vereinfachte Nutzungsänderung nach Brand?

Diskutiere vereinfachte Nutzungsänderung nach Brand? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Unser Nachbar hatte den hintan am Haus angrenzenden Schuppen ohne vorherige Genehmigung zu Wohnraum erweitert. Ausgerechnet während des...

  1. Snail

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    Unser Nachbar hatte den hintan am Haus angrenzenden Schuppen ohne vorherige Genehmigung zu Wohnraum erweitert.
    Ausgerechnet während des Weiterverkaufs des Grundstücks ist dann der Dachstuhl des Schuppens durch ein Feuer komplett zerstört worden.

    Der neue Eigentümer stellt nun einen Bauantrag zum Wiederaufbau und plant den Schuppen direkt als Wohnraum, ohne einen separaten Antrag auf Nutzungsänderung.
    Im Rathaus wurden wir auf § 34 BauGB verwiesen, wonach er das wohl dürfe.

    Wir hatten in den letzten Jahren "echt viel Spaß" (Ruhestörungen, Wildparkerei, Hundekot) mit den dort (abwechselnd) wohnenden Personen und den Schwarzbau natürlich auch beim LRA und beim örtl. Bauamt angezeigt.
    Eine Genehmigung nach heutigen Regeln wäre alleinie schon wegen der zu geringen Abstände zu den umgebenden Gebäuden doch gar nicht möglich.
     
  2. BaUT

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    Dann reich halt Einspruch bzw. Beschwerde gegen die Nutzungsänderung des Schuppens zu Wohnraum ein!
    Ist schon dreist eine unerlaubte Nutzungsänderung jetzt durch Brandschadenssanierung klammheimlich legalisieren zu wollen!!!
     
  3. #3 Snail, 11.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 11.07.2023
    Snail

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    Bin momentan am Zusammenstellen des Widerspruchs.

    Mir bei der Durchsicht der Baupläne noch etwas aufgefallen: Das vordere Wohnhaus hat momentan einen erhaltenen gebliebenen Schornstein.
    Laut den eingereichten Bauplänen soll aber das gesamte Dach erneuert werden.

    Ein Schornstein ist dann wohl nicht mehr vorgesehen und auch in den Grundrissplänen - selbst in den Teilen die bestehen bleiben - ist kein Kaminschacht eingezeichnet. Im Keller des Wohnhauses ist lediglich ein Heizraum eingeplant, der Schuppen hat keinen Keller.

    Über die Heizart kann nun nur spekuliert werden. Fossiler Brennstoff kommt nicht in Betracht, außer der Schornstein würde erhalten bleiben bzw. neu errichtet. Rein elektrisch heizen wäre möglich, bräuchte dann aber keinen Heizraum. Eine Wärmepumpe würde (im Außenbereich) sicherlich wegen des Lärms problematisch ein.
    Muss die Heizart bei Bauantrag bekanntgegeben werden? Und inwiefern darf von den eingereichten Plänen abgewichen werden?
     
  4. #4 nordanney, 11.07.2023
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    Nein? Und wo steht der WW-Speicher - könnte ja in den Heizraum. Oder das Innengerät der WP?
    Schon wieder nein. Warum soll das problematisch sein? WPs stehen inzwischen überall in den engsten Siedlungen bei höchsten Anforderungen.
     
  5. Snail

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    Hast Recht. Ich hatte irgendwie nur an Boiler unterm Waschbecken gedacht
    Die WP im Heizraum wäre sicherlich eine Möglichkeit.

    Je nach Standort wäre der Abstand zum nächsten Fenster gerade einmal ca. 3m.
    Zudem würde der Schall aufgrund der dichten Bebauung hier zwischen den Gebäudewänden "hin- und herpendeln" und sich dadurch stärker auswirken.
     
  6. #6 nordanney, 11.07.2023
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    Das ist absolut nichts besonderes und kommt täglich überall in D vor.
     
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  7. #7 Fasanenhof, 12.07.2023
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    Je nach WP ist das dennoch eine nicht zumutbare Lärmbelastung.

    Nur weil es gemacht wird, ist es längst nicht pauschal OK. Emissionsquellen (Lärm, Wärme, Geruch, etc) dürfen eben nicht ohne Widerspruch an den Nachbarn geklebt werden.
     
  8. #8 nordanney, 12.07.2023
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    Liegt dann aber den falschen Geräten. Und deshalb: Ja, es ist in Ordnung, erlaubt und gängige Praxis. Pfusch passiert allerdings immer und überall auf dem Bau.
     
  9. Snail

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    In wiefern dürfte denn der Bau von den eingereichten Plänen abweichen? Ein Schornstein darf doch bestimmt noch nachträglich installiert werden?
    Auch wenn der Kaminschacht jenen den Grundrissen, welche baulich nicht geändert werden sollen, nicht eingezeichnet ist, so wird er doch vermutl. baulich noch vorhanden, aber ggf. durch Brand und Löschwasser beschädigt, sein.

    In den restlichen Teilen am Gebäude, die NICHT verändert werden, hat der Architekt zudem in der Außenansicht die Kellerfenster weggelassen.
    Lediglich im Grundrissplan sind die eingezeichnet. Wie sind solche wiedersprüchlichen Aussagen zu werten?
     
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