.
     
  5. #5 Hundertwasser, 12.01.2024
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    Natürlich kann nur abgerechnet werden was auch ausgeführt wurde. Wenn die Leibungen mitgedämmt wurden können sie auch abgerechnet werden, dann bei allen Fenstern. Wenn die Ausführung abweichend von der Fassade war, dann muss dafür auch ein anderer Preis vereinbart sein.
    Ohne den genauen Vertragswortlaut zu kennen ist die Angelegenheit aber schwer zu beantworten.
     
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