verspätete Erschließung

Diskutiere verspätete Erschließung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forengemeinde folgender Sachverhalt: Wir haben uns Anfang im Frühjahr 2020 eine Fläche angeschaut, auf der ein Neubaugebiet realisiert...

  1. #1 MaxWa92, 09.01.2021
    MaxWa92

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    Hallo Forengemeinde

    folgender Sachverhalt:
    Wir haben uns Anfang im Frühjahr 2020 eine Fläche angeschaut, auf der ein Neubaugebiet realisiert werden soll. Verkäufer ist die örtliche Gebäudewirtschaft. Dazu wurde ein Makler beauftragt, der ebenfalls als Erschließungsträger für das gesamte Baugebiet fungiert. Er koordiniert die Erschließung mit den Medien, sowie den Straßenbau.
    Zunächst alles schön...reserviert, Notartermin und Grundstück notariell gekauft im Juni 2020. Zugesichert wurde eine Fertigstellung im November 2020. Das hat der Makler sogar groß in einem Zeitungsartikel verkündet, dass im Dezember die ersten Bodenplatten stehen. Der Erschließungstermin wurde auch im Kaufvertrag festgehalten:

    "Der grundhafte Ausbau der vor dem Grundstück liegenden zukünftigen Straße und der Medien soll nach Planung bis November 2020 realisiert werden."

    Im Vertrag ist auch ein Ausschluss enthalten:
    Dem Erwerber ist auch bekannt, dass sich die Fertigstellung der
    Straßendecke und des grundhaften Ausbaus der Straßen verzögern
    kann:
    - durch unabwendbare Auswirkungen der CoVid-19-Pandemie (insbesondere Ausfall von eigenen Mitarbeitern sowie Mitarbeitern von beauftragten Unternehmen, beteiligten Architekten oder Vermessern aufgrund von Quarantänemaßnahmen, gravierenden pandemiebedingten Lieferengpässen bei Baumaterialien, der Weg zur Baustelle aufgrund von Gebietsschließungen versperrt ist, unverhältnismäßige Personalengpässe bei eigenem Personal sowie bei Personal von beauftragten Unternehmen, beteiligten Architekten oder Vermessern, da das Personal aufgrund von geschlossenen Grenzen nicht einreisen kann, durch sonstige behördlich oder gesetzlich angeordnete Einschränkungen im Zusammenhang mit der Eindämmung der CoVid-19-Pandemie)
    - durch Witterungseinflüsse, mit denen bei Vertragsschluss normalerweise nicht zu rechnen war;
    - durch höhere Gewalt im Übrigen.

    Laut Aussage unseres Maklers gab es Verzögerungen einerseits natürlich durch Corona (die Ausrede für geschätzt alles momentan). Außerdem wurde von der Abwassergesellschaft (angeblich unerwartet) gefordert das Regenwasser der Straße hinter dem Baugebiet versickern zu lassen und nicht in den Kanal zu leiten. Daher musste eine extra Rigole geplant und gebaut werden...

    Wäre alles jetzt kein Problem... allerdings haben wir uns als der Notartermin feststand, bereits für eine Baufirma entschieden und den Bauvertrag unterschrieben. (ja war eventuell unser Fehler..) Die Preisgarantie läuft im Februar aus. Ein paar Wochen Verzögerung seien nicht schlimm meinte unser Verkäufer. Allerdings müssten wir danach natürlich eine Preiserhöhung schlucken, die durch die CO2 Steuer nicht gerade wenig sein wird.
    Die Erschließung wird momentan fertiggestellt, allerdings können wir Bauwasser- und Strom erst bestellen, wenn die Leitungen an die Versorger übergeben wurden... Das dauert ja auch noch etwas....Die Baugenehmigung erhalten wir spätestens in 2 Wochen (3-Monatsfrist)

    Was meint ihr kann man eine Entschädigung verlangen vom Erschließungsträger? Wir reden ja nicht um eine Verzögerungen von ein paar Wochen sondern 3 Monaten.
     
  2. seaway

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    "nach Planung bis November 2020" ist und bleibt grundsätzlich ein Wunschtraum der mal in einem Zeitplan festgehalten wird der eigentlich schon nimmer aktuell ist nachdem er versendet wurde. Zeitungsartikel interessieren nicht. Am Ende zählt der Vertrag.
    Mal Corona außen vor gelassen ist es grade bei Baustellen im Freien (dazu zählen Kanal, Straße, Erschließung, Asphalt) alleine schon wegen Wettereinflüssen unmöglich sowas genau zu sagen. Deshalb stehen ja auch die weiteren Punkte (Wetter, höhere Gewalt) in eurem Vertrag. Somit hat der Makler immer Argumente.
    Da jetzt Schadensersatz rausholen zu wollen seh ich als schwierig an. Bin aber kein Anwalt.
    Eine regelmäßige realistische Aktualisierung des Bauzeitenplans sollte eigentlich Standart sein.
    Hätte euch aber auch nix gebracht, da ihr ja schon zum Notartermin die Baufirma beauftragt hattet.
    Kommt jedoch ganz drauf an was es für ein Neubaugebiet ist. Bei 5 Grundstücken und 150 m Straße ist es natürlich "schlimmer" als bei 100 Grundstücken und 2 km Straße.
    Mein letztes Neubaugebiet (über 80 Grundstücke) wurde ca. 9 Monate später fertig als geplant. Da hatte man unteranderem beim Tiefbau alte Hausmüllablagerungen gefunden die erst noch weg mussten weil man darauf keine Straße gründen kann. Wurden beim Bodengutachten nicht entdeckt und liefen dann unter höhere Gewalt. Wenn jetzt bei euch noch die Entwässerung komplett neu aufgezogen werden musste (Versickerung) ist das u.U. auch eine etwas aufwendigere Planng die mal nicht eben in ner Woche geplant und gebaut ist. Dass sowas "plötzlich" kommt finde ich nur seltsam. Sowas sollte geklärt sein bevor der erste Bagger kommt.
    Je nach Größe des Gebietes evtl. mit dem Markler etwas aushandeln, dass man ggf. etwas früher mit den Bau beginnen kann? So dass ein Baubeginn vor eurer Deathline stattfinden kann.
     
  3. #3 Hercule, 10.01.2021
    Hercule

    Hercule

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    Ich glaube die Regierung sollte dein Ansprechpartner für Beschwerden sein. Auf jeden Fall sollte man sein Wahlverhalten überprüfen.
    Ansonst rechne schon mal mit den Mehrkosten oder versuche diese durch Verkleinerung des Bauvorhabens zu reduzieren.
    Wenn das nicht möglich ist geh zur Bank, stocke den Kredit auf und geh zu deinem Chef und frage ob er dir wegen der CO2 Steuer jetzt mehr Gehalt zahlen will :D
     
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