Versicherung

Diskutiere Versicherung im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, folgender Sachverhalt. Ich habe ein Haus modernisiert. Der Strom kommt an im 1. OG an. Dort befindet sich auch der Stromzähler. Bis vor...

  1. #1 hennesmith, 25.03.2024
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    Hallo, folgender Sachverhalt. Ich habe ein Haus modernisiert. Der Strom kommt an im 1. OG an. Dort befindet sich auch der Stromzähler. Bis vor kurzem war hier noch der Sicherungskasten. Nach der Modernisierung geht die Hauptleitung nun ins UG. Dort befinden sich der Sicherungskasten und ab hier wird alles verteilt. Ein Bekannter von mir ist Elektriker gewesen und hat alle Kabel gelegt und angeschlossen.

    Nun meine Frage: wie läuft das Versicherungstechnisch ab ? Muss ich dies von einem Meister abnehmen lassen ? Gibt es überhaupt die Möglichkeit dies abnehmen zu lassen ? Wenn ja was wäre würde mich das kosten und gibt es überhaupt jemand der sowas macht ?

    Danke schonmal für die Antworten :)
    Liebe Grüße
     
  2. #2 Fred Astair, 25.03.2024
    Zuletzt bearbeitet: 26.03.2024
    Fred Astair

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    Freileitung mit Hausanschlusskasten am Giebel? Zählerschrank oder alte Zählertafel? Foto?

    Hat Kollege Schwarz und Sonntag verlegt?

    Also von hier ab Sicherungsverteiler und danach alles neu?

    Und zwar von einem, mit einem beim Netzbetreiber eingetragenen Fachbetrieb.

    Fragen hilft. Und zwar nicht hier, sondern bei einem der eingetragenen Fachunternehmen. Dein Netzbetreiber hat bestimmt eine Liste auf seiner HP.

    Auch hilft fragen an der richtigen Adresse.

    s.o.
     
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  3. #3 simon84, 25.03.2024
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    Die frage sollte dir dein Bekannter beantworten können.

    Und man hätte das am besten vor Beginn der Arbeiten geklärt.

    Wichtig sind erstmal die TAB deines Versorgers.

    Wenn die alle eingehalten sind und die restliche Installation den aRdT entspricht dann steht einer prüfung und Abnahme durch einen anderen in deiner Region konzessionierten betrieb nichts entgegen.

    Nur musst du erstmal einen Betrieb finden der Interesse daran hat „Fremdarbeit“ abzunehmen.

    die TAB schreiben oft bei solch alten Installationen einiges an Nacharbeit vor, wenn solch umfassende sanierungsarbeiten gemacht werden.
    Grade was zählerplatz, erdung bzw. Anbindung von PE und N usw. Angeht

    In manchen Gebieten gibt es dann auch umstellungsmöglichkeit von TT auf TN etc .

    das ist regional auch sehr unterschiedlich.
    Bei Gebieten die durch „Stadtwerke“ versorgt werden ist es zB oft so, dass die noch eigene Monteure haben und nur selbst an den HAK gehen.

    Bei anderen Versorgern ist dagegen kein Problem die Plombe vom HAK aufzumachen zum freischalten und per e-mail zu melden , dann wird bei der nächsten Gelegenheit kostengünstig nachverplombt.

    Bei mir im Haus hatten wir vor kurzem auch eine sehr umfassende Sanierung der Elektrik. TT Netz.

    Hatte das Glück dass mir ein befreundeter Elektriker (mit mir als „Lehrling“) alles gemacht hat, der zwar selbst bei einer großen Firma in der Anlagenelektrik arbeitet, aber auf dem aktuellsten Stand ist was die Vorgaben etc bei uns in der Gegend im Haus angeht.

    Er hatte dann auch gleich einen Betrieb an der Hand der für mein Gebiet den Plombenschein hatte, also an sich war das kein Problem.

    installationsprüfung mit einem riesigen Fluke Gerät und anlagendoku mit kompletten Schaltplänen habe ich auch komplett von ihm bekommen, obwohl er keinen Betrieb hier hat. Gestempelt hat das nach einem vor Ort Termin mit erneuter Prüfung und überschaubarer Rechnung der Betrieb mit der Konzession. (Waren ca 500 Euro brutto)

    versorger und Versicherungen habe ich alle Infos bereitgestellt, die waren alle zufrieden
     
  4. Alex88

    Alex88
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    genau das wird das Problem werden...
     
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  5. Dipol

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    Mal wieder der eingebürgerte Begriff Abnahme, was die Bezeichnung nicht richtiger macht.

    Wenn ein Subunternehmer regulär im Auftrag einer konzessionierten EFK als Auftragnehmer, welche die Zähleranmeldung macht, Installationen durchführt, ist die Vorgehensweise koscher und der Sub hat Anspruch auf Abnahme, wenn seine Leistung im wesentlichen fachgerecht ist.

    Gibt jedoch eine konzessionierte EFK entgegen NAV § 13 von elektrotechnischnischen Laien oder Schwarzarbeitern erstellte Elektroinstallationen in der Zähleranmeldung als eigenes Werk aus, ist das nach dem was ich mal als Betriebswirtdes Handwerks gelernt habe eine Urkundenfälschung aber keine Abnahme.

    Dass solche "Abnahmen" insbesondere bei PV-Anlagen ein lukratiives Geschäftsmodell sind, ändert nichts an der illegalen Grauzone. Dein Moonworker war billig, aber als EFK ohne VNB-Konzession nur für Wartungsarbeiten berechtigt..

    Du muss halt jemand finden, der die Anlage nicht nur flüchtig prüft und wahrheitswidrig Stempel und Unterschrift setzt.
     
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  6. #6 Fred Astair, 27.03.2024
    Fred Astair

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    Danke für die Klarstellung.
    Ob der TE (und einige andere) das aber verstehen?
    Ich habs inzwischen aufgegeben.
     
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