Verlegeabstand FBH von 20 cm auf 15 cm ändern lassen - Problem?

Diskutiere Verlegeabstand FBH von 20 cm auf 15 cm ändern lassen - Problem? im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Verlegeabstand der Fußbodenheizungsrohre im ganzen Haus (alle Räume außer Bad) von 20 cm auf 15 cm spontan ändern lassen/ aufmustern - hat das...

  1. #1 HoisleBauer22, 27.07.2023
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    Verlegeabstand der Fußbodenheizungsrohre im ganzen Haus (alle Räume außer Bad) von 20 cm auf 15 cm spontan ändern lassen/ aufmustern - hat das Konsequenzen für andere Gewerke? Muss dann immer eine bessere Pumpe mit mehr Leistung her? Mache ich die Heizungsauslegung komplett zunichte?
    Muss ich den Bauleiter informieren?
     
  2. #2 Fridolin77, 27.07.2023
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    Ja, vielleicht, ja und ja.
     
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  3. #3 HoisleBauer22, 27.07.2023
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    Welche Konsequenzen außer für Sanitär (die macht auch Heizung bei mir)?
    Wie / bei wem könnte ich extern schnell prüfen lassen, ob mein Vorhaben geht?
     
  4. #4 petra345, 27.07.2023
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    20 cm Verlegeabstand würde ich als zu groß ansehen. 15 cm halte ich für normal und im Randbereich der Außenwände darf es etwas enger sein. Trotzdem sollte man 15 cm Randabstand, für den Fall daß da mal eine Durchbruch gemacht werden muß, überall einhalten
     
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  5. #5 Fabian Weber, 27.07.2023
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    Mal ganz schnell die Flow-30 Regeln durchlesen.

    Weder sind überall 20cm noch überall 15cm richtig. Da scheint es einfach überhaupt keine Berechnung gegeben zu haben.

    Du bekommst natürlich mehr Kreise, also auch größere Heizkreisverteiler.
     
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  6. #6 HoisleBauer22, 27.07.2023
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    Die gibt es, nur komme ich als Opfer eines rigiden GU, der keine Pläne herausrückt, da nicht ran.
    Daher geht/ging es mir nicht um eine komplette Neukonzeption, sondern um ein spontanes Angebot und die Abschätzung, ob man später Ärger kriegen könnte mit Pumpe, Erreichen der Zimmertemperaturen etc.
     
  7. 11ant

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    Das klingt nach "Inklusivplanung" :-(
    Wir "kennen" uns doch nun schon lange genug, daß Dir so einer nicht hätte "passieren" dürfen ...
     
  8. #8 WilderSueden, 27.07.2023
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    Schick deinem GU mal eine Nachricht, dass du die korrekte Ausführung der Heizung "nach Heizungsplanung" nur überprüfen kannst, wenn du selbigen Plan kennst. Du hast ein Anrecht auf sämtliche Pläne, die zur Umsetzung relevant sind.
     
  9. #9 nordanney, 27.07.2023
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    Den "Ärger" bekommst Du bei den 20cm in Form von höheren Heizkosten. Geringer Abstand bringt - bis auf etwas höheres Anfangsinvest - nur Vorteile:
    - geringere Vorlauftemperatur
    - Energieeinsparung
    - geringere Fußbodentemperatur und somit nicht so warme Füße
    - geringere Fußbodentemperatur und somit nicht so viel aufwirbelnder Staub
    um nur mal ein paar zu nennen.

    ABER: Dafür bedarf es einer korrekten Heizungsplanung inkl. raumweiser Heizlastberechnung.

    Baust Du mit GU oder Bauträger? GU = Wer die Musik bezahlt, bestimmt auch die Musik. Man kann sich allerdings auch beim Verbraucherbauvertrag gem. §650n darüber streiten, ob eine Heizlastberechnung nebst Verlegeplanung der FBH zu den Unterlagen gehören, die der GU/Bauträger herausgeben muss. Viele Juristen sagen ganz klar: Ja, das gehört dazu.
    Kannst mal gerne danach googeln und Dich ergänzend selbst dazu schlau machen.
     
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  10. #10 Tilo, 27.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 27.07.2023
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    Hallo Hoisle
    Auch wenn du der Bauherr bist.
    Du kannst nicht einfach und spontan selber vor Ort was ändern / festlegen. Die bauen ja hoffentlich nach Plänen und Berechnungen. Entsprechen diesen wird das Material bestellt und geliefert. Du hast mit den Firmen vor Ort auch kein Vertragsverhältnis , bekommst nur Ärger, Bauverzug und Mehrkosten.
    Du must immer als 1. Schritt über deinen Vertragspartner bzw. eben über deinen Bauleiter gehen und das ordentlich mit ihm besprechen, festlegen und schriftlich vereinbaren.
     
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  11. #11 simon84, 27.07.2023
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    ja , aber leicht lösbar
     
  12. 11ant

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    Da ist in der Gegenrichtung ja gerade die typische Argumentation der Werkplanverweigerer, man habe ja schließlich die Wurst als fertiges Produkt bestellt und nicht ihr geheimes Rezept, und gebaut werde ja schließlich nach DIN / aRdT, was der Sachverständige ja spätestens nach der zerstörenden Materialprüfung auch sehen könne, wenn er beim Machen nicht zugegen sein könne. So sei eben die andere Seite der Medaille "notwendige Architektenleistungen inklusive".
    Ein GU-Bauvertrag wird häufig pauschal geschlossen, und mit einer solchen Abweichung von der BLB dann "änderungsgekündigt", was worst Case die ganze Preisbindung kippen kann. Einen Anspruch auf während der Fahrt zum fairen Aufpreis bestellbare Extrawürste gibt es nicht. Der GU darf bauen, was man vereinbart hat, ohne "menno, jetzt heul´ ich aber".

    Aus gutem Grund predige ich ja immer: GU immer gerne, aber NACH und nicht ANSTATT Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis.
     
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  13. #13 HoisleBauer22, 27.07.2023
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    Im Anhang die Pläne, die ich habe. Vielleicht wird einer von den Profis hier schlau draus.
    Habe auch noch ein Rohr fotografiert, das vielleicht vom HKV zur Wärmepumpe führt.
     

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  14. #14 nordanney, 27.07.2023
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    Wow - so eine beschissene Planung sieht man nur selten und dann bei Anbietern, wo es nur auf den billigsten Preis im Angebot ankommt.
    40 Grad Vorlauf ist Stand von vor 20 Jahren. Heute im Neubau - mit vernünftiger Planung - sollten es nicht mehr als 30 Grad sein. Wird schon warm in der Bude - billig für den GU in der Gestehung, teuer bei den Heizkosten für dich. Unprofessionell...
     
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  15. #15 Fabian Weber, 27.07.2023
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    Stimme da auch mit ein. Eine Auslegung auf 40Grad ist nicht mehr Normgerecht.

    Ich würde den Planer mit dem Mangel konfrontieren und dann zur Güte darum bitten, dass er mit 30Grad nochmal neu auslegt und Du das Upgrade bezahlst.

    Wenn Du einfach alles mit 15cm und 5cm im Bad machst, dann achte darauf, dass die Kreise nicht länger als 100m werden.
     
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  16. #16 Tilo, 28.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 28.07.2023
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    Hallo
    Ist halt alles eine Frage des Preises.

    Vielleich hat der TE ja gerade auf Grund des günstigen Hauspreises beim BT oder GU gekauft. Dann gibt es eben nicht mehr.
    Zu guter Letzt zählt nur, ob das Haus ihre DIN - Innentemperaturen erreicht. Mehr ist bestimmt nicht vereinbart.

    Besser bauen geht natürlich immer......
     
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  17. #17 WilderSueden, 28.07.2023
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    Ich kann aus der Erfahrung mit meinem GU nur empfehlen, sich nicht abwimmeln zu lassen. Nach dem Lüftungsplan hatte ich mehrfach gefragt und immer keinen bekommen, dann kam zufällig raus, dass ein Lüfter ganz vergessen wurde und an einer anderen Stelle ein falscher montiert...
    Wenn der GU sich ganz querstellt, behält man eben bei der Schlussrechnung mit der Begründung einen entsprechenden Betrag ein und lässt den GU kommen.
     
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  18. #18 msfox30, 28.07.2023
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    Kommt darauf. Bei unserer nachträglichen* Berechnung der Auslegung FBH wurden auch gut 40 Grad angesetzt, weil sonst das Bad nicht die geforderten 24 Grad erreicht hätte.
    Der Heizi hatte aber einen geringeren Verlegeabstand im restlichen Haus gewählt, so dass wir mit um die 30Grad VL fahren. Im.Bad schaffen wir damit aber keine 24Grad, was auch Quatsch ist, wenn man es 24/7 so mollig hat.
    --
    *Heizi hat damals die Berechnung auch nicht raus gerückt. Nicht einmal gegen Cash. Die externe Berechnung wurde über die Schlussrechnung verrechnet. War aber letztlich Quatsch, da die Berechnung nicht zum Haus passt und auch noch schlechter ausgelegt war.
     
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  19. #19 HoisleBauer22, 28.07.2023
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    Den Nagel auf den Kopf getroffen! Billig eben...

    Auch bei mir: Sanitärfirma sagt "Sie kriegen keine Auslegung". Unfassbar, diese GUs und ihre (Sub-)Subs!
     
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  20. #20 HoisleBauer22, 28.07.2023
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    Es hätte von Anfang an für rund 4500€ die Möglichkeit gegeben die VL-Temp. von 40 Grad auf 30 zu reduzieren. Das hätte sich aber in 92 (bei 40ct pro KWh) bzw. 124 Jahren (bei 30ct pro KWh) amortisiert. Siehe Rechung im Anhang. Habe da ausgehend von der JAZ und der VLTemp Stromkosten berechnet.
     

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Verlegeabstand FBH von 20 cm auf 15 cm ändern lassen - Problem?

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