Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses

Diskutiere Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich besitze eine vermietete Immobilie mit zugehörigem Immobilienkredit. Die 10-jährige Zinsbindungsfrist läuft noch etwa drei...

  1. #1 baufihilfe, 09.06.2022
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    Hallo zusammen,

    ich besitze eine vermietete Immobilie mit zugehörigem Immobilienkredit. Die 10-jährige Zinsbindungsfrist läuft noch etwa drei Jahre, ich würde allerdings gerne schon jetzt den Kredit kündigen. In den AGB steht zur außerordentlichen Kündigung, dass ein berechtigtes Interesse dafür vorliegen muss, z.B. anderweitige Verwertung der Immobilie.

    Ich würde gerne vor dem eigentlichen Verkauf der Immobilie den Kredit ablösen, sodass dieses Thema schon mal abgehakt ist. Wie kann ich dieses "berechtigte Interesse" denn nachweisen? Reicht eine aufrichtige schriftliche Erklärung dazu schon aus?

    Danke euch für eure Tipps!
     
  2. #2 simon84, 09.06.2022
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    und die vorfälligkeitsentschädigung vollständig bezahlen ?


    nein natürlich nicht :) auf die Idee sind vor dir schon einige gekommen.

    was sagte denn deine Bank zu dem Vorhaben ?
     
  3. #3 nordanney, 09.06.2022
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    Nein, mit Deiner Idee kannst Du kein berechtigtes Interesse nachweisen. Da kannst Du nur auf den guten Willen der Bank hoffen (die dann die Vorfälligkeitsentschädigung nach billigem Ermessen berechnen kann).

    Gründe können z.B. eine Scheidung mit entsprechender Auseinandersetzung sein, der Verkauf der Immobilie oder eine Überschuldung.
     
    Kriminelle gefällt das.
  4. #4 baufihilfe, 09.06.2022
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    Die Vorfälligkeitsentschädigung würde ich natürlich bezahlen. Mir geht es darum, irgendwie vorzeitig aus dem Darlehen rauszukommen. Ein geplanter Verkauf, der dann doch nicht zustande kommt, scheint eurer Ansicht nach keine Lösung zu sein. Die Idee ist plump, gebe ich zu. Aber manchmal funktioniert sowas ja doch. Dennoch danke für eure Einschätzung! :)
     
  5. #5 simon84, 09.06.2022
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    Das heißt aktuell hast du bereits (unabhängig vom Verkauf) die Mittel den Kredit abzulösen bzw. die vorfällgkeit zu bedienen ? Nur die Vorfälligkeit oder den ganzen Kredit ? Falls nur die vorfälligkeit, was soll dann mit der restlichen Summe passieren?

    Was hast denn deine Bank dazu gesagt ? Die ist dein erster Ansprechpartner und Berater dazu. Anruf: ich möchte in ca 3 Jahren verkaufen und in der Zwischenzeit xyz um abc zu erreichen

    warum willst du das ganze tun ? Mehr Hintergrund Infos bitte dann gibt es auch mehr bzw andere Lösungen
     
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