Vergütungsanspruch bei Trennung vom GU

Diskutiere Vergütungsanspruch bei Trennung vom GU im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind gerade dabei uns von unserem aktuellen GU zu trennen. Bisher haben wir keinen Vertrag mit Ihm geschlossen, aber eine...

  1. #1 Ruhrgebiet2023, 13.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 14.03.2022
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    Hallo zusammen,

    wir sind gerade dabei uns von unserem aktuellen GU zu trennen. Bisher haben wir keinen Vertrag mit Ihm geschlossen, aber eine Hausplanung sehr weit vorangetrieben. Aus seiner Sicht bereits inkl. aller Bauantragsdokumente und somit bereit für die Einreichung.


    Vielen Dank für Eure Gedanken!
     
  2. #2 simon84, 13.03.2022
    simon84

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    habt ihr eventuell mündlich einen Vertrag geschlossen ?
     
  3. Alex88

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    die Frage ist, ob der GU die Unterlagen herausgeben muss? Ich glaube nicht, ist nämlich sein Eigentum....
     
  4. #4 Ruhrgebiet2023, 13.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 14.03.2022
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    wir haben mündlich keinen Vertrag geschlossen, sondern über den schriftlichen Vertrag verhandelt und nicht einig geworden
     
  5. #5 simon84, 13.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 13.03.2022
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    Rein rechtlich gäbe es auf der einen Seite die Argumentation es ist kein Vertrag zustande gekommen und alles was geleistet wurde war vorvertragliche Arbeit im Rahmen der Angebotserstellung die nicht zu vergüten ist.

    auf der anderen Seite gibt es die Argumentation dass Leistungen erbracht wurden die zu vergüten sind.

    welche konkreten Leistungen wurden denn tatsächlich erbracht ? Liegt euch eine eingabeplanung vor die ihr weiterverwenden könnt ?

    falls ja, Wie viel Rabatt hat euch der neue GU dafür eingeräumt wenn er mit der bestehenden Planung arbeitet und keine eigene erstellen muss ?

    das wären so ein paar Ansätze wie man auf einen Wert kommt.

    wohlgemerkt ist mir bekannt dass der in der Praxis vermutlich gegen null gehen wird, der GU euch gegenüber aber evtl Forderungen im 4-5 Stelligen Bereich durchsetzen will

    PS: persönlich bin ich der Meinung die Frage wird niemand in einem anonymen internetforum beantworten können, sondern nur die beiden Vertragspartner, ggf mit Anwalt oder vor Gericht

    was fordert der GU denn und was seid ihr bereit zu entlohnen und unter welchen Bedingungen (rausgabe und recht zur Weiterverwertung von Berechnungen, Plänen etc)

    auch immer dran denken , je nach dem in welchem
    Raum das Vorhaben ist, arbeiten evtl beide GU mit den gleichen Subs zusammen oder kennen sich sogar, von daher gibt es sicher auch ein paar Aspekte hinter der Szene….

    wie kann denn der 2. GU so viel günstiger sein als der Erste ? Habt ihr das gesamtheitlich beurteilt ?
     
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  6. #6 Ruhrgebiet2023, 13.03.2022
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    Danke Simon84 für deine Antwort, sind sehr hilfreiche Anmerkungen für mich!

    Ja es liegt eine Eingabeplanung vor, diese wird aber so nicht verwendet werden, sondern noch weiterentwickelt.

    Da wir uns noch nicht für einen neuen GU oder Architekten entschieden haben, kann ich dir die Frage nach Rabatt nicht beantworten.

    Verlangt wurde noch nichts, aber wir fragen uns was angebracht wäre….
     
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