Ventile im HKV teilweise kein Durchfluss

Diskutiere Ventile im HKV teilweise kein Durchfluss im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Guten Morgen, wir haben einen massiven Neubau (KfW 55) mit FBH und LWWP (Vaillant Arotherm) errichtet. An vielen Ventilen im HVK ist kaum...

  1. #1 roteMango, 23.11.2022
    roteMango

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    Guten Morgen,

    wir haben einen massiven Neubau (KfW 55) mit FBH und LWWP (Vaillant Arotherm) errichtet. An vielen Ventilen im HVK ist kaum Durchfluss feststellbar auch wenn die Sollraumtemperatur nicht erreicht wird. Einzelne Räume wie das Bad oder auch die Küche werden nicht warm, wenn man die Türen zu lässt und der Boden bleibt auch merklich kalt.
    Wir hatten den Sanitärler da, der nun den Durchflhss wohl erhöht hat. Im HKV kann ich trotzdem kaum Durchfluss feststellen. Der Boden wird minimal wärmer.
    Die Sanitärfirma sagt jetzt das sei normal und hinzunehmen. Ich habe auch kein Protokoll über den hydraulischen Abgleich erhalten. Nun drängt er auf die Zahlung der Schlussrechnung.
    Das Haus haben wir über einen Generalunternehmer gekauft, der Sanitärler will aver dass wir die Rechnungen direkt an ihn zahlen. Nun droht er damit die BAFA Förderung platzen zu lassen, wenn wir nicht die Schlussrechnung sofort zahlen. (für den zeitlichen Kontext: Ende letzter Woche, wurde die Heizung von seinen Mitarbeitern nochmal eingestellt, er drängt aber schon seit Samstag auf Zahlung der Rechnung).

    Liege ich richtig, dass im HKV bei den Ventilen ein Durchfluss erkennbar sein muss?
    Wieviel Durchfluss sollte in etwa vorhanden sein? Lässt sich sicherlich nicht pauschal sagen, aber liegen wir in einem Bereich von 0,1 oder 0,2 Liter oder eher bei 2 Liter?
    Vielen Dank!
     
  2. #2 petra345, 23.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 23.11.2022
    petra345

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    Über die Durchflußmenge sollte es eine Berechnung geben. Die kann man sich mal zeigen lassen. Es muß auch eine Wärmebadarfsrechnung geben. Die kann man sich auch zeigen lassen.

    Mein Verdacht geht in die Richtung, daß zu kleine Rohre verlegt wurden und die Umwälzpumpe die erforderliche Wassermenge nicht schafft. Vermutlich will ihm der Generalunternehmer für seinen Murks nichts zahlen, dann versucht er es beim Kunden direkt. Das geht aber nicht.

    Mache ihn darauf aufmerksam, daß er keinen Vertrag mit dir hat. Er hat einen Vertrag mit dem Generalunternehmer und dort muß er seinen Anspruch geltend machen.

    Es sei denn, du hast ihm den Auftrag direkt gegeben und bei ihm unterschrieben. Das kann ich mir bei einem Generalunternehmer nicht vorstellen

    Außerdem muß eine mängelfreie Abnahme vorliegen. Bis dahin muß er beweisen, daß die Anlage einwandfrei ist. Vor einer mängelfreien Abnahme gibt es keine Mäuse!

    Seine Drohungen sind heiße Luft und eher eine strafbare Nötigung.
    Verkehre mit ihm schriftlich und sende ihm alles zusätzlich per FAX zu.

    Wenn man einer GErichtsverhandlung beiwohnt, staunt man immer wieder, wie viele Briefe, und vor allem die wichtigen, verloren gehen. Einschreiben kostet nur unnötig und bringt nichts weil der Absender natürlich immer einen leeren Umschlag verschickt hat. Wie traurig ist das immer.

    .
     
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  3. #3 roteMango, 23.11.2022
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    Danke!

    Es tut gut das zu hören. Ich weiß nicht was zwischen dem GU und dem Sanitär-Sub für Vereinbarungen laufen. Der GU hat ebenfalls gesagt ich solle direkt an den Sanitärler zahlen und sie würden dann den Betrag aus dem Vertrag rausnehmen. Das sehe ich aber kritisch wegen der Haftung.
    Das wäre ja der Supergau. Wir schaffen es schon dad Haus warm zu bekommen, allerdings habe ich echt Angst wegen der Effizienz.

    Vielleicht hast du auch bezüglich der Lautstärke noch eine Idee:
    Immer morgens hat die WP (die Außeneinheit) für einige Zeit sehr laut gebrummt (die Nachbarn haben uns dann auch noch drauf aufmerksam gemacht, dass wir unbedingt das bemängeln sollen, dass das nicht normal ist). Dann kam ein Mitarbeiter und hat irgendwas angeblich behoben. Das Geräusch ist jetzt morgebs weg, dafür tritt es jetzt immer gegen 1 Uhr nachts auf. Wurde jetzt mehrmals davon wach.
    Hast du eine Idee was das sein könnte oder ist das einfach nur Zufall, dass es jetzt nachts auftritt statt morgens? Kompressor?
     
  4. #4 petra345, 23.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 23.11.2022
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    Ohne eine förmliche Abnahme, bei der bewiesen werden muß, daß die Anlage fehlerfrei ist, darf es keine Mäuse geben!
    Wird vorher bezahlt, ist das einer fehlerfreien Abnahme gleich. Du hast dann keine Ansprüche mehr! bzw. müsstest beweisen, daß die Anlage von Anbeginn fehlerhaft war. Dem hast Du mit der Zahlung selbst widersprochen.
    Also selbst ins Knie geschossen!

    Wegen geringer Mängel darf allerdings nicht die Abnahme verweigert werden. Aber man kann dann einen Teil des Betrages zurückbehalten und soll sich die bestehenden Mängel schriftlich bestätigen lassen.

    Üblich ist auch ein Abnahmeprotokoll ohne eine Kopie. Da kann der Generalunternehmer im Büro alles mögliche ergänzen. Deine Unterschrift hat er ja. Also wie beim Viehhandel au f dem Jahrmarkt.

    Es sei denn, es besteht ein anderer Vertrag. Ein Schiff wird z. B. nicht erst mit der letzten Schraube bezahlt, sondern nach Baufortschritt.
    Die Lufthansa gibt den Scheck erst frei, wenn die letzte Glühbirne am Jumbo auch funktioniert.

    Der Hersteller soll wissen, wie e r den Kompressor leise bekommt. Das ist nicht Dein Bier.
     
  5. SIL

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    Wie Petra bemerkte , dein Vertragspartner ist der GU , hier wird nichts geändert an andere bezahlt etc
    Hydraulischer Abgleich plus Berechnung , Wärmeschutznachweis , Konformität, eine Einweisung in die verbauten techn.Produkte etc sind obligo für ein Endkunden privat und dies seit einigen Jahren , diese müssen dir spätestens bei SR zugestellt sein , Sprüche wie sind in der Bauakte etc - ignorieren -.
    Das liegt an den Größen der Räume , Rohrdimension , Dämmung , Estrich , Verlegabstände etc pschl kann da keine Aussage getroffen werden wobei 0,1 oder 0,2 extrem wenig ist.

    Bei den Tacos ja.
     
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  6. #6 roteMango, 28.11.2022
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    Wir haben ja die Schlussrechnung noch gar nicht bezahlt. Darum geht es ja aktuell. Der Sanitärer drängt auf Zahlung und wir verweigern. Der Sanitärler war selbst nicht mal da, aber sagt, dass die Anlage fehlerfrei läuft
     
  7. #7 roteMango, 28.11.2022
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    Das Thema ist nach wie vor auf dem Tisch. Ich weiß nur nicht so recht, wie ich kontrollieren soll, ob die Anlage wirklich läuft. Die Geräusche der Anlage haben sich gebessert, nachdem nochmal dran rumgeschraubt wurde. Gleichmäßig warm wird der Boden trotzdem nicht.
    Als der Mitarbeiter zuletzt da war, hat er die HKV-Klappen abgesperrt und den Schlüssel mitgenommen. Aktuell lässt sich daher gar nichts mehr kontrollieren. Eine Heizlastberechnung oder ein Protokoll hydraulischen Abgleich haben wir bisher auch nicht bekommen.
    Wir haben leider mit dem GU/GÜ total ins Klo gegriffen.
    Inzwischen haben sogar Angestellte verlauten lassen, dass sie selbst mal mit diesem GU gebaut haben und so auf die Schnauze gefallen sind. Es hapert an allen Ecken und Enden und ich versuche mich so schlau wie möglich zu lesen, damit ich halbwegs argumentieren kann. Daher. Vielen Dank für eure Unterstützung!
     
  8. artibi

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    In dem Fall ist es vermutlich kontraproduktiv, wenn du als Laie da "halbwegs argumentierst". Der Prozess muss sauber ablaufen, sonst hast du den nächsten Griff ins Klo. Mal darüber nachgedacht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen und/oder einen entsprechenden Anwalt?
     
  9. #9 roteMango, 28.11.2022
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    Tatsächlich stehen wir kurz davor uns einen Anwalt zu holen. Es funktioniert einfach nix.
     
  10. #10 msfox30, 28.11.2022
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    Lief denn die Anlage (Pumpe der FBH), als du die Tacos abgelesen hast?
    Wenn nämlich nichts durch die FBH fließt, zeigen auch die Tacos nix an.
    Das wußte ich am Anfang auch nicht und hatte mich gewundert. Darum frage ich da lieber mal nach :).
    --
    Fand schon eine Endabnahme statt?
    Wenn nein, dann gehört der Bau ja noch dem GU. Schonmal gut, dass du ins Haus darfst...
    Ansonsten kann es schon sein, dass der Fußboden nicht warm wird. Das wird er bei uns im Haus aktuell auch nicht.
    Entscheidend ist, wie warm es im Raum ist. Wenn es im Bad die 24°C (wie in der geforderten Berechnung) sind, ist doch alles i.O. Wenn nicht, ist es ein Mangel. Soll sich doch der GU um die Mangelbeseitigung kümmern.
    --
    Zum Vertrag: Du hast einen Vertrag mit dem GU. Der GU ist dein Ansprechpartner. Was zwischen GU und Sub läuft interessiert dich nur zweirangig.
    Da noch nicht die Schlussrechnung bezahlt hast, ist dies dein Druckmittel gegen den GU.
    Wie will dein "Saniterler" eigentlich dein BAFA-Förderung platzen lassen?
    Die Unterlagen für den BAFA bekommst du von deinem GU. Wenn nicht, ist die Lieferung seiner Leistung unvollständ und du behältst den dir entstandenen Schaden (BAFA-Förderung) ein.
    Wie gesagt, dein einziges Druckmittel gegen deinen GU ist GELD. Das solltest du ihm aber nicht direkt vor den Kopf werden, so macht er ganz zu und du bekommst kein fertiges Haus.
    Wir haben im Bad z.B. maximalen Durchfluss (ich glaube 4l/min), da dies der ungünstigste Raum ist.
    Bei Räumen mit mehreren Heizkreisen solltest du prüfen, ob alle Kreis warm werden.Jetzt geht das zum Glück.
    War bei uns nicht. Abnahme im Juni und erst im Oktober festgestellt. Konnte ich dann aber selbst einstellen.
     
  11. #11 roteMango, 28.11.2022
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    Hey, ja die Pumpe lief. Das ist bei uns eine etwas komplizierte Situation. Wir haben ein Fertigestellungsdatum im Vertrag, das inzwischen seit 6 Monaten überschritten ist. Wir sind daher mit unserem Anwalt gegen den GU vorgegangen. Als Notlösung haben wir uns darauf geeinigt, dass sie ganz bald fertig sind, wir aber ins Haus schon einziehen können. Da haben sich dann viele Mängel erst gezeigt. Nein die 24 Grad erreichen wir im Bad nicht. Eine Abnahme ist noch nicht erfolgt.
     
  12. #12 Fabian Weber, 28.11.2022
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    Du zahlst jetzt erstmal gar nichts, sondern suchst Dir jemanden, der eine fundierte Mangelanzeige schreiben kann (das ist bestimmt nicht der Anwalt).

    Die Teil-Abnahme kannst ja wegen fehlender Abnahmereife (Unterlagen zur Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich etc. liegen nicht vor) verweigern.
     
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