Verdichteter Unterboden -> Anspruch auf Verbesserung?

Diskutiere Verdichteter Unterboden -> Anspruch auf Verbesserung? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, Management Summary :) : gibt es eine rechtliche Grundlage um Mängelbeseitigung am Unterboden gegenüber Bauträgern...

  1. #1 leffo3000, 12.06.2018
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    Hallo liebes Forum,

    Management Summary :) : gibt es eine rechtliche Grundlage um Mängelbeseitigung am Unterboden gegenüber Bauträgern durchzusetzen?

    Im April sind wir in eine DHH eingezogen, leider kam uns schon bei der Abnahme der Boden sehr steinig / lehmig vor. Ein erster Besuch eines Landschaftsgärtners bestätigte unsere Vermutung. "Das hier ist Schrott" lt. Gärtner.
    Es folgte eine "Mängelbeseitigung" in dem ca. 5 cm weniger steinhaltiger aber genauso lehmiger Boden aufgebracht wurde.
    Daraufhin haben wir einen Gutachter bestellt. Dieser beurteilte den Oberboden als durch Aufbesserungsmaßnahmen rettbar.

    Allerdings fiel sein Urteil hinsichtlich Unterboden nicht so gut aus: "unterhalb des aufgetragenen Bodens befindet sich stark verdichteter Unterboden lehmig-toniger Konsistenz mit hohem Schotteranteil -> jegliche Wurzelentwicklung wird verhindert; -> Staunässe in der darüber liegenden Vegetationsschicht zu erwarten"

    upload_2018-6-12_13-46-39.png

    Der Bauträger sieht sich hier nicht in der Schuld: laut Baubeschreibung sei lediglich Oberboden vereinbart.
    Ist denn aber nicht jegliche Bodenbeschaffenheit allgemein durch DINs (z.B.: 19731, 18915) geregelt, an die sich der Bauträger auch zu halten hat?

    Ich würde ungern die Kosten für Auflockerungen und etwaige Drainagen selber tragen, da ich davon ausgegangen war, dass uns ein befplanzbarer, nutzbarer Boden zur Verfügung gestellt wird.
     
  2. #2 simon84, 12.06.2018
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    Bauträger oder GU ? Geht es "nur" um Garten/Außenanlagen oder auch um Gründung/Fundament etc.
     
  3. #3 leffo3000, 12.06.2018
    leffo3000

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    Hallo simon84. Wir haben schlüsselfertig bei einem Bauträger gekauft. Der Bauträger hat dann einen GU beauftragt.
    Es geht momentan nur um die Außenanlagen. Am Fundament waren während der Abnahmekeine Schäden erkennbar.
     
  4. SIL

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    Entscheidend ist was im Bauleistungsverzeichnis respektiv beurkundet ist, nur das ist maßgeblich, oft findet sich dort ein entsprechender Passus ( Mutterboden ca 20 cm ....)
     
  5. #5 Fabian Weber, 12.06.2018
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    Ich kann mir schwer vorstellen, dass Du eine Bodenqualität bis Tiefe X vertraglich vereinbart hast. Wenn Dein Unterboden nicht gerade die alte Baustraße aus Recycling-Material ist, sondern nun mal der Boden aus der Gegend, dann wüsste ich nicht, warum der Bauträger dafür haften sollte.
     
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