Wann gehört ein Kellerraum zur Wohnfläche?

Diskutiere Wann gehört ein Kellerraum zur Wohnfläche? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Bekommt man dann bei Musikers auf den Anteil der Grundfläche normaler Schlafzimmer, auf denen ein Kleiderschrank zu stehen kommen wird, auch...

  1. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Bekommt man dann bei Musikers auf den Anteil der Grundfläche normaler Schlafzimmer, auf denen ein Kleiderschrank zu stehen kommen wird, auch Rabatt...? :wow
     
  2. #42 musiker, 22.02.2010
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    Naja, für Euch mag das lustig sein. Für mich ist es eher ein Problem, denn ich mag nicht 25 % mehr als begutachtet zahlen. Ist das so verkehrt?

    Ich denke gerade daran, wenn ich hier in 20 Jahren oder so (falls es das www dann noch gibt) einen Thread aufmache, in dem steht:

    "Ich habe das Haus beim Kauf begutachten lassen, das Gutachten dann aber in den Müll geschmissen und dem Verkäufer bzgl. Grundstückspreis und Wohnfläche geglaubt. Jetzt finde ich niemand, der bereit ist, einen angemessenen Preis zu zahlen. "

    Da würden hier nr Kommentare à la :mauer und :bef1011: kommen.
     
  3. #43 ThomasMD, 22.02.2010
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    Du verstehst es nicht.
    Für Dich ist die Hütte einen Betrag X wert.
    Der Eigentümer will aber Y dafür haben.
    Ein Wertgutachten ist nur ein ungefähres Anhaltsmittel zur Preisbestimmung aber kein staatlich garantierter Festpreis.
    Deshalb ist es unerheblich, ob bestimmte Flächen als Aufenhaltsräume gerechnet werden.
    Wenn sie für Dich Aufenthaltsräume sind, dann nimm die Hütte und bezahl den Betrag, den sie Dir Wert ist. Wenn der Besitzer der Meinung ist, das sei zu wenig, dann lass ihn stehen und such Dir was Neues.
    Willst Du die ausgedruckten Posts aus dem Forum mitnehmen, dem Besitzer unter die Nase halten, damit er mit dem Preis runtergeht?
    Eine Garantie, welchen Preis Du in zwanzig Jahren erzielst, gibt Dir niemand.
     
  4. #44 Bauherr0910, 10.05.2010
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    Nutzfläche wird zu Wohnfläche? Möglich oder Genehmigung erforderlich

    ...aber wie siehts aus, wenn der obere Raum in einer Maisonettenwohnung im Bauantrag bzw. in der Teilungserklärung als "Hobbyraum" bezeichnet wurde und in der Wohnflächenberechnungsaufstellung unter "Nutzfläche" erscheint? Die im Vorfeld aufgezählten Kriterien für Aufenthaltsräume gem. Landesbauordnung Ba-Wü (Belichtung/öffenbare Fenster, Raumhöhen, 2.Rettungswegg) sind erfüllt. Dieser damals sogenannte "Hobbyraum" wird seit 20 Jahren (seit Einzug) als Schlafzimmer bzw. Kinderzimmer benutzt. Kann dieser trotzdem als Wohnfläche bei der Vermietung bzw. einem Verkauf der Wohnung angerechnet werden?
    Und was könnte das für einen Sinn gehabt haben, damals so einen Raum als "Nutzfläche" zu deklarieren? U.E. wird die Wohnfläche doch nicht im Bebauungsplan festgeschrieben (nur die Grundflächen- und Geschossflächenzahlen)???
    Vielen Dank für eure Antworten.
     
  5. Baumal

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    was heißt "öffenbare fenster"?
    dachfenster?
    erfüllen diese die bedingungen eines rettungsweges?
    (größe, sicherheitsausstieg, anleiterbarkeit der feuerwehr.....)
     
  6. #46 Bauherr0910, 10.05.2010
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    sorry.
    es sind Fenster an der Giebelwand eingebaut mit Dreh/Kipp-flügel und eine Dachgaupe mit Dreh/Kipp-Fenster. Auf dem Dach vor der Dachgaupe befinden sich Trittstufen bis runter zur Regenrinne (wir denken, dass diese zum Zwecke des 2. Rettungsweges montiert wurden).
     
  7. Baumal

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    dann hab ich auch keine ahnung, wieso, weshalb, warum....

    vielleicht kein aufenthaltsraum nach lbo?
    aber weshalb dann trittstufen zur rettung?

    merkwürdig.
     
  8. Mathie

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    Ist evtl. in der Teilungserklärung eine Umlage von Kosten nach Wohnfläche festgelegt?

    Dann wollte evtl. jemand die Nebenkosten für diese Wohnung niedrig halten, aus welchen Gründen auch immer.

    Gruß Mathie
     
  9. #49 Bauherr0910, 10.05.2010
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    Umlage der Nebenkosten gem. Wohnflächen. Allerdings seltsam, dass von den 6 Partien 4 Partien einen derartigen "Hobbyraum" haben, die anderen zwei nicht. Die müßten doch eigentlich damals auf die Barikaden gegangen sein???

    Aufenthaltsraum nach LBO? Belichtung, Beleuchtung, Rettungsweg, geforderte Raumhöhe.... alles würde u.E. passen.
    Keiner kann uns mehr sagen, warum dies damals so gerechnet wurde.... wir sind am verzweifeln!!! :-(:hammer:

    das heißt im Klartext: wir haben damals keine 3,5 Zimmer-Wohnung gekauft, sondern nur eine 2,5-Zimmer-Wohnung, oder? (oder zählt der "Hobbyraum", der im Baugesuch bzw. in der Teilungserklärung als Nutzfläche gerechnet wurde nicht als Zimmer????)
     
  10. #50 ThomasMD, 10.05.2010
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    Da gibts ne Menge Möglichkeiten.
    Bei einem Bau in Hamburg mußte das DFF mal mindestens 90 cm breit sein, um als Rettungsweg zu gelten. Wenn der BT in Unkenntnis dessen die Tritte angebaut hat, ist es trotzdem baurechtlich kein Aufenthaltsraum. Oder die Dachfläche geht Richtung Wald ohne Zuwegung und Anleitermöglichkeit oder oder...
     
  11. #51 Pirellitx31, 10.05.2010
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    Richtig
    Ein Hobbyraum, der in der TE bzw. im Bauantrag als Nutzfläche gerechnet wurde, zählt nicht als Zimmer...
     
  12. Baumal

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    na ja, giebelfenster + gaube mit trittstufen?
    das hört sich nach hosenträgern mit gürtel an.

    "hobbyraum", ist so ein zähes gummiwort.

    http://www.arztrecht-stuttgart.com/...aeume-sind-keine-Aufenthaltsraeume/index.html

    ich würde mit bestandsplänen/lageplan
    und fotos aufs bauamt marschieren
    und mir erläutern lassen, weshalb das zimmer
    evtl. kein aufenthaltsraum nach lbo ist.

    sollte es eine 3,5 wohnung sein, ihr
    habt aber nur eine 2,5 wohnung gekauft,
    würde ich mir auch am kopf kratzen....
     
  13. Baumal

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    wer gibt denn eine vermeintliche wohnfläche, als nutzfläche an?
    da ist doch was faul....
     
  14. #54 Bauherr0910, 10.05.2010
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    ....sollte es eine 3,5 wohnung sein, ihr
    habt aber nur eine 2,5 wohnung gekauft,
    würde ich mir auch am kopf kratzen....[/QUOTE]


    ich glaub, ich geh aufs nächste rutenfest und "sauf" mir den frust weg :-(
    ZENSUR!!!
     
  15. #55 Pirellitx31, 10.05.2010
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    also: irgendwas stimmt hier nicht. Ihr zahlt also keine Nebenkosten für den oberen Raum? Das ist mE schon falsch.
    Wenn der obere Raum der Maisonett-Wohnung alle Kriterien eines Aufenthaltsraumes erfüllt, dann müßte er auch voll in die Wohnflächenberechnung eingehen und somit auch in die Berechnung der Miteigentumsanteile, was sich wiederum auf die Nebenkosten auswirkt.

    Zählt er nicht als Aufenthaltsraum, sondern nur als Hobbyraum o.ä., und ist direkt mit der Wohnung verbunden, so müßte er ebenfalls in die Berechnung der MEA einfließen, und somit in die Nebenkostenabrechnung. Darüber gibt es sogar ein neueres BGH-Urteil.

    Irgendwas ist also falsch. Jedenfalls scheint die Nebenkostenabrechnung in der Vergangenheit auch falsch aufgestellt worden zu sein, allerdings zu Euren Gunsten.....

    Ich würde ebenfalls, wie @baumal schon angesprochen hat, beim Bauamt nachhaken. Alles andere wäre wirklich Kaffeesatzleserei.
     
  16. #56 musiker, 11.05.2010
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    Wollt Ihr die Wohnung verkaufen oder vermieten?
    Ansonsten: Warum nachfragen? Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Insbesondere, wenn 4 von 6 Parteien einen Hobbyraum haben.

    ------------------------------------------------------
    Falls jemand sich für den Fortgang des Augangspostings interessiert:
    Inzwischen liegt von Seiten des Verkäufers ein Gutachten vor (den Link gibt's im Internet, bei Interesse PM), das dem Haus sogar eine Wohnfläche von 203 qm (statt 160, selbst mit den strittigen Kellerräumen wären es 190 gewesen, aber nicht 203) bescheinigt - offenbar wurde da alle Kelleräume mitgerechnet. Und obwohl der Gutachter des Verkäufers den gleichen Preis für das unbebaute Grundstück angenommen hat, kommt er insgesamt auf mehr als das anderthalbfache "meines" Gutachters. Der Preis, der jetzt im Internet verlangt wird (und der zwischenzeitlich mal leicht abgesenkt war), übersteigt jetzt wieder den Preis, den der Verkäufer mir zu gewähren bereit war.

    Naja, ich bin da raus.
     
  17. Baumal

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    nachfragen, weil er gerne eine 3,5 zimmer wohnung
    verkaufen/vermieten möchte und nicht eine 2,5 zimmer
    wohnung mit hobbyraum.

    so hab ich die frage verstanden....
     
  18. #58 Bauherr0910, 11.05.2010
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    ja genau: Wir wollen die Wohnung verkaufen, da muss ich ja wissen, ob ich ne 2,5 oder 3,5-Zimmer inseriere (ansonsten gibts sicherlich Probleme beim Käufer, seiner finanz. Bank, Notar was weiß ich noch alles....)

    P.S. Die Nebenkostenabrechnung beinhaltet diese ominösen Hobbyräume (da befinden sich solche Flüssigkeitsstäbchen an den Heizkörpern usw.) das wurde, glaub ich, von den ursprünglichen Eigentümern so intern vereinbart.
    Naja, wir werden jetzt mal zum Bauamt gehen abklären was machbar ist und wei viel es kostet, dann gehen wir zum Notar, ffragen was machbar ist und wie viel es kostet (am Schluss bleibt von verlkaufspreis nix mehr über :-(((

    Oder hat jemand vielleicht einen anhaltspunkt, was das so kosten könnte (Nachtragsbaugesuch, neuer Teilungsplan, neuer Grundbucheintrag usw.)
    wahrscheinlich noch ne extra Eigentümerversammlung ........
     
  19. Baumal

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    weshalb nachtragsbaugesuch?

    wenn es ein aufenthaltsraum nach lbo ist,
    konnte im bauantrag als bezeichnung:
    "spielzimmer, fitnessraum, auszeitraum
    oder aufententhaltsraum....",was weiss ich stehen..

    das juckt doch niemanden.

    spannend wird halt die (evtl.) neue wohnflächenberechnung
    für den kaufvertrag.
     
  20. #60 Ralf Dühlmeyer, 11.05.2010
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    Nu mal halblang.

    Ich würde erstmal klären LASSEN (nicht selber hingehen!!!!), ob in dem Zimmer baurechtlich ein Wohnraum zulässig ist!
    Wenn ja, das ggf mit einer Bauvoranfrage schriftlich kriegen.

    Wenn in der NK-Abrechnung das Zimmer mitzählt und Ihr lt altem Kaufvertrag (und damit ja wohl nach Teilungserklärung) eine 3,5 Zimmer Wohnung habt, wäre das ja erschlagen.
    Wenn nicht, dürfte es billiger sein, im neuen Kaufvertrag darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem ominösen Zimmer
    • um einen Hobbyraum handelt
    • der Raum als Wohnraum genutzt werden dürfte (baurechtlich)
    • er in der NK-Abrechnung enthalten ist
    • für eine offizielle Nutzung ggf. weitere Schritte erforderlich wären
    Natürlich wird jeder Käufer da €€ nachgelassen haben wollen. Aber unterm Strich wahrscheinlich billiger als eine komplette Änderung der Teilungserklärung (mit dem Risiko des Scheiterns)

    Wenn da baurechtlich (warum auch immer) NICHTS zulässig wäre, dann wirds richtig spannend, denn auch darauf müsstet Ihr hinweisen.
     
Thema: Wann gehört ein Kellerraum zur Wohnfläche?
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