Vor Umbau will Bauleiter Nachfinazierung sichern!!

Diskutiere Vor Umbau will Bauleiter Nachfinazierung sichern!! im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, seit Anfang des Jahres verspricht uns der Bauleiter mit dem Beginn unseres Dachneu-/umbau,die Finazierung steht seit Ende letzten Jahres....

  1. Timerl

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    Hallo, seit Anfang des Jahres verspricht uns der Bauleiter mit dem Beginn unseres Dachneu-/umbau,die Finazierung steht seit Ende letzten Jahres. Die Kalkulation der Baukosten seit Juni 2022 .
    Nun möchte er endlich Anfang August beginnen und verlangt jetzt über Email ,eine Unterschrift das wohl noch eine Nachfinazierung von Nöten wäre und wir dies als Verstanden akzeptieren müssen.
    Ist dies rechtens ?? Er weiß doch noch gar nicht ob was Außergewöhnliches hinzukommt.
    Die Email war auch eher frech, da es darum geht das eine "Verstandens"unterschrift erfolgen soll. Klingt ein bisschen wie Kindergarten.

    Kennt sich da jemand mit aus.

    Grüße
     
  2. #2 nordanney, 20.07.2023
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    Hä? Verstehe gar nicht, was du schreibst. Erkläre mal deinen Text.
     
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  3. #3 Gast 85175, 20.07.2023
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    Gast 85175 Gast

    Das ist alles wirr. Was für ein „Bauleiter“? Was geht den eure Finanzierung an? Mit wem habt ihr einen Bauvertrag, mit wem Planungsverträge, etc…?
     
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    Ich versuche es nochmal zu erklären. Wir wollen ein neues Dach und Umbau im geerbten Haus. Und haben einen Bauunternehmer beauftragt ,der alle Gewerke mitbringt.
    Den Baubeginn verzögert er seit Anfang des Jahres und nun soll es im August endlich starten.
    Er hat uns auch die Kalkulation für das Bauprojekt gegeben, woraufhin wir den Kredit aufgebaut haben und genehmigt bekommen haben.
    Nun vor dem Baubeginn ist er der Meinung er braucht schon mehr und wir sollen schon eine Nachfinazierung für ihn bereithalten.
    Die Email dazu sagt aus , als wenn er sonst nicht startet und wir sollen ihn jetzt schriftlich niederlegen , dass wir das Ultimatum quasi verstanden haben. Da er sich an die Kalkulation , die er machte , vor einen Jahr, wohl nicht halten könne..
     
  5. #5 Gast 85175, 20.07.2023
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    Gast 85175 Gast

    Das ist noch immer wirr. Es muss ja einen Vertrag geben in dem Preise vereinbart sind. Die "Abrechnung nach Kalkulation an die man sich nicht halten kann" ist mir jedenfalls neu... Bei mir gehen gerade alle Alarmglocken an...

    Einen "Bauleiter" der für euch direkt arbeitet, also euch verpflichtet ist und nicht seiner Firma, der wäre euch dringend anzuraten... Das klingt erstmal als seist Du ein vollkommener Laie und als würde euch da gerade wer ausnehmen wollen und es braucht wohl jemanden der sich damit auskennt um das zu verhindern...
     
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  6. Timerl

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    Ja, wir sind mega Laien auch beim Kredit .

    Es gibt eine Baugenehmigung, wo er die Kalkulation unterschrieben hat. Wo sich Eigenleistung usw. Vermerkt sind. Mehr haben wir gar nicht..
     
  7. #7 VollNormal, 20.07.2023
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    Die zuständige Behörde interessiert die Finanzierung einen feuchten Kehricht. Da wird nur darauf gekuckt, ob die öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten sind. Du solltest dringend für dich selber in Erfahrung bringen, wer da in welcher Rolle mitspielt. Falls du weiterhin die Rolle des Mega-Laien spielen willst, kannst du nur verlieren. Im Zweifel hol dir professionelle Unterstützung.
     
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  8. #8 Fabian Weber, 20.07.2023
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    Was denn für eine Kalkulation?!

    Normalerweise gibt’s einen Vertrag, da steht dann drin für genau wieviel Geld man genau welche Leistung bekommt.

    Da gibt’s dann Pauschalverträge, Einheitspreisverträge oder Abrechnung nach Aufwand in Stunden oder Tagessätzen.

    Aldo was für einen Vertrag habt Ihr denn?
     
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  9. #9 Tilo, 21.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2023
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    Hallo
    Anders gesagt, der Baunternehmer hält sich nicht mehr an seinen Preis / an sein Angebot.
    Ist auch klar, nach der langen Zeit gab es zwischendurch etliche Preissteigerungen beim Material. Diese Preissteigerung will er jetzt an euch weiterreichen......
    Es stellt sich jetzt die Frage:
    Gibt es ein Angebot und eine Beauftragung ?
    Wer ist Schuld, dass es eher nicht schon losgegangen ist ?
     
  10. #10 nordanney, 21.07.2023
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    1. Habt ihr einen richtigen Vertrag?
    2. Gibt es eine Widerrufsbelehrung?
    Falls 1. oder 2. mit Nein beantwortet wird, sucht euch umgehend einen neuen Partner.
     
  11. #11 K a t j a, 21.07.2023
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    Gibt es neuerdings für Bauverträge aller Art ein Widerrufsrecht? Das wäre mir neu.
     
  12. #12 nordanney, 21.07.2023
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    Dachneu-/Umbau mit Baugenehmigung (= erheblicher Umbau) fällt unter den Verbraucherbauvertrag nach BGB. Dort ist eine Widerrufsbelehrung zwingend erforderlich. Wird diese nicht korrekt vorgenommen, kann der Verbraucher jederzeit widerrufen.
    Nicht jedes kleine Gewerk zählt dazu, nur erhebliche Umbauten oder der klassische Neubau.
     
  13. #13 Fabian Weber, 21.07.2023
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    Er kann doch auch einen VOB-Vertrag haben, nichts genaues weiß man nicht.
     
  14. #14 nordanney, 21.07.2023
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    LOL
    Hört sich voll nach VOB an...
     
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  15. #15 Fabian Weber, 21.07.2023
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    Pauschalvertrag geht auch nach VOB
     
  16. Oehmi

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    Schwer vorstellbar. Auf welcher Grundlage würde der AN dann seine Mehrkosten begründen wollen?
    Selbstverschuldeter Verzug?
     
  17. #17 nordanney, 21.07.2023
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    Und wo wurden die VOB Bedingungen übergeben? Interpretiere doch nicht immer VOB in alles rein. Der TE hat nix bekommen, also gibt es auch keine VOB ==> es gilt BGB = Verbraucherbauvertrag
     
  18. Oehmi

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    Auch wenn es sehr wahrscheinlich scheint, dass es so ist, interpretiert du das auch rein.
    Oder kennst du den Vertrag des TE?
     
  19. #19 petra345, 22.07.2023
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    Wenn es einen Vertrag über die Leistungen und die Preise gibt, sehe ich keinen Grund für Nachforderungen wegen Preissteigerungen, wenn sich die Arbeiten aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, verteuern.

    Es sei denn, Preisgleitklauseln sind im Vertrag vorgesehen.

    Klärt mich bitte auf, wenn es anders sein sollte.

    Wenn ein Bauvorhaben so anfängt, sollte man schnell nach einer Kündigungsmöglichkeit ohne Schadensersatz suchen.
    .
     
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  20. Tilo

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    Hallo
    Schritlich kündigen nach BGB, 648.
     
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