Vor Gericht mit dem Verputzer

Diskutiere Vor Gericht mit dem Verputzer im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; @ Ralf: Deinen Ausführungen -so sie denn hier zutreffen- stimme ich selbstverständlich zu. Aber can schrieb....Mit der Firma kann man nicht...

  1. #21 HolzhausWolli, 03.02.2011
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    @ Ralf: Deinen Ausführungen -so sie denn hier zutreffen- stimme ich selbstverständlich zu.

    Aber can schrieb....
    und dem entnahm ich sehr wohl ein Bemühen Can´s um persönliche Klärung der Angelegenheit, gerade weil er sich ja auf die aus seiner Sicht zu hohe Massenabrechnung bezieht.

    Wir kennen nicht den Schriftverkehr ab Rechnungszustellung, vielleicht erfahren wir es ja noch. Ich denke nicht, daß dieser nur aus Mahnungen bestand.

    Mal abwarten.....
     
  2. #22 Baufuchs, 03.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So ging es los:

    11 Beiträge später:

    und

    Warum kommt alles immer scheibchenweise?

    Fehlt noch was, was wir wissen sollten?
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Und was sagt Dein Anwalt dazu?

    Jetzt mal Butter bei die Fische.
    Es gab ein Angebot. Nun kommt eine Rechnung mit unterschiedlichen Flächen, sprich Abweichungen zum Angebot. So weit, so gut (oder auch nicht).

    WER hat die Flächen für die RECHNUNG ermittelt?
    Wer hat diese Angaben überprüft?

    Mit krummen Wänden kann man solche Abweichungen nicht erklären. Also, entweder die Angaben in der Rechnung sind falsch oder richtig. Das kann man doch überprüfen. Sind sie falsch, dann wird die Firma vor Gericht eine Bauchlandung hinlegen. Sind sie aber richtig, und Du verweigerst die Zahlung, dann hast DU ein Problem.

    Über kleinere Abweichungen und Toleranzen kann man schon streiten, aber bei der von Dir genannten Differenz, sollte es einfach sein das zu überprüfen.

    Deswegen noch einmal die Frage, WAS sagt DEIN Anwalt dazu?

    Gruß
    Ralf
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Was denn nun. 8.000 € mehr oder 8.000 € Rechnungssumme incl der Massen aus dem Angebot.

    Alles wirrwar
     
  5. R.B.

    R.B.

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    8.000 Gesamtpreis für Estrich. Innenputz, Fassade mit WDVS.......da würde er wohl kaum die Zahlung verweigern. ;)

    Mein Bauchgefühl sagt, da wurde für´s Angebot geschätzt, und jetzt für die Rechnung mal richtig gemessen. Der TE kann die Zahlen nicht nachvollziehen, und es hat anscheinend auch noch kein unabhängiger Fachmann die Positionen der Rechnung geprüft.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #26 Herr Nilsson, 03.02.2011
    Herr Nilsson

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    Da ich aufgrund der Aussagen von can die Einschätzung wage dass er privater Endverbraucher ist, gilt für ihn ja BGB, und das BGB sieht durch Inbetriebnahme/Benutzung keine Abnahmefiktion vor (auch wenn "-fiktion" hier etwas falsch verwendet wird). Eine "echte" Abnahmefiktion liegt auch nicht vor. Gezahlt hat er nicht, formal abgenommen nichts, also auch keine Abnahme.
    Kein prüfbares Aufmaß.......................aber Rechnung stellen. Nicht schlecht.
     
  7. #27 DerSuchende, 03.02.2011
    Zuletzt bearbeitet: 03.02.2011
    DerSuchende

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    mein bauchgefühl sagt: der an geht von einem pauschalvertrag aus und will mit den mehrkosten die %-hürde schaffen?
    aber genaues sagt der can85 (kaufmann?) nicht.

    und:
    putzer und estrich, na ob sich das verträgt?

    mfg
     
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Vor Gericht mit dem Verputzer

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