Vögel in Dämmung

Diskutiere Vögel in Dämmung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Liebe Bau Expertinnen und Experten, in unserem Neubau nisten Vögel in einer kleinen Öffnung unterhalb des Vogelschutzes der Fassade innerhalb der...

  1. joe89

    joe89

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    Liebe Bau Expertinnen und Experten,

    in unserem Neubau nisten Vögel in einer kleinen Öffnung unterhalb des Vogelschutzes der Fassade innerhalb der Dämmung (Bilder anbei). Die Maisen werfen fleißig Styropor heraus und bauen sich ihr Liebesnest. Das sei ihnen gegönnt. :)

    Für mich stellt sich die Frage, ob der Bauträger da nicht hätte sauberer arbeiten müssen, sodass diese Lücken gar nicht erst die Vögel zum nisten einladen. Der Bauträger wiederum sagt nach Betrachtung, dass die Arbeiten im Rahmen der Vorgaben erfolgt seien und nicht zu bemängeln sind. Daher natürlich auch kein Fall für die Gewährleistung. Somit muss ich nun selbst schauen, wie ich im Herbst nach der Nistzeit die Dämmung wieder ausbessere und das Loch verschließe. Tolle Aufgabe für einen Leien....

    Ich frage mich, ob das so zutrifft und welche Vorgaben hier zu beachten sind. Leider sind mir die Fachbegriffe für die hier betroffene Stelle nicht bekannt, was mir die Suche nach einer Antwort bisher sehr erschwert hat. Für Hinweise bin ich sehr dankbar.

    Danke und freundliche Grüße
    joe
     

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  2. #2 Fasanenhof, 20.03.2024
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    Natürlich ist das ein Baumangel.

    Die Fassadendämmung ist so herzustellen, dass im Ausführungszustand (neu) keine Nisthöhlen geschaffen werden.

    Hier hat man Spalten gelassen, diese waren groß genug für Getier, nun sorgt dies für einen Folgeschaden. Hätte der Handwerker korrekt und Lückenlos gearbeitet, hätte da kein Vogel mit dem Abriss angefangen.
     
  3. joe89

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    Vielen Dank für die Einschätzung.
    Hätten Sie einen Hinweis woran man das festmachen könnte? Gibt es zur Fassadendämmung eine DIN oder ähnliches auf die man sich berufen könnte?
     
  4. #4 Tikonteroga, 21.03.2024
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2024
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    Einer der Moderatoren (vielleicht @simon84) hat ihr mal ein Regelwerk von ich glaube einem Verband für WDVS geteilt. Vielleicht ist das hilfreich und der Moderator sieht deine Frage und teilt es nochmal.
     
  5. #5 Fasanenhof, 21.03.2024
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    Es gilt hier ersteinmal der "offensichtliche" Mangel, den es anzuzeigen gilt.

    Offensichtlicher Mangel: Fassade nicht geschlossen.
    Resultat: Eindringen von Tieren
    Folgen: Aushöhlen der Isolierung, Wärmebrücken, Kondensation, Feuchtigkeit, Schimmel

    Es liegt also komplett im Interesse des Bauträgers, diesen Mangel früh zu beseitigen, daher musst du ihn so früh wie möglich anzeigen, Beachte die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Fertigstellung.
     
  6. Oehmi

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    Ab Abnahme
     
  7. #7 Fasanenhof, 22.03.2024
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    Die Diskussion "Fertigstellung - Abnahme - Abnahmeverzug" wollte ich hier jetzt nicht einbringen. Ich habe mich gezielt einfach ausgedrückt.
     
  8. Oehmi

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    Ok. Kann man sicher in beide Richtungen argumentieren. Am Ende wird es vermutlich keine Rolle spielen, Fertigstellung und Abnahme liegen im Regelfall sowieso eng beieinander.
    Aber wenn man schon explizit auf die Frist hinweist, kann man auch die richtigen Meilensteine benennen.
     
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