Unterführung/Tunnel von der Garage zum EFM

Diskutiere Unterführung/Tunnel von der Garage zum EFM im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Krimi Der Grund des Tunnels ist doch eigentlich ganz klar. Es sollen Dinge vom Auto in die Wohnung und zurück getragen werden, unbemerkt...

  1. SvenvH

    SvenvH
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    Ich möchte nicht dass das hier wieder ausartet. Lasst bitte diese Unterstellungen bleiben. Das hier ist ein Bauexpertenforum.
     
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  2. seaway

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    Grundwasser bei -4,7 ist ein Anhaltswert. Ich hab hier auch grade ein Loch offen. Laut Gutachter "am Tag der Untersuchung" kein GW angetroffen.
    Heute kommt die Baufirma mit der Wasserhaltung nimmer nach. Das sollte man zumindest wenn ich größer 100k € vergraben lassen möchte auf dem Schirm haben.
    Brandschutztüren sehe ich auf beiden Seiten.
    Entwässerung:
    Ich hab schon ein paar Tunnel, wie empfohlen DN1800 bis DN2500 in den Boden gebracht, später als Abwasserleitung verwendet. Da gabs je nach Wetter immer mal wieder Probleme mit Kondenzwasser. Daher sehe ich eine aufwendige Planung und ggf. Lüftungsanlage.
     
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  3. Tilo

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    Hallo Swen
    Ist OK, .Mache ich auch nicht ....
     
  4. #24 OliverBLN67, 08.04.2023
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    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten/Kommentrare.

    Was soll hier denn nicht legal verlaufen?
    Das mit dem Lift ist eine sehr gute Idee, dadruch muss ich die Garage nicht weiter vergrößern, damit die Betontreppe passt.
    Ferner kann es durchaus sein, dass ich nicht nur am Haus sondern in der Garage eine Brandschutztür verbauen muss. Aber eigentlich möchte ich das nicht, weil man sich ggf, im Tunnel eingesperrt fühlen kann.
     
  5. Dimeto

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    Möglicherweise legt die Gemeinde ihr Veto ein, da Dein Vorhaben größtenteils außerhalb der überbaubaren Flächen geplant ist. Es ist schwer einzuordnen, ob der Tunnel eine Nebenanlage nach §14 BauNVO ist, oder Teil der Hauptanlage. Als Teil der Hauptanlage wäre er unzulässig, doch selbst wenn man ihn als Nebenanlage betrachtet, ist er nicht automatisch zulässig (§23 Abs. 5 BauNVO), zumal der BPlan folgendes festsetzt:
    Bei Baulinien und bei Baugrenzen ist ein Vortreten von Pfeilern, Gesimsen, Dachvorsprüngen, Hauseingangstreppen und deren Überdachungen, Balkonen, Loggien und Terrassen bis 1,5 m zulässig.
    Und in der Begründung zum BPlan steht:
    Der Begriff "Hauseingangstreppen" steht stellvertretend für alle Treppen und andere untergeordnete Bauteile, die Zugang zu einem Gebäude ermöglichen oder Teile des Zugangs sind.
     
  6. #26 hanghaus2000, 08.04.2023
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    Ich würde als Tunnelbauer erstmal das Bauamt fragen.

    Dann ein Ingenieurbüro mit der Fachplanung beauftragen.
     
  7. #27 hanghaus2000, 08.04.2023
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    Ich würde die Garage weiter nach Norden rücken. Die Zufahrt ist sicher günstiger als der Tunnel. Die blaue Linie ist doch sicher das Baufenster für die Garage. Kann man da keine Bauvoranfrage stellen ob man die Garage nicht östlich vom Haus platzieren kann? Dann kannst doch leicht einen direkten Zugang zum Haus haben.

    Sind die beiden Zuwegungen auf Deinem GS so genehmigt?
     
  8. #28 OliverBLN67, 09.04.2023
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    Die Garage werde ich noch weiter nach Norden rücken, da werde ich keine Probleme haben, solange ich mich im Baufenster bewege. Die Garage möchte ich nicht weiter östlich stellen. das Bauamt habe ich bereits vorab über mein Vorhaben informiert, aber leider noch keine Antwort erhalten. Ich bin selber sehr gespannt, ob die Unterführung mit etwaigen Auflagen genehmigt wird. Ich gehe aber davon aus, dass das die Gemeinde letztendlich entscheiden muss.
     
  9. #29 driver55, 10.04.2023
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    Ich gehe eher davon aus, dass das final Dein Geldbeutel entscheiden wird.
     
  10. Dimeto

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    Davon gehe ich nicht aus, da der TE auf einem Baugrundstück, welches zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses geeignet ist, lediglich eine Doppelgarage und einen Pool plant. Zudem hat das Wohnhaus grob geschätzt mehr als 300m² Wohnfläche und dürfte angesichts von zwei Stellplätzen und des geplanten Tunnels nur eine Wohneinheit beinhalten. Geld ist hier anscheinend das geringste Problem. Damit ließen sich natürlich auch meine baurechtlichen Bedenken lösen.
     
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  11. Tilo

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    Das verstehe ich jetzt nicht .....
     
  12. #32 hanghaus2000, 10.04.2023
    Zuletzt bearbeitet: 10.04.2023
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    Ich würde das so planen. Das ist zumindest preiswerter da man die bestehende Baugrube des Kellers weitestgehend verwenden kann.

    Dann würde ich das nie Tunnel nennen. Das ist ein Zugang.

    Mind. 2 Oberlichter. Die Treppe hinter der Garage könnte nur mit Dach gestaltet werden ja nach Budget.

    upload_2023-4-10_12-50-30.png
     
  13. #33 hanghaus2000, 10.04.2023
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    Oder besser noch so:




    upload_2023-4-10_13-0-46.png
     
  14. #34 hanghaus2000, 10.04.2023
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    Mit Einhaltung des Baufensters dann so.

    upload_2023-4-10_13-9-45.png
     
  15. #35 hanghaus2000, 10.04.2023
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  16. #36 hanghaus2000, 10.04.2023
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    Mit Einhaltung des Baufensters optimiert.

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  17. Dimeto

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    Das Baugrundstück besteht aus vier Flurstücken. Sofern keine Vereinigung zu einem Grundstück im Sinne des Grundbuchs vollzogen werden soll, ergeben sich folgende planungs- und bauodnungsrechtliche Probleme:
    - Der Tunnel ist auf zwei Grundstücken geplant. Nach §4 Abs. 2 BbgBO bedarf dies der öffentlich-rechtlichen Sicherung, also einer Vereinigungsbaulast.
    - Das Wohnhaus nimmt mehr als 27% der Flurstücksfläche ein, so dass die festgesetzte Grundflächenzahl überschritten wird. Da die Vereinigungsbaulast bauordnungsrechtlicher Natur ist, die GRZ aber planungsrechtlich das Maß der baulichen Nutzung beschränkt, ist ein Antrag auf Befreiung nach §31 BauGB erforderlich, weil länderspezifisches Bauordnungsrecht bundesweites Planungsrecht nicht brechen darf.
    - Die Abstandsflächen ragen in benachbarte Flurstücke hinein. Hier gibt es bei den Genehmigungsbehörden unterschiedliche Auffassungen, ob dies neben der Vereinigungsbaulast zusätzlich nach §6 Abs. 2 BbgBO öffentlich-rechtlich gesichert werden muss.
    - Der Bebauungsplan setzt reines Wohngebiet (WR) fest. Auf Flurstück 1101 ist aber nur ein Gebäude zum Abstellen von Kraftfahrzeugen geplant und kein Wohnhaus. Wie bereits bei der GRZ ist eine Befreiung nach §31 BauGB erforderlich.
    Unabhängig von der Flurstücksvereinigung:
    - Der Tunnel ist außerhalb der überbaubaren Fläche geplant. Auch hier ist eine Befreiung nach §31 BauGB erforderlich.
    - Die GRZ beträgt 0,27 und darf gemäß §19 Abs. 4 BauNVO bis zu einem Wert von 0,45 (0,27+0,5*0,27) durch bestimmte Anlagen überschritten werden. Augenscheinlich ist die Einhaltung durch den geplanten Tunnel fraglich, so dass auch hier eine Befreiung nach §31 BauGB erforderlich sein könnte.

    Sämtliche Punkte erfordern entsprechende Anträge, teilweise mit Plänen und Begründungen, die von Fachleuten erstellt werden sollten oder müssen und entsprechende Honorare auslösen. Ebenso erfordern sämtliche Anträge Genehmigungen, die entspechende Gebühren auslösen. Jeder Verweigerung einer Genehmigung kann mit Rechtsmitteln begegnet werden, die weitere Kosten verursachen. Nur Bauherren mit großzügigem Budget können dem gelassen begegnen.

    Ich hoffe, es war verständlich, sonst bitte erläutern, was Du nicht verstanden hast.
     
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  18. #38 Fasanenhof, 11.04.2023
    Fasanenhof

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    Anscheinend scheint die Frage nach dem Geld nicht allzu große Priorität zu haben. Schnapsidee, Spaßprojekt, ein wenig gepflegter Exzentrikertum... wie auch immer man es nennen will. Du findest es cool vom Auto ungesehen und unterirdisch ins Haus zu kommen. Kann ich verstehen, ich habe auch meine Besonderheiten.

    Wenn du das Geld in den Tunnel stecken willst, dann investiere doch direkt in die Garage und unterkellerst diese. Das bietet diverse Optionen:
    - Raum für eine Treppe in der Garage
    - Hobbyräume, Werkstätten, Lagerräume, Bunker, etc unter der Garage
    - verkürzter Weg zwischen Haus und Garage wie von anderen bereits skizziert.
    - setze den Tiefpunkt für die Drainage unter der Garage, um Kondensat oder eindringendes Wasser vom Haus fernzuhalten.
     
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Unterführung/Tunnel von der Garage zum EFM

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