Vorschriften zur Elektroinstallation innerhalb einer Holzbalkendecke

Diskutiere Vorschriften zur Elektroinstallation innerhalb einer Holzbalkendecke im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Da mein Fachwissen bei Strom und Feuer doch einige Lücken aufweist, möchte ich hier mal ein paar Fragen an die Kollegen vom Fach Elektroinst....

  1. BaUT

    BaUT

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    Da mein Fachwissen bei Strom und Feuer doch einige Lücken aufweist, möchte ich hier mal ein paar Fragen an die Kollegen vom Fach Elektroinst. loswerden:

    Installation eines 100 Jahre alten Einfamilienhauses im Zuge eines nachträglichen DG-Ausbaus. Heizung, Abwasser (Rohrbelüftung) und Elektrokabel sind von unten durch alte Schornsteinzüge hochgezogen worden.

    Die Kabel wurden dann oberhalb des "Steigeschachtes" im Dachgeschoss in der Deckenebene mit Klemmen bzw. Crimps und Schrumpfschlauch verlängert und kreuz und Quer in der alten Holzbalkendecke verzogen und dabei an die Seiten der Holzbalken mit Kunststoffklammern geheftet oder quer durch die noch leeren Gefache der Holzbalkendecke gelegt um dann einzeln oder in kleinen Bündeln oben über die Holzbalken geführt zu werden. Dazu wurden dann die Höhenausgleichshölzer auf den Holzbalken unterbrochen.

    Die Gefache sollen jetzt mit Mineralwolle gefüllt werden und oben kommt Spanplatte und Bodenbelag drauf.

    Hüllrohre für die Kabel gab es keine
    Entlastungsschlaufen hab ich nicht gesehen
    Bei den Kabelüberführungen über die Holzbalken waren harte 90°-Knicke zu sehen

    Eigentlich war ich nur wegen der Dämmung vor Ort, aber der Bauherr hat mich trotzdem gefragt ob das ok ist.
    Ja mir ist klar, dass es besser geht aber die Frage ist ja meistens eher die ob es der Bauherr so hinnehmen muss oder ob die Ausführung gegen einschlägige Fachregeln verstößt.
     
  2. #2 petra345, 10.10.2023
    petra345

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    Grundsätzlich darf NYM im Putz, unter Putz aber auch in Hohlräumen verlegt werden. Dabei spielt es keine Rolle ob das in einem Hohlraum von Holz verlegt ist.
    Wenn es innerhalb einer Wärmedämmung liegt, gelten für alle Leitungen Abminderungen für die Strombelastbarkeit. Aber sie dürfen trotzdem darin verlegt werden.
    Rohre machen die Situation nicht besser weil die Leitungen innerhalb einer Luftschicht im Rohr liegen. Das ist genauso eine Wärmedämmung wie Dämmmaterial.
    Unberücksicht darf eine kurze Verlegung von 1 Meter sein. Das ist eine relativ willkürliche Festlegung weil man glaubt, daß der Wärmestrom die 50 cm zur besseren Kühlung überwindet.

    Das Ganze mit der Abminderung wegen der Wärmedämmung ist letzlich graue Theorie. Wer kann, wenn er die Leitung an der Sicherung abgehen sieht, erkennen wo die nächsten 20 m Leitung verlaufen?
    Es ist sinnvoll wenn der 50 kW-Motor eines Gebläses erstmalig an das Netz angeschlossen wird.

    Aber es ist die Vorschrift.

    Im Haushalt ist das letztlich völliger Unfug, weil die Belastbarkeit nicht vorhersehbar schwankt.
     
  3. SIL

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    • DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482) [1],
    • DIN VDE 0100-559 (VDE 0100-559) [2],
    • DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4) [3],
    • DIN VDE 0100-520 Beiblatt 2 (VDE 0100- 520 Beiblatt 2) [4] und
    • VdS 2023 [5].
    Langt dir dies @BaUT :mega_lol:um deine Frage zu beantworten, solange du diese 'Kabelbefestigung' nicht in tragende Wände oder Decken aus Holz ( Massivholz / Sandwich etc ) führst gibt es keinen Anspruch auf Verlegung in "flammhemmend' halofrei etc )
    dazu gibt es noch den Entwurf ( und aktuelle Version ) Musterbaulinieholz massiv etc , Vorraussetzung ist RCD in deinem Fall 300 milli logo , insofern die verlegten Kabel auch entsprechend gekennzeichnet sind ist alles jut ...bis auf fehlende Entlastung und Knicke / Radien
    Weiterhin gibt es auch noch die Ausnahme einer Bündelung von max 3 Kabeln auch in tragender Holzkonstruktion m.W., auch hier gilt keine Verlegung im Kabelkanal Schott Leerrohr etc ... abweichend VDS empfiehlt grundsätzlich im Kanal ... @Dipol
     
  4. SIL

    SIL

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    Bestimmt wieder was vergessen..du könntest nochmals im Trutz nachschauen...und wir reden über EFH
     
  5. #5 Gast 85175, 10.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    „Kreuz und quer“ ist in Decken und Böden erstmal erlaubt, diese festgelegten Installationszonen gibt es in der DIN 18015 nur für Wände. Eine Trassenplanung in Böden und Decken wäre darüber hinaus Aufgabe eines Fachplaners und diese besondere Art der Verlegung müsste auch gesondert vertraglich vereinbart werden.

    Mehradrige Mantelleitungen dürfen gem. DIN VDE 0100-520 theoretisch ganz ohne mech. Befestigungen verlegt werden. Da ist also eine Befestigung nur da nötig, wo sie zur bloßen Leitungsführung wirklich nötig, aber irgendwelche festen Rastermaße o.ä. gibt es da nicht. Es gibt da noch ein paar Sonderfälle die dann doch nicht zulässig sind, wie zB über längere Strecken frei in der Luft gespannt ohne Tragseil oder nur lose auf leicht zugänglichen Oberflächen verlegt.

    Beim Verlegeort (als zB. „In Dämmung“) nach DIN VDE 0298-4 gibt es keine wirklichen Verbote, es muss aber evtl. anders abgesichert werden. Da ist dann manchmal, abhängig von Einbausituation und belasteten Adern, auch eine Absicherung mit 13A, statt gewöhnlich 16A, (für 1,5mm2) vorgeschrieben.

    Dann gibt es noch das Thema der Häufung, bei „Leitungsbündeln“ muß ggf. auch schwächer abgesichert werden (ebenfalls DIN VDE 0298-4).

    Das mit der Strombelastbarkeit gilt dann auch noch nur unter der Bedingung, dass die max. Raumtemperatur mit 25C anzunehmen ist. Also eine Leitung die man zB über der Dämmung im Schrägdach verlegt wird, dürfte nicht nach den vereinfachten Tabellenverfahren ausgelegt werden…

    Nach VDE 0100-420 (Abschnitt 421.7a) ist für derartige Stromkreise mittlerweile evtl. sogar ein Brandschutzschalter (AFDD) vorgeschrieben. Man müßte mal wissen ob das „ein Gebäude oder Gebäudebereich überwiegend aus brennbaren Stoffen“ ist…

    Ob man da nicht gerade noch Leitungen in den Schutzbereichen (der Bäder) verlegt hat weiß ich auch nicht (VDE 0100-701)

    Die saubere Trennung von Strom und Daten ist auch noch so ein Nebenthema…

    Es gibt diese VDE Schriftreihe „Normen verständlich“, wobei „verständlich“ im Universum des VDE halt auch relativ ist und ergiebige Stichwortverzeichnisse sind eh nur was für Legastheniker…

    Die baurechtliche Struktur ist da ähnlich wie sonst auch, die VDE-Normen sind einfach das Maß der Dinge wenn es sich um die Frage dreht was „richtig“ ist und was geschuldet wird… Das folgt bei Elektroinstallationen aber eher den §13 NAV / §49 EnWG, Brandschutz gem. LBOs, etc. gibt’s natürlich trotzdem auch noch, das macht da aber nur den kleineren Teil der brutalen Regelungsdichte aus. Die VDE-Regeln haben (zusammen mit dem DVGW-Regelwerk) auch einen aussergewöhnlich „starken Stand“, die pauschale gesetzliche Vermutung aus dem §49 EnWG, davon träumt man beim DIN nur…

    Zuletzt gibt es noch die TAB der Netzbetreiber, die sind zwar kein Gesetz, aber wenn man die nicht einhält, dann kann der Netzanschluß verweigert werden, was ja dann auch doof wäre. Das Strafrecht und Schadensersatzrecht gibt’s in gewohnter Weise für umsonst als Dreingabe auch noch mit dazu.
     
  6. SIL

    SIL

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    Nein.
    Nein.
    In der VDE nicht aber es gibt noch andere Herr Chilli..
    Oder Wechsel auf anderen Querschnitt..
    Nicht EFH ...
    Die Frage war folgende...

    Vorschriften zur Elektroinstallation innerhalb einer Holzbalkendecke

    Eine Antwort dazu blieb Chilli schuldig wie so oft ..
     
  7. BaUT

    BaUT

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    Vielen Dank schon mal!
    Ich sehe, es ist mal wieder nicht so einfach und
    ich werde viel lesen müssen...

    Mal gucken wo ich die vielen VDEs her bekomme denn diese findet man im Gegensatz zu DIN-Normen nicht in jeder Uni-Bibliothek
     
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