vertikaler Brandschutz zwsichen 2 Häusern bei WDVS

Diskutiere vertikaler Brandschutz zwsichen 2 Häusern bei WDVS im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, wenn zwei Gebäude aneinander gebaut werden, dann müssen je nach Gebäudeklasse nicht nur horizontale Brandriegel in ein WDVS eingearbeitet...

  1. #1 Bolanger, 14.01.2023
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    Hallo,

    wenn zwei Gebäude aneinander gebaut werden, dann müssen je nach Gebäudeklasse nicht nur horizontale Brandriegel in ein WDVS eingearbeitet werden, sondern auch vertikale Brandriegel im Bereich der Grenzwand.

    Wie macht man das denn in der Praxis, wenn die Fuge zwischen beiden Hauswänden 20 cm dick sein soll und diese Brandriegel ebenfalls 20 cm breit sind? Die können ja nicht in der Luft hängen.

    Würde man dann nicht am besten die Trennwanddämmung seitlich in der Dicke des WDVS überstehen lassen und das ganze später verblechen oder diese Gummi-Trennfugenabdeckungen einbauen?

    Oder habt Ihr andere Tipps zur Durchführung?

    Danke und Grüße
     
  2. SIL

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    Ob diese Breite ausreichend ist , kann ich aus dem Text nicht erkennen.
    Es gibt verschiedene Lösungen , entweder mit UK und Blech oder Naturstein ...oder mit Aquacell Promat etc oder anderen 'Platten' diese werden dann klassisch ( links und rechts Trennung mit Profil ) verputzt.
     
  3. #3 Fabian Weber, 14.01.2023
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    Die Brandwände sollen einen Abstand von 20cm haben?!
     
  4. #4 Bolanger, 15.01.2023
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    Hallo,

    die Anforderung an Brandwände ist zumindest in NRW, dass sie nicht unterbrochen oder mit brennbaren Matetrialien überbrückt werden dürfen.

    Beim klassichen Anbau ohne Grenzabstand baut man die beiden Wände mit etwas Abstand, um Schallübertragung zu verringern. Dazwischen wird dann mit Mineralwolle gedämmt. Wir haben bzgl. der Dämmdicke vom Bauamt erfahren, dass wir auf unserem Grundstück die Dämmdicke sicherstellen müssen, die als Mindestwärmeschutz nötig ist. Solange der Nachbar nicht verpflichtet ist, sein Haus zu beheizen, wird diese Mindestdämmdicke gefordert. Dazu kommt die Energiebedarfsberechnung, die für diese Wand ebenfalls annimmt, dass das Nachbarhaus nicht beheizt ist. da ist man dann schnell in signifikanten Dämmdicken.

    Nun kann man argumentieren, dass die Brandwand ja die gemauerte Wand sei und nicht die Dämmung. Dann müsste man auf die Außenwand den Brandriegel aufkleben, was man problemlos machen könnte. Nur bliebe dann die nicht belastbare Kerndämmung, auf deren Stirnseite man nichts aufkleben kann. Da fehlt mir derzeit die Vorstellunsgkraft, wie man da einen ordentlichen Abschluss erreichen kann.

    @SIL Baurechtlich spitz formuliert dürfte man keine Unterkronstruktion aus brennbaren Materialien bauen, da das eine Überbrückung der Brandwand wäre. Eine Befestigung von Naturstein ist ebenfalls schwierig, da man den nunmal nicht auf die Stirnseite der Kerndämmung kleben kann.

    Im ersten Bild hätte man die Kerndämmung als Brandriegel bis zum Außenputz geführt. sollte man das dann mit einer Verblechung abdecken? Das dürfte schwer werden, wenn diese die Kerndämmung vor Feuchteeintrag, herunterrinnendes Wasser etc. schützen soll. Einfach so ein Blech mit Dämmstoffdübeln zu befestigen geht also nicht. Ferner könnte es zu Rissen kommen, da beide Häuser nicht miteinander verbunden sind. Einfach so die Strinseite der kerndämmung zu verputzen geht auch nicht.

    Präsentation1.jpg Im zweiten Bild könnte man einen separaten Brandriegel aufkleben, hätte dann aber weiterhin die Strinseite der kerndämmung zu schützen. Wäre es da nicht zweckmäßig, wenn man den hier eingezeigten Brandriegel breite macht, so dass er die Strinseite der kerndämmung überdeckt und gleichzeitig auf dem neu zu errichtenden Haus geklebt wird? Die Platte würde dann halb aufgeklebt sein und halb die kerndämmung überdecken. dann könnte man das ganze ordentlich verputzen und hätte nur noch eine schmale Fuge zwischen den Häusern.


    Präsentation2.jpg
     
  5. #5 Fabian Weber, 15.01.2023
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    Die Berechnung ist falsch, natürlich wird bei Grenzbebauung so gerechnet als würde man gegen beheizt dämmen.

    Das habe ich echt noch nie gesehen, darum bin ich so verwundert.
     
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  6. #6 Bolanger, 16.01.2023
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    Hallo,

    muss ich nochmal explizit nachfassen. Im GEG steht schonmal klar drin: "Ist bei einem zu errichtenden Gebäude bei aneinandergereihter Bebauung die Nachbarbebauung nicht gesichert, müssen die Gebäudetrennwände den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach Absatz 1 genügen." Mindestwärmeschutz ist dann nach DIN 4108-2: 2013-02 und DIN 4108-3: 2018-10.
     
  7. #7 VollNormal, 16.01.2023
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    Und dann gilt da noch das auch im GEG verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot. Wann soll denn das Nebenhaus errichtet werden?
     
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